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Ist bei Bezug von Hartz 4 ein Zuverdienst erlaubt?

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Aufgabe der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist es nicht nur, hilfebedürftige Personen finanziell zu unterstützen. Sie sollen auch schnell wieder auf eigenen Beinen stehen. Eine geringfügige Beschäftigung stellt oft einen ersten Schritt in den Arbeitsmarkt dar. Wie wirkt sich aber ein Zuverdienst auf die Hartz-4-Leistungen aus?

Das Wichtigste zum Hartz-4-Zuverdienst kurz und knapp zusammengefasst

Darf ich mir als Hartz-4-Empfänger was dazuverdienen?

Ja, ALG-2-Empfänger dürfen zusätzliches Einkommen durch eine Erwerbstätigkeit erwirtschaften. Sie werden dazu sogar vom Jobcenter ermutigt.

Wie wirkt sich der Zuverdienst aus?

Der Zuverdienst beeinflusst das Arbeitslosengeld 2. Der Anspruch des Leistungsbeziehers verringert sich durch das zusätzliche Einkommen.

Werden Freibeträge gewährt?

Damit arbeitende Hartz-4-Empfänger aber über mehr Geld verfügen können als Hilfebedürftige, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, gibt es bestimmte Freibeträge. Diese werden nicht als Einkommen auf die Leistungen angerechnet. Mehr dazu hier.

Ein Zuverdienst ist bei Hartz-4-Bezug ausdrücklich erwünscht.
Ein Zuverdienst ist bei Hartz-4-Bezug ausdrücklich erwünscht.

Inhalt

  • Zuverdienst bei Bezug von Arbeitslosengeld 2 – Grundlegende Regelungen
  • Wie viel Geld darf ich bei Bezug von Hartz 4 dazuverdienen?

Zuverdienst bei Bezug von Arbeitslosengeld 2 – Grundlegende Regelungen

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende verfolgt laut § 2 Abs. 1 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) folgendes Ziel:

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen.

Wie viel Geld darf man bei Hartz 4 dazuverdienen? Die Einkommensgrenze liegt in der Regel bei 1.200 Euro brutto.
Wie viel Geld darf man bei Hartz 4 dazuverdienen? Die Einkommensgrenze liegt in der Regel bei 1.200 Euro brutto.

Arbeitslose Personen werden in diesem Zusammenhang dazu angehalten, zusätzlich zum Hartz-4-Bezug einen Zuverdienst zu erwirtschaften. Des Weiteren gibt es viele Menschen, die im Niedriglohnsektor arbeiten.

Ihr Einkommen reicht häufig nicht aus, um damit den Lebensunterhalt zu bestreiten. Auch diese Personen können Anspruch auf zusätzliche Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende haben. Dies wird dann Hartz-4-Aufstockung genannt.

Laut Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im Jahr 2015 rund 998.000 Erwerbstätige in Deutschland auf aufstockende Hartz-4-Leistungen angewiesen. Ein Großteil davon sind Alleinerziehende, die auf Grund ihrer persönlichen Situation nur Teilzeit arbeiten können.

Wie viel Geld darf ich bei Bezug von Hartz 4 dazuverdienen?

Für die meisten ALG-2-Empfänger ist die Frage von Bedeutung, wie hoch ihr Hartz-4-Zuverdienst sein darf. Grundsätzlich liegt die Grenze beim Einkommen für Erwerbstätige bei 1.200 Euro brutto. Für Personen mit Kind erhöht sich die Summe auf maximal 1.500 Euro.

Der Zuverdienst bei Hartz-4-Bezug wird als Einkommen auf die Leistungen angerechnet. Damit sich die Aufnahme einer Arbeit trotzdem lohnt, werden gewisse Freibeträge angesetzt. Wer zusätzlich zum Arbeitslosengeld 2 einen Zuverdienst erwirtschaftet, kann von folgenden Freibeträgen profitieren:

Hartz 4: Der Zuverdienst wird nicht komplett angerechnet. Hierfür sorgen Freibeträge.
Hartz 4: Der Zuverdienst wird nicht komplett angerechnet. Hierfür sorgen Freibeträge.
  • Die ersten 100 Euro werden nicht angerechnet. Bis zu dieser Grenze landet der Hartz-IV-Zuverdienst also komplett in der Tasche des ALG-2-Empfängers.
  • Zusätzliches Einkommen von 100 Euro bis 1.000 Euro ist zu 20 Prozent anrechnungsfrei.
  • 10 Prozent des weiteren Einkommens von 1.000 Euro bis 1.200 bzw. 1.500 Euro werden nicht angerechnet.

