Hartz 4: Welcher Zuverdienst ist möglich?

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

Das Wichtigste zum Zuverdienst bei Hartz 4 in Kürze

Wie viel darf man bei Hartz 4 nebenbei verdienen?

Jeder Person, die ALG 2 bezieht, darf 100 Euro als Grundfreibetrag dazuverdienen. Diese Betrag wird nicht auf die bezogenen Hartz-4-Leistungen angerechnet.

Welche Freibeträge gibt es für Hartz-4-Empfänger?

Hartz-4-Empfänger können von verschiedenen Freibeträgen profitieren. So sind bei einem Einkommen zwischen 101 und 1.000 Euro monatlich zum Beispiel 20 % anrechnungsfrei.

Was passiert mit dem Zuverdienst aus einem 1-Euro-Job?

Der Zuverdienst aus einem Ein-Euro-Job wird nicht auf Hartz 4 angerechnet.

Grundfreibetrag bei Hartz 4

Der Hartz-4-Zuverdienst ist gesetzlich geregelt.
Der Hartz-4-Zuverdienst ist gesetzlich geregelt.

Bei vielen Personen hält sich hartnäckig das Gerücht, dass Hartz-4-Empfänger nicht arbeiten, sondern nur Geld vom Staat zur Sicherung ihres Lebensunter­halts erhalten. In vielen Fällen jedoch stimmt das nicht, denn: Die meisten Bezieher von Arbeitslosengeld 2 arbeiten nebenbei, um ihr Einkommen aufzubessern.

Ebenso gibt es Aufstocker, die lediglich aufgrund der Zahlung eines Niedriglohns nicht über die Runden kommen und deshalb ergänzende Hartz-4-Leistungen erhalten. Neben dem Leistungsbezug zu arbeiten, ist also keinesfalls selten.

Welche Möglichkeiten haben aber ALG-2-Empfänger nun, um sich etwas dazuzuverdienen? Wie viel darf vom Einkommen behalten werden und was wird mit dem Hartz-4-Satz verrechnet? Lesen Sie mehr dazu in unserem Ratgeber zum Zuverdienst bei Hartz 4.

Nimmt ein Hartz-4-Empfänger eine Beschäftigung auf, so gibt es immer einen Grundfreibetrag beim Einkommen, der nicht mit dem Hartz-4-Satz verrechnet wird. Ein Betrag von bis zu 100 Euro brutto dürfen sich Leistungsbezieher monatlich anrechnungsfrei zu Hartz 4 dazuverdienen. Dieser Grundfreibetrag enthält:

  • Werbungskostenpauschale in Höhe von 15,33 €
  • Absetzbeträge für die Riester-Rente und andere private Versicherungen in Höhe von 30 €
Der Zuverdienst bei Hartz 4 kann unterschiedliche Freibeträge auf den Plan rufen.
Der Zuverdienst bei Hartz 4 kann unterschiedliche Freibeträge auf den Plan rufen.

Verdienen Hartz-4-Empfänger mehr als diese 100 Euro in einem Nebenjob, können weitere Freibeträge beim Hartz-4-Zuverdienst zum Arbeitslosengeld geltend gemacht werden. Bei einem Nebeneinkommen sind ab einem Betrag von

  • 101 € bis 1.000 € brutto monatlich 20%,
  • 1.001 € bis 1.200 € brutto monatlich 10% und
  • 1.001 € bis 1.500 € brutto monatlich 10% bei Bedürftigen mit mindestens einem Kind

anrechnungsfrei. Diese Freibeträge vom Einkommen werden ergänzend zu dem oben genannten 100-Euro-Freibetrag hinzugerechnet.

Darüber hinaus können Fahrtkosten mit 20 Cent pro Kilometer abgesetzt werden, wenn Hartz-4-Empfänger an einer Maßnahme teilnehmen, die sie dem ersten Arbeitsmarkt wieder näherbringt. Auch Fahrtkosten, die durch öffentliche Verkehrsmittel entstehen, können erstattet werden. Dabei ist in der Regel die günstigste Fahrt mit dem zweckmäßigsten Verkehrsmittel zu buchen.

Weitere Artikel zum Zuverdienst bei Hartz 4:

Zuverdienst im FerienjobNebenjob bei Hartz-4-Bezug

Hartz IV und eine geringfügige Beschäftigung: Nebenverdienst bei Hartz 4

Die Lohngrenze für geringfügige Beschäftigungen, also sogenannte Minijobs, stieg zum Oktober 2022 von 450 auf 520 Euro. Die Obergrenze für Midijobs erhöhte sich von 1.300 auf 1.600 Euro. Demnach können nicht nur Hartz-4-Empfänger mehr Geld verdienen, wenn sie in einem Mini- oder Midijob beschäftigt sind.

