Elterngeld bei Hartz 4: Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

Das Wichtigste zum Elterngeld bei Hartz-4-Bezug zusammengefasst

Wie hoch ist das Elterngeld bei Hartz 4?

Hatte die Person zuvor kein eigenes Einkommen, beträgt das Elterngeld 300 Euro pro Monat. Mehr dazu können Sie hier nachlesen.

Wie lange bekommt man Elterngeld bei Hartz 4?

Das Elterngeld wird in der Regel für maximal 14 Monate gezahlt. Unter gewissen Voraussetzungen ist jedoch auch eine längere Bezugsdauer möglich.

Wird das Elterngeld auf Hartz-4-Leistungen angerechnet?

Ja, das Elterngeld wird auf die Leistungen vom Jobcenter angerechnet. Ausnahmen gibt es jedoch für Personen, die zuvor aufstockende Leistungen erhalten haben. Weitere Informationen dazu finden Sie an dieser Stelle.

Nutzen Sie den kostenlosen Elterngeld-Schnellrechner

Gibt es Elterngeld für Hartz-4-Empfänger?

Ist Elterngeld mit Hartz 4 möglich? Theoretisch besteht ein Anspruch darauf.
Ist Elterngeld mit Hartz 4 möglich? Theoretisch besteht ein Anspruch darauf.

Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung. Es ist dafür gedacht, Eltern in der Zeit unmittelbar nach der Geburt ihres Kindes zu unterstützen. Auch Eltern, die Hartz 4, auch bekannt als Arbeitslosengeld (ALG 2), beziehen, haben theoretisch Anspruch auf Elterngeld.

Aber erhalten Eltern, die Anspruch auf Hartz 4 haben, tatsächlich Elterngeld? Oder wird das Elterngeld auf Hartz 4 angerechnet? Gibt es eine Sonderregelung für Aufstocker? Die Antworten darauf liefert dieser Ratgeber.

Grundlegende Informationen zum Elterngeld

Das Elterngeld wird maximal für 14 Monate gezahlt. Bei Elterngeld Plus ist es möglich, diese Leistung auch länger zu erhalten. Ein Anspruch auf Elterngeld besteht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Für Elterngeld bei Hartz IV sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.
Für Elterngeld bei Hartz IV sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.
  • Die Person hat ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihren Wohnsitz in Deutschland
  • Die Person lebt mit ihrem Kind in einem Haushalt.
  • Die Person betreut und erzieht dieses Kind selbst.
  • Die Person übt keine oder keine volle Erwerbstätigkeit aus.

Diese Voraussetzungen können auch Eltern erfüllen, die Hartz 4 beziehen. Die Höhe des Elterngeldes ergibt sich aus der Höhe des Einkommens, welches durch die Erwerbs­tätigkeit vor der Geburt des Kindes erworben worden ist. Ist die Person nicht erwerbstätig gewesen, steht ihr laut § 2 Absatz 4 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) Folgendes zu:

Elterngeld wird mindestens in Höhe von 300 Euro gezahlt. Dies gilt auch, wenn die berechtigte Person vor der Geburt des Kindes kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit hat.

Dennoch erhalten Betroffene de facto kein Elterngeld bei Hartz-4-Bezug. Denn diese Leistung wird seit dem 1. Januar 2011 auf Hartz 4 angerechnet. Das bedeutet, dass die 300 Euro Elterngeld vom ALG 2 abgezogen werden. Der monatliche Betrag, den Hartz-4-Empfänger bekommen, ändert sich durch das Elterngeld also nicht. Gesetzliche Grundlage für dieses Verfahren ist § 10 Absatz 5 BEEG.

Antrag auf Elterngeld auch bei Hartz 4: Obwohl sich die finanzielle Situation für die meisten Hartz-4-Empfänger durch das Elterngeld nicht ändert, sind sie gemäß § 12a Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II) trotzdem dazu verpflichtet, einen Antrag auf Elterngeld zu stellen.

Weitere Artikel zum Elterngeld:

Elterngeld trotz Hartz 4: Sonderfall Aufstocker

Elterngeld plus Hartz 4 gibt es nur für Aufstocker.
Elterngeld plus Hartz 4 gibt es nur für Aufstocker.

Wird Elterngeld bei Hartz 4 auch angerechnet, wenn der Betroffene vorher z. B. einen Minijob hatte? Wenn eine Person kein Einkommen hat, erhält sie beim Bezug von ALG 2 kein Elterngeld, da es auf die Leistungen angerechnet wird.

