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Vermittlungsvorschlag: Müssen Sie sich bewerben?

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Es gibt Vermittlungsvorschläge vom Arbeitsamt, die einem entweder nicht zusagen, oder die nicht ganz dem Lebenslauf entsprechen. Aber darf ein Vermittlungsvorschlag abgelehnt werden? Muss man sich auf jeden Vermittlungsvorschlag bewerben, den das Jobcenter macht? Hier erfahren Sie es.

Das Wichtigste zum Vermittlungsvorschlag kurz und knapp zusammengefasst

Darf ein Vermittlungsvorschlag abgelehnt werden?

Ja, ein Vermittlungsvorschlag darf abgelehnt werden, wenn er nach § 121 Drittes Sozialgesetzbuch (SGB III) oder § 10 SGB II unzumutbar ist. Trifft das jedoch nicht zu, muss in aller Regel eine Bewerbung geschrieben werden.

Gibt es Ausnahmen?

Macht das Arbeitsamt einen Vermittlungsvorschlag ohne Rechtsfolgenbelehrung, darf dieser abgelehnt werden. Achtung: Es ist umstritten wo und wie die Rechtsfolgenbelehrung stattfinden muss.

In welchen Fällen droht eine Sperre?

Wer einen Vermittlungsvorschlag ablehnt, obwohl er nach geltendem Arbeitsrecht und Sozialrecht dazu verpflichtet wäre, dem nachzukommen, drohen Sanktionen (z. B. Sperrzeiten).

Das Arbeitsamt kann Ihnen einen Vermittlungsvorschlag schicken.
Das Arbeitsamt kann Ihnen einen Vermittlungsvorschlag schicken.

Inhalt

  • Vermittlungsvorschlag vom Jobcenter
    • Vermittlungsvorschlag ablehnen: Ist das erlaubt?
    • Vermittlungsvorschlag ohne Rechtsfolgenbelehrung
  • Warum Sie sich auf jeden Vermittlungsvorschlag bewerben sollten

Vermittlungsvorschlag vom Jobcenter

Grundsätzlich müssen Sie eine Arbeit annehmen, wenn Sie nach § 10 SGB II „zu der bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch“ in der Lage sind. Sobald Sie sich arbeitssuchend gemeldet haben, müssen Sie damit rechnen von der Agentur für Arbeit einen Vermittlungsvorschlag zu erhalten. Auch wer selbst fündig wird in der Jobbörse kann einen Vermittlungsvorschlag erhalten. In der Regel müssen Sie sich darauf auch bewerben, sonst drohen Sanktionen. Nach geltendem Arbeitsrecht gibt es aber die sogenannte „Zumutbarkeitsregelung“ für ALG-1-Empfänger. Diese beruht auf § 121 SGB III und § 10 SGB II.

Das Jobcenter berät Sie auch in Sachen Vermittlungsvorschlag.
Das Jobcenter berät Sie auch in Sachen Vermittlungsvorschlag.

Demnach ist eine Beschäftigung innerhalb der ersten drei Monate der gemeldeten Arbeitslosigkeit dann unzumutbar, wenn das Gehalt der neuen Stelle 20 Prozent geringer ist, als das der vorherigen Stelle. Das bedeutet, ein Vermittlungsvorschlag der Arbeitsagentur darf in den ersten drei Monaten abgelehnt werden, wenn dadurch eine Gehaltsminderung in Kauf genommen werden muss.

Mit einem Vermittlungsvorschlag für Zeitarbeit vernünftig umgehen: Ein Vermittlungsvorschlag für Zeitarbeit fällt unter dieselbe Regelung und ist nur dann unzumutbar nach § 121 SGB III, wenn eine Gehaltsminderung von 20 Prozent zu befürchten ist (gilt nur in den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit). Die Zeitarbeitsfirma muss Ihnen Auskunft über das zu erwartende Gehalt geben.

Vermittlungsvorschlag ablehnen: Ist das erlaubt?

Fällt ein Vermittlungsvorschlag nicht unter die Zumutbarkeitsregelung des § 121 SGB III oder des § 10 SGB II, muss er beachtet werden. Wenn Sie einen Vermittlungsvorschlag vom Jobcenter trotzdem ablehnen, müssen Gründe genannt werden. Wer seit mehr als drei Monaten Arbeitslosengeld 1 bezieht, darf einen Vermittlungsvorschlag nicht so leicht ablehnen. Dasselbe gilt für einen Vermittlungsvorschlag für Zeitarbeit. Ablehnen dürfen Sie auch Zeitarbeitsfirmen nicht, wenn die Arbeit als zumutbar gilt.

