• Skip to main content
  • Zur Hauptsidebar springen
  • Zur Fußzeile springen
arbeitslosenselbsthilfe.org
Aktuelle Seite: Startseite / Pflegegeld & Hartz 4: Gibt es Auswirkungen auf den Regelsatz?

Pflegegeld & Hartz 4: Gibt es Auswirkungen auf den Regelsatz?

Twitter Facebook Whatsapp PinterestKommentare

Das Zusammentreffen von Arbeitslosigkeit und Pflegebedürftigkeit stellt für viele Betroffene eine finanziell problematische Lage dar. Der Hartz-4-Regelsatz reicht meist nicht aus für eine angemessene Pflege, es gibt aber eine zusätzliche finanzielle Hilfe: das Pflegegeld. Doch wird es auf die Hartz-4-Bezüge angerechnet?

Das Wichtigste zu „Pflegegeld und Hartz 4“ kurz und knapp zusammengefasst

Wird Pflegegeld angerechnet?

Generell wird das Pflegegeld nicht auf die ALG-2-Bezüge angerechnet, solang es für die häusliche Pflege genutzt wird. Ist das dennoch der Fall, können Sie Widerspruch beim Jobcenter einlegen.

Kann Pflegeld für Pflegekinder angerechnet werden?

Ja, Pflegegeld für Pflegekinder ist anrechnungsfähig. Mehr dazu hier.

Was sollte ich beim Pflegegeld beachten?

Auch beim Wohngeld und der Sozialhilfe bleibt das Pflegegeld anrechnungsfrei, sollte aber angegeben werden.

Nutzen Sie den kostenlosen Pflegegeldrechner


Werden Hartz 4 und das Pflegegeld aufeinander angerechnet?
Werden Hartz 4 und das Pflegegeld aufeinander angerechnet?

Inhalt

  • Nutzen Sie den kostenlosen Pflegegeldrechner
  • Pflegegeld und das Hartz-4-Zuflussprinzip
  • Pflegegeld bei Hartz 4: Wird Pflegegeld auf die Grundsicherung angerechnet?
    • Wird Pflegegeld bei anderen Sozialleistungen angerechnet?

Pflegegeld und das Hartz-4-Zuflussprinzip

Das Pflegegeld ist gedacht als finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige, die in häuslicher Umgebung von einem Angehörigen bzw. einer selbst beschafften Pflegehilfe gepflegt werden. Darunter zählen beispielsweise ehrenamtlich Tätige. Vor allem pflegebedürftige ALG-2-Empfänger benötigen finanzielle Zusatzhilfen, da der Hartz-4-Regelsatz für viele Leistungen nicht ausreicht. Neben dem Geld für die Pflege gehören auch Sachleistungen zu den Pflegeleistungen der Pflegekassen. Im Falle solcher Kombinationsleistungen werden Beträge für Sachleistungen vom Pflegegeld des Hartz-4-Empfängers abgezogen.

Zählt das Pflegegeld gemäß Hartz-4-Zuflussprinzip als zusätzliches Einkommen?
Zählt das Pflegegeld gemäß Hartz-4-Zuflussprinzip als zusätzliches Einkommen?

Das sogenannte Zuflussprinzip oder auch die Zuflusstheorie (§ 11 Abs. 3 SGB II) bei Hartz-4-Bezügen soll eine finanzielle Über- bzw. Unterversorgung des ALG-2-Empfängers verhindern. Danach wird jedes Geld, das zusätzlich zu den Leistungen der Grundsicherung einfließt, als weiteres Einkommen gewertet.

Dieses verringert dann den Anspruch auf das Arbeitslosengeld 2 im jeweiligen Monat. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, die nicht als zusätzliches Einkommen beurteilt werden. Wie sieht es beispielweise bei der Grundsicherung mit einem Pflegegeld aus? Wird das Pflegegeld bei Hartz-4-Bezügen angerechnet?

Pflegegeld bei Hartz 4: Wird Pflegegeld auf die Grundsicherung angerechnet?

Generell wird das Pflegegeld bei Hartz 4 nicht angerechnet. Es zählt zu den Ausnahmen beim Zuflussprinzip bei Arbeitslosengeld-2-Bezügen. Das bedeutet, es wird nicht als zusätzliches Einkommen gewertet und somit erfolgt keine Anrechnung vom Pflegegeld auf die Grundsicherung. Es handelt sich hierbei um eine zweckbestimmte Einnahme. Weder beim Pflegebedürftigen noch beim Pflegenden wird das Pflegegeld angerechnet auf die Hartz-4-Leistungen.