Zudem sind Minijobs rentenversicherungspflichtig. Dadurch steht die soziale Absicherung der geringfügig Beschäftigten im Mittelpunkt. Sie erhalten Anspruch auf Erwerbsminderungsrenten und Reha-Leistungen.

Aufstocker: Wie hoch ist der Hartz-4-Zuverdienst?

Der Hartz-4-Zuverdienst kann durch einen Minijob oder eine Vollzeitstelle erfolgen.
Der Hartz-4-Zuverdienst kann durch einen Minijob oder eine Vollzeitstelle erfolgen.

Viele Hartz-4-Empfänger fragen sich: „Was darf ich bei Hartz-4 dazuverdienen?“

Andere Personen stellen sich diese Frage allerdings genau andersrum: Ab welcher Gehaltsgrenze kann aufstockend Hartz 4 beantragt werden?

Leider gibt es heutzutage immer noch viele Personen, die zwar Vollzeit arbeiten, allerdings nicht so ein großes Einkommen haben, dass sie dadurch ihren Lebensunterhalt bestreiten können.

Solche Aufstocker können ebenfalls einen Hartz-4-Verdienst erzielen, indem sie die Leistungen des ALG 2 nur aufstockend zum eigenen Lohn erhalten. Ebenfalls ist dies eine Lösung für Selbstständige oder Rentner, deren monatliche Altersvorsorge zu gering ist, um damit über die Runden zu kommen.

Vereinfacht gesagt: Aufstockern wird umgekehrt das Differenzgeld ausgezahlt, dass Hartz-4-Empfängern in der gleichen Lebenssituation zustünde, wenn diese gar nicht arbeiten würden. Aus diesem Grund ist auch ein umgekehrter Weg beim Zuverdienst zu ALG 2 möglich.

 Wie sieht es bei Ein-Euro-Jobs aus?

Das erzielte Einkommen, also der Hartz-4-Zuverdienst aus einem Ein-Euro-Job, wird nicht auf das ALG II angerechnet. Zurzeit sind Hartz-4-Empfänger grundsätzlich noch verpflichtet, Ein-Euro-Jobs anzunehmen. Jedoch kann der hilfebedürftige Hartz-4-Empfänger laut § 10 des Zweiten Sozialgesetzbuchs (SGB II) eine unzumutbare Tätigkeit auch ablehnen. Diese Ablehnung vom potentiellen Zuverdienst bei Hartz IV muss allerdings begründet sein.

Der Zuverdienst zum Arbeitslosengeld kann auch durch mehrere Jobs gleichzeitig erfolgen.
Der Zuverdienst zum Arbeitslosengeld kann auch durch mehrere Jobs gleichzeitig erfolgen.

Laut § 10 SGB II ist eine Tätigkeit dann unzumutbar, wenn:

  • die Arbeit körperlich oder geistig überfordert,
  • die Arbeit in solch einem Maße körperlich anstrengend ist, dass ein angestrebter Beruf später nicht mehr ausgeführt werden kann,
  • die Erziehung des Kindes gefährdet ist,
  • die Arbeit die Pflege eines Angehörigen behindern würde, der auf andere Art und Weise nicht versorgt werden könnte,
  • ein anderer wichtiger Grund vorliegt.
Sollte einer dieser Punkte auf Sie zutreffen, teilen Sie dieses Ihrem Sachbearbeiter schriftlich mit. Fügen Sie dem Schreiben, wenn vorhanden, ein ärztliches Attest bei.

Mehrere Nebenjobs: Arbeitslosengeld und Zuverdienst

Ebenfalls ist es ALG-2-Empfängern möglich, dass diese nicht nur einen, sondern mehrere Jobs gleichzeitig annehmen können. Wer nun aber denkt, dass somit auch mehrere Freibeträge beim Einkommen entstehen, der irrt. Denn: Ist ein Hartz-4-Leistungsbezieher in mehreren Jobs beschäftigt, so werden die jeweiligen Verdienste zunächst addiert, bevor die Freibetragserrechnung erfolgt.

