Hartz 4: Welcher Zuverdienst ist möglich?

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

Das Wichtigste zum Zuverdienst bei Hartz 4 in Kürze

Wie viel darf man bei Hartz 4 nebenbei verdienen?

Jeder Person, die ALG 2 bezieht, darf 100 Euro als Grundfreibetrag dazuverdienen. Diese Betrag wird nicht auf die bezogenen Hartz-4-Leistungen angerechnet.

Welche Freibeträge gibt es für Hartz-4-Empfänger?

Hartz-4-Empfänger können von verschiedenen Freibeträgen profitieren. So sind bei einem Einkommen zwischen 101 und 1.000 Euro monatlich zum Beispiel 20 % anrechnungsfrei.

Was passiert mit dem Zuverdienst aus einem 1-Euro-Job?

Der Zuverdienst aus einem Ein-Euro-Job wird nicht auf Hartz 4 angerechnet.

Grundfreibetrag bei Hartz 4

Der Hartz-4-Zuverdienst ist gesetzlich geregelt.
Der Hartz-4-Zuverdienst ist gesetzlich geregelt.

Bei vielen Personen hält sich hartnäckig das Gerücht, dass Hartz-4-Empfänger nicht arbeiten, sondern nur Geld vom Staat zur Sicherung ihres Lebensunter­halts erhalten. In vielen Fällen jedoch stimmt das nicht, denn: Die meisten Bezieher von Arbeitslosengeld 2 arbeiten nebenbei, um ihr Einkommen aufzubessern.

Ebenso gibt es Aufstocker, die lediglich aufgrund der Zahlung eines Niedriglohns nicht über die Runden kommen und deshalb ergänzende Hartz-4-Leistungen erhalten. Neben dem Leistungsbezug zu arbeiten, ist also keinesfalls selten.

Welche Möglichkeiten haben aber ALG-2-Empfänger nun, um sich etwas dazuzuverdienen? Wie viel darf vom Einkommen behalten werden und was wird mit dem Hartz-4-Satz verrechnet? Lesen Sie mehr dazu in unserem Ratgeber zum Zuverdienst bei Hartz 4.

Nimmt ein Hartz-4-Empfänger eine Beschäftigung auf, so gibt es immer einen Grundfreibetrag beim Einkommen, der nicht mit dem Hartz-4-Satz verrechnet wird. Ein Betrag von bis zu 100 Euro brutto dürfen sich Leistungsbezieher monatlich anrechnungsfrei zu Hartz 4 dazuverdienen. Dieser Grundfreibetrag enthält:

  • Werbungskostenpauschale in Höhe von 15,33 €
  • Absetzbeträge für die Riester-Rente und andere private Versicherungen in Höhe von 30 €
Der Zuverdienst bei Hartz 4 kann unterschiedliche Freibeträge auf den Plan rufen.
Der Zuverdienst bei Hartz 4 kann unterschiedliche Freibeträge auf den Plan rufen.

Verdienen Hartz-4-Empfänger mehr als diese 100 Euro in einem Nebenjob, können weitere Freibeträge beim Hartz-4-Zuverdienst zum Arbeitslosengeld geltend gemacht werden. Bei einem Nebeneinkommen sind ab einem Betrag von

  • 101 € bis 1.000 € brutto monatlich 20%,
  • 1.001 € bis 1.200 € brutto monatlich 10% und
  • 1.001 € bis 1.500 € brutto monatlich 10% bei Bedürftigen mit mindestens einem Kind

anrechnungsfrei. Diese Freibeträge vom Einkommen werden ergänzend zu dem oben genannten 100-Euro-Freibetrag hinzugerechnet.

Darüber hinaus können Fahrtkosten mit 20 Cent pro Kilometer abgesetzt werden, wenn Hartz-4-Empfänger an einer Maßnahme teilnehmen, die sie dem ersten Arbeitsmarkt wieder näherbringt. Auch Fahrtkosten, die durch öffentliche Verkehrsmittel entstehen, können erstattet werden. Dabei ist in der Regel die günstigste Fahrt mit dem zweckmäßigsten Verkehrsmittel zu buchen.