Ein Beispiel soll die Berechnung verdeutlichen: Nehmen wir an, dass Sophie monatlich ein Einkommen von 1.200 Euro zu den Hartz-4-Leistungen dazuverdienen kann. Die Tabelle zeigt, welcher Betrag nicht angerechnet wird und somit nicht zu einer Verringerung ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld 2 führt.

BerechnungFreibetrag
Die ersten 100 Euro sind immer anrechnungsfrei100 Euro
20 Prozent für das Einkommen von 100 Euro bis 1.000 Euro180 Euro
10 Prozent für das Einkommen von 1.000 Euro bis 1.200 Euro20 Euro
Summe300 Euro

Wenn Sie zusätzlich zum Hartz 4 einen Zuverdienst von mindestens 400 Euro erarbeiten, können Sie auch weitere Beträge absetzen. Hierzu gehören unter anderem auf das Einkommen gezahlte Steuern, Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung sowie Werbungskosten.

Bildnachweise: depositphotos.com/© Grycaj, fotolia.com/© Robert Kneschke, istockphotos.com/© lavralavaga

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Kommentare

  1. johanna meint

    12. April 2018 um 10:48

    Bei 500 euro Job, bekomme ich dann eine Aufstockung oder bleibe ich dadurch immer noch bei Hartz vier?

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      16. April 2018 um 10:13

      Hallo Johanna,

      zusätzliches Einkommen von 100 Euro bis 1.000 Euro ist in der Regel zu 20 Prozent anrechnungsfrei.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
      • rainer h. meint

        31. Oktober 2019 um 14:42

        was darf ich dazu verdienen wenn ich hartz 4 bekomme

        Antworten
  2. renate.d meint

    28. Mai 2018 um 14:09

    ist das richtig habe 150 euro dazuverdient und 44,10 euro abgezogen

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      11. Juni 2018 um 9:20

      Hallo Renate,

      nach unserer Berechnung würden Sie die ersten 100 € komplett behalten können sowie 20 % der restlichen 50 €. Das wären 110 €. Die Rechnung stimmt also ungefähr aber nicht genau. Vielleicht haben Sie aufgerundet? Ansonsten erkundigen Sie sich am besten beim Jobcenter darüber, wie die Summen entstanden sind.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  3. marita meint

    4. Juni 2018 um 10:32

    liebes team,ich habe die möglichkeit einen mini.job zu bekommen. täglich 1,45 std ( 7.30-9.15 uhr) 6 tage die woche,a 9,55 die stunde. was wird mir dann angerchnet,bei H4.lebe in einer BG u partner bekommt H4. lg marita

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      11. Juni 2018 um 9:42

      Hallo Marita,

      nach kurzem Überschlagen ergibt sich daraus ein Verdienst von ugf. 350 € im Monat. Davon können Sie die ersten 100 € voll behalten, vom Restgeld nochmal 20 %. 20 % von 250 % sind 50 €. Sie können also mit einem Zuverdienst von ungefähr 150 € rechnen. Beachten Sie jedoch, dass diese Angaben ohne gewähr sind und ohne Kenntnis über Ihre genaue Situation entstanden sind.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  4. Klaus-Dieter S. meint

    9. Juni 2018 um 16:29

    ich habe eine Frage, bin Rentner und beziehe durch die Stadt-Hartz 4 Aufstockung

    Darf ich ebenfalls etwas hinzuverdienen-welches mir nicht abgezogen werden darf.