Generell erfolgt keine Anrechnung vom Pflegegeld bei Hartz-4-Bezug.
Generell erfolgt keine Anrechnung vom Pflegegeld bei Hartz-4-Bezug.

Grundsätzlich darf der Pflegebedürftige über die Verwendung des Pflegegeldes frei verfügen und kann es an die pflegenden bzw. betreuenden Personen als Anerkennung weiter geben. Das bedeutet im Falle eines gleichzeitigen Bezuges von Hartz 4 und Pflegegeld auch, dass der Bedürftige dem Jobcenter keine Belege erbringen muss, wofür er genau das Pflegegeld ausgibt. Pflegegeld für Pflegekinder hingegen darf auf das ALG 2 angerechnet werden. In diesem Fall handelt es sich um ein „Erziehungshonorar“, welches anrechnungsfähig ist.

Es sollte unbedingt Widerspruch eingelegt werden, wenn vom Jobcenter das Pflegegeld und die Grundsicherung gegeneinander verrechnet werden. Also, wenn das Pflegegeld für die häusliche Pflege Angehöriger als Einkommen gewertet wird.

Wird Pflegegeld bei anderen Sozialleistungen angerechnet?

Auch beim Wohngeld zählt das Pflegegeld nicht zum anrechnungsfähigen Einkommen.
Auch beim Wohngeld zählt das Pflegegeld nicht zum anrechnungsfähigen Einkommen.

Unabhängig von Hartz-4-Bezügen stellt sich beispielsweise auch die Frage: Wird Pflegegeld beim Wohngeld angerechnet? Oder auch: Wie sieht es mit der Anrechnung von Pflegegeld gemäß SGB XII, also der Sozialhilfe, aus? Weder beim Wohngeld noch bei der Sozialhilfe zählt das Pflegegeld zum anrechnungsfähigen Einkommen.

Es muss zwar angegeben werden, wird aber nicht mit den jeweiligen Leistungen verrechnet, wenn es der häuslichen Pflege dient. Allerdings gibt es innerhalb der Sozialhilfeleistungen eine „Hilfe zur Pflege“ für nicht pflegeversicherte Personen. Diese wird aber direkt vom Sozialamt selbst übernommen und angerechnet.

Bildnachweise:
fotolia.com/nmann77
istock.com/style-photographs
fotolia.com/Harald07

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (66 Bewertungen, Durchschnitt: 4,27 von 5)
Pflegegeld & Hartz 4: Gibt es Auswirkungen auf den Regelsatz?
4.27 5 66
Loading...

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. K. Jung meint

    22. März 2018 um 11:06

    Hallo der jc rechnet mir schon seit 4 Jahren das pflegegeld an obwohl ich mit dem alten Mann nicht verwandt oder eine Beziehung habe ich sehe ihn als Vater an und nicht mehr er hilf mir früher und jetzt helfe ich ihm LG k. Jung

    Antworten
    • Annelore N. meint

      30. September 2019 um 15:48

      Bekomme demnächst eine pflegestufe 2. Bekomme Rente wegen voller Erwerbsminderungsrente. Dazu noch ergänzend Grundsicherung. Zusammen 990 Euro. Wird das pflegegeld angerechnet? „

      Antworten
  2. andrea meint

    10. April 2018 um 15:09

    hallo ich habe mal eine frage ich bekomme für meine 2 enkelkinder pflegegeld und will jetzt umziehen höhere miete habe jetzt wohngeldantrag gestellt und das jobcenter meint jetzt das das wohngeld jetzt bei mir als einkommen angerechnet wird ist das rechtens?

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      16. April 2018 um 10:02

      Hallo Andrea,

      ja, das Jobcenter rechnet in der Regel das Wohngeld auf Ihren Hartz-4-Satz an.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  3. Marcin L. meint

    9. Mai 2018 um 8:51

    Hallo,

    wir bekommen als Bedarfsgemeinschaft Hartz IV. Nun beantragen wir Pflegegeld für unsere Tochter. Kann das Jobcenter das Pflegegeld für unsere Tochter von der Grundsicherung abziehen.

    Über eine Antwort werde ich mich freuen!

    Mit besten Grüßen
    Marcin L.

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      22. Mai 2018 um 11:30

      Hallo Marcin,

      in der Regel wird Pflegegeld nach § 11 Abs. 3 SGB II als zweckbestimmte Einnahme gezahlt und ist somit nicht auf Hartz 4 anzurechnen. Allerdings gibt es hier Ausnahmen. Im Zweifelsfall sollten Sie also Ihren Sachbearbeiter fragen oder einen Anwalt konsultieren.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  4. Ramona,G meint

    15. Mai 2018 um 23:01

    Ramona,G

    Hallo!

