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Umschulung für Hartz-4-Empfänger: Welche Kosten werden übernommen?

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Gibt es im erlernten Beruf nicht ausreichend Arbeitsstellen, fällt es vielen ALG-2-Empfängern schwer, einen neuen Job zu finden. Eine Umschulung, bei der ein völlig neuer Beruf erlernt wird, kann die Chancen auf dem Arbeitsmarkt stark verbessern. Wann genehmigt das Jobcenter eine Umschulung für Hartz-4-Empfänger?

Das Wichtigste zum Thema „Hartz 4 und Umschulung“ kurz und knapp zusammengefasst

Können Hartz-4-Empfänger eine Umschulung bekommen?

Bezieher von ALG 2 können eine Umschulung beim Jobcenter beantragen. Grundlage für die Bewilligung ist vor allem, ob die Umschulung die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert.

Werden die Leistungen während der Umschulung weiter gezahlt?

Während der Umschulung erhalten ALG-2-Empfänger weiterhin die ihnen zustehenden, regulären Leistungen.

Wird die Umschulung bezuschusst?

Nach erfolgreich absolvierter Umschulung können Hartz-4-Empfänger unter gewissen Umständen eine Weiterbildungsprämie erhalten.

Umschulung mit Hartz 4: Ist das überhaupt möglich?
Umschulung mit Hartz 4: Ist das überhaupt möglich?

Worin unterscheiden sich Weiterbildung und Umschulung?

Verschiedene Maßnahmen können dazu beitragen, dass Personen ihre Karriere vorantreiben oder bessere Chancen beim Finden einer Arbeit erhalten. Bei einer Weiterbildung wird auf den erlernten Beruf aufgebaut und der Teilnehmer erweitert seine Kenntnisse und Fähigkeiten im jeweiligen Bereich.

Während eine Weiterbildung also auf bereits vorhandenem Wissen aufbaut, wird bei einer Umschulung hingegen ein völlig neuer Beruf erlernt. Unter gewissen Voraussetzungen kann das Jobcenter eine Umschulung für Hartz-4-Empfänger mit einem sogenannten Bildungsgutschein finanziell fördern.

Während einer Umschulung erhalten Hartz-4-Empfänger weiterhin Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Zusätzlich übernimmt das Jobcenter die Lehrgangskosten sowie eventuell anfallende Fahr-, Unterbringungs- oder Kinderbetreuungskosten.

Wann genehmigt das Jobcenter eine Umschulung?

Während einer Umschulung erhalten Hartz-4-Empfänger weiterhin ALG-2-Leistungen.
Während einer Umschulung erhalten Hartz-4-Empfänger weiterhin ALG-2-Leistungen.

Doch wann ist dies genau möglich? Damit eine Umschulung bewilligt wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Zunächst muss der Antragsteller mindestens 18 Jahre alt sein und bereits eine berufliche Ausbildung abgeschlossen haben.

Des Weiteren müssen gewichtige Gründe dafür sprechen, dass er seinen erlernten Beruf in Zukunft nicht mehr ausüben kann, weil etwa nicht ausreichend Arbeitsplätze in diesem Bereich zur Verfügung stehen. Auch eine Erkrankung kann eine Umschulung für einen Hartz-4-Empfänger nötig machen.

Am wichtigsten ist es jedoch in der Regel, dass im neuen Beruf, der durch die Umschulung erlernt werden soll, die Chancen gut stehen, schnell wieder Arbeit zu finden. Interessieren sich also Hartz-4-Empfänger für eine Umschulung als Florist, werden in ihrer Umgebung jedoch kaum freie Arbeitsstellen in diesem Berufsfeld angeboten, ist mit der Ablehnung des Antrags zu rechnen.

Beachten Sie: Auch wenn sämtliche Anforderungen erfüllt werden, bedeutet dies noch nicht, dass die Umschulung für den Hartz-4-Empfänger vom Jobcenter in jedem Fall genehmigt wird. Hierbei handelt es sich nämlich um eine sogenannte Kann-Leistung. Ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung des Antrags besteht leider nicht.

Umschulung bei Hartz-4-Bezug: Mehr Geld durch Weiterbildungsprämie bekommen?

Bei einer erfolgreichen Umschulung können Hartz-4-Empfänger eine Weiterbildungsprämie erhalten.
Bei einer erfolgreichen Umschulung können Hartz-4-Empfänger eine Weiterbildungsprämie erhalten.

Viele Bezieher von ALG 2, die eine Umschulung absolvieren, fragen sich, ob die Teilnahme an einer solchen Maßnahme dazu führt, dass sie mehr Geld vom Jobcenter bekommen. Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass Hartz-4-Empfänger weiterhin ihre gewöhnlichen ALG-2-Leistungen – ohne einen Zuschuss oder ähnliches – erhalten. Zusätzlich werden die Kosten für die Umschulung übernommen.

Trotzdem kann eine Umschulung für Hartz-4-Empfänger mehr Geld bedeuten. Teilnehmer an Maßnahmen dieser Art, die ab dem 1. August 2016 begonnen wurden, können nämlich unter gewissen Voraussetzungen von der sogenannten Weiterbildungsprämie profitieren.

Haben Teilnehmer die Zwischenprüfung, die nach der jeweiligen Ausbildungsordnung vorgeschrieben ist, bestanden, erhalten sie eine Prämie in Höhe von 1.000 Euro. Bei erfolgreichem Abschluss der Umschulung erhalten Hartz-4-Empfänger zusätzlich 1.500 Euro. Hierzu müssen entsprechende Nachweise beim Jobcenter vorgelegt werden.

Bildnachweise: istockphoto.com/mediaphotos, fotolia.com/Harald07

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Kommentare

  1. Daniela meint

    29. November 2019 um 9:58

    Hallo ich habe eine frage ich habe meine zwische Prüfung absolviert leider mit einer 5 mir fehlten 4 Punkte zu einer 4.
    Bekomme ich den Bonus jetzt nicht.
    Lg

    Antworten

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