Weitere Artikel zum Zuverdienst bei Hartz 4:

Zuverdienst im FerienjobNebenjob bei Hartz-4-Bezug

Hartz IV und eine geringfügige Beschäftigung: Nebenverdienst bei Hartz 4

Die Lohngrenze für geringfügige Beschäftigungen, also sogenannte Minijobs, stieg zum Oktober 2022 von 450 auf 520 Euro. Die Obergrenze für Midijobs erhöhte sich von 1.300 auf 1.600 Euro. Demnach können nicht nur Hartz-4-Empfänger mehr Geld verdienen, wenn sie in einem Mini- oder Midijob beschäftigt sind.

Zudem sind Minijobs rentenversicherungspflichtig. Dadurch steht die soziale Absicherung der geringfügig Beschäftigten im Mittelpunkt. Sie erhalten Anspruch auf Erwerbsminderungsrenten und Reha-Leistungen.

Aufstocker: Wie hoch ist der Hartz-4-Zuverdienst?

Der Hartz-4-Zuverdienst kann durch einen Minijob oder eine Vollzeitstelle erfolgen.
Der Hartz-4-Zuverdienst kann durch einen Minijob oder eine Vollzeitstelle erfolgen.

Viele Hartz-4-Empfänger fragen sich: „Was darf ich bei Hartz-4 dazuverdienen?“

Andere Personen stellen sich diese Frage allerdings genau andersrum: Ab welcher Gehaltsgrenze kann aufstockend Hartz 4 beantragt werden?

Leider gibt es heutzutage immer noch viele Personen, die zwar Vollzeit arbeiten, allerdings nicht so ein großes Einkommen haben, dass sie dadurch ihren Lebensunterhalt bestreiten können.

Solche Aufstocker können ebenfalls einen Hartz-4-Verdienst erzielen, indem sie die Leistungen des ALG 2 nur aufstockend zum eigenen Lohn erhalten. Ebenfalls ist dies eine Lösung für Selbstständige oder Rentner, deren monatliche Altersvorsorge zu gering ist, um damit über die Runden zu kommen.

Vereinfacht gesagt: Aufstockern wird umgekehrt das Differenzgeld ausgezahlt, dass Hartz-4-Empfängern in der gleichen Lebenssituation zustünde, wenn diese gar nicht arbeiten würden. Aus diesem Grund ist auch ein umgekehrter Weg beim Zuverdienst zu ALG 2 möglich.

 Wie sieht es bei Ein-Euro-Jobs aus?

Das erzielte Einkommen, also der Hartz-4-Zuverdienst aus einem Ein-Euro-Job, wird nicht auf das ALG II angerechnet. Zurzeit sind Hartz-4-Empfänger grundsätzlich noch verpflichtet, Ein-Euro-Jobs anzunehmen. Jedoch kann der hilfebedürftige Hartz-4-Empfänger laut § 10 des Zweiten Sozialgesetzbuchs (SGB II) eine unzumutbare Tätigkeit auch ablehnen. Diese Ablehnung vom potentiellen Zuverdienst bei Hartz IV muss allerdings begründet sein.

Der Zuverdienst zum Arbeitslosengeld kann auch durch mehrere Jobs gleichzeitig erfolgen.
Der Zuverdienst zum Arbeitslosengeld kann auch durch mehrere Jobs gleichzeitig erfolgen.

Laut § 10 SGB II ist eine Tätigkeit dann unzumutbar, wenn:

  • die Arbeit körperlich oder geistig überfordert,
  • die Arbeit in solch einem Maße körperlich anstrengend ist, dass ein angestrebter Beruf später nicht mehr ausgeführt werden kann,
  • die Erziehung des Kindes gefährdet ist,
  • die Arbeit die Pflege eines Angehörigen behindern würde, der auf andere Art und Weise nicht versorgt werden könnte,
  • ein anderer wichtiger Grund vorliegt.
Sollte einer dieser Punkte auf Sie zutreffen, teilen Sie dieses Ihrem Sachbearbeiter schriftlich mit. Fügen Sie dem Schreiben, wenn vorhanden, ein ärztliches Attest bei.

Mehrere Nebenjobs: Arbeitslosengeld und Zuverdienst

Ebenfalls ist es ALG-2-Empfängern möglich, dass diese nicht nur einen, sondern mehrere Jobs gleichzeitig annehmen können. Wer nun aber denkt, dass somit auch mehrere Freibeträge beim Einkommen entstehen, der irrt. Denn: Ist ein Hartz-4-Leistungsbezieher in mehreren Jobs beschäftigt, so werden die jeweiligen Verdienste zunächst addiert, bevor die Freibetragserrechnung erfolgt.