    Habe eine Frage:bekomme Hartz-4 und pflege ab 01.05.2018 mein Schwiegervater und bekomme auch Pflegegeld…..darf mir das am ALG II angerechnet werde?

    LG Ramona

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      22. Mai 2018 um 11:44

      Hallo Ramona,

      in der Regel wird Pflegegeld nach § 11 Abs. 3 SGB II als zweckbestimmte Einnahme gezahlt und ist somit nicht auf Hartz 4 anzurechnen. Allerdings gibt es hier Ausnahmen. Im Zweifelsfall sollten Sie also Ihren Sachbearbeiter fragen oder einen Anwalt konsultieren.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
      • Ratsuchende meint

        6. April 2019 um 11:51

        Sehr geehrte Damen und Herren,

        wäre es möglich, dass Sie näher auf die Ausnahmen im Zusammenhang mit Hartz-Vier-Bezug und Erhalt von Pflegegeld eingehen? Das wäre nett.

        Vielen Dank für Ihre Mühe!

        Freundliche Grüße

        Antworten
        • Arbeitslosenselbsthilfe.org meint

          18. April 2019 um 15:09

          Hallo Ratsuchende,

          falls möglich erwägen wir das Thema gerne für künftige Ratgeber.

          Ihr Team von Arbeitslosenselbsthilfe.org

          Antworten
  5. Frank meint

    23. Mai 2018 um 11:57

    @ Ramona und arbeitslosenselbsthilfe.org

    Pflegegeld bekommt nur der zu Pflegende nie der Pfleger!

    MfG

    Antworten
    • Rost R. meint

      12. Juni 2018 um 13:00

      Hallo, ich pflege jetzt schon seit über 4 Jahren häuslich meine Mutter, bin 60 Jahre, männlich und seit 4 Jahren arbeitslos., wieso bekomme Ich kein Pflegegeld, ich mach doch die ganze Arbeit, 7 Tage in Woche und das ist ein Full Time Job, natürlich bekomme ich mein Geld vom Jobcenter, aber das reicht hinten und vorne nicht und einen neuen Job bekomme ich auch nicht mehr bzgl. meines Alters und der Pflege für meine Mutter, also, was kann ich tun, meine Mutter hat Pflegegrad 4 morgens kommt zwar die Diakonie aber dann bin ich den ganzen Tag zuständig

      Antworten
      • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

        18. Juni 2018 um 10:41

        Hallo Rost,

        Das Pflegegeld müssen Sie selbst beantragen. Wenn Sie dies getan haben und mit dem Bescheid des Jobcenters nicht einverstanden sind, können Sie binnen eines Monats Einspruch einlegen. Im Zweifelsfall können Sie auch einen Anwalt zu Rate ziehen.

        Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

        Antworten
  6. Frank meint

    27. Juni 2018 um 10:19

    Hallo, ich bekomme Hartz4 und pflege meine Eltern im Nachbarhaus. Das Pflegegeld bekommen sie auf ihr konto überwiesen. Muss ich dem Arbeitsamt mitteilen wieviel Pflegegeld es ist und muss ich dem Amt Kontoauszüge meiner Eltern vorlegen?

    MfG

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      2. Juli 2018 um 9:29

      Hallo Frank,

      wenn nicht Sie sondern Ihre Eltern das Pflegegeld bekommen und darüber verfügen und Sie nicht im selben Haushalt wohnen, also keine Bedarfsgemeinschaft bilden, müssen Sie das Pflegegeld in der Regel nicht angeben.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  7. Yil meint

    27. Juni 2018 um 10:22

    Ich bekommen Arbeitslosengeld hartz 4 , soll einer dame wie Einkäufe oder arzt Begleitung ab 1.7.18 übernehmen würde dann Pflegegeld von ihr bekommen.
    Meine Frage bekomm ich es abgezogen

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      2. Juli 2018 um 10:33

      Hallo Yil,

      in der Regel bleibt Pflegegeld für die häusliche Pflege anrechnungsfrei. Angeben sollten Sie es trotzdem.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  8. Steffi meint

    6. Juli 2018 um 22:22

    Guten Tag,
    ich bin EU Rentnerin und bekomme zusätzlich eine Grundsicherung.
    ich habe einen guten Freund ( nicht verwandt ), der nun Pfleggrad 2 erhalten hat und dafür monatlich 316 Euro Pflegegeld bekommt. Als Pflegeperson bin ich angegeben ( Helfe Ihm schon seit Jahren )
    Wir mir das Pflegegeld auf die Grundsicherung angerechnet?
    Bin total verunsichert..
    danke für eine Antwort, LG