Ein Fall als Beispiel: Eine alleinerziehende Hartz-4-Empfängerin hatte sich auf einen Vermittlungsvorschlag vom Arbeitsamt nicht beworben. Als Grund gab sie an die Zeitarbeit nicht antreten zu wollen und dies auch nicht zu können, weil sie sich um ihre beiden Kinder kümmern müsse. Das zuständige Landesgericht stimmte den Sanktionen jedoch zu, weil die Zeitarbeit zumutbar gewesen wäre. Die generelle Unwilligkeit war hier kein Grund und auch die Betreuung der Kinder nicht, weil Kindergartenplätze zur Verfügung standen. (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 06.07.2011, Az.: L S AS 673/11)

Vermittlungsvorschlag ohne Rechtsfolgenbelehrung

Es ist ratsam, sich auf jeden Vermittlungsvorschlag zu bewerben.
Es ist ratsam, sich auf jeden Vermittlungsvorschlag zu bewerben.

Als Empfänger von ALG I oder Hartz 4, stehen Sie in der Pflicht, Vermittlungsvorschlägen oder Maßnahmen des Jobcenters nachzukommen. In der Regel werden Sie in jedem Schreiben auf Ihre Pflichten und mögliche Konsequenzen bei Nichtbeachtung hingewiesen. Nach § 159 SGB III Absatz 2 liegt dann ein versicherungswidriges Verhalten* vor, wenn:

…die bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldete (§ 38 Absatz 1) oder die arbeitslose Person trotz Belehrung über die Rechtsfolgen eine von der Agentur für Arbeit unter Benennung des Arbeitgebers und der Art der Tätigkeit angebotene Beschäftigung nicht annimmt oder nicht antritt oder die Anbahnung eines solchen Beschäftigungsverhältnisses, insbesondere das Zustandekommen eines Vorstellungsgespräches, durch ihr Verhalten verhindert (Sperrzeit bei Arbeitsablehnung).

Wer genau liest, dem fällt folgender Abschnitt auf: „trotz Belehrung über Rechtsfolgen.“ Demnach kann die Ablehnung eines Vermittlungsvorschlages nur sanktioniert werden, wenn eine Rechtsfolgenbelehrung stattgefunden hat. Ein Vermittlungsvorschlag vom Arbeitsamt ohne Rechtsfolgenbelehrung (auch bei ALG 2) kann abgelehnt werden. Umstritten ist allerdings wo und wie Rechtsfolgenbelehrung stattfinden muss. Wenn das Jobcenter den Vermittlungsvorschlag per Post macht, ist die Rechtsfolgenbelehrung in der Regel im Schreiben enthalten. Vermittlungsvorschläge von der Jobbörse beinhalten diese nicht und dürfen daher abgelehnt werden.

*Versicherungswidriges Verhalten bedeutet hier, dass Sie dem Vermittlungsvorschlag nicht nachgekommen sind.

Warum Sie sich auf jeden Vermittlungsvorschlag bewerben sollten

Allgemein empfiehlt es sich, auf jeden Vermittlungsvorschlag vom Arbeitsamt zu reagieren. Erwidern Sie den Vermittlungsvorschlag vom Arbeitsamt mit einer Bewerbung. Dies kann Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt durchaus erhöhen. Bei einer Bewerbung auf einen Vermittlungsvorschlag gibt es keine bestimmten Vorgaben. Wichtig ist nur, den Vermittlungsvorschlag nicht unbeantwortet zu lassen.

Viele fragen sich, ob es ratsam ist, den Vermittlungsvorschlag in der Bewerbung zu erwähnen. Schmälert es die Chancen, wenn im Bewerbungsschreiben etwas vom Vermittlungsvorschlag vom Arbeitsamt steht? Ob Sie darin erwähnen möchten, dass Sie sich auf Vermittlungsvorschläge bewerben, ist Ihnen überlassen. In der Regel weiß der Arbeitgeber allerdings, dass es sich um einen Vermittlungsvorschlag vom Arbeitsamt handelt.

Bildnachweise: Fotolia/©Gina Sanders, Fotolia/©detailblick

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Holger meint

    7. Mai 2019 um 10:44

    Ich bin das 1. Mal in meinem Leben wirklich arbeitssuchend. Da ich Akademiker bin, hae ich eine Betreuerin. Die Vorschläge kann ich grdstz. in die Tonne hauen. Warum ? Wenn man das Stellenangebot gelesen hat würsste man/frau, dass es keinen Sinn macht, sich hier zu bwerben ….