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      11. Juni 2018 um 10:04

      Hallo Klaus-Dieter,

      dies ist in der Regel möglich. Wenden Sie sich allerdings im Vorfeld an Ihren Sachbearbeiter und klären Sie dies mit ihm ab, um Überraschungen zu vermeiden. Wenden Sie sich ggf. auch an Ihre Rentenversicherung, denn auch die Art Ihrer Rente kann hier entscheidend sein.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  5. Sylvia M. meint

    20. Juni 2018 um 17:10

    hallo,
    ich kann mir 250 euro dazu verdienen, wenn ich richtig verstehe kann ich di ersten 100 eu behalten und von denn 150 eu 20% abziehen stimmt das so??
    danke
    Sylvia

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      25. Juni 2018 um 9:49

      Hallo Sylvia,

      nein, Sie können 100 € komplett behalten und von den übrigen 150 € noch 20 %. Das heißt, dass Sie 80 % abziehen. Insgesamt blieben Ihnen in diesem Beispiel von den 250 € im Regelfall 130 €.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  6. Elisabeth O. meint

    12. Juli 2018 um 8:33

    Hallo ich kann evtl. ca.288€ im Monat dazu verdienen.Wieviel bleibt mir davon?Und kann ich die Fahrtkosten(das wären 2×5€ die Woche also knapp 40€ im Monat) auch dazu bekommen oder wird darauf keine Rücksicht genommen?

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      30. Juli 2018 um 10:21

      Hallo Elisabeth,

      die Fahrtkosten können unter Umständen erstattet werden. Wenden Sie sich dazu an Ihren Sachbearbeiter. Von den 288 € können Sie in der Regel 137,60€ behalten. Wie sich dieser Betrag errechnen lässt, erfahren Sie hier: https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/hartz-4-einkommen/

      Das Tea mvon arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  7. Samantha meint

    26. Juli 2018 um 13:50

    Hallo.
    Wie sieht es aus wenn ich alg 2 bekomme, 1 Kind, alleinerziehend bin und jetzt einen Job anfange mit 867€ Lohn . Was ziehen die mr dann ab und wieviel vom Lohn kann ich behalten.???
    Lg

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      30. Juli 2018 um 10:49

      Hallo Samantha,

      wie Einkommen aus Erwerbstätigkeit auf Hartz-4-Bezüge angerechnet wird, lesen Sie hier: https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/hartz-4-einkommen/

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  8. Petra meint

    29. August 2018 um 18:58

    Hallo ich habe 2 Kinder und bin alleinerziehend. Ich bekomme Hartz vier und habe nun einen mini job angefangen. Ich gehe jede Woche 4 Stunden arbeiten bei einem Stundenlohn von 9.00. wieviel darf ich davon behalten?
    LG

    Antworten
    • Arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      14. September 2018 um 15:22

      Hallo Petra,

      in Einzelfällen können wir leider keine Berechnungen durchführen. Wie im Ratgeber erläutert gibt es Freibeträge, die nicht angerechnet werden. Nutzen Sie gerne unseren Hartz-4-Rechner.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  9. Sandra meint

    29. August 2018 um 21:44

    Hallo,
    Ich bekomme 48,49€ Harz 4 bin alleinerziehend mit zwei Kinder 5 und 6 Jahre.Ich bekomme 480€ Unterhalt und 388€ Kindergeld.Habe einen Minijob auf 450€gefunden.Ausbezahlt bleiben mir dann 430,00€. Was bleibt dann noch übrig

    Antworten
    • Arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      14. September 2018 um 15:24

      Hallo Sandra,

      Einzelfälle lassen sich von uns leider nicht konkret berechnen. Nutzen Sie aber gerne unseren Hartz-4-Rechner.

      Ihr Team vom arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
      • Klaus W. meint

        1. August 2019 um 15:14

        Was bekomme ich vom Amt wenn ich auf 450 Euro verdiene

        Antworten
    • Mario R. meint

      22. Juli 2019 um 11:59

      Auf jeden Fall nur so, wenig, daß sich das ganze nicht lohnt für dich. Jeder der sowas macht, arbeitet nur für Vater Staat. Da kannste lieber zu Hause bleiben. Da hast du mehr davon.

