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Hartz 4: Wird die Krankenversicherung vom Jobcenter übernommen?

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In Deutschland gehört die Krankenversicherung zu den Pflichtversicherungen. Wer nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht, muss die Beiträge selbst entrichten. Doch wie sieht es bei Hartz-4-Empfängern aus? Es stellt sich unweigerlich die Frage: „Zahlt das Jobcenter die Krankenversicherung bei Hartz-4-Bezug?“

Das Wichtigste zu Hartz 4 und der Krankenversicherung kurz und knapp zusammengefasst

Wer zahlt bei Hartz-4-Bezug die Krankenversicherung?

Beim Bezug von ALG 2 wird die Krankenversicherung durch das Jobcenter übernommen.

Wer zahlt bei ALG 1-Bezug?

Bei Arbeitslosigkeit und einem Anspruch auf Arbeitslosengeld 1, kommt die Bundesagentur für Arbeit für die Versicherungsbeiträge für den Zeitraum des Leistungsanspruchs auf.

Was gilt beim Bezug von Sozialgeld?

Beim Bezug von Sozialgeld besteht keine gesetzliche Pflicht für eine Krankenversicherung.

Wer zahlt die Krankenversicherung bei Hartz-4-Bezug? In unserem Ratgeber werden wir dieser Frage auf den Grund gehen.
Wer zahlt die Krankenversicherung bei Hartz-4-Bezug? In unserem Ratgeber werden wir dieser Frage auf den Grund gehen.

Inhalt

  • Wer zahlt die Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit?
    • Arbeitslos: Wer zahlt die Krankenversicherung bei ALG-1-Bezug?
    • Hartz-4-Bezug: Übernahme der Krankenversicherung
  • Kein Hartz 4 und keine Krankenversicherung: Wer zahlt?

Wer zahlt die Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit?

Zahlt das Jobcenter die Krankenversicherung?
Zahlt das Jobcenter die Krankenversicherung?

In Zeiten, wo immer mehr befristete Verträge ausgestellt werden, kann es schnell passieren, dass Menschen in die Arbeitslosigkeit rutschen. Durch das fehlende monatliche Einkommen, wenn nicht zeitnah eine neue Arbeitsstelle gefunden wird, können große finanzielle Engpässe entstehen.

Miete, Lebensmittel und Krankenversicherung – all jene fixen Ausgaben im Monat müssen irgendwie gedeckt werden. Endet ein Beschäftigungsverhältnis kann zunächst das Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) beantragt werden.

Ist nach dem Ende des Bewilligungszeitraums noch keine neue Arbeit gefunden, kommt der Arbeitslose nicht um einen Hartz-4-Antrag herum, um Sozialleistungen zur Sicherung des Existenzminimums zu erhalten.

Bei Arbeitslosigkeit fallen zunächst die Beiträge für die Krankenversicherung weg, welche durch das Gehalt automatisch beglichen wurden. Das heißt allerdings nicht, dass Betroffene automatisch ohne diese Versicherung dastehen. Lesen Sie in den folgenden Abschnitten, wie beim Bezug von ALG 1 oder Hartz 4 die Krankenversicherung geregelt ist.

Arbeitslos: Wer zahlt die Krankenversicherung bei ALG-1-Bezug?

Haben Arbeitslose einen Anspruch auf ALG 1, so umschließen die monatlichen Zahlungen durch die Bundesagentur für Arbeit auch die Krankenversicherung. Sie ist also für Leistungsempfänger gedeckt und der Betroffene muss sich nicht selbst versichern.

Hartz-4-Bezug: Übernahme der Krankenversicherung

Auch beim Bezug von Hartz 4 wird die Krankenversicherung übernommen. Gesetzliche Grundlage bildet das Zweite Sozialgesetzbuch (SGB II). Die Krankenversicherung bzw. die Beiträge zu selbiger sind beim Bezug vom Arbeitslosengeld 2 unter § 26 Absatz 2 SGB II geregelt:

Für Personen, die

  1. in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig oder freiwillig versichert sind oder
  2. unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 erster Halbsatz privat krankenversichert sind und die

allein durch die Zahlung des Beitrags hilfebedürftig würden, wird ein Zuschuss zum Beitrag in Höhe des Betrages geleistet, der notwendig ist, um die Hilfebedürftigkeit zu vermeiden. […]

Droht also Hilfebedürftigkeit, wenn bei Hartz-4-Bezug die Krankenversicherung selbst gezahlt werden muss, übernimmt das Jobcenter in aller Regel die monatlichen Ausgaben für diesen Posten.

Kein Hartz 4 und keine Krankenversicherung: Wer zahlt?

