Mehrbedarf: geteilte Kindererziehung rechtfertigt Zuschüsse für beide Elternteile

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Nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) in Kassel vom 11. Juli 2019 (Az.: B 14 AS 23/18 R) steht beiden alleinerziehenden Elternteilen mit Hartz-4-Bezug für ihr Kind ein Mehrbedarf zu. Eine geteilte Kindererziehung im wöchentlichen Wechsel lässt nach Ansicht der Richter keine Rückschlüsse darauf zu, wo sich der Lebensmittelpunkt eines Kindes befindet. Daher muss das Jobcenter dann nicht nur den Mehrbedarf für Alleinerziehende für beide Erziehungsberechtigte zur Hälfte bewilligen, sondern ebenso Zuschläge für die Unterkunft gewähren.

Kosten für die Unterkunft plus Mehrbedarf für geteilte Kindererziehung – mehr Geld für Eltern

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Bisher stand nur dem Elternteil in Hartz-4-Bezug der hälftige Zuschuss zu, bei welchem ein Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, also die meiste Zeit verbringt. Das galt auch bei geteiltem Sorgerecht und unter Anwendung des wöchentlichen Wechselmodells, bei dem ein Kind eine Woche bei dem Vater lebt und die darauf folgende Woche bei der Mutter, sodass eine Betreuung in einem gleichen Verhältnis entsteht.

Der Lebensmittelpunkt spielt auch bei den Leistungen für die Unterkunft eine Rolle: Wohnt ein Kind hauptsächlich bei der Mutter, hat diese Anspruch auf zusätzliche Unterstützung.

Im aktuellen Fall hatte ein zweifacher Vater beim Jobcenter Görlitz einen Antrag auf die Hälfte des Mehrbetrages für Alleinerziehende gestellt. Er und seine Ex-Frau leben beide von Harzt 4, jedoch getrennt und betreuen die Kinder wöchentlich im Wechsel. Das Jobcenter hatte den Antrag auf den halben Mehrbedarf abgelehnt. Eine geteilte Kinderbetreuung rechtfertige diesen nach Ansicht des Jobcenters nicht. Zudem sei ein Nachweis nötig.

Die Richter waren anderer Meinung: Sie entschieden zu Gunsten der Eltern und gestehen diesen jeweils den hälftigen Mehrbedarf zu. Die geteilte Kindererziehung ließe zum einen keinen Rückschluss auf den tatsächlichen Lebensmittelpunkt zu und erfordere zum anderen laut Gesetz keinen Nachweis darüber. Deshalb müssen auch die Unterkunftskosten für beide Elternteile angerechnet werden. Viele Harzt 4-Empfänger mit Kindern dürfen nun auf mehr finanzielle Zuwendung rechnen.

Quellen und weiterführende Links

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Mehrbedarf: geteilte Kindererziehung rechtfertigt Zuschüsse für beide Elternteile
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Über den Autor

Autor
Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

Ein Gedanke zu „Mehrbedarf: geteilte Kindererziehung rechtfertigt Zuschüsse für beide Elternteile

  1. Florian F.

    Meine Frau möchte sich bald von mir trennen lassen. Gut zu wissen, dass man einen Mehrbetrag für Alleinerziehende beantragen kann. Ich werde restliches mit einem Anwalt zu sprechen.

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