Mit dieser Methode soll verhindert werden, dass ein Bezieher von ALG 2 mehrere Jobs annimmt, in denen er jeweils nur 100 Euro verdient. Somit würde er dann in jedem Job das volle Gehalt behalten können und müsste keine Hartz-4-Leistungsanrechnung über sich ergehen lassen. Ein Beispiel soll verdeutlichen, wie der Hartz-4-Zuverdienst errechnet werden kann.

Beispiel vom Zuverdienst bei Arbeitslosengeld 2

Beim Zuverdienst bei Hartz 4 kann bei einem Minijob nicht nur der 100-Euro-Freibetrag behalten werden.
Beim Zuverdienst bei Hartz 4 kann bei einem Minijob nicht nur der 100-Euro-Freibetrag behalten werden.

Roland ist Hartz-4-Empfänger. Er ist arbeitslos, hat aber einen Zuverdienst: Roland arbeitet in zwei Minijobs, bei denen er jeweils 230 Euro und 185 Euro im Monat verdient. Um auszurechnen, wie hoch sein Freibetrag ist, der beim Hartz-4-Zuverdienst nicht angerechnet wird, muss er zunächst die Gehälter beider Jobs zusammenrechnen. Es ergibt sich also ein Gesamt­verdienst von 415 Euro.

Von diesen 415 Euro Einkommen darf Roland erst einmal einen Freibetrag von 100 Euro behalten. Alles, was darüber hinausgeht – bei Roland also 315 Euro – bleibt nun mit 20 % des Wertes anrechnungsfrei.

Daraus ergibt sich ein ergänzender Freibetrag in Höhe von 63 Euro. Von dem Verdienst in Höhe von 415 Euro darf Roland also ganze 163 Euro behalten, die nicht mit dem Roland zustehenden Hartz-4-Regelsatz verrechnet werden.

Der restliche Verdienst wird Roland angerechnet und minimiert somit seinen Hartz-4-Bedarf, den er sonst vom Staat erhalten würde. Alles in allem hat er also ein monatliches Plus von 163 Euro, die er gegenüber eines Lebens, in dem er nur Hartz 4 bezieht, monatlich zusätzlich erhalten kann.

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Hartz 4: Welcher Zuverdienst ist möglich?
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Über den Autor

Autor
Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

254 Gedanken zu „Hartz 4: Welcher Zuverdienst ist möglich?

  1. Andreas

    Hallo. Bekomme Hartz4 und kann demnächst einen 450 Euro Job anfangen. Wieviel bleibt mir dann vom ALG 2 übrig? Sehe bei diesen Freibeträgen leider nicht durch

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Andreas,

      Sie können zunächst einen Freibetrag von 100 Euro behalten. Vom Verdienst, der darüber hinausgeht, in Ihrem Fall zusätzlich 20%. Bei einem 450-Euro-Job sind das insgesamt 170 Euro.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  2. Andreas

    Hallo, wie sieht das mit Fahrtkosten bei einem Nebenjob aus? Kann man da nur die Entfernungspauschale oder tatsächliche Kosten (z. B. Monatsticket) gegenrechnen und die Vor der Berechnung abziehen? LG Andreas

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Andreas,

      fragen Sie bezüglich der Berechnung bei einem Monatsticket direkt bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter nach. Normalerweise wird bei eigenem Auto eine Kilometerpauschale, bei der Nutzung des ÖPNV der Wert der günstigsten Fahrt erstattet.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  3. Andreas

    Hallo, ich beziehe auch H4. Im Januar habe ich 225,08 € dazu verdient. Gleichzeitig habe ich Fahrtkosten mit der Bahn in Höhe von 99,10 € gehabt; die Fahrkarte brauchte ich dann aber nicht mehr. Was ist die korrekte Berechnungsgrundlage? 225,08 € minus 99,10 € gleich 125,98 €. Das wären 100 € frei und von 25,98 € 20 % = 5,20 €. Oder ist es korrekt, das mir das Amt das Geld von 225,08 € minus 100 € abzieht und von diesem betrag dann 20 %abzieht? VIELEN DANK IM VORAUS FÜR EURE MITHILFE

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Andreas,

      normalerweise werden Fahrtkosten nicht als Einkommen angerechnet, sondern zusätzlich gewährt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  4. NIKI

    Halo ich verdine 532 neto was bleit übrings?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo NIKI,

      die Berechnung des Einkommens, das Sie behalten dürfen, ergibt sich aus dem Bruttoverdienst. Hiervon erhalten Sie zunächst einen Freibetrag von 100 Euro, vom restlichen Lohn (der bei Ihnen wahrscheinlich brutto unter 1000 Euro liegt) dürfen Sie weitere 20 % behalten. Der Rest Ihres Einkommens wird auf den Hartz-4-Satz angerechnet.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  5. Elisabeth

    Habe eine Frage: Habe einen Job wo ich 700 Euro verdiene bekomme aufstockende Leistung. Habe jetzt noch einen Job gesucht auf 450 Euro Basis ! Also insgesamt 1150 Euro. Was darf ich davon behalten !!!