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      30. Juli 2018 um 10:00

      Hallo Steffi,

      generell wird Pflegegeld für häusliche Pflege Ihnen nicht angerechnet. Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie sich aber bei Ihrem Sachbearbeiter erkundigen.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  9. Constance meint

    7. Juli 2018 um 14:33

    Ich bekomme Hartz IV, bin über 60 J. und möchte gerne für meine Nachbarin da sein, welche gerade
    Pflegestufe 2 beantragt hat und sich keiner um Sie kümmert, weder Schwester, Nichte oder Kinder.
    Der MDK war da und wir haben gefragt, ob ich das dem Jobcenter melden muss und eventl. auch etwas abgezogen bekomme.
    Wir sollen das angeben, weil es ja sonst Schwarzarbeit wäre und wir große Schwierigkeiten mit dem Finanzamt bekämen. Beide. Die Pflegebedürftige und ich die Pflegende.
    Mir liegt sehr viel daran, Ihre Meinung hierzu zu hören und bedanke mich jetzt schon mal im voraus.
    PS.: Den Artikel „Pflegegeld bei Hartz 4: Wird Pflegegeld auf die Grundsicherung angerechnet?“, habe ich natürlich gelesen.

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      30. Juli 2018 um 10:04

      Hallo Constance,

      jede Änderung in Ihren Finanzen müssen Sie dem Jobcenter natürlich mitteilen. Das Pflegegeld wird bei häuslicher Pflege in der Regel nicht auf Ihre Bezüge angerechnet. Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie aber auc hIhren Sachbearbeiter darauf ansprechen und dann entscheiden, ob Sie die Aufgabe annehmen.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  10. ERSIN meint

    17. Juli 2018 um 13:37

    HALLO
    Ich wurde für mein Vater (Demenz erkrankt ) als Betreuer von Gericht einbestellt.
    Ich möchte nun eine Pflegestufe beantragen und möchte das meine Mutter ihn weiterhin Pflegt.
    Folgendes Problem:
    Mein Vater ist Rentner aber Meine Mutter bezieht Hartz4
    Frage:
    Wird durch die Einnahme von Pflegegeld, ihre Hartz 4 reduziert bzw gekürzt ?
    Danke vorab für ihr Antwort

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      30. Juli 2018 um 10:24

      Hallo Ersin,

      bei häuslicher Pflege wird das Pflegegeld in der Regel nicht angerechnet. Sicherheitshalber sollte Ihre Mutter aber ihren Sachbearbeiter darauf ansprechen.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  11. Senol meint

    19. Juli 2018 um 20:57

    Hallo ich heisse tobi
    Ich bekomme erwerbsrente und pflegegeld 1
    Meine frau bekommt hartz4
    Soll meine frau das angeben und wird das von ihr abgezogen .

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      30. Juli 2018 um 10:30

      Hallo Tobi,

      bei häuslicher Pflege wird das Pflegegeld in der Regel nicht auf die Bezüge angerechnet. Anzugeben ist das Pflegegeld dennoch. Erkundigen Sie sich sicherheitshalber beim Sachbearbeiter, um Ausnahmefälle und Missverständnisse auszuschließen.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  12. nicole a. meint

    30. Juli 2018 um 20:40

    Hallo…Mein Verlobter und ich haben einen gemeinsamen haushalt,beide hartz4.Nun hat er pflegestufe 2 bekommen.Ich bin als pflegerin eingetragen.Wird es als einkommen gezählt?

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      10. August 2018 um 12:30

      Hallo Nicole,

      Pflegegeld wird in aller Regel nicht als Einkommen angerechnet.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  13. Nur meint

    31. August 2018 um 8:20

    Hallo,
    Ich habe eine frage.
    Meine Mutter bekommt Hilfe vom Jobcenter.
    Aber sie ist sehr schwer krank und hat einen Pflegegrad 3.
    auserdem haben wir für sie die EU Rente beantragt und den Schwerbehindertenausweis.
    Frage:
    Gibt es Kürzungen beim Jobcenter?
    Das Geld kommt auf das Konto von meinem Vater, aber ich bin die Pflegeperson. Muss ich das geld auf mein konto erhalten oder ist das so in ordnung? Hoffe dass das jobcenter dass geld nicht als einkommen sieht, da es für die pflege meiner mutter genutztz wird.