Aufstocker müssen jedoch nicht oder zumindest nicht vollständig auf das Elterngeld verzichten.

Übt ein Hartz-4-Empfänger vor der Geburt des Kindes einen Minijob aus, so wird das dadurch erzielte Einkommen, wie weiter oben bereits erwähnt, bei der Festsetzung der Höhe des Elterngeldes berücksichtigt. Wenn eine Person also z. B. vor der Geburt ihres Kindes im Schnitt 200 Euro netto pro Monat durch einen Minijob verdient hat, wird dieser Betrag beim Erhalt von Elterngeld nicht auf Hartz 4 angerechnet.

Die 200 Euro zählen beim Bezug von Elterngeld bei Hartz 4 als Freibetrag. Der Betroffene erhält diese also zusätzlich zum ALG 2. Aufstocker können jedoch, unabhängig von ihrem früheren Einkommen, höchstens 300 Euro Elterngeldfreibetrag erhalten.

Elterngeld und Hartz-4-Rechner: Es ist nicht schwierig zu berechnen, wie hoch das Elterngeld bei Hartz-4-Bezug für die Familie ist. Empfänger von ALG 2, die kein Einkommen haben, erhalten de facto gar keins, Aufstocker soviel, wie sie zuvor pro Monat im Schnitt verdient haben. Ein Hartz-4-Rechner mit Berücksichtigung von Elterngeld ist daher nicht nötig.

Kritik an der Regelung zum Elterngeld bei Hartz 4

Die Regelung zum Elterngeld bei Hartz-4-Empfängern wird kritisiert.
Die Regelung zum Elterngeld bei Hartz-4-Empfängern wird kritisiert.

Es gab bzw. gibt Kritik an der Regelung zur Anrechnung von Elterngeld auf Hartz 4. Die Partei Die Linke erklärt, dass Hartz-4-Empfänger dadurch benachteiligt würden. Sie fordert daher, dass das Elterngeld nicht auf Hartz 4 angerechnet wird.

Auch die Diakonie äußerte sich kritisch zu der beim Elterngeld praktizierten Anrechnung auf Hartz 4. Diese Regelung verschärfe die Armut noch, so Klaus-Dieter-Kossnik, der Präsident des evangelischen Hilfswerks.

Klagen gegen die Anrechnung vom Elterngeld auf Hartz 4 wurden bisher abgewiesen. Im Jahr 2016 hatte beispielsweise ein Familienvater gegen diese Praxis unter anderem vor dem Bundessozialgericht (BSG) in Kassel geklagt und verloren. Der BSG entschied, dass die Regelung, auf den Hartz-4-Satz das Elterngeld anzurechnen, das menschenwürdige Existenzminimum nicht gefährde. Daher wird das Elterngeld auch weiterhin angerechnet auf Hartz 4 (Az: B 4 KG 2/14 R).

Bereits im Jahr 2013 hatte das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz eine entsprechende Klage mit der Begründung abgewiesen, dass die Regelung der Anrechnung verfassungsgemäß sei (AZ: L 6 AS 623/11). Im selben Jahr kam das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen zum selben Schluss (Az: L 2 AS 99/13 B).

Anrechnung von Kindergeld auf Hartz 4: Nicht nur das Elterngeld wird bei Hartz 4 angerechnet. Dasselbe geschieht auch beim Bezug von Kindergeld.

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Elterngeld bei Hartz 4: Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen
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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

Bildnachweise

51 Gedanken zu „Elterngeld bei Hartz 4: Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen

  1. Marie d.

    Ich muss ab April Harz 4 beantragen, da ich mich von meinem Partner trenne. Mein Sohn wurde im Mai geboren und Ich habe jetzt 15 Monate komplett von ihm gelebt. Er hat mir das Elterngeld vorgestreckt und Schulden bei seiner Firma gemacht, aber es ging nciht anders. Nun haben wir uns getrennt und ich werde nun in eine eigene Wohnung ziehen. Wenn das Elterngeld dann nachgezahlt wird, um die 7000 Euro, bekomme ich dann überhaupt noch Hartz 4?

