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Hartz 4: Wird ein Mehrbedarf bei einer Behinderung vom Kind anerkannt?

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Bei einem Bezug von Sozialleistungen sind keine großen Sprünge möglich. In einigen Fällen reicht dieses Geld nicht aus und das Jobcenter erkennt an, dass Mehrauf­wendungen nötig sind. So kann ein Hartz-4-Mehrbedarf bei einer Behinderung vom Kind anerkannt werden. Damit sollen die zusätzlichen Ausgaben gedeckt werden.

Das Wichtigste zum Hartz-4-Mehrbedarf bei Behinderung vom Kind kurz und knapp zusammengefasst

Gibt es bei Hartz 4 einen Mehrbedarf für Kinder mit Behinderung?

Ja, bei Hartz-4-Bezug kann ein Mehrbedarf wegen einer Behinderung vom Kind auf Antrag anerkannt werden.

Erhält mein behindertes Kind Hartz 4?

Nicht immer wird Hartz 4 für ein behindertes Kind gezahlt, bis zum 15. Lebensjahr erhält es Sozialgeld.

Wie hoch fällt der Mehrbedarf aus?

Bei Hartz 4 kann der Mehrbedarf bei einer Behinderung vom Kind 35 Prozent vom maßgeblichen Regelbedarf betragen.

Wird bei Hartz 4 ein Mehrbedarf für die Behinderung vom Kind anerkannt?
Wird bei Hartz 4 ein Mehrbedarf für die Behinderung vom Kind anerkannt?


Inhalt

  • Hartz-4-Mehrbedarf bei Behinderung vom Kind
    • Bis wann erhalten Kinder Sozialgeld?
  • Zusätzliche Leistungen bei Hartz 4: Mehrbedarf bei Behinderung vom Kind

Hartz-4-Mehrbedarf bei Behinderung vom Kind

Sind Menschen auf Sozialleistungen, wie beispielsweise Hartz 4, angewiesen, grenzt dies den finanziellen Spielraum enorm ein. Große Anschaffungen sind in aller Regel nicht möglich, ein Urlaub in einem anderen Land erscheint als Utopie.

Verspürt ein Paar von zwei Hartz-4-Empfängern dann noch den Wunsch, Kinder in die Welt zu setzen, sollte dieser Schritt gut durchdacht werden. Viele lassen sich von den finanziellen Engpässen nicht beirren und erfüllen sich den Kinderwunsch.

Ist der Sprössling dann auf der Welt, ist die Freude groß. Handelt es sich um ein Kind mit Behinderung, fallen dadurch zusätzliche Kosten an. In diesem Fall ist es möglich, bei Sozialgeld oder Hartz 4 einen Mehrbedarf für die Behinderung vom Kind geltend zu machen. Die rechtlichen Grundlagen bilden § 21 und § 23 Sozialgesetzbuch II (SGB).

Damit bei Hartz 4 ein Mehrbedarf für die Behinderung vom Kind anerkannt werden kann, muss ein entsprechender Antrag an das zuständige Jobcenter gestellt werden. Dies ist allerdings nur möglich, wenn der Sprössling das 15. Lebensjahr vollendet hat.

Bis wann erhalten Kinder Sozialgeld?

Bei Hartz-4-Bezug ein behindertes Kind großzuziehen, ist nicht immer einfach.
Bei Hartz-4-Bezug ein behindertes Kind großzuziehen, ist nicht immer einfach.

Kinder stellen einen Sonderfall beim Bezug von Sozialleistungen dar. Da Arbeitslosengeld II nur an erwerbsfähige Leistungsberechtigte gezahlt werden kann, ist diese Leistung für Kinder, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht möglich.

Allerdings gehen die Kleinen deswegen keinesfalls leer aus. Bis zum besagten Alter können sie nämlich Sozialgeld vom Jobcenter erhalten. Wird das Kind allerdings als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft angesehen, ist auch die Auszahlung von ALG II möglich.

Die Grenzen verschwimmen hier meist schnell. Allerdings hat es keinerlei Relevanz, ob bei Hartz 4 ein Mehrbedarf für die Behinderung vom Kind anerkannt wird oder beim Sozialgeld. Beide Regelsätze sind nämlich gleich.

Zusätzliche Leistungen bei Hartz 4: Mehrbedarf bei Behinderung vom Kind

Neben der Erhöhung vom Regelsatz von 17 Prozent des Regelsatzes für nicht erwerbsfähige Personen gemäß § 23 Absatz 4 SGB II bzw. einem Mehrbedarf von 35 Prozent gemäß § 21, Absatz 4 SGB II, können bei körperlich oder geistig behinderten Kindern noch weitere Mehrbedarfe bewilligt werden.

So ist es denkbar, dass der Umzug in eine andere, geeignetere Wohnung bewilligt wird. Dabei kann auch von der angemessenen Wohnungsgröße abgewichen werden. In der Regel allerdings nicht mehr als 10 Prozent der Quadratmeterzahl, welche als Richtwert dient.

Auch die Erforderlichkeit einer besonderen Ernährung kann bei Hartz 4 einen Mehrbedarf für ein behindertes Kind rechtfertigen. Dies ist übrigens auch bei Erwachsenen und ohne Behinderung möglich.

Bildnachweise: fotolia.com/ © Olesia Bilkei, fotolia.com/ © ivanko80

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Harald meint

    20. Juli 2017 um 1:17

    Vielen Dank für die Informationen.
    Lg

    Antworten
  2. Claudia meint

    17. Juni 2018 um 7:26

    Guten Tag,
    Mein Sohn hat einen Behindertenausweis mit Merkzeichen G,B,H, und er wird im August 16 Jahre,Habe schon 2x Antrag auf Mehrbedarf gestellt.Diese wurden beide abgelehnt mit der Begründung er wäre noch nicht am arbeiten.Ist das richtig vom Jobcenter?

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      18. Juni 2018 um 11:02

      Hallo Claudia,

      Ihr Sohn wird als teil Ihrer Bedarfsgemeinschaft anerkannt, bis er selbst arbeitet, und hat deshalb keinen Anspruch auf Hartz 4.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  3. Heine meint

    5. März 2020 um 11:01

    Ich habe 2 behinderte Kinder beide arbeiten und leben bei mir und meinem Mann ,da mein Mann allein verdiene ist und sein Verdienst durchschnittlich ist ,wollten wir eine Aufstockung vom jobcenter .dieses wurde abgelehnt mit der Begründung die Wohnung wäre für 4 Personen zu gross (118qm) die Miete läge nicht im normalen miettarif und die Nebenkosten wären dadurch zu hoch. Der Mietspiegel in unserer Stadt liegt zwischen 4.80 bis 8.40 wir zahlen 780 Euro kalt und liegen somit im mittleren Bereich. Lohnt es sich einen Anwalt zu nehmen ?

    Antworten
  4. Fialleck meint

    19. März 2020 um 13:54

    Hallo, habe ich als alleinerziehende Mutter eines 16 jährigen Jungen mit 100% Körperbehinderung und den Merkzeichen G, aG, RF, H, B Anrecht auf Wohnraummehrbedarf. Ich geh nicht arbeiten und bekomme Hartz4. Mit freundlichen Grüßen, Fialleck

    Antworten

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