    Antworten
    • Arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      14. September 2018 um 15:36

      Hallo Nur,

      wie im Ratgeber erwähnt, kann Pflegegeld (für häusliche Pflege) in der Regel nicht auf Hartz 4 angerechnet werden. Wohin das Geld überwiesen werden sollte können wir leider nicht beantworten, da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  14. Elascha meint

    18. September 2018 um 9:36

    Guten Tag
    mein Mann hat Pflegegrad 4 und einen Schwerbehindertenausweis G , aG, B,
    Er erhält Pflegegeld von der Krankenkasse.
    Steht ihm trotz des Pflegeldes auch noch ein Mehrbedarf von 17% zu oder doch nicht?

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      15. Oktober 2018 um 9:11

      Hallo Elascha,

      das Pflegegeld erhält in der Regel die Person, die die Pflege übernimmt. Dementsprechend kann ihr Mann im Normalfall sowohl einen entsprechenden Pflegegrad haben als auch aufgrund des Merkzeichen „G“ seinen Mehrbedarf erhalten.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
      • Desiree S. meint

        26. Oktober 2018 um 13:10

        Hallo,

        gibt es eigentlich eine höchst Anzahl für Pflegegelder die man durch pflegen seiner Angehörigen (z.B. mehrere pflegebedürftige eigene Kinder, die Eltern, Großeltern, etc.) erhalten darf ohne das dies angerechnet wird oder ist das egal ?

        Antworten
  15. Rebecca A. meint

    21. Oktober 2018 um 3:00

    Hallo,
    ich bekomme für meine beiden Töchter Pflegegeld da beide Pflegegrad 3 haben. Nun wurde ich von meiner Schwester gefragt ob ich auch die Pflege für ihren Sohn übernehmen würde. Meine Frage lautet nun gibt es eine höchst Anzahl der Pflegegelder die man bekommen darf, also von der zu pflegedbden Personnen her ?
    Vielen Dank für eure Antwort.

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      12. November 2018 um 10:27

      Hallo Rebecca,

      generell wird das Pflegegeld bei Hartz 4 nicht angerechnet. Es zählt zu den Ausnahmen beim Zuflussprinzip bei Arbeitslosengeld-2-Bezügen.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  16. Mareike W. meint

    23. Oktober 2018 um 12:00

    Hallo meine Mutter pflegt meine Oma, welche Pflegestufe 2 hat. Nun hat das jc das Pflegegeld was meine Oma auf ihr Konto bekommt, bei den ALG2 Leistungen meiner Mutter angerechnet. Nun meine Frage ist das rechtens das dass Jobcenter die anrechnet?

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      12. November 2018 um 10:42

      Hallo Mareike,

      das Pflegegeld bildet in der Regel eine Ausnahme insofern, als dass es nicht als Einkommen zählt und somit auch nicht angerechnet wird.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  17. Loni meint

    3. Dezember 2018 um 13:50

    Hallo liebes Team,

    ich bräuchte mal eure Hilfe:
    Also, ich bin Hartz4-Empfängerin mit Pflegegrad 2.
    Meine Tochter (19) ist in der Ausbildung, da sie genug eigenes Einkommen hat, bezieht sie nichts vom JC.
    Wir leben zusammen in einer (vom JC anerkannten) Haushaltsgemeinschaft.
    Alle Kosten werden geteilt und können nachgewiesen werden.
    Eigentlich ist meine Tochter (leider) meine Pflegeperson.

    Nun meine Fragen:
    1. Wenn ich meiner Tochter das Pflegegeld überweise, darf dann das JC dies als Einkommen meiner Tochter werten und auf mein Geld anrechnen?
    2. Ich musste auf „Befehl“ des JC das Kindergeld an meine Tochter abtreten, da es mir nicht mehr zustehen würde. Nun wird mir monatlich Kindergeld in Höhe von knapp 109 Euro als Einkommen angerechnet. Die Begründung im Bewilligungsbescheid lautet wie folgt: „Kinder (bis zum 25. Lebensjahr) sind vollständig in der Bedarfsgemeinschaft zu erfassen (Hallooo, wir sind eine Haushaltsgemeinschaft!!!) wenn sie im Haushalt der Eltern leben und keine eigene Bedarfsgemeinschaft bilden…. Demnach ist das übersteigende Kindergeld auf Ihren Bedarf anzurechnen.“
    Das kann doch nicht rechtens sein, oder?