    Antworten
    • Regina meint

      24. Juli 2019 um 14:57

      Bingo, geht mir ganz genauso.
      Und es widerstebt mir, mich bei einer Firma für einen Job zu bewerben, für den ich nicht geeignet bin (=> “Warum bewirbt sie sich, kann sie denn die Anforderungen den nicht lesen?”) und mir so die Chance zu nehmen mich dort zu bewerben, falls sie in Zukunft einen hätten der tatsächlich passt.
      Unqualifizierte Jobangebote sind einfach nur ärgerlich, auch für die entsprechende Firmen, die ich mit den unpassenden Bewerbungen schließlich auch beschäftigen müssen.

      Antworten
  2. Kathrin meint

    21. August 2019 um 19:19

    Ja, bei mir auch. Bin in 33 Jahren 7 Monate arbeitslos gewesen, und jetzt erst am 01.09. Habe selbst schon 22 Bewerbungen versandt. Wohne in der Innenstadt von Karlsruhe /Baden-Württemberg und bekomme einen Vermittlungsvorschlag für einen Ort in Rheinland-Pfalz !!! Auf der Seite mit den Stellenangeboten bei der Agentur für Arbeit hunderte Stellen als Bürokaufmann in einer Entfernung von 2-5 km, aber nein…10 km in Stutensee oder 15 km Berg in der Pfalz. Was sitzen nur für Ignoranten an solchen Positionen. Die wollen nicht helfen, sondern die Menschen nur ärgern…..

    Antworten
  3. Marinus meint

    28. August 2019 um 11:12

    Ich habe einen Vermittlungsvorschlag bekomm,en als Motorsäger/Forstarbeiter. Ich bin Diplom Geoökologe (Universität Bayreuth).
    Habe noch nie im Leben eine Motorsäge in der Hand gehabt und auch Angst vor diesen DIngern.
    Ich habe mich zwar beworben, hoffe aber nicht genommen zu werden. Ich bin 45, wiege knapp über 60 Kilo und fühle mich weder körperlich, noch geistig dazu in der Lage. Meine Frau ist pflegebedürftig – Stufe 2 und wir haben 2 Kinder, die ich versorge.
    Völlige Energieverschwendung sich auf so was zu bewerben. Das Jobcenter könnte man echt abschaffen. So was von inkompetent und repressiv – unglaublich, dass so etwas hier in Deutschand schon so lange existiert. Ein eindeutiges Zeichen unseres Endzeitkapitalismus.

    Antworten
  4. KarinR meint

    17. September 2019 um 11:22

    Meine Bekannte hat eine Weiterbildung zur Wirtschaftsfachwirtin in Vollzeit gemacht und bestanden. Arbeitet seit 1 Jahr wieder bei einer Firma allerdings nur befristet. Jetzt schlägt ihr das Arbeitsamt ganz normale Jobs vor. Dafür hätte man keine Fortbildung gebraucht. Wo liegt da der Sinn? Ich meine, das kann man schon machen. Aber doch nicht gleich am Anfang. Das reicht auch, sollte man gar keinen adequaten Job finden..
    So eine Vorgehensweise in Sachen Job-Suche finde ich nicht in Ordnung.
    Ertst mal müssten doch wohl qualifizierte Jobs abgefragt werden.

    Antworten
  5. Schmitz meint

    28. September 2019 um 21:58

    Ich bin 65 Jahre und muß mich laut meiner Vermittlerin auf irrwitzig Stellen bewerben.
    Das ist soo lachaft, da kugeln sich die Personalleiter weg. Ich muß jetzt sogar nachweisen, das ich mich bewerbe, sonst sanktioniert man mich.
    Ich glaube die hat ihre Zielsetzung bei ihrem Vorgesezten für 2019 überzogen.

    Antworten
  6. Eva meint

    7. Oktober 2019 um 0:06

    Hilfe zu viele Vermittlungsvorschläge, was tun?

    Mir wurde am 02.09. 2019 bis 30.09.2019 gekündigt. Ich war bis 30.09.2019 noch mit 30 St/Wo beschäftigt. Seit 01.10.2010 arbeitslos und habe bis 05.10.2019 bereits 26 Vermittlungsvorschläge der AA erhalten, zum größten Teil für ! Personalleasingfirmen ! Ich kann diese alle gar nicht beantworten. Was tun?

    Antworten
  7. Coskun meint

    23. Oktober 2019 um 0:04

    Hallo bin seit 1.10.2019 arbeitslos 1 gemeldet und kriege Vermittlung und zeitfirmen kann ich das ablehnen LG

    Antworten

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