Hartz 4: Welcher Zuverdienst ist möglich?

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

Das Wichtigste zum Zuverdienst bei Hartz 4 in Kürze

Wie viel darf man bei Hartz 4 nebenbei verdienen?

Jeder Person, die ALG 2 bezieht, darf 100 Euro als Grundfreibetrag dazuverdienen. Diese Betrag wird nicht auf die bezogenen Hartz-4-Leistungen angerechnet.

Welche Freibeträge gibt es für Hartz-4-Empfänger?

Hartz-4-Empfänger können von verschiedenen Freibeträgen profitieren. So sind bei einem Einkommen zwischen 101 und 1.000 Euro monatlich zum Beispiel 20 % anrechnungsfrei.

Was passiert mit dem Zuverdienst aus einem 1-Euro-Job?

Der Zuverdienst aus einem Ein-Euro-Job wird nicht auf Hartz 4 angerechnet.

Grundfreibetrag bei Hartz 4

Der Hartz-4-Zuverdienst ist gesetzlich geregelt.
Der Hartz-4-Zuverdienst ist gesetzlich geregelt.

Bei vielen Personen hält sich hartnäckig das Gerücht, dass Hartz-4-Empfänger nicht arbeiten, sondern nur Geld vom Staat zur Sicherung ihres Lebensunter­halts erhalten. In vielen Fällen jedoch stimmt das nicht, denn: Die meisten Bezieher von Arbeitslosengeld 2 arbeiten nebenbei, um ihr Einkommen aufzubessern.

Ebenso gibt es Aufstocker, die lediglich aufgrund der Zahlung eines Niedriglohns nicht über die Runden kommen und deshalb ergänzende Hartz-4-Leistungen erhalten. Neben dem Leistungsbezug zu arbeiten, ist also keinesfalls selten.

Welche Möglichkeiten haben aber ALG-2-Empfänger nun, um sich etwas dazuzuverdienen? Wie viel darf vom Einkommen behalten werden und was wird mit dem Hartz-4-Satz verrechnet? Lesen Sie mehr dazu in unserem Ratgeber zum Zuverdienst bei Hartz 4.

Nimmt ein Hartz-4-Empfänger eine Beschäftigung auf, so gibt es immer einen Grundfreibetrag beim Einkommen, der nicht mit dem Hartz-4-Satz verrechnet wird. Ein Betrag von bis zu 100 Euro brutto dürfen sich Leistungsbezieher monatlich anrechnungsfrei zu Hartz 4 dazuverdienen. Dieser Grundfreibetrag enthält:

  • Werbungskostenpauschale in Höhe von 15,33 €
  • Absetzbeträge für die Riester-Rente und andere private Versicherungen in Höhe von 30 €
Der Zuverdienst bei Hartz 4 kann unterschiedliche Freibeträge auf den Plan rufen.
Der Zuverdienst bei Hartz 4 kann unterschiedliche Freibeträge auf den Plan rufen.

Verdienen Hartz-4-Empfänger mehr als diese 100 Euro in einem Nebenjob, können weitere Freibeträge beim Hartz-4-Zuverdienst zum Arbeitslosengeld geltend gemacht werden. Bei einem Nebeneinkommen sind ab einem Betrag von

  • 101 € bis 1.000 € brutto monatlich 20%,
  • 1.001 € bis 1.200 € brutto monatlich 10% und
  • 1.001 € bis 1.500 € brutto monatlich 10% bei Bedürftigen mit mindestens einem Kind

anrechnungsfrei. Diese Freibeträge vom Einkommen werden ergänzend zu dem oben genannten 100-Euro-Freibetrag hinzugerechnet.

Darüber hinaus können Fahrtkosten mit 20 Cent pro Kilometer abgesetzt werden, wenn Hartz-4-Empfänger an einer Maßnahme teilnehmen, die sie dem ersten Arbeitsmarkt wieder näherbringt. Auch Fahrtkosten, die durch öffentliche Verkehrsmittel entstehen, können erstattet werden. Dabei ist in der Regel die günstigste Fahrt mit dem zweckmäßigsten Verkehrsmittel zu buchen.

