Hartz 4: Welcher Zuverdienst ist möglich?

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

Das Wichtigste zum Zuverdienst bei Hartz 4 in Kürze

Wie viel darf man bei Hartz 4 nebenbei verdienen?

Jeder Person, die ALG 2 bezieht, darf 100 Euro als Grundfreibetrag dazuverdienen. Diese Betrag wird nicht auf die bezogenen Hartz-4-Leistungen angerechnet.

Welche Freibeträge gibt es für Hartz-4-Empfänger?

Hartz-4-Empfänger können von verschiedenen Freibeträgen profitieren. So sind bei einem Einkommen zwischen 101 und 1.000 Euro monatlich zum Beispiel 20 % anrechnungsfrei.

Was passiert mit dem Zuverdienst aus einem 1-Euro-Job?

Der Zuverdienst aus einem Ein-Euro-Job wird nicht auf Hartz 4 angerechnet.

Grundfreibetrag bei Hartz 4

Der Hartz-4-Zuverdienst ist gesetzlich geregelt.
Der Hartz-4-Zuverdienst ist gesetzlich geregelt.

Bei vielen Personen hält sich hartnäckig das Gerücht, dass Hartz-4-Empfänger nicht arbeiten, sondern nur Geld vom Staat zur Sicherung ihres Lebensunter­halts erhalten. In vielen Fällen jedoch stimmt das nicht, denn: Die meisten Bezieher von Arbeitslosengeld 2 arbeiten nebenbei, um ihr Einkommen aufzubessern.

Ebenso gibt es Aufstocker, die lediglich aufgrund der Zahlung eines Niedriglohns nicht über die Runden kommen und deshalb ergänzende Hartz-4-Leistungen erhalten. Neben dem Leistungsbezug zu arbeiten, ist also keinesfalls selten.

Welche Möglichkeiten haben aber ALG-2-Empfänger nun, um sich etwas dazuzuverdienen? Wie viel darf vom Einkommen behalten werden und was wird mit dem Hartz-4-Satz verrechnet? Lesen Sie mehr dazu in unserem Ratgeber zum Zuverdienst bei Hartz 4.

Nimmt ein Hartz-4-Empfänger eine Beschäftigung auf, so gibt es immer einen Grundfreibetrag beim Einkommen, der nicht mit dem Hartz-4-Satz verrechnet wird. Ein Betrag von bis zu 100 Euro brutto dürfen sich Leistungsbezieher monatlich anrechnungsfrei zu Hartz 4 dazuverdienen. Dieser Grundfreibetrag enthält:

  • Werbungskostenpauschale in Höhe von 15,33 €
  • Absetzbeträge für die Riester-Rente und andere private Versicherungen in Höhe von 30 €
Der Zuverdienst bei Hartz 4 kann unterschiedliche Freibeträge auf den Plan rufen.
Der Zuverdienst bei Hartz 4 kann unterschiedliche Freibeträge auf den Plan rufen.

Verdienen Hartz-4-Empfänger mehr als diese 100 Euro in einem Nebenjob, können weitere Freibeträge beim Hartz-4-Zuverdienst zum Arbeitslosengeld geltend gemacht werden. Bei einem Nebeneinkommen sind ab einem Betrag von

  • 101 € bis 1.000 € brutto monatlich 20%,
  • 1.001 € bis 1.200 € brutto monatlich 10% und
  • 1.001 € bis 1.500 € brutto monatlich 10% bei Bedürftigen mit mindestens einem Kind

anrechnungsfrei. Diese Freibeträge vom Einkommen werden ergänzend zu dem oben genannten 100-Euro-Freibetrag hinzugerechnet.

Darüber hinaus können Fahrtkosten mit 20 Cent pro Kilometer abgesetzt werden, wenn Hartz-4-Empfänger an einer Maßnahme teilnehmen, die sie dem ersten Arbeitsmarkt wieder näherbringt. Auch Fahrtkosten, die durch öffentliche Verkehrsmittel entstehen, können erstattet werden. Dabei ist in der Regel die günstigste Fahrt mit dem zweckmäßigsten Verkehrsmittel zu buchen.