      Antworten
  10. Maggy meint

    17. Oktober 2018 um 9:46

    Hallo liebes Team,
    folgende Situation…Meine Schwester lebt in einer BG mit ihrem Verlobten,der einen wechselnden Zuverdienst hat.Was die Anrechnung als solches betrifft,ist soweit alles korrekt.ABER handhabt das JC es so,dass die Lohnabrechnungen nicht monatlich eingereicht werden sollen,sondern alle 6 Monate,mit dem zu stellenden Weiterbewilligumgsantrag.Beides wird lt Jobcenter mit dem wechselnden Gehalt begründet.Das fatale bei dieser Vorgehensweise lässt sich erahnen…es wird alles auf 1x angerechnet!Desweiteren wurden dem Verlobten noch 30%Sanktionen aufgedrückt,weil er nicht an einer Massnahme teilnahm,die er zusätzlich zu seinem Job antreten sollte.Ob nun in diesem Maße berechtigt oder nicht,dieses Geld fehlt in jedem Falle.Nun sieht es so aus,dass den beiden für Monat November noch ganze 277€ gezahlt werden,eben weil alles an Zuverdienst mit einem Schlag abgezogen wird!Die Gasrechnung konnte schon diesen Monat nicht beglichen werden,und wovon sie nun die nächste Miete zahlen sollen,steht auch in den Sternen.Eine ratenweise Zahlung lehnt das JC ab,und auch die monatliche Anrechnung des Zuverdienstes.Ich weiss nicht weiter,und würde meiner Schwester gern helfen,und hoffe daher,Ihr wisst einen Rat.Ist das alles rechtens,was da vorgeht?Ich kenne das von meinem Minijob zB so,das die Lohnabrechnungen monatlich eingereicht werden.Da blieb ja der Zuverdienst immer der selbe…

    Schonmal vielen Dank für Eure Mühen

    lg Maggy

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      12. November 2018 um 10:06

      Hallo Maggy,

      wenden Sie sich in diesem Fall am besten an einen Anwalt, der auf Sozialrecht spezialisiert ist. Wir dürfen Ihnen leider keine Rechtsberatung geben.

      Das Team von arbeitslosenhilfe.org

      Antworten
  11. marina meint

    19. Oktober 2018 um 9:08

    ich bekomme hartz4 ,durch eine abpfindung von 500euro,bekomme ich noch 380euro abpfindung,die in raten bezahlt werden,3mal 100,00euro und einmal 80.00euro,wird das angerechnet

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      5. November 2018 um 11:16

      Hallo Marina,

      dies wird wahrscheinlich zumindest in Teilen angerechnet.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  12. Pamela meint

    4. Dezember 2018 um 19:22

    Ich bekomme 303 zusatzverdinst wieviel darf davon behalten bekomme auch noch mit und Nebenkosten bezahlt

    Antworten
  13. Vivian meint

    7. Januar 2019 um 14:10

    Hallo, ich bin alleinerziehend mit 2 Kindern 9 und 11 Jahre alt. Der Vater zahlt nichts und somit bekomme ich für beide einen Unterhaltsvorschuss in Höhe von 424 Euro und das Kindergeld in Höhe von 388 Euro. Ich geh Vollzeit arbeiten und werde ab März 1226,28 ausgezahlt bekommen. Was bzw bekomme ich noch was zusätzlich? Ich fahre 37 km zur Arbeit hin und zurück.

    Lg

    Antworten
  14. Sybille meint

    13. Januar 2019 um 8:15

    Hallo.,ich bekomme Hartz IV, regelsatz von 384€,könnte mir jetz etwas Geld dazu verdienen, von 10,05€die Stunde 3mal die Woche von insgesamt 4 Stunden, was bleibt f mich übrig

    Antworten
  15. Tagtraum meint

    19. Januar 2019 um 0:34

    Hallo,

    es geht um die Anrechnung eines Minijobs und einer ehrenamtlichen Tätigkeit bei Bezug von ALg II. Soweit mir bekannt ist, bleiben im ersten Fall 100€ und im zweiten Fall 200€ anrechnungsfrei.

    Wenn ich nun ein Ehrenamt ausübe und 200€ Aufwandsentschädigung pro Monat erhalte sowie einen Minijob monatlich mit einer Vergütung in Höhe von 100€ ausübe, bleiben mit dann 300€ anrechnungsfrei?

    Bitte um Rückmeldung. Habe hierzu wenige Beispiele gefunden und die meisten sind wenig hilfreich.