Mit dieser Methode soll verhindert werden, dass ein Bezieher von ALG 2 mehrere Jobs annimmt, in denen er jeweils nur 100 Euro verdient. Somit würde er dann in jedem Job das volle Gehalt behalten können und müsste keine Hartz-4-Leistungsanrechnung über sich ergehen lassen. Ein Beispiel soll verdeutlichen, wie der Hartz-4-Zuverdienst errechnet werden kann.

Beispiel vom Zuverdienst bei Arbeitslosengeld 2

Beim Zuverdienst bei Hartz 4 kann bei einem Minijob nicht nur der 100-Euro-Freibetrag behalten werden.
Beim Zuverdienst bei Hartz 4 kann bei einem Minijob nicht nur der 100-Euro-Freibetrag behalten werden.

Roland ist Hartz-4-Empfänger. Er ist arbeitslos, hat aber einen Zuverdienst: Roland arbeitet in zwei Minijobs, bei denen er jeweils 230 Euro und 185 Euro im Monat verdient. Um auszurechnen, wie hoch sein Freibetrag ist, der beim Hartz-4-Zuverdienst nicht angerechnet wird, muss er zunächst die Gehälter beider Jobs zusammenrechnen. Es ergibt sich also ein Gesamt­verdienst von 415 Euro.

Von diesen 415 Euro Einkommen darf Roland erst einmal einen Freibetrag von 100 Euro behalten. Alles, was darüber hinausgeht – bei Roland also 315 Euro – bleibt nun mit 20 % des Wertes anrechnungsfrei.

Daraus ergibt sich ein ergänzender Freibetrag in Höhe von 63 Euro. Von dem Verdienst in Höhe von 415 Euro darf Roland also ganze 163 Euro behalten, die nicht mit dem Roland zustehenden Hartz-4-Regelsatz verrechnet werden.

Der restliche Verdienst wird Roland angerechnet und minimiert somit seinen Hartz-4-Bedarf, den er sonst vom Staat erhalten würde. Alles in allem hat er also ein monatliches Plus von 163 Euro, die er gegenüber eines Lebens, in dem er nur Hartz 4 bezieht, monatlich zusätzlich erhalten kann.

1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (30 votes, average: 3,83 out of 5)
Hartz 4: Welcher Zuverdienst ist möglich?
Loading...

Über den Autor

Male Author Icon
Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

Bildnachweise

254 Gedanken zu „Hartz 4: Welcher Zuverdienst ist möglich?

  1. Susanne

    Ich verdiene 160 Euro dazu, was darf ich bei hartz 4 davon behalten?

    1. Britta

      bei 153 euro verdienst bleiben 133 dir

      1. Susanne

        Wie… 153 Euro!
        Sie ziehen von meinen Bezügen 48 Euro ab,bei einem monatlichen Verdienst von 160 Euro!

  2. Diana

    Ich habe eine Frage ich erhalte alg2 habe ein Einkommen von 712.- € das Amt rechnet aber mit 900.-€ ist das richtig oder kann ich da Einspruch erheben?

    1. Britta

      brutto oder netto

  3. Daniela

    hallo ich habe mal eine frage :
    ich beziehe auch Hartz 4 meine Tochter brauch eine Brille da sie fast nichts mehr sehen kann.da die Brillengläser 100 Euro kosten und ich das Geld nicht übrig habe , habe ich ein Antrag bei der ARGE gestellt und es wurde abgelehnt was kann ich tun ?

    1. Luap

      Darlehn beantragen!

  4. Dirk

    Ich verstehe die Verwirrung über den Zuverdienst und die Anrechnung auf AlG2 nicht… hier nochmal eine Beispielrechnung (bei einem Regelsatz von zur Zeit noch 399,- Euro)

    450,- Zuverdienst
    170,- Freibetrag (450 – 100 Freibetrag, 20% vom Rest = 70)
    ——
    280,- werden angerechnet

    bei einigen scheint es jetzt hier zu hapern… was heisst das denn, „anrechnen“?

    399,- Grundsicherung
    280,- werden angerechnet/abgezogen
    ——
    111,- die dann noch vom Jobcenter ausgezahlt werden…

    das sind dann:
    111,- vom Jobcenter
    450,- Zuverdienst
    ——
    561,- Einkommen/Monat

    plus Miete, Nebenkosten, Heizung…

    Das Doofe ist nur, dass bei Nebeneinkünften natürlich eine weitere Fehlerquelle bei der Bearbeitung des Vorgangs eröffnet wird. Immer wieder erlebe ich (und höre von) viel Lauferei um Sachverhalte zurechtzubiegen.