Weitere Artikel zum Zuverdienst bei Hartz 4:

Zuverdienst im FerienjobNebenjob bei Hartz-4-Bezug

Hartz IV und eine geringfügige Beschäftigung: Nebenverdienst bei Hartz 4

Die Lohngrenze für geringfügige Beschäftigungen, also sogenannte Minijobs, stieg zum Oktober 2022 von 450 auf 520 Euro. Die Obergrenze für Midijobs erhöhte sich von 1.300 auf 1.600 Euro. Demnach können nicht nur Hartz-4-Empfänger mehr Geld verdienen, wenn sie in einem Mini- oder Midijob beschäftigt sind.

Zudem sind Minijobs rentenversicherungspflichtig. Dadurch steht die soziale Absicherung der geringfügig Beschäftigten im Mittelpunkt. Sie erhalten Anspruch auf Erwerbsminderungsrenten und Reha-Leistungen.

Aufstocker: Wie hoch ist der Hartz-4-Zuverdienst?

Der Hartz-4-Zuverdienst kann durch einen Minijob oder eine Vollzeitstelle erfolgen.
Der Hartz-4-Zuverdienst kann durch einen Minijob oder eine Vollzeitstelle erfolgen.

Viele Hartz-4-Empfänger fragen sich: „Was darf ich bei Hartz-4 dazuverdienen?“

Andere Personen stellen sich diese Frage allerdings genau andersrum: Ab welcher Gehaltsgrenze kann aufstockend Hartz 4 beantragt werden?

Leider gibt es heutzutage immer noch viele Personen, die zwar Vollzeit arbeiten, allerdings nicht so ein großes Einkommen haben, dass sie dadurch ihren Lebensunterhalt bestreiten können.

Solche Aufstocker können ebenfalls einen Hartz-4-Verdienst erzielen, indem sie die Leistungen des ALG 2 nur aufstockend zum eigenen Lohn erhalten. Ebenfalls ist dies eine Lösung für Selbstständige oder Rentner, deren monatliche Altersvorsorge zu gering ist, um damit über die Runden zu kommen.

Vereinfacht gesagt: Aufstockern wird umgekehrt das Differenzgeld ausgezahlt, dass Hartz-4-Empfängern in der gleichen Lebenssituation zustünde, wenn diese gar nicht arbeiten würden. Aus diesem Grund ist auch ein umgekehrter Weg beim Zuverdienst zu ALG 2 möglich.

 Wie sieht es bei Ein-Euro-Jobs aus?

Das erzielte Einkommen, also der Hartz-4-Zuverdienst aus einem Ein-Euro-Job, wird nicht auf das ALG II angerechnet. Zurzeit sind Hartz-4-Empfänger grundsätzlich noch verpflichtet, Ein-Euro-Jobs anzunehmen. Jedoch kann der hilfebedürftige Hartz-4-Empfänger laut § 10 des Zweiten Sozialgesetzbuchs (SGB II) eine unzumutbare Tätigkeit auch ablehnen. Diese Ablehnung vom potentiellen Zuverdienst bei Hartz IV muss allerdings begründet sein.

Der Zuverdienst zum Arbeitslosengeld kann auch durch mehrere Jobs gleichzeitig erfolgen.
Der Zuverdienst zum Arbeitslosengeld kann auch durch mehrere Jobs gleichzeitig erfolgen.

Laut § 10 SGB II ist eine Tätigkeit dann unzumutbar, wenn:

  • die Arbeit körperlich oder geistig überfordert,
  • die Arbeit in solch einem Maße körperlich anstrengend ist, dass ein angestrebter Beruf später nicht mehr ausgeführt werden kann,
  • die Erziehung des Kindes gefährdet ist,
  • die Arbeit die Pflege eines Angehörigen behindern würde, der auf andere Art und Weise nicht versorgt werden könnte,
  • ein anderer wichtiger Grund vorliegt.
Sollte einer dieser Punkte auf Sie zutreffen, teilen Sie dieses Ihrem Sachbearbeiter schriftlich mit. Fügen Sie dem Schreiben, wenn vorhanden, ein ärztliches Attest bei.