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Elisabeth,

      grundsätzlich steht Ihnen ein Freibetrag von 100 Euro zu. Von dem Verdienst zwischen 101 und 1000 Euro dürfen Sie 20 % behalten. Vom restlichen Gehalt noch 10 %. In Ihrem Beispiel bedeutet das: 100 Euro Freibetrag, zusätzlich 20 % von 900 Euro sowie 10 % von 150 Euro. Zusammen sind das 295 Euro.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  6. Dennis

    Hallo….Wieviel stunden darf ich bei einem 450 euro Job im Monat arbeiten wenn ich hartz 4 bekomme? Lg Dennis

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Dennis,

      das ist auch von Ihrem Stundenlohn abhängig. Sie dürfen bei einem Minijob regelmäßig monatlich nicht mehr als 450 Euro verdienen. Entsprechend passt sich Ihre Stundenzahl an. Was Sie von Ihrem Gehalt am Ende behalten dürfen bzw. was mit Ihrem Hartz-4-Satz verrechnet wird, kommt auf den tatsächlichen Bruttolohn im Monat an. Bei einem Verdienst von 450 Euro wären das 170 Euro im Monat, die nicht angerechnet werden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  7. Lorenz

    Hallo, folgendes Beispiel wird oben dargestellt:

    Roland ist Hartz-4-Empfänger. Er ist arbeitslos, aber einen Zuverdienst: Roland arbeitet in zwei Minijobs, bei denen er jeweils 230 Euro und 185 Euro im Monat verdient. Um auszurechnen, wie hoch sein Freibetrag ist, der beim Hartz-4-Zuverdienst nicht angerechnet wird, muss er zunächst die Gehälter beider Jobs zusammenrechnen. Es ergibt sich also ein Gesamt­verdienst von 415 Euro.

    Von diesen 415 Euro Einkommen darf Roland erst einmal einen Freibetrag von 100 Euro behalten. Alles, was darüber hinausgeht – bei Roland also 315 Euro – bleibt nun mit 20 % des Wertes anrechnungsfrei.“

    Hierzu habe ich eine weitergehende Frage: Muss Roland auf den zweiten Minijob (im Beispiel 185 Euro) Krankenversicherungsbeiträge entrichten>? Vor genau diesem Problem stehe ich gerade. Die Krankenkasse sagt nämlich, dass Hartz-4 als als „versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung“ anzusehen ist. und somit die Minijob-Regelungen nur für den ersten Job gelten.

    Ist Hartz-4 eine „Hauptbeschäftigung“ Ich wäre für jeden Hinweis dankbar, wenn möglich mit Quelle.

    Beste Grüße, Lorenz

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Lorenz,

      diese Regelung ist uns nicht bekannt. In unserem Beispiel liegt ‚Roland‘ auch mit zwei Minijobs unter einer maximalen Verdienstgrenze von 450 Euro im Monat. Demnach ist in der Regel das Jobcenter weiterhin verpflichtet, die Krankenversicherungsbeiträge für ‚Roland‘ zu zahlen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  8. K., Betti

    Betti sagt:
    Bin alleinerziehend und lebe mit meinem 19-jährigen Sohn in einer Bedarfsgemeinschaft. Mein Verdienst von etwa 250 € wird mit dem Freibetrag und den 20% verrechnet. Nun will mein Sohn auch einen Minijob annehmen. Hat er auch einen Freibetrag als zweites Mitglied der Bedarfsgemeinschaft oder gibt es diesen Freibetrag pro Bedarfsgemeinschaft nur einmal?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Betti,

      grundsätzlich hat auch Ihr Sohn einen Freibetrag hinsichtlich des Einkommens. Das bedeutet, dass auch Ihr Sohn zunächst einen Freibetrag von 100 Euro hat. Vom weiteren Verdienst des Minijobs werden 20 % nicht angerechnet.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  9. Sandy