    Auch muss man natürlich darauf achten, dass der Nebenjob seriös ist und die Zahlung regelmässig erfolgt. Vom Jobcenter kommt in der gewohnten Regelmässigkeit nur der bereinigte Grundbetrag…

    Notfalls ist hier ein offenes Wort mit dem Arbeitgeber (und ggf auch Vermieter) ganz wichtig…

  5. Renate

    wieviel Millionen verdienen die Jobcenter an Minijobbern? Gibt es da einen Haushaltsbericht drüber ?

  6. Rubbeldiekatz

    wo bekomme ich den Formblatt her ?? ich benötige doch eines um dem Amt was vom Arbeitgeber vorzulegen

  7. Trisha

    Frage ich fange ab 1.12 einen 450 Job an habe ich am 31.11.2015 noch anspruch auf die normale Regelleistung, da ich mein ersten lohn erst zum 30.12 erhalte?

  8. Krystyna

    Ich bekomme 120euro m muss ich arbeitsvertrag bei arbeitsamt vorlegen?76

  9. Jennifer

    ich verdiene 160 euro zum harz4 was daf ich davon behalten

    1. Poppi

      Das würde mich auch interessieren…wer hat eine Anrwort?

      1. arbeitslosenselbsthilfe.org

        Hallo Poppi,

        bei einem Bruttoverdienst von 160 Euro dürfen Sie zunächst einen Freibetrag von 100 Euro behalten, zudem von den restlichen 60 Euro 20%. Das ergibt einen Freibetrag von 112 Euro, der nicht auf den Hartz-4-Satz angerechnet wird.

        Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  10. Arely

    Gilt das auch für mich als noch nicht volljähriger Schüler ? Der „Nebenjob“ würde mir ungefähr ohne den Abzug von den 20% 240 EURO einbringen.

  11. Monika

    Hallo mein mann bekommt erwerbsmiderungss rente, und von jobcenter bekommen wir 167. und mein man geht auf 102€ bassis arbeiten und das jobcenter rechnet uns das geld an,

  12. Mustafa

    also 210-100= 110. dazu kommt noch 110×20/100=22 Euro. also du wirst am Ende 100+22= 122 euro bekommen. Bleibt für Jobcenter nun 210-122= 88 Euro. Das wird angerechnet mit deinem Bedarf als einkommen!!!

  13. Birgit

    Wird die Erwerbsminderungsrente von meinem Mann auf mein Regelsatz angerechnet?

  14. Birgit

    Ich beziehe Hartz 4. Habe einen Minijob mit 102 Euro und ein Ehrenamt mit Aufwandsentschädigung. Wie hoch ist die Freigrenze?

    1. Monika

      ja wird angerechtnet, ist bei uns auch so

  15. Carlos

    Guten tag ,hab eine frage ich bekomme hartz 4, 399 euro bis letzten monat habe jetzt einen job als springer bei dem ich letzten monat 102 euro verdient habe jetzt kam der neue bescheid das ich jetzt nur noch bis ende des jahres 319 euro bekomme,habe davon überhaupt keine ahnung und brauche rat ,und ich bekomme diesen monat z.b nur 85 euro vom job da stimmt die rechnung doch schon garnicht und es ist nicht mal sicher ob ich im job im monat überhaupt was verdiene dann fehlen mir gute 80 euro,bitte gibt mir tips und rat.vielen dank.

    1. Ingrid

      Jeden Monat lohnzettel abgeben, dann muss das Amt neuberechnen und das fehlende wird nachgezahlt. Habe das jeden Monat, da mein Mann immer unterschiedlich verdient.

  16. Pe

    und wenn ich 450 € kriege, also nen Mini-Job ?
    Wieviel dürft ich dann behalten ?

    1. Tommy

      soweit ich weiß hast du bei harz4 nach dem sgb2 100€ plus 20% vom einkommen . das heißt bei 450€ brutto werden 280€ angerechnet. dir bleiben demnach 170€ die du behalten darfst

      1. Petsy

        das mit den 170 € stimmt nur relativ, ich hatte Minijob. Habe den ganzen Lohn vom AG bekommen und dann nur noch ergänzende Leistungen vom JobCenter

    2. Simona

      170

  17. Tanja

    Fange gerade mit Zeitungsaustragen an, heißt ich habe gerade meinen ersten Lohn erhalten 132,- laut biallo.de darf ich davon nur 76,- behalten? (und von 450,- würden mir nur 140,- bleiben?), ist das korrekt? Dachte 100,- sind immer frei und danach bis 450,- 20%? Wenn ich jetzt echt nur knapp die Hälfte behalten dürfte wäre das ja echt doof… Kann mir da evtl einer weiter helfen ob der Rechner so stimmt?

