Das Sozialgericht Gotha hat am 17. August 2018 in einem Fall entschieden, dass ein Computer unter Umständen durch das Jobcenter bezuschusst werden kann. Im Urteil wurde ein Computer als Mehrbedarf für eine Familie anerkannt, deren Kinder noch in die Schule gingen und den Rechner für Ihre schulische Ausbildung benötigten.
Laut Urteil kann ein Computer als Mehrbedarf Chancengleichheit für Hartz-4-Kinder fördern

Im vorliegenden Fall hatte ein Jobcenter sich geweigert, den Computer eines Haushalts von Hartz-4-Empfängern als Mehrbedarf anzuerkennen und dementsprechend zu bezuschussen. Geklagt wurde im Namen der beiden Kinder, die sich in der Schule benachteiligt sahen. Das Sozialgericht Gotha entschied zugunsten der Familie und verurteilte das Jobcenter dazu, einen nicht rückzahlungspflichtigen Zuschuss über 600 Euro zu gewähren, damit die Familie einen Computer kaufen kann.
Computer für den Schulalltag notwendig
Laut Urteil sind Computer als Mehrbedarf im konkreten Fall zu verstehen. Schließlich sind sie im Zuge der Digitalisierung für Schüler zu einem notwendigen Bestandteil ihrer schulischen Ausbildung geworden. Das SG Gotha führt dazu aus:
[J]eder, der Kinder in einem schulfähigen Alter hat … müsste eigentlich wissen, dass ohne internetfähigen PC/Laptop die Befolgung organisatorischer Vorgaben der Schule zu großen Teilen nicht mehr möglich ist. Das fängt bei der Essenbestellung bei den einschlägigen Anbietern an, geht weiter über oftmals täglich aktualisierte Vertretungspläne[…].

Die 600 € hat das Jobcenter für den Zweck des Erwerbs eines internetfähigen Computers samt Drucker als einmalige Zahlung zu erbringen. Die Familie kann sich nun einen Rechner beschaffen und muss dem Jobcenter durch Kaufbelege nachweisen, dass gemäß Urteil ein Computer von der Mehrbedarf-Zahlung besorgt wurde.
Wie ist diese Entscheidung einzuordnen?
Wie bei Gerichtsentscheidungen in Deutschland üblich, handelt es sich in diesem Fall um eine Einzelfallentscheidung, wie das Gericht selbst betont. Das Urteil, Computer als Mehrbedarf anzuerkennen, hätte laut SG Gotha ganz anders ausfallen können, wenn
- nachgewiesen worden wäre, dass die Kinder ohnehin nicht ordnungsgemäß die Schule besucht hätten oder
- sie bereits 16 Jahre alt gewesen wären.
Hier in Stralsund / MV ist esso das das Jobcenter es ablehnte, Begründung ich hätte ein Smartphone und könnte da diverse Hausaufgaben nachschlagen.