  2. Oana

    Hallo. Meine schwägerin hat Ihre kind in November bekommen. Sie ist Hartz IV und hat ein elterngeld antrag gemacht. Sie hat 2 mal 50 euro bekommen die von Hartz IV abgezogen würden. Sie hat keine weiteres geld von elterngeld bekommen und wann Sie dort angerufen hat, Sie war gesagt das Sie bekommt die elterngeld von Hartz IV aber wann Sie hat bei Hartz IV angerufen Sie war gesagt das Sie soll die geld von L Bank bekommen. Jetzt, trotzdem kein elterngeld, Sie hat eine brief von Hartz IV bekommen das die 300 euro Sie nich bekommen hat werden von die monatliche Hartz IV abgezogen und Sie muss auch ein rückzahlung in höhe von 970 bezahlen für die monate in welche Sie, teoretisch, elterngeld bekommen müsste. Letzes mal wann Sie hat bei JobCenter angerufen die haben einfach die telefonische gespräch beendet. Momentan bekommt Sie nur 100 uro von JobCenter und Ihre mann hat ein 250 euro minijob. Wie kann Sie die situation erklären und von wem soll Sie elterngeld bekommen? Vielen dank!

  3. A. Klein

    Ich bekomme ca. 320€ Elterngeld.
    Lebe mit meinem Partner in einer Bedarfsgemeinschaft, er bezieht kein Einkommen.
    Vor der Elternzeit wurde mein Einkommen aus Teilzeitarbeit aufgestockt. Werden die 320€ dennoch angerechnet ?

  4. Philipp

    *Elterngeld in der Bedarfsgemeinschaft*

    Hallo,
    meine Frau bekommt ALG 2, ich Bafög. Ist es rechtens, dass meine Elterngeld-Stelle die von mir beantragen Elterngeld-beträge für das Jobcenter mit Verweis auf § 104 (2) SGB X einbehält?

    Vielen Dank!

  5. Daniela

    Hallo ich habe da auch mal eine frage. Ich bekomme Elterngeld und habe den elterngeld Freibetrag in Höhe von 300 Euro bekommen. Meine Frage ist darf das jobcenter mein Elterngeld mit dem Lohn von meinem Mann verrechnen?

    Lg

  6. Mela

    Hallo ich bekomme in zwei Monaten mein Kind. Habe selbstständig die letzten zwei Jahre gearbeitet und im Durchschnitt. etwa 200 Euro verdient und zusätzlich Geld vom Jobcenter bezogen. Falls ich jetzt Elterngeld plus beantrage könnte ich dann zwei Jahre als Freibetrag 150 Euro behalten oder würde man mir das anrechnen. Falls ich normales Elterngeld beantrage könnte ich ja nur für 12 Monate 200 Euro behalten. Vielen Dank

  7. Etannich

    Vor der Geburt hatte ich einen Job vollzeit, mein Gehalt betrug 1500 Euro, jetzt sind es 5 Monate seit meiner Geburt, das Geld aus dem Elterngeld nehme ich alle in diesen 5 Monaten angesammelt, meine Frage ist, dass ich jetzt meinen Antrag gestellt habe bei Hartz 4, und bald unterschreibe ich den Vertrag mit der Arbeitsvermittlung, bekommt das 5 Monate alte Elterngeld Geld oder nimmt es die Arbeitsvermittlung?

  8. Annett

    hallo,
    ich muss auch mal was fragen.
    Mein Sohn ist jetzt 2 Monate alt; jetzt habe ich vom Amt einen Zettel bekommen das ich denn Bescheid vom Elterngeld einreichen soll:
    Denn habe ich aber nicht weil mir jemand gesagt hatt ich brauche das bei harz 4 nicht beantragen.
    Ist das schlimm?
    kann man das noch Nachtträglich machen?
    Bekomm ich jetzt ärger!

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Annett,

      in solchen Fällen ist es immer ratsam, das Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu suchen und sich zu erkundigen, ob das Dokument noch nachgereicht werden kann.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  9. Micca86

    Hallo,

    Ich habe im Februar diesen Jahres einen Minijob angefangen und lebe vom Jobcenter.Bin im Februar direkt schon schwanger gewesen. Ich hatte einen Durchschnittsverdienst von evtl 150 bis 200 Euro. Laut Elterngeldstelle steht mir eine Nachzahlung zu aber erst müssen die sich mit dem Jobcenter in Verbindung setzen. Meine Frage: ich habe keine 12 Monate einen Minijob gehabt und der Durchschnittsgehalt lag bei 150 bis 200 Euro. Werden dann die kompletten 300 angerechnet oder habe ich auch einen anrechnungsfreien Betrag ?

  10. Valesca89

    Hallo ich habe am 6.9.2018 meine kleine Tochter zur Welt gebracht am 27.09.18 ist der Antrag auf Elterngeld bei der Behörde eingegangen.
    Heute habe ich dann dort angerufen und gefragt wann ich mit der Zahlung rechnen kann da wir mittlerweile November haben.
    Die Beraterin sagte mir das Jobcenter hat Anspruch auf das Elterngeld erhoben und sie müsste auf Rückmeldung warten in welcher Höhe sie ans Jobcenter zahlen bevor sie an mich auszahlen können.
    Jetzt ist unsere Situation so ich lebe mit meinem Lebensgefährten und noch zwei Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft und habe vorher keine Erwerbstätigkeit ausgeübt und mein Lebensgefährte hat zum 1.10.2018 einen Job angenommen.
    Würde uns denn überhaupt Elterngeld zustehen ?
    oder können wir eher damit rechnen weder von der Nachzahlung noch generell was vom Eltern geld zu sehen?

    1. Chris b

      Hey dir haben genau die gleiche situation
      Ich gehe seit 1 Jahr arbeiten und meine patnerin kümmert sich um unseren kleinen Sohn
      Haben denn Bescheid von Elterngeld bekommen und warten auch auf die Rückmeldung von Jobcenter an das Elterngeld
      Die Frage hat sich das bei euch geklärt???
      Würde mich über eine Rückmeldung freuen
      LG

  11. lala

    Hallo, wie viele Monate muss ich vor dem Bezug Berufstätig gewäsen sein, damit ich ein anrecht auf den Elterngeld Freibetrag habe?

  12. Sophie

    Guten Tag,

    Ich bin derzeit schwanger und Mitte Dezember tritt der Mutterschutz in Kraft. Ich beziehge ALG und bin nebenher selbständig tätig. Damit verdiene ich rund 340 EUR/Monat. Hiervon bleibt mir derzeit der Freibetrag von 100 EUR.
    Wird mir damit beim Elterngeld später auch ein Freibetrag von 300 EUR gewährt oder gilt dieser nur für angestellte Beschäftige?

    Schon einmal vielen Dank im Vorraus!

    Freundliche Grüße

  13. Eddi

    Hallo ihr lieben,
    Ich habe mal einfrage….
    Ich bekomme jetzt arbeitslosengeld 1 von der bundesagentur für arbeit …. habe beim jobcenter aufstockung beantragt da mein alg 1 nicht reichte der herr beim jobcenter sagte ca. 250-300€ sollte ich bekommen jeden monat von jobcenter. Meine frau arbeitet seit knspp 3 jahren nicht und die kleine ist 2 und im januar kommt das 2. Baby meine frage bekommt meine frau das elterngeld von 300€ ausgezahlt extra dazu oder wir das abgezogen oder angerechnet ich versteh das nicht bitte um hilfe….

  14. Pervin

    Hallo,
    ich bin im 8 Monat schwanger. Ich habe bis 07/2018 in Teilzeit gearbeitet danach wurde mein befristeter Arbeitsvertrag nicht verlengert.
    In dieser Zeit habe ich ca. 800€ Netto sowie aufstockende Leistungen vom Jobcenter erhalten.
    Nach meiner Berrechnung werde ich ca. 530€ Elterngeld erhalten.
    Meine Frage: Wie viel wird das Jobcenter zum Elterngeld anrechnen bzw. wie hoch ist mein Freibetrag?

    Danke im Voraus.
    Pervin

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Pervin,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir im Einzelfall keine Berechnungen durchführen. Nutzen Sie jedoch gerne unseren kostenlosen Hartz-4-Rechner zur Orientierung.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  15. Melanee

    Hallo
    ich bin in 7 monate schwanger ich habe vorher 5 jahre inkl. Ausbildung gearbeiten.
    so am diese jahre in März bin ich gekündigt und habe mich für Arbeitlosengeld 1 angemeldet weil ich noch nicht wusste das ich schwanger war.. nun bin ich schwanger und mit Arbeitlosengeld 1 nicht reichen. Da ich nicht mehr arbeiten gehen kann. Dann habe ich mich Arbeitlosengeld 2 beantragen.
    so jetzt komm nun meine frage:
    Mutterschafschutz bekomme ich das?
    Elterngeld bekomme ich das auch? weil ich bin ja schon ab 02.2018 nicht gearbeiten war.
    oder wird das alles in Arbeitlosengeld 2 sein? und wenn dann ist ja nur noch 1040 pro monate. + Kindergeld
    wie soll alles schaffen?

    LG
    Melanee

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Melanee,

      der im Mutterschutzgesetz festgelegte Mutterschutz betrifft Mütter bei der Arbeit, ist in weiten Teilen also für Sie nicht relevant. Allerdings umfasst er z.B. ein Beschäftigungsverbot, welches natürlich auch für Sie gilt. Bei Hartz-4-Bezug erhalten Sie theoretisch Elterngeld, allerdings wird dieses auf Ihre Hartz-4-Leistungen angerechnet.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  16. Niki

    Hallo, ich habe folgende Frage: ich habe hartz 4 bekommen (bis inkl. Februar). Am 26.2. Ist mein Kind geboren und ab diesem Zeitpunkt habe ich Elterngeld bekommen, so dass ich kein Hartz 4 mehr brauche. Allerdings hat das Jobcenter sich die ganze Leistung für Februar von der Elterngeldstelle auszahlen lassen und das wurde mir natürlich vom Elterngeld abgezogen! Meine Frage ist jetzt, ob das Jobcenter wirklich den Betrag für den ganzen Monat geltend machen kann oder erst ab dem Zeitpunkt der Geburt? Weil mir dann ja auch erst Elterngeld zustand…
    Vielen Dank im Voraus für die Antwort!

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Niki,

      wie die Anrechnung vom Elterngeld auf den ganzen Monat rechtlich zu bewerten ist, können wir leider nicht beantworten, weil wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Erkundigen Sie sich bei einem Anwalt für Sozialrecht oder fragen Sie noch einmal beim zuständigen Sachbearbeiter nach, auf welcher Grundlage die Anrechnung für den ganzen Monat stattgefunden hat.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  17. Kicki

    Hallo,
    meine Frau hat vorher 1320 Euro Brutto verdient. Das Elterngeld liegt ja bei 325 Euro. Bekommen wir aufstockungen? und was wird berechtigt da ich als mann AlG2 leider noch beziehe?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Kicki,

      erhält Ihre Frau auch Arbeitslosengeld 2? Wie im Ratgeber geschildert, wird das Elterngeld auf die Leistungen angerechnet.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  18. Princesse

    Hallo,

    ich bin im 8. Monat schwanger. Bisher habe ich ALG 2 bezogen. Ich lebe mit meinem Partner in einer Bedarfsgemeinschaft und mit uns leben unsere 2 weitere leibliche Kinder. Ab der Geburt des 3. Kindes will mein Partner Elterngeld für ein Jahr beantragen. Ich habe nur im September und Oktober 2017 einen Hiwi-Job als Studentin gehabt, also keine 12-Monate gearbeitet. Mein Partner verdiente monatlich 1300€ bis 1500€ netto.
    Wie sieht es jetzt aus mit dem Elterngeld und ALG 2, da wir in einer Bedarfsgemeinschaft gemeinsam leben?
    Danke im Voraus für Ihre Antwort.

    LG

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Princesse,

      Das Elterngeld wird entsprechend als Einkommen berücksichtigt.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  19. Zey

    Hallo, ich habe ebenfalls eine Frage. Ich werde im Mai Mama und bekomme danach noch 8 Wochen Mutterschaftsgeld. Danach bekomme ich 1560€ Elterngeld. Wir sind zu Dritt und mein Mann bezieht aufgrund einer Erkrankung kein Geld. Ich bin Alleinverdienerin. Das Geld wird nicht ausreichen und wenn ich den Artikel richtig verstanden habe, rechnet mit das Jobcenter 300€ vom Elgerngeld nicht an, richtig?
    Somit könnte ich für 10 Monate bis zum Eintritt der Arbeit noch zusätzlich ALG II beziehen?

    Mfg

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Zey,

      das Elterngeld wird in der Regel in voller Höhe auf das ALG II angerechnet.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  20. A.

    Hallo,
    Ich beziehe ALG2 und mein Mann ist Student und hat zusätzlich einen Minijob. Ich bin im 7. Monat schwanger und wollen in Zukunft Elterngeld beantragen. Wird das Elterngeld von meiner ALG2 Leistung abgezogen? Oder kann mein Mann als Student ohne Bafög Elterngeld beantragen?
    LG
    Isabel

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Isabel,

      das Elterngeld können sowohl Sie als auch ihr Mann beziehen. Sofern Sie es betragen, wird die Leistung auf Ihren Regelsatz angerechnet. Das Einkommen Ihres Mannes wird allerdings mit berücksichtigt, wenn Sie eine Bedarfsgemeinschaft bilden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  21. A. W.