    1. Vic

      Das mit den 76,- € ist Quatsch. Von den 132,- € kannst du 100,- behalten. Von den 32,- darfst du 20% behalten, d.h. 6,40€. Also bleiben dir 106,40€.

      1. Tanja

        Genauso hoffte ich das ja auch, aber der Berechner von biallo.de sagt da eben was anderes…, bist du dir denn da zu 100% sicher?

  18. Pe

    ich würde bei einem Nebenjob 200 €/Monat kriegen.
    100 € darf ich behalten, was ist mit dem Rest ?

    1. Frank

      wenn ich das richtig verstanden hab,fast weg 🙁

    2. Vic

      Das sind genau 120 €. Von den 200,- € kannst du 100,-€ behalten. Von den weiteren 100,- darfst du 20% behalten, d.h. 20,-€. Also bleiben dir 120,-€.

    3. Michael

      Hartz IV Empfänger dürfen 100 Euro verdienen, von allem was darüber ist, bekommt das Jobcenter 20%

      1. Dirk

        falsch… von dem Rest bekommt das Jobcenter 80%, du behältst 20%

        1. Anja N.

          Immer noch falsch. Wenn ich es richtig verstanden haben, darf man ab einem verdienst über 1000 Euro nur noch 10% behalten. Was auf mich als Aufstocker zutrifft.

          1. Lutz

            Wahrscheinlich ist es so gemeint, aber zur Präzisierung:
            Von allem ü b e r 1000 Euro darf man nur noch 10% behalten.

      2. Simona

        Das is nicht richtig, 100 darfst du so behalten, vom restl Einkommen behalst du 20%das andere behält
        Das Amt ein.

  19. Heiko

    kann man auch freiwillig einen 1 € Job annehen und ist dieser dann auf 100 € im Monat beschränkt ?

    1. Pe

      Du darfst 100 Stunden im Monat arbeiten und wenn Du pro Stunde 1,50 € bekommst, darfst Du die 150 € zusätzlich zu Deinem Arbeitslosengeld II behalten

  20. Ccsavi

    Ich verdiene im Monat 900 Euro dazu. wieviel darf ich davon behalten? ?

    1. Soner

      280

      1. Conny

        Um die Uhrzeit lieber nicht mehr rechnen 🙂

        900€ abzüglich 100€ Freibetrag => 800€
        davon 20% Freibetrag => 160€

        100€ + 160€ = 260€
        werden nicht auf den Bedarf angerechnet

        1. Klaus

          Ma ganz im ernst … wer is Bitte so *** [von der Redaktion editiert] u Arbeit den ganzen Monat hart für seine 900 € u lässt sich dann gerne mit nur 260 € zusätzlich abspeisen. . Sollten den Leuten im ersten Jahr aufjedenfall mehr zahlen damit überhaupt einer nen Job an nimmt u sich bemüht. . Soll ja kein Dauer Zustand sein aber so sieht man was auch ein nebenJob bringen kann u wird mehr Leute in arbeitsleben zurück holen .. dann nach jedem Jahr kürzen u so druck aufbauen das es doch besser wer ne feste Arbeit zu haben (kein nebenjob) da man ja nicht den neuen Lebensstandard wieder missen will..

          1. Nano

            Wir leben in einem Sozialstaat der keinen verhungern lässt. Aber wenn ich solche Kommentare lese wird mir echt schlecht. Sei froh das du obwohl du keiner geregelten Arbeit nach gehst überhaupt nen schlaf Platz hast und was zu beißen. Wie egoistisch muss man sein ,sich darüber zu beschweren, das man für das jetzt erhaltene Geld auch seinen Hintern mal bewegen soll und dann noch zusätzlich vom zusätzlichen Lohn etwas dem Sozialstaat zurückgeben soll. Für einen Sozialversicherten Arbeiter, der jemanden wie dich durch seine abgaben mitfinanziert sind solche Aussagen ein Schlag ins Gesicht. Mal drüber nachdenken. Man soll niemals die Hand abhacken die einen füttert.

          2. Regimekritiker

            @Klaus
            und jetzt nochmal bitte in klar verständlichen Sätzen.