Weitere Artikel zum Zuverdienst bei Hartz 4:

Zuverdienst im FerienjobNebenjob bei Hartz-4-Bezug

Hartz IV und eine geringfügige Beschäftigung: Nebenverdienst bei Hartz 4

Die Lohngrenze für geringfügige Beschäftigungen, also sogenannte Minijobs, stieg zum Oktober 2022 von 450 auf 520 Euro. Die Obergrenze für Midijobs erhöhte sich von 1.300 auf 1.600 Euro. Demnach können nicht nur Hartz-4-Empfänger mehr Geld verdienen, wenn sie in einem Mini- oder Midijob beschäftigt sind.

Zudem sind Minijobs rentenversicherungspflichtig. Dadurch steht die soziale Absicherung der geringfügig Beschäftigten im Mittelpunkt. Sie erhalten Anspruch auf Erwerbsminderungsrenten und Reha-Leistungen.

Aufstocker: Wie hoch ist der Hartz-4-Zuverdienst?

Der Hartz-4-Zuverdienst kann durch einen Minijob oder eine Vollzeitstelle erfolgen.
Der Hartz-4-Zuverdienst kann durch einen Minijob oder eine Vollzeitstelle erfolgen.

Viele Hartz-4-Empfänger fragen sich: „Was darf ich bei Hartz-4 dazuverdienen?“

Andere Personen stellen sich diese Frage allerdings genau andersrum: Ab welcher Gehaltsgrenze kann aufstockend Hartz 4 beantragt werden?

Leider gibt es heutzutage immer noch viele Personen, die zwar Vollzeit arbeiten, allerdings nicht so ein großes Einkommen haben, dass sie dadurch ihren Lebensunterhalt bestreiten können.

Solche Aufstocker können ebenfalls einen Hartz-4-Verdienst erzielen, indem sie die Leistungen des ALG 2 nur aufstockend zum eigenen Lohn erhalten. Ebenfalls ist dies eine Lösung für Selbstständige oder Rentner, deren monatliche Altersvorsorge zu gering ist, um damit über die Runden zu kommen.

Vereinfacht gesagt: Aufstockern wird umgekehrt das Differenzgeld ausgezahlt, dass Hartz-4-Empfängern in der gleichen Lebenssituation zustünde, wenn diese gar nicht arbeiten würden. Aus diesem Grund ist auch ein umgekehrter Weg beim Zuverdienst zu ALG 2 möglich.

 Wie sieht es bei Ein-Euro-Jobs aus?

Das erzielte Einkommen, also der Hartz-4-Zuverdienst aus einem Ein-Euro-Job, wird nicht auf das ALG II angerechnet. Zurzeit sind Hartz-4-Empfänger grundsätzlich noch verpflichtet, Ein-Euro-Jobs anzunehmen. Jedoch kann der hilfebedürftige Hartz-4-Empfänger laut § 10 des Zweiten Sozialgesetzbuchs (SGB II) eine unzumutbare Tätigkeit auch ablehnen. Diese Ablehnung vom potentiellen Zuverdienst bei Hartz IV muss allerdings begründet sein.

Der Zuverdienst zum Arbeitslosengeld kann auch durch mehrere Jobs gleichzeitig erfolgen.
Der Zuverdienst zum Arbeitslosengeld kann auch durch mehrere Jobs gleichzeitig erfolgen.

Laut § 10 SGB II ist eine Tätigkeit dann unzumutbar, wenn:

  • die Arbeit körperlich oder geistig überfordert,
  • die Arbeit in solch einem Maße körperlich anstrengend ist, dass ein angestrebter Beruf später nicht mehr ausgeführt werden kann,
  • die Erziehung des Kindes gefährdet ist,
  • die Arbeit die Pflege eines Angehörigen behindern würde, der auf andere Art und Weise nicht versorgt werden könnte,
  • ein anderer wichtiger Grund vorliegt.
Sollte einer dieser Punkte auf Sie zutreffen, teilen Sie dieses Ihrem Sachbearbeiter schriftlich mit. Fügen Sie dem Schreiben, wenn vorhanden, ein ärztliches Attest bei.

Mehrere Nebenjobs: Arbeitslosengeld und Zuverdienst

Ebenfalls ist es ALG-2-Empfängern möglich, dass diese nicht nur einen, sondern mehrere Jobs gleichzeitig annehmen können. Wer nun aber denkt, dass somit auch mehrere Freibeträge beim Einkommen entstehen, der irrt. Denn: Ist ein Hartz-4-Leistungsbezieher in mehreren Jobs beschäftigt, so werden die jeweiligen Verdienste zunächst addiert, bevor die Freibetragserrechnung erfolgt.

Mit dieser Methode soll verhindert werden, dass ein Bezieher von ALG 2 mehrere Jobs annimmt, in denen er jeweils nur 100 Euro verdient. Somit würde er dann in jedem Job das volle Gehalt behalten können und müsste keine Hartz-4-Leistungsanrechnung über sich ergehen lassen. Ein Beispiel soll verdeutlichen, wie der Hartz-4-Zuverdienst errechnet werden kann.

Beispiel vom Zuverdienst bei Arbeitslosengeld 2

Beim Zuverdienst bei Hartz 4 kann bei einem Minijob nicht nur der 100-Euro-Freibetrag behalten werden.
Beim Zuverdienst bei Hartz 4 kann bei einem Minijob nicht nur der 100-Euro-Freibetrag behalten werden.

Roland ist Hartz-4-Empfänger. Er ist arbeitslos, hat aber einen Zuverdienst: Roland arbeitet in zwei Minijobs, bei denen er jeweils 230 Euro und 185 Euro im Monat verdient. Um auszurechnen, wie hoch sein Freibetrag ist, der beim Hartz-4-Zuverdienst nicht angerechnet wird, muss er zunächst die Gehälter beider Jobs zusammenrechnen. Es ergibt sich also ein Gesamt­verdienst von 415 Euro.

Von diesen 415 Euro Einkommen darf Roland erst einmal einen Freibetrag von 100 Euro behalten. Alles, was darüber hinausgeht – bei Roland also 315 Euro – bleibt nun mit 20 % des Wertes anrechnungsfrei.

Daraus ergibt sich ein ergänzender Freibetrag in Höhe von 63 Euro. Von dem Verdienst in Höhe von 415 Euro darf Roland also ganze 163 Euro behalten, die nicht mit dem Roland zustehenden Hartz-4-Regelsatz verrechnet werden.

Der restliche Verdienst wird Roland angerechnet und minimiert somit seinen Hartz-4-Bedarf, den er sonst vom Staat erhalten würde. Alles in allem hat er also ein monatliches Plus von 163 Euro, die er gegenüber eines Lebens, in dem er nur Hartz 4 bezieht, monatlich zusätzlich erhalten kann.

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Hartz 4: Welcher Zuverdienst ist möglich?
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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

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254 Gedanken zu „Hartz 4: Welcher Zuverdienst ist möglich?

  1. Antonia

    Also bedeutet das wenn ich ein Job habe, wofür ich mir den arsch aufreiße darf ich nicht mal das ganze Geld behalten was ich verdiene? Ist doch Schwachsinn was das Jobcenter macht, dann geh ich doch lieber irgendwo schwarz arbeiten, anstatt mir noch mein hart gearbeites Geld abziehen zu lassen!

  2. Hope28

    Ich bin Hartz 4 Empfängerin, lebe mit meinem Mann (ebenfalls hartz4) und unserer 7 jährigen Tochter in einer Bedarfsgemeinschaft. Meine Mutter hat nun Pflegestufe 4 bekommen. Ich soll sie zum teil pflegen (anderen teil über nimmt bekannter pflegen) Sie möchte mir monatlich 330€ Vergütung bezahlen. Sind diese dann vom harzt 4 abzugsfrei oder was wird davon abgezogen? (Bleibt also für mich übrig?)

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo,

      dabei handelt es sich um Einkommen. 100 Euro sind anrechnungsfrei. Vom restlichen Betrag sind weitere 20 % anrechnungsfrei. Der Rest wird auf den Regelsatz angerechnet.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  3. Skorupa

    Wie verhält es sich wenn ich 400 € verdiene und 200€ Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Arbeit bekomme? Was wird mir abgezogen?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo,

      beides wird als Einkommen auf den Regelsatz angerechnet. 100 Euro bleiben dabei anrechnungsfrei. Vom restlichen Einkommen erhalten Sie zusätzlich 20 %.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  4. Tom

    Hallo,
    Ich gehe derzeit noch zur Schule und wohne bei meinem Vater zuhause der ALG2 bezieht. Durch meine Schulart(BOS) kann ich einen monatlichen Bafögsatz von 424€ Elternunabhängig beziehen. Bedeutet das für mich das ich lediglich 100€ davon behalten darf und die restlichen 324€ an meinen Vater zahlen muss damit er das gleich Geld hat wie vorher?
    Vielen Dank schon mal!

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Tom,

      dabei handelt es sich um Einkommen, welches auf den Regelsatz angerechnet wird. Inwiefern sich dies auf den Regelsatz von Ihnen und Ihrem Vater auswirkt, können Sie beim zuständigen Sachbearbeiter in Erfahrung bringen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  5. Stephan

    Guten Tag,
    ich werde ab Oktober einen Nebenjob annehmen, der mit 100,- € monatlich vergütet wird.
    Diese 100,- € werden mir nicht auf das ALG 2 angerechnet.
    1. Frage: Mein Arbeitgeber kennt meine Lage und hat mir vorgeschlagen, zusätzlich einen Fahrtkostenzuschuss zu bezahlen, der für ihn steuerfrei ist bis zu 44,- €. Wird dieser Betrag dann zu 80 % auf mein ALG 2 angerechnet oder darf ich den Zuschuss komplett behalten?
    2. Frage: Ich möchte freiwillig einen Eigenanteil für die Rentenversicherung zahlen. Normal sind das 3,7%, unter 175,- € muss ich für die Differenz von 75,- € aber 18,7% Eigenanteil zahlen, also 14,03 €. Darf ich dann also insgesamt 114,03 € verdienen, weil ich ja 14,03 € in die Rentenkasse einbezahle?
    Danke!

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Stephan,

      der Fahrtkostenzuschuss wird nicht auf das ALG 2 angerechnet. Alles, was über den Freibetrag von 100 Euro fällt, wird auf den Hartz-4-Regelsatz angerechnet. So auch die 14,03 Euro.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  6. Anna38

    Hallo ,
    Ich würde bei meinen neuen Job 1,020 euro bekommen,da bleiben mir nur noch ca etwas über 800 Euro, ich hab ein 13 jährigen Jungen und bin Steuerklasse 1 Was würde ich noch von amt bekommen ?
    Ich zahle meine Nebenkosten selbst…

    Momentan bekomme ich 863,08 euro von amt.

  7. Ursula

    Ein Familienvater, arbeitslos, 4 Kinder unter 12 Jahren, Hartz Iv + Minijob, wovon er € 165,- behalten darf. Nun möchte auch die Ehefrau einen Minijob (das alte Auto geht demnächst kaputt, es wird Geld für Ersatzbeschaffung benötigt)
    . Hat auch sie einen Freibetrag und darf vom Übersteigenden 20% behalten??

    Zusatzfrage: ist die Anzahl der Kinder tatsächlich völlig unerheblich bezgl der Freibeträge und Anrechnungsbeträge?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Ursula,

      der Freibetrag gilt pro Person, sodass für die Frau das gleiche gilt wie für den Mann. Ja, die Anzahl der Kinder spielt dabei keine Rolle.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  8. Angela B.

    Hallo,
    Ich liebe mit meinen Partner in einer Bedarfgemeinschaft und haben 5 Kinder.
    Ich habe jetzt 3 Minijobs.
    1. 140 €
    2. 180 €
    3. 400 €

    Was wird da angerechnet?
    Lg

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Angela,

      Sie haben insgesamt Einkünfte von 720 Euro. 100 Euro davon sind anrechnungsfrei. Von den übrigen 620 Euro sind weitere 20 % anrechnungsfrei. Weitere 124 Euro werden Ihnen demnach nicht auf den Regelsatz angerechnet. Die übrigen 496 Euro werden auf den Hartz-4-Satz angerechnet. Sie bekommen dementsprechend weniger Leistungen vom Jobcenter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  9. Gabi

    Hallo, ich lebe mit meinem Freund in einer Bedarfsgemeinschaft, wir beziehen beide Hartz 4. Die Bruttomiete beträgt 440 Euro.
    Jetzt bietet sich für mich vielleicht die Möglichkeit halbtags, 30 Stunden-Woche, zu arbeiten für 1200 brutto.
    Wie hoch wäre der Betrag, den ich durch den Job dazuverdienen könnte? Bin ich mit dem Verdienst Aufstocker?
    Wer kennt sich damit aus und kann mir eine Antwort geben? Vielen Dank!
    Gabi

  10. steffi w.

    Hallo Alex,

    hm…ich habe einen Minijob angenommen….bekomme 170 brutto…..ich war erschrocken als ich die Abrechnung sah….fast 73 euro AZ-Konto abgezogen….ist das rechtens.?…habe aber genau 22, 5 h im Monat gearbeitet…..und bekomme 8.83 brutto im Monat….bin sehr entäuscht das ich so wenig Geld raus bekommen…

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Steffi,

      haben Sie schon das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber gesucht? Es könnte sein, dass bei der Stundenberechnung über das Arbeitszeitkonto etwas schief gelaufen ist.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  11. Jimmy

    Hallo hab ne frage
    Und zwar arbeite ich im Moment auf Minijobs Basis also sprich 450 Euro.Jedoch werde ich ab nächsten Monat mehr arbeiten können sprich 850 Euro verdienen können.Meine Kaptmiete beläuft sich auf 440 Euro und Strompausxhale hab ich auch noch 350 €.Meine Frage ist was meine Möglichkeiten sind also ob eine Aufstockung möglich ist und ob das Jobcenter jetzt noch weiter die Miete bezahlt oder nur noch anteilig oder garnicht mehr.Danke im Voraus

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Jimmy,

      verdienen Sie weniger als 1200 Euro brutto, können Sie Ihr Gehalt mit Hartz 4 aufstocken. Die Miete wird weiterhin vom Jobcenter übernommen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  12. Maria

    ich habe viele Anfälle bei denen ich nicht außer Haus kann. Erwerbsminderungsrente ist beantragt. Solange bekomme ich 128€ Hartz4.
    Kann das Jobcenter verlangen, dass ich aller 4 Wochen den Lohnzettel von meinem Lebensgefährten + Kontoauszüge von uns beiden dort hinbringen muss?
    Die Dame dort hatte mir gesagt, dass es nur da sein soll. Benutzen tun sie es aber im September erst. Geht es nicht, dass ich alles im September dort hin bringe? Ich finde das Schikane

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Maria,

      wenden Sie sich an Ihre Sachbearbeiterin, um ggf. eine auf Ihre gesundheitliche Situation zugeschnittene Lösung finden. Ggf. kann auch Ihr Lebensgefährte die Bescheinigungen an Ihrer Stelle einreichen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  13. Alex

    Hallo würde bei ein Übungsleiter Vereinbarung von 195 Euro monatlich mir was abgezogen ???

    Danke

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Alex,

      ist der Job als Übungsleiter nach dem Einkommenssteuergesetz steuerfrei, so gilt normalerweise ein Freibetrag in Höhe von 200 Euro.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  14. Lukas

    Das ist schon traurig.

