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Kein Anspruch auf Hartz 4 – Wer zahlt die Kranken­versicherung?

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Ein Antrag auf Hartz 4 hat nur Erfolg, wenn Sie zum Kreis der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gehören. Wenn kein Anspruch auf Hartz 4 besteht, übernimmt das Jobcenter auch nicht die Beiträge der Krankenversicherung. Welche Optionen in diesem Fall bestehen und wie Sie das Problem mit der Krankenversicherung lösen, erklären wir Ihnen hier.

Das Wichtigste zum Thema „Kein Anspruch auf Hartz 4“ kurz und knapp zusammengefasst

Wer hat einen Hartz-4-Anspruch?

Dafür müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Nur wer zu den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gemäß § 7 Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II) gehört, hat Anspruch auf Hartz 4.

Wer zahlt die Krankenversicherung, wenn ich kein Hartz 4 bekomme?

Selbst wenn Sie kein Hartz 4 bekommen, müssen Sie krankenversichert sein. Eine Option ist die „freiwillige Krankenversicherung.“ Mehr zur Krankenversicherung erfahren Sie hier.

Bekomme ich gar kein Geld, wenn ich keinen Hartz-4-Anspruch habe?

Auch wenn kein Anspruch auf Hartz 4 besteht, können unter Umständen andere Leistungen aus den Sozialgesetzbüchern (Wohngeld, Sozialgeld etc.) beantragt werden.

Kein Anspruch auf Hartz 4 haben Personen, die nicht zu den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zählen.
Kein Anspruch auf Hartz 4 haben Personen, die nicht zu den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zählen.

Inhalt

  • Kein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter, kein Anspruch auf Hartz 4
  • Kein Anspruch auf Hartz 4: Wer zahlt die Krankenversicherung?

Kein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter, kein Anspruch auf Hartz 4

Kein Anspruch auf Hartz 4: Der Antrag wird abgelehnt, wenn Sie nur eine der Voraussetzungen nicht erfüllen.
Kein Anspruch auf Hartz 4: Der Antrag wird abgelehnt, wenn Sie nur eine der Voraussetzungen nicht erfüllen.

Für die Bewilligung von Hartz 4 müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. In erster Linie müssen Sie ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter nach § 7 SGB II sein. Die Kriterien sind Folgende:

  • Alter: Mindestens 15 Jahre, aber noch unter dem Renteneintrittsalter
  • Hilfebedürftigkeit: Geringes Vermögen und Einkommen
  • Erwerbsfähigkeit: In der Lage, mindestens drei Stunden täglich einer Arbeit nachzugehen
  • Gewöhnlicher Aufenthaltsort ist Deutschland

Wer bekommt demnach kein Hartz 4? Nach dem Ausschlussprinzip besteht kein Hartz-4-Anspruch für Personen, die mindestens eine der Voraussetzungen nicht erfüllen. Zur Altersgrenze ist zu sagen, dass Kinder unter 15 trotzdem indirekt Hartz 4 erhalten, wenn Sie in einer Bedarfsgemeinschaft mit einem Leistungsempfänger leben. Kein Anspruch auf Hartz 4 oder gesonderte Regelungen gelten für folgende Personengruppen:

  • Studenten und Auszubildende: Solange das Studium nach dem Ausbildungsförderungsgesetz (BAföG) förderungsfähig ist (durch BAföG, Ausbildungsgeld oder Berufsausbildungsbeihilfe) besteht kein Anspruch auf Hartz 4. Ausnahmen: Auszubildende, die einer beruflichen Ausbildung im dualen System nachgehen oder an einer berufsvorbereitenden Maßnahme teilnehmen. Diese Ausnahmen gibt es erst seit 2016.
  • Rentner: Nach dem Erreichen des Rentenalters (nach § 7a SGB II) sind Personen de facto nicht mehr erwerbsfähig. Damit besteht kein Anspruch auf Hartz 4, wohl aber auf Sozialleistungen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (Sozialgeld).
  • EU-Bürger: Durch eine Neuregelung im Jahr 2016 besteht kein Anspruch auf Hartz 4 für EU-Bürger, die weniger als fünf Jahre in Deutschland leben (erst nach fünf Jahren wird von einem „verfestigten Aufenthalt“ ausgegangen).

Kein Anspruch auf Hartz 4: Wer zahlt die Krankenversicherung?

Kein Hartz-4-Anspruch: Die Krankenversicherung müssen Sie nun selbst zahlen.
Kein Hartz-4-Anspruch: Die Krankenversicherung müssen Sie nun selbst zahlen.

Bei Hartz-4-Bezug wird in der Regel auch die Krankenversicherung vom Jobcenter übernommen. In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, eine Krankenversicherung abzuschließen. Das heißt, auch Personen, bei denen kein Anspruch auf Hartz 4 besteht, müssen trotzdem krankenversichert sein.

Personen, die noch unter 25 sind, haben unter Umständen noch die Möglichkeit, sich der Familienversicherung ihrer Eltern anzuschließen. Betroffene, die älter sind, müssen dagegen selbst für die Krankenversicherung aufkommen.