            @Nano
            Wenn ich solche neoliberalen Sprüche lese, könnt ich wieder zur Revolution aufrufen.
            Man soll sich als entrechteter H4-Geschädigter auch noch bedanken für ein Almosen? Dafür, dass man nur noch gehorsame Verfügungsmasse dieser kapitalfaschistischen „Gesellschaft“ ist? Der Spucknapf einer verrohten und verotteten Leistungs- und Konsumgesellschaft.
            Ja, nee, is klar: die Bonzen bekommen den A…. vergoldet, Kapitalisten, die Millionen Steuergelder abkassieren (z.B. Lieken, BMW), obwohl sie diese gar nicht benötigen, Profisportler [von der Redaktion editiert] die alle Steuern hinterziehen und dafür gefeiert werden.
            Aber wehe der Urnenpöbel will mal einen Cent vom Staat, dann muss man sich für jeden Cent rechtfertigen und seine Bürgerrechte abgeben. [von der Redaktion editiert]

            Übrigens: Bundestagsabgeordnete müssen erst ab 1000 Euro die Einkünfte anmelden. Und NICHTS wird auf die Steuerleistung (Diät) angerechnet. Sauerei!

        2. -güwo

          Hallo conny, deinen Beitrag finde ich gut
          als H4: 416.00 EURO
          +ca. 200,00 “ Miete / Heizung wird bezahlt, aber nicht ausgezahlt!
          +ca- 150,00 “ Nebenverdienst/ Minnijob
          ————————–
          716,00 EURO
          + die kulturellen u. sozialen Angebote, die kostenlos in Anspruch genommen werden können – Es ist nicht die Welt, aber jammern muss man fürs Nichttuen auch nicht

  21. Antje

    das liebe amt behauptete einfach ich verdiene aus nebenjob 200euro und will mir im juli 80euro abziehen, ohne je nen vertrag oder Lohnzettel von mir gesehen zu haben. ich trage pro Woche 4h werbung aus, selbst wenn ich dass mal den mindestlohn und mal 4 wochen rechne komme ich auf 136 und keine 200Euro. der an der anmeldung kopierte den vertrag nicht, da stand drauf dass ich pro woche 15euro erhalte, maximal 70 Euro und keinen cent mehr. gab vor über 2wochen vetrag ab und brief dazu, tut sich aber gar nichts. mir fehlen jetzt die 80euro hinten und vorne. 2014 rechneten die mir mein hartz4 für nowember als vermögen für dezember an, auch hier kopierte man den kontoauszug nicht, wo das amt sehen wollte, war am 30.10 wegen feiertag hartz4 drauf, damals dauerte das ca. 6 Wochen trotz 2er auszüge zum vergleich. erst nacg beschwerdemail nach nürnberg hatte ich mein geld damals

    1. Jürgen

      du hast einen freibetrag von 100 euro im monat deinen nebenjob musst du immer den amt mitteilen alle verträge und lohnabrechnungen vorlegen ich trage schon 10 jahre zieitungen aus und kenne das theater vom jobcenter

    2. Antje

      ich weiß dass doch habe ich bis in 2wochen mein geld nicht, will sich ein latagsabgeordnete aus thüringen für mich einsetzen. ich wollte ja vertrag abgeben, da wäre alles in ordnung gewesen, der an der anmeldung wollte ihn aber nicht dass habe ich im brief an die leistungsabeteilung auch geschrieben. man kann aber nicht einfach sagen, ohne was gesehen zu haben, ich verdiene 200euro

    3. Frank

      Was für ein Theater?.Was kommt da auf mich zu???

    4. Ralf

      Vertrag kopieren und der Leistungsabteilung zusenden. Im normalfall kopiert immer der zuständige Mitarbeiter.

  22. Gerlinde

    Habe jetzt einen Nebenjob zu Hartz lV. Bekomme dafür 210€ im Monat .wieviel kann ich davon behalten?

    1. Molzahn

      122

    2. Michael

      Hallo Gerlinde, 20% mußt Du dem Jobcenter abdrücken, den Rst kannst Du behalten.

      1. Claudia

        Michael, das ist nicht richtig. Es gibt einen Freibetrag von 100€, vom Rest (110€) sind dann nochmals 20% frei, das sind 122€. Der Rest, also 88€ werden dann nur noch angerechnet (abgedrückt).