    Würde ich in einem normalen Job 1.100€ netto verdienen und auf 450€ Basis zusätzlich arbeiten dürfte ich ich die 450€ behalten und hätte 1550€ monatlich zu Verfügung.

    Aktuell bekomme ich 400€ Hartz4 und mit einem 450€ Job hätte ich dann 570€ ((100€ Freibetrag + 170 ( 20% v. 350€)) monatlich zu Verfügung?

    Schon traurig

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Lukas,

      als Hartz-4-Empfänger müssen Sie alles dafür tun, um Ihre Hilfebedürftigkeit zu verringern. Aus diesem Grund wird Einkommen auf Ihren Satz angerechnet. Denn unterm Strich soll Erwerbstätigen mehr Geld zur Verfügung stehen, als Personen, die keiner bzw. nur einer Nebentätigkeit nachgehen. Zusätzlich sollten Sie beachten, dass Empfängern von Arbeitslosengeld 2 ebenfalls die Miete gezahlt wird.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  15. Peter

    Wenn ich 150€ arbeite wie viel kann für mich behalten??

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Peter,

      bei einem Verdienst von 150 Euro haben Sie zunächst einen Freibetrag von 100 Euro und von den restlichen 50 Euro noch einmal 20 %, die nicht angerechnet werden. Insgesamt wären das also 110 Euro.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  16. Gina

    Wenn ich ALG2 beziehe und alleinerziehend mit einer neunjährigen Tochter bin . Wie viel darf ich dazuverdienen und wie viel wird mir abgezogen? Danke und lieben Gruß

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Gina,

      verdienen Sie mehr, als Sie durch den Regel- und Mehrbedarf sowie für die Kosten der Miete zur Verfügung hätten, haben Sie keinen Anspruch auf Hartz 4. Dann gelten Sie nicht mehr als hilfebedürftig. Verdienen Sie weniger, besteht grundsätzlich ein Anspruch. Da diese Grenzen allerdings immer individuell verschieden sind, können wir Ihnen keine genauen Verdienstgrenzen nennen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  17. Jens

    Hallo ihr lieben
    ich hoffe ihr könnt mir ein wenig helfen bei meinem Problem
    Ich beziehe momentan Hartz 4 788,-€/monatlich
    habe jetzt für eine kurze Dauer einen kurzzeitigen Job (10 Tage)
    Lohn ca. 980,-€ / brutto
    Jetzt wurde mir schon mal für diesen Monat statt 788,-€ nur 510,-€ ausbezahlt
    doch ich bekomme erst Anfang Juni mein Lohn für den Job.
    1. )Meine Frage an euch, wieviel würde ich jetzt tatsächlich im Juni behalten dürfen?
    2.) Da ja jetzt für Mai schon bereits fast 270,-€ weniger gezahlt wurde, wie wird das im Juni berechnet?
    3.) Wie sieht es aus, wenn ich jetzt mehr Überstunden mache und so ca. 1100,-€ verdiene ?

    Wäre echt sehr dankbar, wenn ihr mir eine genaue Antwort geben könntet, weil keiner (auch nicht das Jobcenter) konnten mir eine Antwort geben.

    lg Jens

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Jens,

      normalerweise wird das Einkommen in dem Monat angerechnet, in dem es zufließt. Ausnahmen werden dann gemacht, wenn Sie durch Ihr (einmaliges) Einkommen aus dem Hartz-4-Bezug herausfallen würden. In diesem Fall würde der Verdienst auf sechs Monate aufgeteilt werden. Wie viel Ihnen im Juni zusteht, ist davon abhängig, ob dann noch Lohn ausgezahlt wird oder nicht. Die Freibeträge aus Ihrem Verdienst können Sie selbst berechnen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  18. Horst G.

    Bei der Berechnung des Hinzuverdienst werden immer die Verhältnisse bis 1200 Euro dargestellt und zwar für
    eine einzelne Person.
    Mal angenommen, jemand ist selbstständig, der kann auch schon einmal einen Monat dabei haben, in dem
    der Hinzuverdienst beispielsweise 1500 beträgt. Man kann dann vielleicht sagen, dass in diesem Monat keine
    Bedürftigkeit vorliege, aber das kann im nächsten Monat schon wieder anders sein. Was wäre beispielsweise
    im Falle eines Verlusts, beteiligt sich das Jobcenter in diesem Fall gar nicht?