    Über euren Rat und Hilfe würde ich mich sehr freuen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Loni

    Antworten
    • Arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      18. Januar 2019 um 16:36

      Hallo Loni,

      bei solchen Einzelfällen können wir leider keine Einschätzung abgeben. Am besten erkundigen Sie sich bei einer Sozialberatungsstelle.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  18. helen meint

    2. Januar 2019 um 23:42

    Hallo,
    ich bin 60 Jahre und auf Hartz4. Ich lebe mit meiner Mutter allein im Haus und pflege sie weil sie dement ist. Pflegestufe 2. Alleine kann ich sie nicht lassen im Haus, nun soll ich wieder auf Schulung gehen. Ich muss meine Mutter dann 8 Stunden zu Hause einschliessen, bis ich wieder da bin. Dem Arbeitsmarkt kann ich deshalb auch nicht zur VeRfügung stehen. Das Amt möchte aber immer das ich mich irgendwo bewerbe. Wenn ich die Maßnahmen nicht mitmache, werden die Bezüge gekürzt, wie soll ich mich verhalten? bin ratlos, Danke!
    Grüße helen

    Antworten
  19. Helbig meint

    18. Januar 2019 um 6:32

    Guten Tag
    Ich habe eine Frage meine Mutter hat Pflegegrad 2
    Sie wohnt in Berlin
    Meine Frage ich wohne in Ludwigshafen am Rhein und fahre viel zu meiner Mutter dürfen die von mir verlangen das ich arbeiten gehe
    Die bezahlen ja für mich die Arbeitslosenversicherung
    Ich werde ständig genervt vom Joncenter obwohl die alle Belege haben von Krankenkasse

    Antworten
  20. Isa meint

    27. Januar 2019 um 15:46

    Guten Tag,
    wir (Ich, meine Frau und 3 mindj. Kinder) bekommen als Bedarfsgemeinschaft Hartz IV und möchten jetzt meine Schwester bei uns zu Hause pflegen (Pflegegrad 2). Sie bekommt ausserdem ca 800€ Rente. Das das Pflegegeld beim Hartz IV nicht angerechnet wird habe ich soweit verstanden. Meine Frage ist, zählt sie dann auch zur Bedarfsgemeinschaft ? wird ihr Rente bei uns mit angerechnet? sodas JC uns 800 € vom Hartz IV Bezug abzieht.
    mfG

    Antworten
  21. fueby meint

    1. April 2019 um 18:07

    Hallo, habe Pflegegrad 3 . mein Freund /Verlobter, mit dem ich seit 20 Jahren zusammen, bin pflegt mich. Er bezieht Hartz 4.Wir wohnen nicht zusammen. Zählt er als Angehöriger oder wird ihm das Geld abgezogen?
    S hon mal vielen lieben Dank für die Hilfe.

    Antworten
  22. Kristina meint

    2. April 2019 um 21:33

    Hallo…..
    Ich hab da mal eine frage. Ich bin 44 Jahre alt und beziehe seit Jahren Hartz V. Nun musste ich leider aus gesundheitlichen Gründen einen Pflegegrad beantragen. Die Pflege übernimmt zum teil meine Nachbarin und mein Lebensgefährte. Darf man mir jetzt das Geld was ich dann bekomme auf meine Hartz V Bezüge anrechnen? Über eine Antwort von Ihnen würde ich mich sehr freuen

    Antworten
  23. KathyRo meint

    17. Juni 2019 um 22:03

    Hallo ,

    Darf Rückerstattung von der Verhinderungspflege auf mein Hatz4 angerechnet werden?
    Ich bin ja ein halbes Jahr in Vorkasse getreten um die andere Pflegeperson zu bezahlen das wäre ja dann eigentlich doppelt bezahlt wenn mir deswegen jetzt mein Hartz4 gestrichen würde lg

    Antworten
  24. Gül meint

    22. Juli 2019 um 15:14

    Hallo,

    ich habe einen 9-jährigen Sohn mit Pflegestufe 2, und beziehe neuerdings Pflegegeld für ihn.
    Nun habe ich erfahren, dass ich Anspruch auf Ersatzpflege-Geld im Jahr ca 2400€ habe, da ich alleinerziehend bin.
    Meine Frage lautet: Wenn ich eine Ersatztpflegeperson einstelle ( Berufstätige Schwester, berentete Nachbarin , Nachbarin mit Erwerbsunfähogkeits-Rente mit Harz IV Empfang oder eine Vollberufsätige Person), wird das Ersatz-Pflegegeld angerechnet? Wenn ja in welcher Höhe? welche von diesen Personen würde die meisten Abzüge bekommen.

