News der Kategorie: Urteil

Eine 62-jährige Hartz-4-Empfängerin machte falsche Angaben beim Jobcenter und legte sogar gefälschte Einkommens­bescheinigungen vor. So erschlich sie sich Leistungen in Höhe von 1.850 Euro. Mit welcher Strafe sie nun rechnen muss, erfahren Sie hier.

Wegen falscher Angaben muss ein 69-Jähriger in Niedersachsen die über sieben Jahre geleisteten Hartz-4-Zahlungen zurückerstatten. Warum das Jobcenter den Betrag von 48.000 Euro zurück verlangte und wie dabei eine Umkehr der Beweislast zum Tragen kam, erfahren Sie hier!

Leistungsberechtigte fühlen sich nicht selten schikaniert und missachtet. Mitunter ist die Wut derart groß, dass es zu körperlichen Übergriffen auf Sachbearbeiter kommt – so wie dies jüngst in Hattingen der Fall war. Dort wurde ein Mitarbeiter mit einem Messer angegriffen. Die Einzelheiten finden Sie hier.

In Dortmund wurde einem Ehepaar die Bezüge gekürzt. Der Grund waren die Einkünfte des Mannes. Dieser hatte sich in seiner Verzweiflung in die Fußgängerzone um Almosen gebeten. Warum daraufhin das Hartz 4 gekürzt wurde und mit welchen Gesetzen das Jobcenter die Kürzung begründet, lesen Sie hier.

Eine Sozialhilfe-Empfängerin im Bundesfreiwilligendienst bekam ihr Taschengeld als Einkommen angerechnet. Obwohl diese Vorgehensweise gegen das Grundgesetz verstößt, wird vielen Sozialgeld-Empfängern die kleine Aufwandsentschädigung vom Sozialgeld abgezogen. Wie sich diese Entscheidung begründet, lesen Sie hier.

Viele Streitsachen zwischen Jobcenter und Hartz-4-Beziehenden landen vor Gericht. In der Mehrheit der Fälle geht es dabei um Kostenübernahmen, die das Amt verwehrt. Einem Kläger wurde nun die Kostenübernahme seiner Brillenreparatur zugestanden. Wie es zu der Entscheidung kam, lesen Sie hier.

Jeder Bezieher von Arbeitslosengeld weiß: Was an Vermögen vorliegt, kann entsprechend mit dem Regelsatz verrechnet werden. Doch wie sieht es mit dem Vermögen aus, welches aus den monatlichen Leistungen angespart wurde? Ein Kläger aus Sachsen-Anhalt verlor einen entsprechenden Prozess. Die Details lesen Sie hier.

Das Arbeitslosengeld 1 ermisst sich in der Regel am letzten Bruttogehalt. Doch wie verhält es sich, wenn Arbeitnehmer in dem betroffenen Zeitraum weniger als üblich bezogen? Im Falle einer Klägerin hatte ein Lohnverzicht keine mindernde Wirkung. Warum so entschieden wurde, lesen Sie hier!