Mehrere Nebenjobs: Arbeitslosengeld und Zuverdienst

Ebenfalls ist es ALG-2-Empfängern möglich, dass diese nicht nur einen, sondern mehrere Jobs gleichzeitig annehmen können. Wer nun aber denkt, dass somit auch mehrere Freibeträge beim Einkommen entstehen, der irrt. Denn: Ist ein Hartz-4-Leistungsbezieher in mehreren Jobs beschäftigt, so werden die jeweiligen Verdienste zunächst addiert, bevor die Freibetragserrechnung erfolgt.

Mit dieser Methode soll verhindert werden, dass ein Bezieher von ALG 2 mehrere Jobs annimmt, in denen er jeweils nur 100 Euro verdient. Somit würde er dann in jedem Job das volle Gehalt behalten können und müsste keine Hartz-4-Leistungsanrechnung über sich ergehen lassen. Ein Beispiel soll verdeutlichen, wie der Hartz-4-Zuverdienst errechnet werden kann.

Beispiel vom Zuverdienst bei Arbeitslosengeld 2

Beim Zuverdienst bei Hartz 4 kann bei einem Minijob nicht nur der 100-Euro-Freibetrag behalten werden.
Beim Zuverdienst bei Hartz 4 kann bei einem Minijob nicht nur der 100-Euro-Freibetrag behalten werden.

Roland ist Hartz-4-Empfänger. Er ist arbeitslos, hat aber einen Zuverdienst: Roland arbeitet in zwei Minijobs, bei denen er jeweils 230 Euro und 185 Euro im Monat verdient. Um auszurechnen, wie hoch sein Freibetrag ist, der beim Hartz-4-Zuverdienst nicht angerechnet wird, muss er zunächst die Gehälter beider Jobs zusammenrechnen. Es ergibt sich also ein Gesamt­verdienst von 415 Euro.

Von diesen 415 Euro Einkommen darf Roland erst einmal einen Freibetrag von 100 Euro behalten. Alles, was darüber hinausgeht – bei Roland also 315 Euro – bleibt nun mit 20 % des Wertes anrechnungsfrei.

Daraus ergibt sich ein ergänzender Freibetrag in Höhe von 63 Euro. Von dem Verdienst in Höhe von 415 Euro darf Roland also ganze 163 Euro behalten, die nicht mit dem Roland zustehenden Hartz-4-Regelsatz verrechnet werden.

Der restliche Verdienst wird Roland angerechnet und minimiert somit seinen Hartz-4-Bedarf, den er sonst vom Staat erhalten würde. Alles in allem hat er also ein monatliches Plus von 163 Euro, die er gegenüber eines Lebens, in dem er nur Hartz 4 bezieht, monatlich zusätzlich erhalten kann.

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Hartz 4: Welcher Zuverdienst ist möglich?
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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

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254 Gedanken zu „Hartz 4: Welcher Zuverdienst ist möglich?

  1. Cobra

    och verdine mur 140 euro nebenbei und mir würden 80 euro angererchent
    hab vpher 1 euroch shios und minshons hekabt de worde mir nie was angerrechte
    da kann daoch wohl wqs net stimmen
    alle waren rentenversichert und so

  2. Ingrid

    Hallo. Mein Mann bekommt Hartz 4 und wir sind in einer Bedarfsgemeinschaft mit einem Kind. Ich habe einen zusätzlichen Aushilsjob mit 75 €mtl. Ich habe lt. Amt einen Anrechnungsfreibetrag von 300 €. Das sagt mir doch das der Aushilsjob bei mir voll angerechnet wird oder liege ich da falsch? Wenn der Aushilsjob also auf meinen Mann laufen würde hätten wir dann 75 € mehr Hartz 4 Bezüge?

  3. Baris

    Hallo zusammen

    Ich komme aus Düsseldorf

    ich bin allein erziehender Vater meine tochter ist 13 jahre alt
    meine kalt miete ist 400 euro heizkosten 60 euro
    bezahle 36 das ticket meiner tochter und 59 Stadtwerke das jobcenter sagt das das für zwei personen ausreichent were aber wir kommen nicht über die runden meine tochter bekommt kaum noch taschengeld von mir kann mir bitte jemand sagen was mir zusteht wäre sehr dankbar

    von der arbeit bekomme ich im monat

    Bruto: 700 euro /Neto 571.19 euro
    Kindergeld: 194
    74 euro jobcenter

    das sind meine monatlich einkommen

    Ich bedanke mich im voraus

    1. Cobra

      aussgaben also 555 das ist fast das was du vedienst
      zum leben haste also nur 284,19
      da kann was net stimmen

  4. Felix

    Hallo,
    ich beziehe seit einiger Zeit Hartz4. War in der Zwischenzeit für eine Woche sozialversicherungspflichtig Beschäftigt. Für die eine Woche habe ich ein Gehalt in Höhe von 354,90€ Brutto und 239,35€ Netto auf meinem Konto überwiesen bekommen. Wie wird dies berechnet? Also wie viel wird mir zugesprochen und wie viel angerechnet? Danke

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Felix,

      die Freibeträge können Sie unserem Ratgeber entnehmen. Es gilt ein Grundfreibetrag von 100 Euro.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  5. Alexandra

    Hallo!
    Leider steige ich auch nicht so ganz durch, deshalb hier meine Frage:
    Ich arbeite zur Zeit nur in einem „Midijob“ ,werde zusätzlich vom Amt aufgestockt, und bekomme als alleinerziehende Kindergeld.
    Nun würde ich gern noch einen Minijob annehmen, quasi auf 450 € Basis. Ich habe jetzt aber Bedenken , das ich evtl nur 100 € in diesem Job verdiene , in manchen Monaten. Dann würde mir das Amt aber dennoch ersteinmal 450 € Anrechnen und mich dann mit ca 20 € Aufstocken !??( bekomme ca 464 € vom Amt) Das würde ja bedeuten , daß ich 330 € weniger im Monat habe als ohne 450€ job…klar, irgendwann zahlt dasAmt das dann nach, aber Wann??
    Durfte ich denn die 100 € ohne Abzüge behalten?
    Und wenn ich tatsächlich auf diese 450€ gehalt kommen sollte, was bleibt mir davon? Wie hoch sind die Abzüge?
    Danke schon mal , ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.
    LG

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Alexandra,

      bei unregelmäßigem Einkommen wird das Amt Ihnen in der Regel ein fiktives Einkommen berechnen. Sie dürfen von Ihrem gesamten Erwerbseinkommen 100 Euro komplett behalten, sowie 20 % des weiteren Einkommens bis 1.000 Euro und 10 % der darüber liegenden Beträge.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  6. Kasia

    Hallo,
    Ich verdiene im Monat 206 Euro dazu. wieviel darf ich davon behalten? Rest werde abgenommen von hartz 4 automatisch???

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Kasia,

      Sie dürfen von Erwerbseinkommen 100 Euro vollständig behalten sowie 20 % vom Restbetrag. Dementsprechend können Sie im Regelfall mit ungefähr 121,20 Euro rechnen.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  7. Carsten

    Hallo zusammen
    Ich beziehe Hartz IV und hätte ein Angebot für eine zeitlichbegrenzten Job von 16 Tagen.
    In den 16 Tagen verdiene ich, ohne Anfahrt von täglich 180km, 2300 Euro
    Davon darf 100 und dann von 2200 nur 20% behalten ?!
    Ergibt 540 Euro.
    Habe ich das richtig verstanden ?

    Würde mich freuen wenn es anders wäre, daher freue ich mich auf Belehrung

    Gruß
    Carsten

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Carsten,

      das ist korrekt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  8. Elisabeth O.

    Hallo ich fange einen Minijob an und werde so ca.288€ zum Hatz4 dazu verdienen.Was bleibt mir davon?Und wieviel vom normalen Hartz4 Satz bekomme ich dann noch?Und die Kosten für meine Wohnung bleibt das dann wie bis jetzt? Ich finde das alles „einbißchen“ verwirrend.Wäre super wenn mir jemand von euch da weiter helfen könnte?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Elisabeth,

      in der Regel bleiben alle Zahlungen gleich und Ihr Einkommen wird auf Ihre Bezüge angerechnet.
      Vermutlich bleiben Ihnen dann 137,60 € vom Einkommen.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  9. Tania

    Folgende Situation: Ich verdiene freiberuflich etwa 90 € im Monat. Das ist ja frei.
    Jetzt könnte ich bei einem gemeinnützigen Verein 150 Euro im Monat Aufwandsentschädigung erhalten. Ist die dann auch frei, oder gilt da die 20% Regel?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Tania,
      die ersten 100 € sind frei, der Restbetrag nur zu 20 %. Vermutlich bleiben Ihnen also 110 €.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  10. Franziska