    3. Mel

      210 -100= 110 * 20%= 22+100= 122€

  23. Britta

    ich hab da mal eine frage warum bekomme ich keinen 1 € job wir wird immer gesagt ich soll einen kurs machen orientierung aktivierung machen

  24. Ambrosia

    Wie ist das, wenn man ALG II bekommt und ehrenamtlich arbeitet, dafür eine Aufwandsentschädigung bekommt, die ja anrechnungsfrei ist…..kann ma sich da dennoch die 100 € dazu verdienen ????

    1. Jennifer

      Du darfst eigentlich nicht ehrenamtlich arbeiten könnte dich ja vom ersten Arbeitsmarkt fern halten. Aber ja 100 Euro darfst du dazu verdienen musst du nur alles angeben

      1. Sana

        Das ist nicht richtig. Ich arbeite Ehrenamtlich (du darfst nicht mehr als 15 Std./Woche und nicht mehr als 200€/Monat)

        Ich verdiene 200 € im Monat- anrechnungsfrei weil es sich gerade!!! um ein Ehrenamt handelt. Sprich diese 200 € Anrechnugsfreiheit gilt nur bei einem Ehrenamt (und soziales/ökologisches Jahr)

        1. Rebecca

          Ganz ehrlich als ich noch im Bezug war und ich hatte einen Job von 100€ Monatlich wurden die 100€ voll angerechnet. Also was soll denn die behauptung das man sich was zuverdienen kann? Außerdem wird das Geld für die Kids damit meine ich nicht Unterhalt auch mit angerechnet.. Und da wird sich dann über Kinderarmut beschwert.Und wenn der Kinderzuschlag mit dazu gepackt word, zum Kindergeld dann bekommt man noch weniger und dann soll der Bildungsgutschein abgeschafft werden.
          Das konzept ist zwar gut, aber nicht richtig durchdacht.

  25. Sabrina

    Ein Nebeneinkommen ab einem Betrag von 101 EURO brutto bis 1.000 EURO brutto monatlich ist 20% anrechnungsfrei. (NEU)

    Wer hat das entschieden?

    1. Alex

      20% anrechnungsfrei, drauf geschi. . . .,Zeigt lieber mal ein Rechenbeispiel an dem man sich orientieren kann! So wo mal alle Zahlen stehen auf die es ankommt.

      1. Ralf

        Alex: Bis 1000,– € ; 100,– € frei, der Rest 20%

      2. Pia

        450 euro minijob – 100 euro freibetrag: 350 euro hiervon 20% = 70 eur frei, 450 euro verdienst abzüglich 170 = euro 280 die dir vom alg2 betrag abgezogen werden

        1. Stephan

          also wenn ich richtig geschaut und gerechnet habe bekomme ich Ich mit dem 450 euro job zusammen weniger Geld als wenn ich nur vom Amt bekomme wo ist denn da die Logik

          1. Tom

            Nein Stimm nicht . Du hast 163€ mehr.

          2. Falk

            Du mußt auch rechnen das du die 450€ vom Arbeitgeber bekommst . Damit sind das deine 450€ (Verdienst vom Arbeitgeber) Das Amt tut jetzt die bereits gezahlten 450€ bereinigen. Das wären 450-(die Fahrtkosten keine Ahnung 50€)-15€ pauschaler Versicherungsbeitrag. Verbleiben 395€ davon darfst du 100€ pauschal als Werbekosten behalten. Verbleiben 295€. Von den 295€ darfst du 20% behalten, das sind 59€. Von den 450€ verbleiben also, 100€+50€+59€+15€. Das macht 224€ die von den 450€ Verdienst als deine Belohnung übrigbleiben. Und 224€ (bereinigter Verdienst) + 409€ (Harz4 Satz) macht untern Strich 633€ + deiner Wohnung.

          3. Liz

            Das ist eine einzige Abzocke.
            Ich habe 4 Jahre lang von Mo-Sa die Tageszeitung ausgetragen. Verdient habe ich epische 120 – maximal 180€ im Monat, durchschnittlich lag der Lohn bei etwa 130€, das göttinger Tageblatt ist sehr geizig zu seinen Austrägern…
            100€ durfte ich behalten, von allem darüber nur 20%. Also 100€ + 6€ (20% von 30€). Gutes Geschäft! Zumindest fürs Amt…
            Schließlich wurde mir eine zweite Route für etwa 100€ angeboten, also umgerechnet 20€. Eine 6 Tage Woche, in der ich um 03:00Uhr aufstehe, drei Stunden durch die Finsternis laufe, mich mit den Zeitungen abschleppe, bei schlechtem Wetter und undankbaren und unfreundlichen, reichen Leuten zudiensten bin, die mich vorführen, demütigen und bei meinem Arbeitgeber anrufen und lügen, um ihre Zeitung zu ihrer Lieblingsuhrzeit zu bekommen; für 20€ im Monat für mich und 80€ fürs Amt? -Hahahahaha… NEIN! Es ist wirklich menschenunwürdig, wie wenig manche Arbeitgeber zahlen!

