Maßnahme vom Arbeits­amt: Weiterbildung, Aktivierung & Co

Das Wichtigste zu Maßnahmen des Arbeits­amtes kurz und knapp zusammengefasst

Was haben Maßnahmen vom Jobcenter oder der Arbeitsagentur zum Ziel?

Damit jeder Arbeitsuchende so gut wie möglich gefördert werden kann, gibt es unterschiedliche Maßnahmen gegen Arbeitslosigkeit, welche von der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter gefördert werden.

Welche Maßnahmen der Arbeitsagentur und des Jobcenters gibt es?

Hierzu gehören unter anderem Maßnahmen zur Berufswahl und Ausbildung, zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung sowie zur Weiterbildung.

Muss ich jede Maßnahme annehmen?

Nein, laut einem Urteil des Sozialgerichts Leipzig müssen Arbeitslose nicht jede angeordnete Maßnahme vom Arbeitsamt klaglos hinnehmen.

Welche Maßnahmen kann das Arbeitsamt ergreifen?

Berufsfördernde Maßnahmen sollen Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern.
Berufsfördernde Maßnahmen sollen Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern.

Personen, die in Deutschland Arbeitslosengeld 1 bzw. Bürgergeld beziehen, sind dazu verpflichtet, aktiv alle Möglichkeiten zur beruflichen Eingliederung zu nutzen. Häufig wird eine bestimmte Maßnahme vom Jobcenter bzw. Arbeitsamt angeordnet. Welche Möglichkeiten gibt es hierbei?

Wichtige Informationen zu Maßnahmen vom Arbeitsamt

Arbeitsbeschaffungsmaßnahme Bildungsmaßnahme Krankheit während Maßnahme Weiterbildungsmaßnahme

Welche Maßnahmen gibt es überhaupt vom Jobcenter?

Eine Maßnahme vom Arbeitsamt kann jungen Menschen bei der Berufswahl helfen.
Eine Maßnahme vom Arbeitsamt kann jungen Menschen bei der Berufswahl helfen.

Das zuständige Jobcenter bzw. die jeweilige Agentur für Arbeit bietet diverse Maßnahmen an, welche an die unterschiedlichen Bedürfnisse verschiedener Gruppen von Betroffenen angepasst werden. Grundsätzlich kann zwischen drei großen Blöcken unterschieden werden, auf welche wir im weiteren Verlauf näher eingehen werden:

  • Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
  • Weiterbildungsmaßnahmen
  • Maßnahmen zur Berufswahl und -ausbildung

Sowohl für ALG-1- als auch Bürgergeld-Empfänger gilt laut § 138 des Dritten Sozialgesetzbuches (SGB III) bzw. § 2 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II), dass sie ihren Verpflichtungen, welche in der Eingliederungsvereinbarung (EGV) aufgesetzt wurden, nachkommen müssen. Zusätzlich müssen sie aktiv an allen Maßnahmen, welche der Eingliederung in Arbeit förderlich sind, teilnehmen.

Maßnahmen der Agentur für Arbeit zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

Durch eine Maßnahme vom Arbeitsamt sollen Vermittlungshemmnisse beseitigt werden.
Durch eine Maßnahme vom Arbeitsamt sollen Vermittlungshemmnisse beseitigt werden.

Zum einen gibt es die sogenannten Angebote zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Hierbei handelt es sich um eine Maßnahme vom Jobcenter bzw. dem Arbeitsamt, welche darauf zugeschnitten ist, die Eingliederungsaussichten von Personen, die eine Ausbildungsstelle suchen, von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder ihre Stelle verloren haben, zu erhöhen.

Solche von der Arbeitsagentur angebotenen Maßnahmen verfolgen unter anderem laut § 45 Abs. 1 SGB III die folgenden Ziele:

  1. Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt,
  2. Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen,
  3. Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung,
  4. Heranführung an eine selbständige Tätigkeit oder
  5. Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme.

Bei einer solchen Maßnahme vom Arbeitsamt handelt es sich entweder um Einzel- oder Gruppenangebote. Damit diese angetreten werden kann, erhält der Teilnehmer im Vorfeld in der Regel einen sogenannten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Die Agentur für Arbeit kommt dann für alle entstehenden Kosten auf.

Ordnet das Arbeitsamt eine solche Maßnahme für Sie an, erhalten Sie weiterhin die Ihnen zustehenden ALG-1- bzw. Hartz-4-Leistungen.

Raus aus der Arbeitslosigkeit: Maßnahmen zur Berufswahl und -ausbildung

Die Agentur für Arbeit bietet spezielle Maßnahmen für junge Menschen an.
Die Agentur für Arbeit bietet spezielle Maßnahmen für junge Menschen an.

Des Weiteren bietet die Agentur für Arbeit Maßnahmen an, welche genau zu den Bedürfnissen von jungen Menschen, welche auf der Suche nach einer Ausbildung sind, passen. Eine sogenannte berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme soll Jugendliche auf die Anforderungen auf dem Ausbildungsmarkt vorbereiten.

Vorrangig sollen die Jugendlichen durch die Maßnahme vom Arbeitsamt dabei unterstützt werden, eine fundierte Entscheidung zur Berufswahl zu treffen. Hierzu sollen sie ihre Fähigkeiten überprüfen und bewerten. Außerdem erhalten sie einen Überblick über die vielfältigen Ausbildungsberufe und lernen so, sich zu orientieren.

Etwa ein Jahr werden die jungen Menschen von Lehrern, Ausbildern und Sozialpädagogen begleitet. Sie entdecken ihre eigenen Stärken und Talente, können passende Praktika absolvieren und werden, insofern sie noch keinen Schulabschluss haben, auch hierbei unterstützt.