    Hallo. Ich bin alleinerziehend mit einem Kind und beziehe Hartz 4. Nun möchte ich mir etwas dazuverdienen. Ist der Freibetrag genauso hoch wie als wenn ich allein wäre? Ich habe von einigen Seiten gehört, daß ich als Mutter mehr dazuverdienen könnte. Stimmt das? Und wieviel?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Franziska,

      der Freibetrag ist immer gleich. Dabei spielt es keine Rolle, dass Sie alleinerziehend sind.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  11. Ronny K.

    Hallo Liebe Gemeinde.Ich möchte mal wissen was bleibt mir und meiner Familie übrig,wenn ich ein midijob annehme von 850 Euro brutto?Wir bekommen ALG II (Bedarfsgemeinschaft von insgesamt 5 Personen.3Kinder 2 Erwachsene).Unsere Hartz 4 Satz beträgt insgesamt 1494€ für alle(Miete 500€).Dazu würden ja dann Fahrtkosten entstehen weil ich 5 mal in der Woche dann 60km fahren muss.Ist das für uns vom Vorteil oder habe ich im Endeffekt nur Minus?mfG Ronny Klage

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Ronny,

      ein Minus werden Sie in der Regel nicht haben. Wie viel Sie von Ihrem Gehalt behalten dürfen, ergibt sich aus dem Aufrechnungsschlüssel, der oben im Artikel aufgeführt ist.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  12. Lena

    Hallo,
    ich beziehe ALGII/Hatz IV, da ich nicht bei meinen Eltern wohnen kann und weiterhin zur Schule gehe.
    2020 mache ich mein Abi und möchte dann gerne nicht mehr vom Jobcenter abhängig sein. Aber das Hartz IV Geld reicht nicht wirklich aus, um ein bisschen was anzusparen, damit ich ein bisschen Startkapital für eine Ausbildung/Studium habe.
    Was für Möglichkeiten habe ich, mir etwas dazuzuverdienen?
    Meine Schule bietet,beispielsweise, ein Schüler-helfen-Schüler Nachhilfeprogramm an, wo man ein paar Euro pro Nachhilfestunde verdient. Würde mir das auch angerechnet werden?

    Ich wäre sehr dankbar für ein paar Tipps 🙂
    LG Lena

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Lena,

      das kommt darauf an, wie alt Sie sind. Auch Schüler haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zu jobben, müssen sich dabei aber ganz genau an das Jugendarbeitsschutzgesetz halten. Die Minijob-Zentrale hilft hier weiter. Zusätzlich können natürlich Leistungen nach dem Ausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragt werden. Dies sollte unbedingt zeitnah geschehen, da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  13. Elena

    Hallo,

    Mein Sohn verdient bei der Sonntagszeitung 34€ mon. Nach 5 monaten habe ich Nachzahlung bekommen von 300€. Bei dem JC kann mir keiner klare antwort geben warum so wiel . Und warum wird es überhaupt angerechnet. Die sagen nur das hängt von dem Kindergeld und Kinderunterhalt ab und mein Sohn bekommt schon viel zu viel.( 235€ unterhalt und 190€ kindergeld) Stimmt das was sie sagen?
    Lg Elena

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Elena,

      grundsätzlich ist es möglich, dass das Jobcenter Kindergeld auf Ihre Bezüge anrechnet. Das hat das Bundesverfassugnsgesetz 2010 entschieden (Az. 1 BvR 3163/09).

      In Ihrem speziellen Fall fehlt uns leider die Einsicht. Wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen, können Sie sich eine Rechtsberatung suchen.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  14. Markus

    Hallo,
    ich hab da eine Frage.

    Ich bekomm Hartz4, arbeite bei einem Verein und bekomm Monatlich 100 Euro.
    Soweit ist es okay.
    Aber nun meinte einer vom Verein, das ich 163 Euro da bekommen kann, die auch nicht angerechnet werden.

