Gute Nachrichten für alle Bedarfsgemeinschaften aus der Hauptstadt: Nachdem zu Beginn des Jahres 2018 schon die Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft angehoben wurden, soll nun Mitte 2019 eine weitere Anpassung stattfinden. Dann dürfen Hartz-4-Paare aus Berlin eine größere Wohnung (65m²) beziehen, welche maximal 511,55 Euro kosten darf.
Größerer Wohnraum für Hartz-4-Paare aus Berlin

Aktuell dürfen Hartz-4-Paare aus Berlin eine Wohnung beziehen, die maximal 60 m² groß ist und höchstens 472,20 Euro kostet. Laut Zahlen, auf die sich die BZ beruft, entsprechen allerdings nur knapp 50 Prozent der Wohnungen von Bedarfsgemeinschaften, die aus zwei Menschen bestehen, diesem Richtwert. Die Differenz begleichen die ALG-2-Empfänger aus ihrem Regelsatz.
Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Die Linke) will die zu berücksichtigende Wohnfläche nun auf 65 m² erhöhen, damit die Betroffenen den Differenzbetrag nicht mehr aus dem Regelsatz bezahlen müssen. Der BZ gegenüber erklärt sie ihre Beweggründe für dieses Vorgehen:
Oft ist das der Einstieg in eine Schuldenkarriere.
Dies soll durch eine Anpassung der Angemessenheitsgrenzen vermieden werden. Bereits für Herbst 2018 ist eine weitere Anpassung der Unterkunftskosten in der Hauptstadt geplant, allerdings geht es dabei zunächst um die Heizkosten sowie eine Übernahme von Mitgliedsbeiträgen für Mietervereine.
Wie groß dürfen Wohnungen für Hartz-4-Empfänger in der Hauptstadt sein?
Wie bereits erwähnt, wurden schon zu Beginn des Jahres 2018 die Angemessenheitsgrenzen für Hartz-4-Wohnungen in Berlin erhöht – Eine Reaktion auf die steigenden Mieten in der Hauptstadt. Der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, wie groß für Hartz-4-Paare aus Berlin die Wohnung aktuell sein darf und welche Richtwerte für Singlehaushalte und größere Bedarfsgemeinschaften gelten:
Im Haushalt lebende Personen | Angemessene Wohnungsgröße in m² | Richtwert Bruttokaltmiete in Euro |
---|---|---|
1 | 50 | 426,00 |
2 | 65 | 515,45 |
3 | 80 | 634,40 |
4 | 90 | 713,70 |
5 | 102 | 857,82 |
je weitere Person | 12 | 100,92 |
Stand 11.2022 Alle Angaben ohne Gewähr |