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Widerspruch: Gegen das Jobcenter und falsche Bescheide vorgehen

In der Regel haben Hartz-4-Empfänger Anspruch auf diverse Leistungen: Regelsatz, Kosten der Unterkunft und Heizung, unter Umständen ein Mehrbedarf. Bei der Berechnung unterlaufen aber nicht selten Fehler. In einem solchen Fall können Sie Widerspruch beim Jobcenter einlegen. Was ist dabei zu beachten?

Das Wichtigste zum Widerspruch gegenüber dem Jobcenter kurz und knapp zusammengefasst:

  1. Der Widerspruch gegen einen fehlerhaften Hartz-4-Bescheid ist grundsätzlich möglich. Beachten Sie hierbei die einmonatige Frist. Geben Sie den Widerspruch entweder persönlich ab oder versenden Sie ihn per Einschreiben.
  2. Im Anschluss prüft das Jobcenter Ihren Widerspruch. Entweder wird der alte Bescheid korrigiert oder Ihr Anliegen wird abgelehnt.
  3. Ist Letzteres der Fall, können Sie als nächsten Schritt eine Klage vor dem Sozialgericht anstreben.
Widerspruch einlegen: Gegen das Jobcenter können Sie vorgehen, wenn Sie Fehler im Hartz-4-Bescheid finden.

Widerspruch einlegen: Gegen das Jobcenter können Sie vorgehen, wenn Sie Fehler im Hartz-4-Bescheid finden.

Wichtige Informationen zum Widerspruch gegen das Jobcenter:

ÜberprüfungsantragWiderspruch abgelehntWiderspruch gegen SanktionenWiderspruch gegen eine MaßnahmeVerfahrens- und Formfehler

Inhalt

  • 1 Wann können Sie Widerspruch gegen einen Bescheid vom Jobcenter einlegen?
    • 1.1 So sollten Sie vorgehen, wenn Sie Widerspruch beim Jobcenter einlegen
    • 1.2 Widerspruchsschreiben an das Jobcenter: Muster zum kostenlosen Download
    • 1.3 Muster für den Widerspruch gegenüber dem Jobcenter
  • 2 Was geschieht, nachdem ein ALG-2-Empfänger Widerspruch eingelegt hat?
    • 2.1 Hat der Widerspruch gegen den ALG-2-Bescheid aufschiebende Wirkung?

Wann können Sie Widerspruch gegen einen Bescheid vom Jobcenter einlegen?

Innerhalb der festgelegten Frist können Sie Widerspruch beim Jobcenter einlegen.

Innerhalb der festgelegten Frist können Sie Widerspruch beim Jobcenter einlegen.

Das Jobcenter ist laut § 44b S.1 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) als gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit und der kreisfreien Städte bzw. Kreise dazu befugt, Verwaltungsakte und Widerspruchsbescheide zu erlassen.

Nicht selten kommt es jedoch vor, dass dem Sachbearbeiter bei der Erstellung Fehler unterlaufen. Aus diesem Grund sollten Sie jeden Bescheid, den Sie erhalten, gründlich prüfen. Finden Sie Fehler, können Sie Berechnungen nicht nachvollziehen oder gehen Sie davon aus, dass Sie ungerecht behandelt werden, sollten Sie Widerspruch beim Jobcenter einlegen.

Ihre Chancen auf Erfolg stehen in der Regel gut. Laut Angaben des WDR wurde im Jahr 2016 allein in Nordrhein-Westfalen rund 130.000 Mal Widerspruch gegen einen Hartz-4-Bescheid eingelegt. In 36 Prozent der Fälle zeigte dieses Vorgehen Erfolg.

Zu den drei wichtigsten Gründen für den Erfolg eines Widerspruchs zählen laut WDR die folgenden Punkte:

  • fehlerhafte Rechtsanwendung
  • nachgereichte Unterlagen
  • unzureichende Sachverhaltsaufklärung sowie Dokumentationsprobleme

So sollten Sie vorgehen, wenn Sie Widerspruch beim Jobcenter einlegen

Der Widerspruch gegenüber dem Jobcenter ist schriftlich aufzusetzen.