    Meine Frage:
    Kann ich wirklich jetzt 163 Euro bekommen, ohne das es mit angerechnet wird, obwohl ich nur beim Verein etwas dazu verdienen?
    Oder bleibt das bei dem Fall bei 100 Euro?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Markus,

      sofern Sie bei einem gemeinnützigen Verein tätig sind und eine Aufwandsentschädigung erhalten, kann diese pauschal bis zu 175 Euro betragen, ohne angerechnet zu werden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  15. Uwe H.

    Hallo:

    Habe eine Frage, ich bekomme Hartz 4 ,und ich arbeite halbtags auf einem Campingplatz, dieser Job ist Sozial versichert, jetzt will der Jobzenter,das ich zusätzlich einen 450,00 Eoro Job dzu mache,

    ich bekomme vom Jobcenter 500,00 Eoro Mite, plus 32,00 Euro Lebensunterhalt ,und plus mein Lohn von 545,00 Eoro Netto im Monat, sind zusammen 1077,00 Euro,

    Nach meiner Rechnung würde ich im Monat mit beiden Jobs auf 995,00 Euro im Monat kommen, abzüglich meiner Miete ,die ich selber dann bezahle, habe ich zum Leben ,nur noch 495,00 Euro , dann Abzüglich der Kosten für mein Auto 200,00 Euro ,sprich diese 200,00 Euro ist eine Art von Sammelrechnung,sprich Reperatur,Versicherung,K F Z Steuer,und Bezienkosten zusammen, weill…..,brauche das Auto zwegst Arbeit,

    jetzt meine Frage?, bin ich dazu verpflichtet ,den zusätzlichen 450,00 Euro Job zu machen?

    M.F.G. U. H.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Uwe,

      diesbezüglich sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  16. Jessica H.

    Hallo ich finde das nicht gut das was von 160€ was abgezogen wird sollen doch froh sein das Mann mit hartz4 arbeiten geht Mann könnte ja auch nichts tun dann sind die anderen auch am mekern ich finde das nicht schön Mann will ja auch und dann bekommt Mann so wenig traurig

  17. moritz s.

    Ich habe auch eine Frage, hoffe die kann mir so beantwortet werden.

    101 € bis 1.000 € brutto monatlich 20%,
    1.001 € bis 1.200 € brutto monatlich 10% und
    1.001 € bis 1.500 € brutto monatlich 10% bei Bedürftigen mit mindestens einem Kind.
    Wie wird das genau gerechnet?
    Beispiel:
    Ich hätte 1000eu im Monat was man dabei verdienen kann, das wären 200eu dazu / 20%
    Wenn ich 1200eu verdienen würde noch, bekommt man nur noch 120eu dazu verdient? oder werden die 10% dann von 1001-1200 berechnet und kommt drauf?

    Kann mir das bitte wer beantworten.

    Das wäre ja sonst sehr sehr unlogisch, ich koste dem Amt 850eu mit Krankenkasse im Monat, da bekomme ich 720eu von, was echt zum Leben zu wenig ist. Wenn man dann die Möglichkeit hätte, wozu man schon gezwungen wird, das man sich selber aus der Situation befreit weil Maßnahmen viel zu lange dauern. In mein Fall, REHA Umschulung dauert 2 Jahre ab der Maßnahme Sep 2018 und ich muss mit 720eu so lange auskommen und das im Alter von 34 und als Beruf unfähiger und mit berufsbedingter Erkrankung und 350eu Warmmiete.