    Vielen Dank und freundliche Grüße

    Antworten
  16. Klaus meint

    30. Januar 2019 um 14:33

    Hallo liebes Team.
    Meine Mutter bekommt Hartz 4 und ich ebenfalls. Ich könnte c.a 700 euro dazuverdienen. Wie viel darf ich davon netto behalten ?

    Antworten
    • Arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      26. Februar 2019 um 12:53

      Hallo Klaus,

      Berechnungen können wir im Einzelfall nicht durchführen. Nutzen Sie aber gerne unseren kostenlosen Hartz-4-Rechner.

      Ihr Team von Arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  17. Ronny meint

    25. April 2019 um 11:48

    Liebes Team, ich habe ein hinzuverdienst von aufgerundet 100€, dass ist ja Anrechnungsfrei, ich könnte jetzt noch ein Bundesfreiwilligenjahr machen mit 200€ monatliches sogenanntes Taschengeld, in beiden Fällen dürfte rein theoretisch das Jobcenter nicht ran, stimmt das so? Liebe Grüße

    Antworten
  18. Mary meint

    26. April 2019 um 16:58

    Hallo liebes Team,
    ich bin 33 und das erste mal auf Hartz4, ich beziehe die Leistung ab Januar und habe seit März einen Minijob angenommen, verdiene 170eur. Ich habe das nicht dem Jobcenter gemeldet weil ich nicht wusste dass das nötig war. Vor ein paar Tagen wurde ich von Freunden darauf hingewießen! Werde ich dafür Schtrafe zahlen müssen oder noch schlimmer rechtlich verfolgt? Wie soll ich mich jetzt verhalten? Es ist auch so schwer genug. Danke.

    Antworten
    • Arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      30. April 2019 um 11:01

      Hallo Mary,

      erkundigen Sie sich vorab bei einem Anwalt (finanzierbar mit dem Beratungshilfeschein vom Amtsgericht) und suchen Sie ggf. das Gespräch mit dem Sachbearbeiter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  19. Manuela meint

    1. Mai 2019 um 9:02

    Hallo, meine Schwester hat einen Minijob und verdient 120€. Wieviel darf ihr das Amt vom Hartz 4 abziehen?. Sie ist allein erziehend.

    MfG

    Antworten
    • Arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      9. Mai 2019 um 15:11

      Hallo Manuela,

      es gelten die im Ratgeber genannten Freibeträge. 100 Euro sind anrechnungsfrei, alles darüber kann anteilig angerechneet werden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  20. Hannah meint

    15. Mai 2019 um 9:21

    Hallo,
    Ich hätte eine weitere Frage…mein Freund und ich haben einen Sohn(1),daher bin ich die meiste Zeit zuhause und mein Freund studiert…jetzt hat es sich ergeben, dass ich noch einen weiteren Nebenjob am Wochenende habe ,neben meinen bisherigen, bei dem ich aber nur 80euro monatlich bekomme und mein Freund ab nächsten Monat auch einen Job für etwa 200euro monatlich hat… nun finde ich nichts darüber ob jeder von uns einen Freibetrag von 100,- Euro monatlich hat, oder wir gemeinsam nur 100euro monatlich anrechnungsfrei dazuverdienen können?

    Vielen dank

    Antworten
    • Arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      16. Mai 2019 um 14:11

      Hallo Hannah,

      den fachlichen Weisungen des Jobcenters zufolge, gilt der Freibetrag für jedes erwerbsfähige Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft, das einer Erwerbstätigkeit nachgeht. Bitte erkundigen Sie sich aber im Zweifel direkt beim Jobcenter, um zu prüfen, ob dies in Ihrer Situation zutrifft.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  21. R. meint

    23. Mai 2019 um 9:44

    Hallo.
    Ich befinde mich aktuell in einer Weiterbildung, die vom Jobcenter über einen Bildungsgutschein finanziert wird. Im Zuge der Weiterbildung muss ich ein sechsmonatiges Pflichtpraktikum absolvieren.

    Bei Teilnehmern der Weiterbildung, die ALG I beziehen, erhöht sich der Freibetrag bei der Praktikumsvergütung über eine Sonderregelung (§ 155 Abs. 3 SGB III) auf 400€.
    Gilt dies auch für Bezieher von ALG II?