Der Widerspruch gegenüber dem Jobcenter ist schriftlich aufzusetzen.

Bei der Prüfung eines Bescheides sollten Sie vor allem darauf achten, ob Ihr Einkommen und Vermögen korrekt angegeben und berücksichtigt wurden. Häufig kommt es vor, dass das Jobcenter bei der Berechnung der Leistungen von einem zu hohen Einkommen ausgeht. Da dieses auf Ihre Leistungen, also den Regelsatz und andere Bedarfe, angerechnet wird, kommt es dann dazu, dass Ihrer Bedarfsgemeinschaft zu wenig Geld zur Verfügung steht.

Nachdem Sie den Bescheid überprüft haben, können Sie in der Regel innerhalb einer Frist von einem Monat Widerspruch gegen den Arbeitslosengeld-II-Bescheid einlegen. Der festgelegte Zeitraum ist stets der Rechtsbehelfsbelehrung, über welche jeder Bescheid verfügen sollte, zu entnehmen. Sollte die Belehrung in Ihrem Hartz-4-Bescheid fehlen, verlängert sich die Frist für den Widerspruch beim Jobcenter sogar auf ein Jahr.

Den Widerspruch müssen Sie schriftlich aufsetzen. Sie können ihn zum einen persönlich im Jobcenter abgeben. Fertigen Sie im Vorhinein eine Kopie Ihres Schreibens an und lassen Sie sich den Eingang darauf bestätigen. Zum anderen haben Sie die Möglichkeit, den Brief per Einschreiben an die Widerspruchsstelle vom Jobcenter zu schicken. So erhalten Sie einen Beweis dafür, dass das Schreiben tatsächlich einging.

Sie können den Widerspruch gegen das Jobcenter selbst formulieren. Die Vertretung durch einen Anwalt ist hierbei nicht zwingend nötig. Das Sozialrecht ist für Laien jedoch oft nur schwer zu verstehen. Die Beratung durch einen Rechtsanwalt kann deshalb in vielen Fällen äußerst hilfreich sein. Können Sie die Kosten hierfür nicht tragen, haben Sie die Möglichkeit, beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein zu beantragen.

Widerspruchsschreiben an das Jobcenter: Muster zum kostenlosen Download

Widerspruch gegenüber dem Jobcenter: Wird eine Rückzahlung unrechtmäßig gefordert, sollten Sie handeln.

Widerspruch gegenüber dem Jobcenter: Wird eine Rückzahlung unrechtmäßig gefordert, sollten Sie handeln.

Sind Sie unsicher, wie Sie den Widerspruch gegen das Jobcenter am besten aufsetzen? Von größter Bedeutung ist hierbei Ihre Begründung. Dieser muss klar entnommen werden können, warum Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind und welche Fehler Sie gefunden haben.

Wenn Hartz-4-Empfänger Widerspruch einlegen, ist es besonders hilfreich, wenn Sie dem Schreiben entsprechende Unterlagen beilegen. Wurde beispielsweise Ihr Einkommen falsch angerechnet, lohnt es sich, Abrechnungen vorzulegen, aus denen die tatsächlichen Beträge hervorgehen.

Unserem Muster können Sie entnehmen, wie beispielsweise das Schreiben für den Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid vom Jobcenter aussehen kann. Beachten Sie, dass es sich hierbei lediglich um eine Vorlage handelt, welche stets von Ihnen an den jeweiligen Fall angepasst werden muss.