    Hallo, was darf ich behalten vom hartz4 ,wenn ich zwei Nebenjobs habe, einmal ein 100€ Job und einmal ein 260€ job

    Edit: Achso und habe 2 Minderjährige Kinder

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Sandy,

      haben Sie zwei Nebenjobs, so werden die Verdienste addiert. Verdienen Sie also monatlich 360 Euro, so haben Sie gurndsätzlich einen Freibetrag von 100 Euro. Von den restlichen 260 Euro bleiben 20 % anrechnungsfrei, also 52 Euro. Ihnen bleibt monatlich also ein Freibetrag von 152 Euro, der nicht auf Ihren Hartz-4-Satz angerechnet wird. Ihre Kinder spielen bei dieser Berechnung in der Regel keine Rolle.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  10. jenny

    Ich nehme einen job an wo ich 330Euro verdiene.beziehe hartz4.wie viel bleibt mir davon

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Jenny,

      zunächst bleibt Ihnen in der Regel ein Freibetrag von 100 Euro. Vom restlichen Verdienst in Höhe von 230 Euro bleiben monatlich 20 % anrechnungsfrei, das entspricht einer Summe von 46 Euro. Alles in allem dürfen Sie aus der Nebenbeschäftigung also 146 Euro behalten, der Rest wird mit Ihrem Hartz-4-Satz verrechnet.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  11. Susanne

    so vielleicht bekomme ich hier eine Antwort, meine Tochter geht eine Nebentätigkeit nach und bekommt unter 100€ netto aus gezahlt. Das Jobcenter bekommt auch die Abrechnung sowie den Kontoauszug, trotzdem berechnet das Amt 100€ voll an, habe schon wiederspruch eingereicht (mit entsprechenden §), bekam jetzt einen Änderungsbescheid und wieder wurden die 100€ voll angerechnet obwohl meine Tochter diese noch nicht mal verdient. Habe ich irgend eine Änderung verpasst oder soll ich wieder erneut Wiederspruch einreichen?

  12. Ines

    Kurze Frage: Ich möchte einem 450-Euro-Job nachgehen. Davon wären dann 170 Euro anrechnungsfrei. Ich benötige dann aber eine Monatskarte für die öffentlichen Verkehrsmittel (= 53 Euro).
    Die km liegen unter 10 pro Strecke – wie wird das denn berechnet? Sind das Kosten, die ich tragen muss, oder werden die erstattet?

  13. LolaKata

    Hallo ihr Guten, ich habe eine Frage; ich bekomme harz V möchte was dazu verdienen.
    Ich möchte nur so viel arbeiten, wie ich muss 😉 ohne zu viel zu verliehren
    Wenn ich 100 Euro frei habe, und alles weitere nur noch zu 20% behalten darf, wieviel arbeiten macht dann Sinn? Angenommen ich habe ein 450 Eurojob – 16 Stunden die Woche und ich darf davon 120Euro behalten, macht es dann nicht viel mehr sinn dem Chef gleich zu sagen er braucht mich nur für 120Euro einstellen? Bzw. für 100 Euro?? Muss nach dem Mindestlohngesetz mir mein Chef 8,50 Euro die Stunde zahlen?

  14. Maria

    Hallo
    Ich bekomme Hartz4 und verdiene im Monat 98€ dazu, mein Sohn(28Jahre) lebt bei mir und verdient über 1300€
    ich bekomme vom Amt monatlich 150€ überwiesen, das mein Sohn die Hälfte der Miete übernehmen muss ist mir klar, das er aber für meinen Unterhalt aufkommen muss, ist das richtig.
    Denn von meinem Geld zahle ich Strom usw., da bleibt nix übrig.
    Danke , wenn ihr antworten würdet.

  15. Angelika

    Ich verdiene im Minijob mal 100,00€, mal 60 oder auch mal gar nichts im Monat. Wird das vom Amt aufs Jahr hochgerechnet, wenn ich mal 150,00€ verdiene?