    Vielen Dank im voraus.
    Gruß
    R.

    Antworten
  22. Zscheile meint

    23. Mai 2019 um 11:15

    Möchte Minijob von 450€ annehmen. Möchte den Eigenanteil für Rentenversicherung von 3.9% übernehmen.
    Werden die 16.65€ monatlich als Freibetrag, wie die 100€ und die weiteren 20% berücksichtigt?

    Antworten
  23. Peter meint

    25. Mai 2019 um 9:36

    Hallo. Kann ich in einer BG auch zusätzlich den Freibetrag verdinen oder wird das dan mit Angerechnet als 1 einkommen. Beispiel Die erste Person Verdint 108 Euro das was Nicht mit H4 angerechnet wird. Und das gleiche bei der 2 Person. Also 208 Euro. Oder Gild das Gesätzlich so das Pro Person einen Freibetrag hat und die Summe einbehalten darf ?

    Antworten
  24. Marcel meint

    20. Juni 2019 um 14:43

    Hallo ich bin Rentner und bekomme nur 300€ Rente könnte aber für 350€ im Monat arbeiten.Wie viele Stunden darf ich da am Tag arbeiten ohne das ich Schwierigkeiten bekommen kann.

    Antworten
  25. Ording meint

    28. Juni 2019 um 12:49

    Also kann ich selbst 2019 immer noch nur 100€ hinzu verdienen, ohne das ich einen Cent davon abgezogen erhalte ?

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      1. Juli 2019 um 14:25

      Hallo,

      es gilt nach aktuellem Stand ein Freibetrag von 100 Euro auf das Einkommen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  26. Dunja meint

    8. Juli 2019 um 9:13

    Wenn nun in einer Bedarfsgemeinschaft ZWEI Leute einen 450 Euro Job haben…..haben dann auch beide das Recht auf den Freibetrag ?

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      15. Juli 2019 um 15:27

      Hallo Dunja,

      der Freibetrag findet bei beiden Partnern unabhängig voneinander Anwendung.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  27. Torsten - Michael Von R. meint

    16. Juli 2019 um 18:37

    Hallo ,ich 50 Jahre verheiratet und 4 Kinder ,habe ab dem 15. einen Teilzeitjob von 30 std die Woche ,bei 1210 Euro Brutto…….Kinder sind 6,11,14 und 18 Jahre alt ….wieviel werde ich ungefähr mehr haben ? Ich habe gehört ,das ich nicht mal meine bisher gezahlte Fahrkarte erhalte (chronisch krank ,kosten von ca 112,60 mtl ) ? Ich bin nicht faul und habe diese Anstellung durch einen bisherigen ehrenamtlichen Einsatz bekommen ,aber wenn ich rechnerisch schlechter weg komme (finanziell) als bisher….ja da frage ich mich ,ob ich doch besser alles beim alten lassen sollte …..traurig ,aber ich habe doch ne 6 köpfige Familie und muss doch klarkommen…..kann mir da jemand helfen ,bzw auskunft geben ??? Danke im voraus..

    Antworten
  28. Schmidt meint

    7. August 2019 um 12:42

    Hallo Liebes Team
    Ich bin 19 und wohne mit meinen Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft und meine Eltern bekommen Harz4 aber nun die frage wenn ich nun arbeiten gehe wie viel darf ich verdienen und ab wie viel muss ich es melden oder wie läuft dass genau den mein möglicher Arbeitgeber will das wiesen.

    Vielen dank im voraus

    Antworten
  29. Jule 1955 meint

    24. August 2019 um 10:48

    Bin 64 Jahre alte. Soll eine AGH Maßnahme für 1 Euro machen im Vollzeit. Was bleibt mir den als ,guthaben noch über bez: kann ich behalten.

    Antworten
  30. müller meint

    29. August 2019 um 13:58

    Meine Lebensgefährtin ist bei mir in der Bedarfsgemeinschaft und hat wie ich einen 450€ Job.
    Würde sich sich durch einen zweiten Nebenjob finanziell verbessern oder würden die Leistungen
    so gekürzt das es sich nicht rechnet??

    Antworten
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