Wer eine ganze Familie versorgen muss, ist besonders besorgt, wenn auf einmal der Job und das eigene Einkommen wegfallen. Allerdings berücksichtigt das Jobcenter alle Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft. Hier erfahren Sie, wie sich der Regelsatz für Ihre ganze Familie errechnet.
Das Wichtigste zu Hartz-4-Leistungen für die Familie zusammengefasst
Ja. Leben Kinder in einer Bedarfsgemeinschaft, erhalten auch diesen den Ihnen zustehenden Hartz-4-Regelsatz.
Ja. Allerdings wird das Kindergeld vollständig auf die Hartz-4-Leistungen angerechnet.
Es handelt sich dabei um eine zusätzliche Unterstützung für Kinder, deren Eltern Hartz 4 erhalten. Weitere Informationen dazu liefert unser Ratgeber zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Wichtige Informationen zu finanzieller Unterstützung für die Familie
Betreuungsgeld bei Hartz-4-BezugElterngeld bei Hartz-4-BezugElternzeit bei Hartz-4-BezugKindergartenkosten bei Hartz 4Hartz-4-Leistungen für KinderLandeserziehungsgeldUnterhalt
Inhalt
Hartz-4-Regelsätze für Kinder nach Alter und Anzahl
REGELBEDARFSSTUFE | GILT FÜR | HARTZ-4-REGELSATZ IN EURO (2019) |
---|---|---|
1 | Alleinstehende/Alleinerziehende | 424 |
2 | Paare/Bedarfsgemeinschaft | 382 |
3 | Erwachsene im Haushalt anderer | 339 |
4 | Jugendliche (13 - unter 18 Jahre) | 322 |
5 | Kinder (6 - unter 13 Jahre) | 302 |
6 | Kinder (bis unter 6 Jahre) | 245 |
Wichtige Informationen zu Leistungen für Bildung und Teilhabe
Die Familie ist eine Bedarfsgemeinschaft
Auf Ihrem Hartz-4-Antrag müssen Sie angeben, ob Sie alleine oder in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Sind von Ihrem Einkommen und nun von den Hartz-4-Leistungen noch andere Menschen abhängig, die mit Ihnen zusammenleben, so handelt es sich um eine Bedarfsgemeinschaft. Das bedeutet, dass Sie mehr Geld vom Arbeitsamt erhalten als nur den Regelsatz für Alleinstehende.

Ist ein junger Erwachsener unter 25 Jahren arbeitslos, hat auch er Anspruch auf Hartz 4. Wenn seine Eltern auch Hartz 4 beziehen, bilden sie zusammen eine Bedarfsgemeinschaft. Personen über 25 bilden allerdings ihre eigene Bedarfsgemeinschaft, unabhängig davon, ob sie bei den Eltern leben oder nicht. Sie müssen dann einen eigenen Antrag auf ALG 2 stellen.
Wichtige Informationen zum Kindergeld
Hartz 4 und KindergeldKindergeldKindergeldantragKindergeldauszahlungKindergeld-AuszahlungstermineKindergeld im Ausland
Wie errechnet sich der Hartz-4-Satz einer 4-köpfigen Familie?

Wie viel Hartz 4 eine Familie bekommt, hängt also von der Anzahl der Kinder bzw. der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft ab. Das Alter der Kinder spielt dabei auch eine Rolle. Außerdem wichtig ist bei der Errechnung von Hartz 4, ob Sie alleinerziehend sind. Hartz 4 für eine 4-köpfige Familie kann unterschiedlich sein, je nachdem, ob beispielsweise eine alleinerziehende Mutter Hartz 4 für drei Kinder beantragt oder Hartz 4 für eine Familie mit 2 Kindern von beiden Eltern beantragt wird.
Um den Hartz-4-Satz für eine 4-köpfige Familie zu berechnen, müssen folgende Aspekte beachtet werden: Ist der Partner ebenfalls arbeitslos oder hat er ein Einkommen? Wie alt sind die beiden Kinder und erhalten Sie für die Kinder noch Kindergeld (Kindergeld gibt es nur bis 25 Jahre)? Sind Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung schwanger? Außerdem geben Sie im Hartz-4-Antrag Kosten für Unterkunft und Heizung an, diese werden extra berücksichtigt.
Der Regelsatz von Hartz 4 für eine Familie, die 2 Kinder hat, setzt sich aus verschiedenen Ausgaben zusammen. Die Politik ist bei der Gestaltung von Hartz 4 für einen Bedarf für Kinder in verschiedenen Bereichen ausgegangen. So hat ein Kind über sechs Jahre prozentual mehr Bedarf im Bereich Bildung als ein Kleinkind unter 5, das noch nicht zur Schule geht.
Beispiel: Eine 5-köpfige Familie mit Hartz 4

Eine alleinerziehende Mutter beantragt Hartz 4 für sich und ihre vier Kinder. Die vier Kinder sind jeweils 5, 12, 15 und 16 Jahre alt. Für sich selbst bekommt die alleinerziehende Mutter 416 Euro im Monat. Für die älteren beiden Kinder jeweils 316 Euro. Für den 12-Jährigen gibt es 296 Euro und der Jüngste hat einen Bedarf von 240 Euro. Daraus ergibt sich ein Bedarf für die Familie von monatlich rund 1550 Euro.
Allerdings zahlt der Staat bereits für alle Kinder zusammen 805 Euro Kindergeld. Das wird auf das ALG 2 angerechnet, sodass das Arbeitsamt selbst von den 1550 Euro Bedarf etwa 745 Euro deckt. Erhält die Mutter für eines oder mehrere ihrer Kinder Unterhalt, so wird auch dieser angerechnet.
Kosten für Unterkunft und Heizung sind im Regelbedarf noch nicht berücksichtigt, werden aber vom Jobcenter ermittelt und gezahlt. Auch stehen Ihnen unter Umständen noch weitere Leistungen zu. Das Prinzip „Bildung und Teilhabe“ etwa ermöglicht es Ihnen, unerwartete Ausgaben Ihrer Kinder in Schule und Kindergarten zu decken. Dazu gehören beispielsweise die Kosten für einen Schulausflug.
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Kalendula meint
Hallo ich habe eine Bedarfsgemeinschaft Mutter, Kind 6J,Kind 8J.,und Kind 14 Jahre jetzt hat das Jobcenter meinem Kind 14 Jahre Hauptschüler aus der Bedarfsgemeinschaft geworfen und verlangt das er 250 Euro Heizkosten selber zahlen soll ebenso wurden ihm vom Jobcenter 34 Euro Müll verrechnet was er auch selber bezahlen muss er bekommt UV und Kindergeld dürfen die das so an rechnen?sie sagen er kann mit UV und Kindergeld seinen Unterhalt selber zahlen und muss auch somit seine Nebenkosten selber zahlen.