    Vielen lieben Dank
    Gül

    Antworten
  25. Rainer K. meint

    1. August 2019 um 13:33

    Guten Tag
    Meine Frau hat jetzt die Pflegestufe 2 und das Merkzeichen G im Behindertenausweis.
    Sie bekommt eine Erwerbsminderungsrente von 406,21€ im Monat. Dadurch hat sie auch Anspruch
    auf den Mehrbedarf von 17% des Regelbedarfssatzes nach SGB ll § 23 Abs. 4. Durch die geringe Gesamtrente bekommen wir Grundsicherung im Alter.
    Darf dieser Mehrbedarf auf die Gesamtrente von uns beiden angerechnet werden, da sich ja der Mehrbedarf nur auf meine Frau bezieht und ihr der Betrag monatlich zusteht.

    Antworten
  26. Karmanski meint

    6. August 2019 um 7:16

    Hallo,wir bekommen zusammen mit mein Mann Aufstokung von Harz 4,weil mein Mann arbeitet Volzeit und ich bin dauerhaft wegen meine Gesundheit krankgeschrieben.Meine alte bekannte hat pflege stufe 3 und Sie möchte mich als Pflegeperson bei Ihre Krankenkasse eingeben.Ich bin nicht sicher,ob das soll ich bei JC melden und ob unsere Harz 4 wird gekurzt ?
    MfG
    Alicja

    Antworten
  27. anne meint

    28. August 2019 um 10:10

    Hallo, meine Familie (ich, mein Freund und unsere gemeinsame 14j-Tochter) beziehen Hartz IV als Bedarfsgemeinschaft. Meine Mutter (die 700km weiter entfernt wohnt) ist kürzlich sehr schwer erkrankt, liegt fast nur noch im Bett, da das Umsetzen in den Rollstuhl auch schon zu schwierig geworden ist. Sie hat Pflegegrad 3 bekommen ; möglicherweise erhöht sich der noch auf 4, weil ihr Allgemeinzustand sich ständig verschlechtert. Bei den Ärzten gilt sie als austherapiert und soll nur noch palliativ versorgt werden. Sie will weder auf die KH-Palliativstation noch ins Hospiz oder Pflegeheim. Da ihre geschätzte Lebenserwartung nur noch wenige Monate beträgt, möchte ich diese bei ihr in ihrer Wohnung verbringen und ihr bestmöglich zur Seite stehen und sie versorgen. Außer mir ist noch eine weitere Dame in ihrer Wohnung, die sich mit um die Haushaltsführung kümmert. Meine Frage: wenn ich nun pflegender Angehöriger werden würde, falle ich da womöglich aus dem ALGII- Leistungsbezug raus? Könnte auch meine Ortsabwesenheit da ein Problem sein? Oder würde es zum weiteren Leistungsbezug reichen, wenn ich weiterhin mindestens 2 Bewerbungen/Woche schreibe? Darf ich eine bestimmte Stundenanzahl bei der Pflege nicht überschreiten, um weiterhin als „erwerbsfähig“ zu gelten? Ich möchte einfach den Rücken frei haben, um meine Mutter bis an ihr nahes Ende zu pflegen, ohne mich zusätzlich auch noch sorgen müssen, dass mir möglicherweise Hartz IV gestrichen werden könnte und wir evtl. wegen finanzieller Schwierigkeiten sogar unsere Wohnung verlieren könnten etc.
    Danke für Ihre Hilfe und Tipps!

    Antworten
    • Claudia U. meint

      1. Oktober 2019 um 22:20

      ALG II wird weiter gezahlt. Pflegegeld wird nicht abgezogen. Verfügbarkeit zur Arbeitsvermittlung muss beim Arbeitsvermittler Jobcenter geklärt werden (abhängig von den im medizinischen Gutachten, Seite Pflegeaufwand, angegebenen Stunden Pro Woche u Tagen pro Woche, mein Fall als Rechenbeispiel 3 Kommentare weiter runter scrollen). Das schließt Bewerbungen und Maßnahmen und eventuelle Arbeit mit ein.
      Die Pflegezeit steht Ihnen zu. Machen Sie das für Ihre Mutter. Es wird Papierkram geben, aber Sie werden das schaffen.

      Antworten
  28. Ute meint

    9. September 2019 um 11:44

    Hallo, meine Mutter erhält Pflegegrad 2,welches Sie mir gern zukommen lassen würde für Haushaltsarbeiten, Einkäufe ect. Ich bin Selbstständig und Aufstocker. Wird mir das Geld dann abgezogen?