    Hallo ich bin in Teilzeit angestellt und bekomme noch aufstockung vom Amt. Gilt dann der Freibetrag?
    LG

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo,

      der Freibetrag beim Elterngeld gilt nur, wenn Sie vor der Elternzeit aufgestockt haben. Der Freibetrag kann dann bis zu 300 Euro betragen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  22. Mia

    Guten Tag,
    hätte auch eine Frage, habe vor der Schwangerschaft in der Umschulung 100€ und so noch 100 € verdient..mir wurde aber gesagt, dass mir nichts angerechnet wird.. stimmt das?

    LG Mia

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Mia,

      sofern Sie kein weiteres Einkommen haben, ist das korrekt. 100 Euro ist der Freibetrag bei Hartz-4-Bezug.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  23. Kristina

    Hallo ,
    Ich habe heute mein Elterngeld Bescheid bekommen, bekomme 644,43€ monatlich.
    Beziehe seid dem 1 November leistungen für die Grundsicherung.
    Im Bescheid steht drinnen das ich 441 € rückwirkend bekomme auf mein Konto und der Rest geht ans Jobcenter. Rechnen die mir das dann für den nächsten Monat an ?
    Wie sieht es aus mit der Miete die zahlen die und ich bekomme 475 euro auf mein Konto..
    Bin total in Angst was jetzt passiert..
    Die Caritas sagte mir was das ich ein Freibetrag von 300€ habe? Stimmt das ?
    Habe 2 Kinder und bin alleinerziehend.

    Lg Kristina

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Kristina,

      da es sich beim Elterngeld um sonstiges Einkommen handelt, gibt es keinen Freibetrag. Haben Sie allerdings zuvor eine Erwerbstätigkeit ausgeübt, können bis zu 300 Euro Elterngeld anrechnungsfrei bleiben.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      1. Romeo

        Hallo guten
        Tag sorry habe eine wichtige Frage !
        Bekomme vom Job Center 1500€
        Jetzt beim zweiten Baby musste ich natürlich
        Elterngeld beantragen doch was mich stört
        Ist ich bekomme nun 1000€ vom Job Center und
        300€ Elterngeld es fehlen also 200€ ist das nicht komisch ?
        Mit freundlichen Grüßen

        1. arbeitslosenselbsthilfe.org

          Hallo Romeo,

          ein Anwalt kann Ihren Hartz-4-Bescheid auf Fehler überprüfen. Die Überprüfung ist dabei kostenlos für Hartz-4-Empfänger.

          Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      2. Dominique

        Wie lange davor muss man gearbeitet haben?

  24. Kristina

    Hallo,

    Ich war vor und die ersten 7 Monate der Schwangerschaft selbstständig als Promoterin und Dolmetscherin tätig. Danach blieben die Aufträge aus und ich musste mich Arbeitslos melden. Bei der Erstellung meines Steuererklärung konnte der Steuerberater ausrechnen, dass ich um die 900 Euro Elterngeld erhalten werde. Dass heißt, dass ich kein Geld mehr vom Jobcenter erhalte. Meine Frage ist jedoch: Wird meine Krankenkasse weiterhin vom Jobcenter bezahlt?

    Mit freundlichen Grüßen
    Kristina

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Kristina,

      sofern Sie nur durch die Zahlung der Krankenkassenbeiträge in die Bedürftigkeit rutschen würden, kommt das Jobcenter für die Zahlung der Beiträge auf.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  25. Sophie B.

    Hallo,

    Ich wohne zusammen mit meinem freund in einer bedarfsgemeinschaft. Er arbeitet vollzeit. Daher bekomme ich nur 46 Euro alg2. Ich bin nun im 7 monat schwanger. Bekomme ich dann elterngeld oder wird das abgezogen ?
    Wenn es abgezogen wird, was wenn ich jetzt noch I’m 7 monat einen minijob annehme, kann ich so noch elterngeld retten ?

    Mir freundlichen Grüßen

    Sophie Berger

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Sophie,

      das Elterngeld wird anhand Ihres Einkommens in den letzten 12 Monaten berechnet. Das Elterngeld wird ebenfalls auf ALG 2 angerechnet.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

    2. DeShawn W.

      Hallo Sophie,
      wenn es euer gemeinsames Kind ist, dann soll er dem Antrag stellen. Haben meine Frau und ich auch so gemacht.

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