Muster für den Widerspruch gegenüber dem Jobcenter

Absender:
Michael Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterhausen

Empfänger:
Jobcenter Musterhausen
Musterallee 1
12345 Musterhausen

Betreff: Widerspruch gegen den Bescheid (Aktenzeichen: XXX) vom 01.02.2017

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den Bescheid vom 01.02.2017 mit dem Aktenzeichen XXX lege ich unter Einhaltung der festgelegten Frist aus folgenden Gründen Widerspruch ein:

  1. Grund 1
  2. Grund 2
  3. Grund 3

Mit freundlichen Grüßen
Michael Mustermann

Laden Sie hier das Muster für den Widerspruch kostenlos herunter:

Muster: Widerspruch (.doc)
Muster: Widerspruch (.pdf)
Leben Sie in einer Bedarfsgemeinschaft, sind sämtliche volljährige Mitglieder im Briefkopf als Absender zu ergänzen. Haben Sie Kinder, müssen Sie im Schreiben ergänzen, dass Sie als gesetzlicher Vertreter auch für diese Widerspruch beim Jobcenter einlegen.

Was geschieht, nachdem ein ALG-2-Empfänger Widerspruch eingelegt hat?

Ist Ihr Widerspruch gegen den Hartz-4-Bescheid erfolglos, können Sie Klage vor dem Sozialgericht einlegen.

Ist Ihr Widerspruch gegen den Hartz-4-Bescheid erfolglos, können Sie Klage vor dem Sozialgericht einlegen.

Nachdem Sie Widerspruch gegen den Hartz-4-Bescheid eingelegt haben, wird dieser überprüft. Im Anschluss erhalten Sie den sogenannten Widerspruchsbescheid vom Jobcenter. Im besten Falle können Sie diesem entnehmen, dass der ursprüngliche Bescheid fehlerhaft war. Die entsprechenden Korrekturen werden aufgeführt und beispielsweise der neue Betrag der ALG-2-Leistungen angegeben.

In manchen Fällen kommt es jedoch dazu, dass Ihr Widerspruch abgelehnt wird. Sind Sie mit der Begründung nicht einverstanden, haben Sie die Möglichkeit, eine Klage vor dem Sozialgericht einzureichen. Hierfür besteht eine Frist von einem Monat ab Eingang des Widerspruchsbescheides.

Was passiert jedoch, wenn Ihr Widerspruch vom Jobcenter ignoriert wird? Die Einrichtung hat drei Monate Zeit, um auf Ihr Schreiben zu reagieren. Haben Sie bis dahin keine Antwort erhalten, können Sie beim Sozialgericht eine sogenannte Untätigkeitsklage einreichen.

Hat der Widerspruch gegen den ALG-2-Bescheid aufschiebende Wirkung?

Vor allem Sanktionen haben eine einschneidende Wirkung für Hartz-4-Empfänger. Beachten Sie jedoch, dass der Widerspruch hierbei laut SGB II nicht dazu führt,
dass die dort festgelegten Leistungskürzungen zunächst auf Eis gelegt werden. § 39 des Gesetzes ist zu entnehmen, dass der Verwaltungsakt trotz Widerspruch zunächst wirksam wird, er hat nämlich keine aufschiebende Wirkung.

Sind die Kürzungen so hoch, dass der Lebensunterhalt nicht mehr gewährleistet ist, können Sie einen einstweiligen Rechtsschutz beim zuständigen Sozialgericht beantragen. Wird dieser genehmigt, erhalten Sie weiterhin Leistungen, bis über den Widerspruch entschieden wird. Ein Anwalt kann Sie bei Fragen zu diesem Thema umfassend beraten.

Bildnachweise: istockphoto.com/© BernardaSv, fotolia.com/© Harald07, istockphoto.com/© Vladstudioraw

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Comments

  1. Simone M. says

    21. Februar 2018 at 21:58

    Guten Abend,
    Ich arbeite seit mereren Jahren und es kommt immer wieder dazu das ich Geldleistungen vom Jobcenter zurück zahlen muss.Habe jetzt ein Bescheid bekommen wo sie Geld von mir zurück haben wollen,aber von 2016
    Die können doch nicht nach so einer langen Zeit von mir erwarten das ich jetzt auf die Schnelle so viel Geld zurück zahlen kann.Sie haben immer rechtzeitig meine Abrechnungen bekommen,so das die Schuld nicht bei mir liegt.Hat jemand auch schon mal so eine Situation gehabt oder kann mir etwas dazu sagen.Ich werde es mal mit einem Widerspruch probieren und dann mal schauen was dabei raus kommt.

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