Beim Bezug von Hartz 4 wird die Krankenversicherung in aller Regel übernommen.
Beim Bezug von Hartz 4 wird die Krankenversicherung in aller Regel übernommen.

Nicht jeder Arbeitslose hat Anspruch auf die Leistungen wie Arbeitslosengeld 2 und somit die Krankenversicherung. Ist beispielsweise ein großes Vermögen vorhanden, kann es vorkommen, dass auch bei Arbeitslosigkeit kein Hartz-4-Anspruch besteht.

Während die Krankenversicherung für Hartz-4-Empfänger gedeckt ist, haben die Menschen ohne Anspruch in aller Regel das Nachsehen. Sie müssen die monatlichen Beiträge selbst entrichten und sich freiwillig versichern.

Bildnachweise: fotolia.com/© anyaberkut, fotolia.com/© Alexander Raths, istockphoto.com/© AlexRaths

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Constanze meint

    8. Januar 2019 um 12:35

    Hallo!
    Ich habe ein großes Problem: Z. Z. bin ich nicht krankenversichert, habe aber ALG II beantragt. Wie sieht es versicherungstechnisch nun aus, bin ich über ALG II automatisch krankenversichert oder werden lediglich die Beiträge übernommen? Und wie ist es im Hinblick auf meinen Sohn (16)?

    MfG

    Constanze

    Antworten
    • Arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      25. Januar 2019 um 15:14

      Hallo Constanze,

      Sie sollten sich zuerst um die Krankenversicherung bemühen. Das Jobcenter zahlt dann die Beiträge.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  2. Maja meint

    22. Mai 2019 um 12:21

    Ich habe einen 450 Euro Job. Gleichzeitig bin ich aufstocker von Harz 4 muss ich diese Leistung in Anspruch nehmen oder müssen due mich auch ohne aufstocker Krankenversicherern?

    Antworten
  3. Maja meint

    24. Mai 2019 um 13:15

    Hallo
    Ich habe ein Problem. Ich habe einen 450 Euro Job und bin gleichzeitig aufstocker beim jobcenter da ich mir die Krankenversicherung so nicht leisten kann. Gestern sagte mir die Sachbearbeiterin ich sei ja trotzdem arbeitslos und ich müsste meinem chef sagen er solle mich in vollzeit anstellen. Meine frage ist muss ich tatsächlich Geld vom Amt beziehen um vom amt krankenversichert zu werden.?

    Antworten
  4. Tay meint

    24. Mai 2019 um 18:11

    Hallo, ich habe ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt beantragt und nun den Bescheid bekommen. Dort steht dass Beitrage an die Krankenkasse und die Pflegeversicherung an die entsprechenden Träger pberwiesen wurden. Ich bin aber berufstätig und zahle ja selber die Sozialversicherungsbeiträge. Ist das korrekt dass die jetzt nochmal gezahlt werden?

    Antworten
  5. Elke meint

    11. Juni 2019 um 15:00

    Hallo guten Tag,
    Im August wird mein Langzeitarbeitslosengeld eingestellt, mein Antrag auf Teilerwerbsminderungsrente ist wegen 1 Stunde ,laut Gutachten der Deutschen Rentenversicherung,,abweichend vom Gutachten der Ärztin von der Ärger, abgelehnt.
    Meine Frage , was kann bzw. muss ich tun um weiterhin krankenversichert zu bleiben, habe ich Anspruch auf Hartz IV?
    Vielen Dank für Ihre HILFE!
    Elke

    Antworten
  6. Barbara B. meint

    11. Juli 2019 um 16:18

    Ich war 22 Jahre selbstständig. beziehe seit 1.1.2017 Hartz 4 bin arbeitssuchend. Die Gesetzliche KV nimmt mich nicht, weil ich das 55. Lebensjahr überschritten habe. Die PKV nimmt mich nicht; weil ich insolvent bin. Der Basistarif ist so teuer, dass ich ihn nicht bezahlen kann (mindestens 700 Euro). In der der Insolvenz darf man keine Verträge unterschreiben bei denen sich von vornherein abzeichnet, dass man den finanziellen Verbindlichkeiten nicht nachkommen kann. Das ist ein Straftatbestand. Habe jetzt das Sozialgericht angeschrieben und um Klärung und Hilfe gebeten. Parallel habe ich Kontakt mit einem Versicherungsanwalt aufgenommen.
    Können Sie mir weiterhelfen ?

    Mit freundlichen Grüßen

    Barbara B.

    Antworten
  7. S. Dieter meint

    1. Dezember 2019 um 10:25

    Hallo, ich beziehe ALG2 und mir ist meine Lebensversicherung 19000€ ausbezahlt worden.
    Muß ich mich nun selbst Kranken u. Pflegeversichern ?

    Antworten

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