    Was passiert mit dem 1200 Euro übersteigenden Betrag im vorliegenden Beispiel, muss dieser voll an die
    ARGE abgeführt werden?

    Vielen Dank für Ihre Mühe.

    Grüße

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Horst,

      bei schwankendem Einkommen berechnet das Jobcenter normalerweise einen durchschnittlichen Verdienst aus. Verdienen Sie mehr als 1200 Euro brutto, so wird dieser Verdienst normalerweise ganz angerechnet. Sie können dann auch aufstocken Hartz 4 erhalten, wenn Sie allein durch ALG 2 einen höheren „Verdienst“ vorweisen würden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  19. Tobi

    Wie sieht die Rechnung in einer Bedarfsgemeinschaft aus?
    Folgendes Beispiel: 2 Personen / 1 geht 35h/Wo Arbeiten. Nach der Berechnung stehen jedem 104,50€ zu. Zusammen bekommen Sie 209€. Wenn jetzt der Arbeitslose einen Minijob annimmt wie wird dann die Situation berechnet.

    209€ + 450 € – (450-100=(350*0,2)=70+100=170€ das heißt die beiden hätten zusammen 379 € oder muss der Empfänger nur soviel zurückzaheln wie er auch bekommt bzw. wird die Zahlung dann eingestellt und hätte dann somit 450 € ?

    Vielen Dank

  20. ahmad

    hi
    im dez habe ich 91,77 euro . jan und feb 100,35 euro verdient ,
    da habe von arge bescheid bekommen das ich was zuruck zahlen von mir 12 euro meine frau 12 euro und mein sohn 6 euro monatlich wie haben sie das gerechnet weiss ich auch nicht

    mfg

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Ahmad,

      die Berechnung können wir anhand der zugrunde liegenden Informationen leider ebenfalls nicht nachvollziehen. Wenden Sie sich an Ihren Sachbearbeiter, um den Sachverhalt zu klären.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  21. Hartz3000

    Ich stelle mit (+ Euch) folgende Frage:
    ein Bedarf nach Hatz4 ist € 792,00, mit einem Midijob kann ich € 800, 00 verdienen.
    Habe ich dann noch Anspruch auf Sozialleistungen ? Oder fallt das weg.
    Idealerweise habe ich mir schöngerechnet dass,
    Einkommen durch Midijob: € 800,00
    Freibetrag: – € 100,00
    20% von den € 800,00 EK: – € 160,00
    ——————————————————-
    Sind € 540,00
    – die auf den Bedarf von € 792,00 angerechnet werden, € 260,00 kann ich behalten.

    Das heißt: € 792,00 minus € 540,00 ist € 252,00 (mein neuer Bedarf H4),
    € 252,00 Bedarf nach Abzügen, plus € 800,00 aus dem Midijob sind: € 1052,00 monatlich aufs Konto.
    Ziehe ich nun Miete-Heizung-Strom von ca. € 460,00 ab, bleiben mir (fürs Bier) zum Leben € 592,00,
    das sind € 183,00 mehr als vorher ohne Midijob !?
    Liege ich richtig ?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Hartz3000,

      solange Ihr (fiktiver) Hartz-4-Satz über Ihrem tatsächlichen Einkommen liegt, haben Sie Anspruch auf ergänzendes ALG 2, bis die Mindestgrenze erreicht ist. Besprechen Sie dies mit Ihrem Sachbearbeiter im Jobcenter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  22. Hklag08

    Hallo
    Habe am 1.4.2017 einen 450 Euro Job angefangen. Und ich weiß das ich 170 Euro behalten darf. Nun aber meine Frage da das Arbeitsamt darüber schon informiert ist das ich diesen Job habe gehen die ja auch davon aus das ich die vollen 450 verdiene… Frage ist nun: Bekomme ich jetzt für Mai schon die 280 abgezogen ohne das sie vorher einen lohnstreifen gesehen haben?
    Lg