    1. Rainer

      Erst mal wird mit 450 Euro gerechnet, was schon mal grundsätzlich falsch ist, dann mußt du die monatlichen Verdienstbescheide einreichen aber im ersten Monat werden Dir volle 280 Euro angerechnet, die Du dann hofftenlich bald nachüberwiesen bekommst. Ich warte auch noch darauf! Viel Glück

      1. Bärbel

        ich habe eine frage verdiene jeden monat 120,e lebe von hartz4 was darf ich behalten

  16. Jessica

    Ich verdine 127 euro was bleibt für mich über

    1. Luap

      100€ +20% von 27€

    2. Bärbel

      ich verdiene jeden monat 120 € was darf ich behalten

  17. Danijel

    Hallo… ich beziehe hartz 4 (517euro) und möchte einen nebenjob tätigen! frage: bis wieviel euro kann ich verdienen ohne das ich abzüge bekomme? danke für die schnelle antwort!

    1. Luap

      100€

  18. Vanessa

    Hi, wenn ich das richtig verstanden habe sind 100 Euro immer anrechnungsfrei + zb. 10% vom Brutto Lohn?
    Zb. 120 Stunden im Monat, also 30Std die Woche, 8,50 Euro Mindenstlohn die Stunde, Brutto 1.020Euro.
    Was bleibt mir dann über?
    Mit den Abzügen sind wir dann Netto ca. bei:720,00 Euro, + 100,00 Euro Frei + 10% vom Bruttolohn, 120mal8,50=1.020Euro davon 10%= 102Euro.
    Heißt: 202Euro Freibetrag insgesammt ?!
    Netto komplett mit Freibetrag 920,00Euro.
    Habe ich das richtig verstanden ?
    Ich Danke für jede Hilfreiche Antwort, LG

  19. M. Wolfertz

    Ein Mann geht zur Arbeit und verdient etwas dazu. Er gibt die Lohnabrechnung unmittelbar nach Erhalt bei der der Arge ab. Er erkundigt sich nach einiger Zeit bekommt ausweichende Antworten. Nach 4 Monaten in der Armenküche erhält er endlich 233 Euro überwiesen. Die Differenz zwischen den Einkünften die zwischen 180 und 392 Euro variierten ist immer noch nicht ausgerechnet worden. Der Mann ist 14 kg leichter geworden; ungewollt. Gleichzeitig sollte er eine Maßnahme antreten während der Pünktlichkeit und Ordnung sehr genau genommen werden obwohl es noch nie einen Grund gegeben hat die Pünktlichkeit und die Ordnung des Mannes in Frage zu stellen. M. Wolfertz

  20. Sabine

    darf man 2- 450 euro jobs haben

  21. Gigi

    Hallo! Vieleicht kann mir jeman helfen.1 Habe am 11.ein Mini Job angenommen. Jobcenter hat jetzt schon für Februar 450,00 Euro angerechnet. Ich verdiene keine 450,00 Euro sondern knapp 330,00. Ausgezahlt wird das erste mal mitte nächsten Monats. Darf das jetzt schon angerechnet werden? Der Verdienst ist immer unterschiedlich

    1. Britta

      du bekommst alles nachgezahlt,wenn die abrechnung da ist,und der freibetrag den bekommst du immer gleich zum Monatsende

  22. René

    Wie wäre es denn wenn man ALG II bekommt bzw. zukünfti Sozialhilfe wegen krankheitsbedingter Unfähigkeit zur Erwärbstätigkeit und die Eltern einem zukünftig eine monatliche Spende von 250,- zukommen lassen wollen, dies jedoch zweckgebunden für „Vereinsausgaben“ oder für „Zwecke zur Erhöhung des allgemeinen Lebensstandarts“ machen?

  23. Sven

    wie läuft das denn aus.. wenn man 2x 450 euro jobs hat. da man aber nicht jeden tag 4-5 studen arbeitet verdient man ja auch nicht alt zu viel. sagen wir im monat von den 450euro job kommt man auf 430 euro. brutto..+ den harz 4 satz 466 euro, wären auf dem Konto 896euro. davon will die koba 264euro zurück. sind wa bei 632 euro von den 632 euro gehen aber noch krankenversicherung und steuer. wäre man also wieder bei 430 euro was man dann auf dem konto hätte.

    1. Britta

      denn sind es 900,denn kannst du wohngeld beantragen,denn wenn du alleine bist,hast denn mehr,als vom Amt

  24. Dominic

    Und wo siend die 400 Euro Jobs?

    1. Britta

      es gibt nur noch 450 euro jobst

      1. Petra

        nein nicht nur 450 € es gibt auch 451 € sozialversichert. die aber auch angerechtnet werden.

  25. Nicole

    wie wird es berechnet wenn ich zwei jobs habe einmal mit 210 ,- und einmal mit 100,-?

    1. Britta

      110 kannst du behalten

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