          4. Denise D.

            Danke. Das ist genau mein Gedanke. Dann kann man auch nur vom Amt leben. So denken viele.

        2. Fred

          Schön blöd wer da arbeiten geht, arbeitest dann 40 Stunden für 160 € also für 2,80 € die Stunde😜

      3. Sebastian

        Ähm, das ist doch wohl klar, dass 20 Prozent von 1000 gleich 200 Euro sind. Klarer geht doch nicht.

    2. Stephan

      Bekomme in der bedarfsgemeinschaft 830 Euro habe 450 euro job 170 darf ich davon behalten 280 wird angerechnet da bleiben im monat ja nur noch 720 Euro im Monat wer will denn da arbeiten gehen wenn über 100 Euro weniger hat das macht doch kein Sinn da fehlt doch einen dann die Motivation es erst zu machen

      1. ALF

        Auch wenn es fast ein halbes Jahr her ist:

        830 € + 450 € – 280 € = 1.000 €

        Die 280 €, welche dir abgezogen werden vom HARTZ IV verdienst du mit den 450 € ja ab dann selbst. + 170 €, die nicht angerechnet werden, ergo:

        550 € HartzIV-Rest -> „weil 830 € – 280 € = 550 €“
        450 € Minijoblohn -> „Weil du das Geld ja komplett bekommst“
        macht 1.000 € -> „Weil 550 € + 450 € = 1.000 €“

        Gruß,
        der ALF

    3. Simone

      Also mein Sohn ist 15 verdient 136 wird dann nichts angerechnet?

      1. arbeitslosenselbsthilfe.org

        Hallo Simone,

        verdient Ihr Sohn 136 Euro im Monat, dann darf dieser den Betrag von 100 Euro zunächst behalten. 20% der restlichen 36 Euro werden normalerweise mit dem Hartz-4-Satz verrechnet. Demnach steht Ihrem Sohn monatlich ein Betrag von 107,20 Euro zur Verfügung.

        Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

    4. Bianca

      Ich habe einen 1,50€ Job und wenn ich ganzen Monat arbeite hab ich auch mal über 190€. Mir wird nix angerechnet das finde ich nicht fair

      1. arbeitslosenselbsthilfe.org

        Hallo Bianca,

        wir können Ihre Aussage nicht ganz nachvollziehen. Normalerweise wird der Verdienst aus einem Ein-Euro-Job nicht auf das Arbeitslosengeld 2 angerechnet, das ist korrekt und ja generell etwas Positives für Sie. Sollten Sie es anders meinen und Ihnen wird der gesamte Gewinn von 190 Euro auf Ihren Bedarf angerechnet, so sollten Sie sich mit Ihrem Jobcenter in Verbindung setzen, da Ihnen grundsätzlich ein Freibetrag zusteht.

        Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

        1. Mirko S.

          Ich habe zum Hartz 4 einen 165EUR Job. Muss davon aber 52 EUR an das Amt abgeben. Wie kann es sein das hier mit zweierlei Maß gemessen wird? Einer darf 190 EUR ohne Abzug behalten und der Andere muss von 165 EUR noch etwas abgeben?

          1. arbeitslosenselbsthilfe.org

            Hallo Mirko,

            sofern 165 Ihr einziges Einkommen ist, gilt ein Freibetrag von 100 Euro. Von den restlichen 65 Euro dürfen Sie 20 % behalten. Dies sind weitere 13 Euro. Die restliche Summe wird auf den Regelsatz angerechnet.

            Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

    5. Sandra

      Ich hätte auch mal eine Frage und zwar gehe ich auf 160 Euro arbeiten und bekomme knapp 49 Euro angerechnet dürfen die das oder ist das ein frei Beträge

    6. Mel

      Der Gesetzgeber im Rahmen der Sozialrechtsgesetzgebing.

Hinterlassen Sie hier einen Kommentar. Beachten Sie vorher unsere Netiquette.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert