Urteil: ALG-2-Bezieher dürfen Kündigung einreichen, wenn Job „unzumutbar“ ist
News veröffentlicht am 24. Januar 2018 von Arbeitslosenselbsthilfe.org
Wann ist eine Arbeit zumutbar, wann ist sie das nicht? Mit dieser Frage müssen sich Gerichte regelmäßig befassen. In Hessen wurde jüngst ein Urteil diesbezüglich gefällt – zugunsten des Klägers, eines Hartz-4-Beziehenden. Details finden Sie hier.