Einer der Grundsätze der Hartz-4-Gesetze lautet „Fördern und Fordern“. Arbeitslosengeld-2-Empfänger werden unter anderem finanziell unterstützt, sie müssen aber im Gegenzug auch bestimmten Pflichten nachkommen. Tun sie dies nicht, drohen Sanktionen – im schlimmsten Fall bis hin zum vollständigen Wegfall des ALG 2. Welche Summe in der Vergangenheit bezüglich der Hartz-4-Leistungen von Jobcentern gestrichen wurden, offenbart die Antwort der Bundesagentur für Arbeit auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Sabine Zimmermann (Die Linke).
Allein 2017 waren 137.000 ALG-2-Empfänger betroffen

Laut Angaben der Bundesagentur für Arbeit wurden in den vergangenen zehn Jahren mehr als zwei Milliarden Euro an Hartz-4-Leistungen gestrichen. Im Jahr 2017 waren etwa 3,1 Prozent aller ALG-2-Empfänger – das sind insgesamt rund 137.000 Personen – betroffen. Durchschnittlich erhielten sie 1.300 Euro weniger im Jahr. Zusammengerechnet sind das mehr als 178 Millionen Euro für das gesamte Jahr.
Doch welche Gründe führen eigentlich dazu, dass Hartz-4-Leistungen gestrichen werden? Die folgende Liste zeigt die häufigsten Auslöser:
- Meldeversäumnisse (z. B. einen Termin beim Jobcenter verpasst)
- Weigerung, eine Arbeit, Maßnahme oder Ausbildung aufzunehmen oder weiterzuführen
- Nichterfüllung der in der Eingliederungsvereinbarung festgehaltenen Pflichten (z. B. nicht genug Bewerbungen geschrieben)
- Verschweigen von zusätzlichem Einkommen oder Vermögen
Sonderfälle: Wann werden Hartz-4-Leistungen nicht komplett gestrichen?
Wie die folgende Garfik zeigt, werden die Hartz-4-Leistungen je nach Anzahl und Schwere der Pflichtverletzungen um 10, 30, 60 oder gar 100 Prozent gekürzt.
Es gibt laut § 31a Abs. 3 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) jedoch Sonderfälle, in denen davon abgesehen wird bzw. eine andere Form der Unterstützung gewährt werden kann. Wird das Arbeitslosengeld 2 um mehr als 30 Prozent gekürzt, können Betroffene einen Antrag auf ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen stellen. Diese sind auch zu erbringen, wenn der mit einer Sanktion belegte Hartz-4-Empfänger mit einem minderjährigen Kind zusammen lebt.