Jugendliche, die an einer solchen Maßnahme vom Jobcenter bzw. Arbeitsamt teilnehmen, haben unter Umständen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe. Diese wird als Zuschuss gewährt. Der Antrag ist bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen.

Die Karriere vorantreiben: Weiterbildungsmaßnahme vom Arbeitsamt

Immer neue Entwicklungen verändern unseren Alltag. Wer da nicht mithalten kann, bekommt auf dem Arbeitsmarkt schnell Probleme. Eine Weiterbildungs- bzw. Umschulungsmaßnahme vom Arbeitsamt kann Ihnen dabei helfen, Ihre Karriere voranzutreiben.

Zunächst muss von der Agentur für Arbeit festgestellt werden, dass eine Weiterbildung wirklich notwendig ist und ob Sie die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen. Eine solche Maßnahme wird vom Jobcenter bzw. dem Arbeitsamt nämlich nur dann gefördert, wenn diese Ihre Vermittlungschancen deutlich verbessert. Um dies zu klären, sollten Sie möglichst frühzeitig einen Termin vereinbaren.

Erfüllen Sie alle Voraussetzungen, erhalten Sie einen sogenannten Bildungsgutschein. Dieser sichert Ihnen die Übernahme der Weiterbildungskosten sowie in der Regel die Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes während der Weiterbildung zu.

Müssen Sie an einer vom Arbeitsamt oder Jobcenter angeordneten Maßnahme zwingend teilnehmen?

Entscheidung: Eine berufliche Eingliederungsmaßnahme muss den Betroffenen voranbringen.
Entscheidung: Eine berufliche Eingliederungsmaßnahme muss den Betroffenen voranbringen.

Am 09.06.2016 fällte das Sozialgericht Leipzig ein wegweisendes Urteil rund um den Themenkomplex „Maßnahme vom Arbeitsamt bzw. Jobcenter“. Eine Diplom-Wirtschaftsingenieurin, welche viele Jahre als Buchhalterin angestellt war. verlor aus betriebsbedingten Gründen ihre Arbeitsstelle und bezog daraufhin Arbeitslosengeld 1.

Sie wurde vom Arbeitsamt in eine Maßnahme vermittelt, im Zuge derer sie in verschiedene Jobs – beispielsweise im Garten- und Landschaftsbau oder als Pflegehilfskraft – hineinschnuppern sollte. Ein Widerspruch gegen diese für sie unsinnige Maßnahme wurde abgelehnt und der Fall landete schließlich vor dem Sozialgericht.

Die Richter stellten fest, dass diese Maßnahmen der Arbeitsagentur die Eingliederung der Betroffenen nicht vorantreiben würde. Die Angebote müssten zu den Bedürfnissen der Arbeitsuchenden passen, ansonsten sei eine Anordnung rechtswidrig.

Das Urteil hat eine weitreichende Bedeutung, da arbeitslose Personen nun von einem primären Rechtschutz gegen eine ungeeignete Maßnahme vom Jobcenter bzw. Arbeitsamt profitieren. Konnten sie sich vorher lediglich gegen Leistungskürzungen wehren, besteht nun schon in einem früheren Stadium die Möglichkeit, gegen Maßnahmen, welche das berufliche Vorankommen nicht fördern, vorzugehen.

Vor allem für Hartz-4-Empfänger werden Maßnahmen, die für die Wiedereingliederung unnötig sind, häufig angeordnet. Betroffene sollten in einem solchen Fall ihren Sachbearbeiter ansprechen und mit ihm klären, welche Angebote eher Erfolg zeigen könnten.

Was hat es mit der Arbeitsbeschaffungsmaßnahme auf sich?

Die sogenannte Arbeitsbeschaffungsmaßnahme gibt es nicht mehr.
Die sogenannte Arbeitsbeschaffungsmaßnahme gibt es nicht mehr.

Wohl bekannt sind vielen Menschen in Deutschland noch die sogenannten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen mit der Abkürzung „ABM“. Eine solche Maßnahme wurde vom Arbeitsamt angeordnet und umfasste häufig gemeinnützige Arbeiten, für welche keine bzw. nur eine geringe Qualifikation vonnöten waren.

Die Arbeitsbeschaffungsmaßnahme war jeweils zeitlich begrenzt und sollte dem Arbeitsuchenden dabei helfen, eine neue Beschäftigung zu finden und ein eigenes, wenn auch nur geringes, Einkommen zu sichern. Kritiker mahnten an, dass die ABM lediglich zur Schönung der Arbeitslosenstatistik diente.

Seit dem 1. April 2012 werden diese Maßnahmen gegen Arbeitslosigkeit nicht mehr gefördert. Das sechste Kapitel des SGB III, in welchem die gesetzlichen Grundlagen zu den ABM festgelegt waren, wurde gestrichen.
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Maßnahme vom Arbeits­amt: Weiterbildung, Aktivierung & Co
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Über den Autor

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Meike Z.

Seit 2016 unterstützt Meike das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org. Zu ihren Themenschwerpunkten zählen unter anderem das Arbeitslosengeld 1, das Bürgergeld und die Grundsicherung.

Ein Gedanke zu „Maßnahme vom Arbeits­amt: Weiterbildung, Aktivierung & Co

  1. H.T.

    Ich muß an einer Maßnahme zur beruflichen Eingliederung teilnehmen, obwohl ich voraussichtlich ab 1. August 2023 einen Job habe. Außerdem geht diese Maßnahme bis 30. November 2023, ALG bekomme ich jedoch nur noch bis Mitte September. Was kann ich dagegen tun? Wenn ich nicht erscheine, bekomme ich das ALG gestrichen. Wie kann ich einen Widerspruch schreiben, obwohl die Sachbearbeiterin weiß, dass ich einen Job in Aussicht habe.

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