    Antworten
    • Claudia U. meint

      1. Oktober 2019 um 22:05

      nein bei direkter Verwandtschaft

      Antworten
  29. Gina meint

    22. September 2019 um 16:26

    Hallo.
    Leider bin ich auch harz4 bezieherin. Mein Sohn hat Pflegegrad 3 und bekommt dazu noch Blindengeld ( Bling und Autismus Spektrum Störung). Von diesem Geld gehen 200€ jeden Monat auf SEIN Konto, da wir alle wissen Blindenhund, Hilfsmittel sind teuer. Die Krankenkassen finanzieren nicht alle Hilfsmittel! Somit kostet ein Hufeisenkissen und eine gute Brille 100-200€. Der Rest fließt in Nahrung, Kleidung ect auch Miete oder Strom. Letzter stand 4000€ auf seinem Konto, darf das Jobcenter das jetzt anrechnen? Können Sie mich strafrechtlich verfolgen OBWOHL ich denen gesagt habe er bekommt pflegegeld und blindengeld was ich anspare?
    Die Krankenkasse sagt das Geld steht ihm zu und zum Teil dir da du deinen Sohn pflegst und jobcenter sagt; du darfst nicht so viel ansparen.
    Wie kann ich mich dagegen schützen.

    Im voraus vielen Dank für Ihre Mühe

    Mit freundlichem Gruß

    Antworten
  30. Claudia U. meint

    29. September 2019 um 22:21

    Guten Tag,
    Ich beziehe Hartz IV, bin alleinerziehend, habe 2 Kinder. Seit Juli 2019 hat mein Sohn Pfleggrad 3, laut aktuellem medizinischen Gutachten angegebene Pflegetage pro Woche 7, angegebene Pflegestunden pro Woche 50.
    Muss ich an einer Eingliederungsmaßnahme, die mir ab 9.10.2019 zugewiesen wurde, teilnehmen?
    Bin ich mit der angebenen Pflegezeit pro Woche arbeitsfähig oder aus dem Hartz IV-Bezug raus?
    Wenn ich arbeitsfähig bin, wieviele Stunden pro Woche müsste ich an der Maßnahme teilnehmen?
    Vielen Dank für die Beantwortung.
    Claudia U.

    Antworten
    • Claudia U. meint

      2. Oktober 2019 um 11:04

      Bearbeitungsfrist eines Widerspruchs beträgt 3 volle Monate beim Jobcenter. (Maßnahme dauert 5 Monate.)

      Antworten
1 2 Weiter »

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Haupt-Sidebar

ALG 1

  • Agentur für Arbeit
  • Was ist Arbeitslosengeld 1?

ALG 2

  • Hartz 4
  • Anspruch
  • Antrag
  • Arbeitslos mit Behinderung
  • Bedarfsgemeinschaft
  • Bescheid
  • Bürgergeld
  • Eingliederungsvereinbarung
  • Einkommen
  • Familie und Kinder
  • Hartz-4-Rechner
  • Jobcenter
  • Klage/Urteile
  • Leistungen
  • Maßnahme vom Arbeitsamt
  • Mehrbedarf
  • Sanktionen
  • Sonderbedarf
  • Umzug
  • Vermögen
  • Widerspruch
  • Wohnung

Ratgeber

  • Arbeitsrecht
  • Bedingungsloses Grundeinkommen
  • Krankenversicherung
  • Rente
  • Schulden
  • Soziale Einrichtungen
  • Sozialrecht

Footer

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Kontakt
  • Ratgeber
  • Downloads
  • Über uns
  • Haftungsausschluss
Facebook Folgen Sie uns auf Facebook

Copyright © 2022 Arbeitslosenselbsthilfe.org | Alle Angaben ohne Gewähr.

MENÜ & SUCHE
  • Agentur für Arbeit
  • Was ist Arbeitslosengeld 1?
  • Hartz 4
  • Anspruch
  • Antrag
  • Arbeitslos mit Behinderung
  • Bedarfsgemeinschaft
  • Bescheid
  • Eingliederungsvereinbarung
  • Einkommen
  • Familie
  • Hartz-4-Rechner
  • Jobcenter
  • Klage/Urteile
  • Leistungen
  • Maßnahme vom Arbeitsamt
  • Mehrbedarf
  • Sanktionen
  • Sonderbedarf
  • Umzug
  • Vermögen
  • Widerspruch
  • Wohnung
  • Arbeitsrecht
  • Krankenversicherung
  • Rente
  • Schulden
  • Soziale Einrichtungen
  • Sozialrecht