    Dann hätte ich ein Minus von 80eu und Gewinn für das Amt erwirtschaftet?
    Ich bin schockiert und fassungslos wie man vom Arbeitsamt und Sozialamt behandelt wird und wie langsam das alles geht.
    Die wollen angeblich sparen, was so nicht der Fall sein kann. Jetzt muss ich zusätzlich, mich schützen mit einen Anwalt damit ich zu meinen Recht komme und mir nicht alles negativ ausgelegt wird und ich schnellst möglich, wieder weg von den Verein bin.
    Wenn man dann sogar was hat, womit man sich eventuell selber schneller aus der Situation befreien kann, wird das einen auch noch zusätzlich schwer und Kompliziert gemacht!
    Ich verstehe das man da die Motivation verliert und besser im Sessel/Sofa Moos ansetzten könnte.
    Es ist zum einen nicht gut wenn man nichts macht aber wenn man was macht, wird ein das negativ ausgelegt noch. Da müsste jeder Psychologe beim Arbeitsamt Alarm schreien, das es so nicht gut klappen kann und demotivierend ist.
    Da ist es normal das viele es als komplett Sinnlos ansehen, was zu tun! Da sollte sich die Politik echt mal Gedanken zu machen, das dieses System das gegenteil von dem bringt, was es eigentlich soll!
    Leute die was tun wollen zu Unterstützen, statt den zusätzlich Steine im Weg zu legen das sie sich selber aus ihrerer Situation befreien können!
    Das sollte belohnt werden, das man den Job vom Amt mit ausführt. Wenn ich so unproduktiv gearbeitet hätte, hätte ich nie eine Feste Stelle bekommen und wäre auch nicht in der Reha Maßnahme jetzt, da mein Rücken nicht kaputt wäre-.-

    Frechheit echt.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Moritz,

      bei einem Bruttoeinkommen von 1000 Euro sind 20 % plus ein Freibetrag von 100 Euro anrechnungsfrei. 280 Euro wären dementsprechend anrechnungsfrei. 720 Euro werden auf den maßgeblichen Regelsatz angerechnet, sodass dieser gekürzt wird. Bei 1200 brutto erhalten Sie 210 Euro anrechnungsfrei und der Rest wird auf Hartz 4 angerechnet.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  18. Steffi K.

    Hallo

    Bei mir hat das Jobcenter einen 450 euro Job angerechnet. wohl die noch keinen Lohnzettel von meiner neuen Arbeit hatten- ich nur 95-106 Euro verdiene beim Zeitungszustellen. Ich bekomme nicht einmal das voll ALG 2 was wir zusteht. Miete bekomme ich noch. Aber wie soll ich schön mit 95 Euro im Monat leben.
    Möchte mal fragen ob rechtens ist.
    Ob das Jobcenter nicht fehler gemacht hat.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Steffi,

      leider dürfen wir keine kostenlose Rechtsberatung geben. Grundsätzlich sind allerdings 100 Euro Einkommen anrechnungsfrei. Ihren Bescheid können Sie kostenlos von einem Anwalt auf Fehler hin überprüfen lassen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

    2. Madeleine

      Hallo!

      Übrigens zum Anwalt: Lieber ein mal zu viel einschalten als dem Amt Geld zu schenken, weil
      eine Kostenübernahme kann beantragt werden, so daß ich keinen Cent bezahle bei Rechtsstreitigkeiten bei Hartz IV. Das kann der Anwalt aber genau erklären und entsprechende Formulare mit ausfüllen. Oder eine gute Rechtsschutzversicherung tut unter Umständen auch ihren Dienst.

      Gutes Gelingen und um die wenigen Rechte, die man als Randerscheinung der Gesellschaft hat, streiten. In diesem Sinne:

      Mfg
      Madeleine

  19. denise

    Hallo Zusammen…

    Ich beziehe zur zeit keine Leistungen mehr vom arbeitsamt… aber mein vertrag läuft bald aus und ich wollte mich mal informieren.

    Also ich würde einen 450 euro job annehmen und einen minijob auf 160 euro basis.

    wie wird das dann angerechnet oder was bleibt mir dann davon übrig?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Denise,

      das Einkommen wird zusammengerechnet. Von den 610 Euro bleibt ein Freibetrag von 100 Euro übrig. Zusätzlich sind 20 % anrechnungsfrei, sodass 202 Euro übrig bleiben.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  20. Ute

    Hallo,
    Ich habe selbst einen 450€ Job meine Tochter 19, die mit mir zusammen wohnt möchte auch neben der Schule einen 450€ Job annehmen. Wie viel kann sie dann von den 450€ behalten.
    Gruß Ute

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Ute,

      für Ihre Tochter gilt ein Freibetrag von 100 Euro pro Monat. Sollte Ihre Tochter allerdings maximal vier Wochen lang einen Ferienjob ausüben, darf sie jährlich 1200 Euro hinzuverdienen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  21. Ines

    Hallo,
    mein Sohn könnte demnächst für 4 Std. die Woche arbeiten gehen.
    Ich bekomme ALG2 und arbeite auf 450,-€ Basis.
    Wird sein Verdienst bei mir mit aufgerechnet oder hat er seinen ‚eigenen‘ Freibetrag von 100€, die er ohne Abzüge behalten darf?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Ines,

      Ihrem Sohn steht in diesem Fall ein eigener Freibetrag von 100 Euro zu. Das restliche Einkommen wird auf seinen Regelsatz angerechnet.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  22. Steffi

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich habe eine Nebenjob angenommen.
    Das Amt zog mir gleich 80,- Euro ab.
    Die Berechnung war 200 – 100 = 100,- Freibetrag
    100 : 100 x 80 = – 80 Euro

    Vorher hatte ich rund 636,- Euro erhalten, jetzt 556,- Euro mit Miete usw. (Differenz 80,- Euro)
    Kann ich alles nach vollziehen. Aber nur hab ich den Lohnzettel nach gereicht, wo ich nur 122,- Euro im Monat erhalten habe. Diesen auch dem Amt zukommen lassen.
    Dachte, naja es wird schon verrechnet. Aber nun ist der neue Monat ebenfalls mit 80,- Euro berechnet wurden.

    Meine Frage ist nun. Da ich vorher 636,- Euro erhalten habe, ging ich davon aus, das ich 100,- zusätzlich habe.(Freibetrag, der angeblich nicht angerechnet wird), plus die 20%

    Wären es dann nicht zusammen gerechnet einen Betrag von 636,- Euro plus 100,- Euro Freibetrag, plus 22,- davon 80% =17,60 gehen an das Amt – bleibt Rest 4,40 Euro. So das ich zusammen 740,40 hätte.

    Liege ich da jetzt falsch.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Steffi,

      Sie erhalten nicht das gesamte Geld vom Jobcenter, sondern zudem einen Teil von Ihrem Arbeitgeber, sodass Sie durchaus insgesamt gerechnet auf eine höhere Summe kommen müssten.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  23. Diana R.

    Guten Tag.

    Ich befinde mich in der Ausbildung zur ex. Altenpflegerin, habe 3 Kinder und bekomme aufstockend ALG 2. darf auch ich einen Nebenjob annehmen? Oder wird in meinem Fall alles hinzuverdiente aus einem Nebenjob vom Satz abgezogen, da ich ja ein Ausbildungsgehalt erziele? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Diana

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Diana,

      das Einkommen aus dem Nebenjob wird selbstverständlich ebenfalls auf den Regelsatz angerechnet.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  24. Melanie

    Ich hab gedacht man darf 150 verdienen ohne das es angerechnet wird? Damals im 1 euro job sagte einer mir ich darf 180 verdienen ohne das es angerechnet wird weil er darf bis 180 euro auszahlen.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Melanie,

      Einnahmen aus einem Ein-Euro-Job werden nicht auf den Regelsatz angerechnet. Handelt es sich um andere Einnahmen sind 100 Euro und weitere 20 % von der restlichen Summe anrechnungsfrei.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  25. William

    Hallo 🙂
    Also,
    Meine Mutter hat sehr große Probleme mit dem Jobcenter. Das jc rechnet Geld an was nicht existiert und zählt auch keine frei Beträge. Meine Mutter hat eine Teilzeitstelle ca 700€ netto. Meine Schwester (noch bei Mutter lebend) studiert und kellnert bei Gelegenheit und hat auch eine geringfügige Beschäftigung wo sie bisher nicht über 300€ kam.
    .
    Das Jobcenter reagiert auf keinen Widerspruch, sogar der Anwalt wird seit einem Jahr ignoriert. Und jetzt ist es sogar so, das dass Jobcenter Geld von vor nem Jahr zurück will obwohl dort das selbe Einkommen floß wie heute. Das Jobcenter zahlt so ca 30€ und die wollen diese in einer Summe zurück die weder nachzuvollziehen ist noch -wie ich denke- richtig ist.
    Was kann ich tun um einen normalen Zustand zu erreichen? Also das dass Jobcenter eine ernsthafte Berechnung tätigt und nicht zahlen aus dem Himmel greift?

    Vielen dank

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo William,

      wir dürfen leider keine Rechtsberatung geben. Dazu müssen Sie sich an einen Anwalt wenden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

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