Weil die Beiträge weder von Jobcenter noch Arbeitgeber übernommen werden können, müssen Sie eine sogenannte „freiwillige Krankenversicherung“ abschließen. Die monatlichen Beiträge müssen Sie dann selbst an die Krankenkasse zahlen.

Kein Hartz 4 – was nun? Nur weil Sie nicht zum Kreis der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gehören und damit kein Anspruch auf Hartz 4 besteht, heißt das nicht, dass auch andere Sozialleistungen ausgeschlossen sind. Neben Arbeitslosengeld (ALG) können Sie auch Leistungen aus der Sozialhilfe beantragen (z. B. Wohngeld).

Bildnachweise: fotolia/Karanov, iStock/JanPietruszka

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Stefan meint

    4. April 2019 um 7:38

    Hallo. Mir wurde der neue Hartz IV Antrag abgelehnt weil ich zu viel Vermögen habe. Das neue Gesetz ist 2017 raus gekommen. Ich bewohne mit meiner Schwester und ihre Tochter das Elternhaus. Meine Schwester und ich sind je zur Hälfte e im Grundbuch ein getragen. Nun besitze ich zuviel Grundstück und Haus. Wo bekomme ich jetzt Geld her für meine Kosten? Können Sie mir bitte weiter helfen?

    Antworten
    • Arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      12. April 2019 um 16:24

      Hallo Stefan,

      wir dürfen leider keine Rechtsberatung anbieten. Mit einem Beratungshilfeschein vom Amtsgericht können Sie eine Beratung von einem Anwalt finanzieren.

      Ihr Team von Arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  2. Thomas meint

    23. April 2019 um 17:15

    Hallo, bis zum 31.5. erhalte ich Alg 1. Aufgrund des Einkommens meiner Ehefrau werde ich kein Alg 2/Hartz IV bekommen.
    Nun ist es so, dass mir ein Gläubiger im Nacken sitzt und entsprechende Nachweise der Einkommens- bzw Vermögenslosigkeit haben will. Muss ich nun pro forma einen Antrag auf Hartz IV stellen obwohl ich keinen Anspruch haben werden, nur um einen entsprechenden Nachweis zu haben?
    Vielen Dank für die Hilfe.

    Antworten
    • Arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      30. April 2019 um 10:42

      Hallo Thomas,

      das können wir leider nicht beurteilen. Auch eine rechtliche Beratung ist uns leider nicht möglich. Erkundigen Sie sich am besten bei einem Anwalt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  3. ashley meint

    18. August 2019 um 21:02

    hallo,
    ich bin derzeit in elternzeit bis 21.3.2020 ,aber bekomme erst im august 2020 einen krippenplatz für mein kind.meinarbeitsplatz ruht nur. ich möchte hartz4 ind der zeit nach dem märz,wo ich kein elterngeld mehr bekomme, beantragen,denn ich bin nicht mehr ab 22.3.2020 krankenversichert6bekomme auch kein geld.
    es wäre schön,wenn man elterngeld zu ein paar monaten zu elterngeld plus machen kann(1 elterngeldmonat sind 2),ohne bis ende august 2020 zu arbeiten.es ist für mich nicht anders möglich,wegen kind & zeitigen arbeitsbeginn.
    bekomme ich trotzdem hartz 4, wenn auch mein partner verdient und wir nicht verheiratet sind?
    oder welche möglichkeit habe ich,wenn ich mich aus 0€ nicht selbst krankenversichern kann?an welche behörde muß ich einen antrag stellen?

    Antworten
  4. Angelika meint

    10. September 2019 um 21:51

    Hallo
    ich habe im Juli fristgemäß die Weiterbewilligung von Hartz IV beantragt. Mein Mann bekommt seit Juli
    eine Altersrente von 731,57 €. Er ist 100 Prozent schwerbehindert (Pflegegrad V) Ich pflege ihn seit 13 Jahren gemeinsam mit einem Pflegedienst (Kombileistung). Ich selbst bin 62 Jahr alt und kann noch keine
    Altersrente beantragen. Meine Krankenkasse informierte mich darüber, dass das Amt ihnen mitgeteilt hat, dass ich ab 01.08.19 kein Hartz IV mehr empfange und dass ich mich um eine Weiterversicherung bei der Kranken kasse per angezeigten Termin melden möchte. Ich habe keinen Ablehnungsbescheid oder eine andere Information erhalten, außer die Mitteilung zur Renteninfo bis zum 31.07.19. zwecks Ablage für meine Unterlagen. Ist das Amt verpflichtet, mir persönlich eine Info über die Beendigung und deren Grund, mitzuteilen? Kann ich Einspruch einlegen?

    Antworten
  5. Julia B. meint

    18. Oktober 2019 um 16:46

    Hallo,
    Ich habe meine Erwerbstätigkeit aufgegeben da ich mich dafür entschieden habe noch Mal eine Ausbildung zu machen.
    Da es ein ganzes Jahr Schule ist verdiene ich kein Geld und ein Antrag auf Hartz iv wurde abgelehnt. Warum bekomme ich als deutsche vorallem keine Unterstützung trotz das ich die ganzen letzten 10 Jahre gearbeitet habe?

    Antworten

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