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Hklag08,

      normalerweise legt das Jobcenter den Verdienst des Minijobs bereits ohne Lohnabrechnungen zugrunde. Ist dem nicht so, müssen Sie sonst normalerweise im Folgemonat Leistungen zurückerstatten.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  23. Mandy

    Hallo

    Ich bin alleinerziehende Mami einer 5 Jährigen Tochter . Ich bekomme vom Amt Leistung und gehe für ein paar Stunden arbeiten für 100€.
    Nun muss ich ja mit der Bahn 3mal die Woche 60km entfernt zur Arbeit ein fahrt kostet 10.20€. Meine Frage ist kann ich Fahrgeld beantragen?
    Vielen Dank.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Mandy,

      in der Regel werden in Ihrem Fall keine Fahrtkosten erstattet. Wenden Sie sich jedoch noch einmal an Ihren Sachbearbeiter, um das zu klären.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  24. Julia

    Hallo,

    Also ich hatte einen Termin bei der Berufsberatung beim Jobcenter. Meine Mama bekommen Hartz 4 , ich bin volljährig und habe momentan keine Ausbildung oder einen Schulplatz. Um die Zeit bis zum Sommer zu überbrücken würde ich gerne einen 450 € Job machen das Problem ist, es wird angerechnet. Meine Berufsberaterin meinte ich kann einen machen es wird nicht angerechnet ( soweit wie ich verstanden habe). Sie sagte in der Ausbildung sei es klar das ich was abgeben müsste aber bei dein Verdienst nicht. Meine Mutter würde nur mietanteil für mich bekommen und der Satz fällt für mich weg. Von den Minijob Geld muss ich nicht für meine Mutter haften,soweit wie ich es verstanden habe. Heißt ich müsse von den wenig Verdienst nichts abgeben und hatte somit nicht für sie. Soweit so gut allerdings bin ich mir nicht sicher ob ich sie richtig verstanden habe und ob es so richtig ist. Könnt ihr mir helfen ?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Julia,

      wenn Sie Ihren Lebensunterhalt noch nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können, gehören Sie noch zur Bedarfsgemeinschaft Ihrer Mutter. Das bedeutet: Auch Ihr Einkommen wird auf die Hartz-4-Leistungen der Bedarfsgemeinschaft angerechnet. Von Ihrem 450-Euro-Job bleiben Ihnen demnach im Monat 170 Euro, die nicht auf den Hartz-4-Satz angerechnet werden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  25. Michi

    guten tag
    gibt es eigentlich eine grenze wieviel man maximal dazuverdienen darf,ab der man keinen anspruch mehr auf hartz 4 hat?

    zur erklärung:
    ich mache gerade eine vom jobcenter bezahlte schulische ausbildung. zu dieser ausbildung gehört ein 6 monatiges praktikum in einem betrieb.Nun hätte ich evtl die möglichkeit das praktikum vergütet zu bekommen,mach mir aber sorgen das ich ab einer gewissen höhe nicht mehr hartz 4 berechtigt bin. höhrt sich zwar erstmal schön an soviel zu verdienen das man nicht mehr berechtigt ist, das ganze hätte allerdings zur folge das das amt mir nicht mehr meine monatlichen schulkosten bezahlen würde und ich somit meinen abschluss nicht mehr bekommen könnte. daher die frage

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Michi,

      das ist davon abhängig, ob Sie ohne den Hartz-4-Bezug noch Ihren Lebensunterhalt bestreiten könnten. Anstatt der Übernahme der gesamten Kosten ist auch lediglich ein Zuschuss möglich, womit Sie dann zum Aufstocker würden. Eine festgelegte Grenze gibt es nicht. Wenden Sie sich an das Jobcenter und Ihren Sachbearbeiter, um zu klären, ob für Sie weiterhin ein Anspruch besteht.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

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