Mehrbedarf bei Hartz IV: Wer bekommt zusätzliche Leistungen?

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

Das Wichtigste zum Mehrbedarf in Kürze

Was ist ein Mehrbedarf?

Es handelt sich dabei um eine zusätzliche finanzielle Leistung vom Jobcenter, welche Bedarfe decken soll, die nicht durch den Regelsatz abgedeckt sind.

Unter welchen Umständen wird ein Mehrbedarf bewilligt?

Unsere Grafik veranschaulicht, unter welchen Umständen Sie einen Mehrbedarf vom Jobcenter erhalten können.

Wie kann ich einen Mehrbedarf beantragen?

Sie müssen dazu einen entsprechenden Antrag stellen. In vielen Fällen müssen Sie zusätzlich Nachweise erbringen, wie etwa eine ärztliche Bescheinigung. Hier können Sie nachlesen, wie die Beantragung von einem Mehrbedarf beim Jobcenter üblicherweise abläuft.

Mehrbedarf laut § 21 SGB II

Ein Mehrbedarf kann beispielsweise bei Alleinerziehenden bestehen.
Ein Mehrbedarf kann beispielsweise bei Alleinerziehenden bestehen.

Bedürftigen Arbeitslosen steht ein Hartz-IV-Regelsatz zu. Die Leistungen bemessen sich nach den individuellen Umständen des Antragstellers. In einigen Fällen kann es allerdings dazu kommen, dass trotz ALG II ein Mehrbedarf besteht.

In Paragraph 21 Sozialgesetzbuch II (SGB II) sind die Voraussetzungen für einen Mehrbedarf definiert. So können beispielsweise Schwangere einen Antrag auf Mehrbedarf beim Jobcenter stellen. Doch wer ist noch von dieser Regelung betroffen?

Dieser Frage widmet sich der folgende Ratgeber. Außerdem erfahren Sie, wie hoch die zusätzlichen Leistungen ausfallen und ob diese auch rückwirkend angerechnet werden können.

Grafische Übersicht: In diesen Fällen kann ein Mehrbedarf gewährt werden

Unserer Grafik können Sie entnehmen, wann bei Hartz-4-Bezug die Beantragung von einem Mehrbedarf in Betracht kommt.
Unserer Grafik können Sie entnehmen, wann bei Hartz-4-Bezug die Beantragung von einem Mehrbedarf in Betracht kommt.

Was ist ein Mehrbedarf und wann können Sie ihn geltend machen?

Ein Mehrbedarf entsteht immer dann, wenn die Regelsatzleistungen vom ALG II nicht ausreichen, um besondere Umstände finanziell zu decken. Dies kann, wie bereits erwähnt, beispielsweise bei einer Schwangerschaft der Fall sein. Grundsätzlich definiert das SGB II in § 21 Mehrbedarf als „Bedarfe […], die nicht durch den Regelbedarf abgedeckt sind.

Es ist also ein besonderer Bedarf, zusätzlich zu Hartz 4. Ein solcher kann bei folgenden Gruppen anerkannt werden:

  • Schwangere ab der zwölften Schwangerschaftswoche
  • Alleinerziehende (mit einem oder mehreren Kindern)
  • Bei behinderten Leistungsberechtigten, die an einer Maßnahme zur Teilhabe und Bildung teilnehmen
  • Menschen, die sich kostenaufwendig ernähren müssen (beispielsweise durch eine chronische Krankheit)
  • Bei dezentraler Warmwasseraufbereitung (damit kein Nachteil gegenüber Leistungsberechtigten mit Zentralheizung entsteht)
  • Sonderfälle bzw. Härtefälle (wenn beispielsweise unabweisbare Kosten durch ärztlich verschriebene Pflegeprodukte auftreten)

In all diesen Fällen kann ein Mehrbedarf per Antrag eingefordert werden. Nach Prüfung des Sachverhalts erhalten Berechtigte dann eine zusätzliche Geldsumme zum Regelsatz monatlich überwiesen.

Ein Mehrbedarf steht Ihnen zu, wenn Sie die Voraussetzungen laut § 21 SGB II erfüllen. Es handelt sich nicht um eine Ermessensentscheidung vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit, sondern um ein gesetzlich verankertes Anrecht auf diese Leistungen.

Weitere Artikel zum Mehrbedarf:

Mehrbedarf bei Behinderung Mehrbedarf bei Diabetes Mehrbedarf für Alleinerziehende Mehrbedarf für ein behindertes Kind Mehrbedarf für Schwangere Mehrbedarf für Warmwasser Mehrbedarf bei kostenaufwändiger Ernährung

Wie läuft die Berechnung vom Mehrbedarf bei ALG II ab?

In Paragraph 21 SGB II ist geregelt, wie hoch die Zusatzzahlungen ausfallen.
In Paragraph 21 SGB II ist geregelt, wie hoch die Zusatzzahlungen ausfallen.

Der Mehrbedarf wird in den meisten Fällen nicht individuell berechnet, sondern ist im Gesetzestext definiert.

Er richtet sich prozentual nach dem Regelsatz, der dem Antragsteller ohnehin zusteht.

Allerdings trifft dies nicht auf den besonderen Bedarf bei der Warmwasserversorgung, der Ernährung oder in Härtefällen zu.

Hierbei kann die Zahlung den individuellen Umständen angepasst werden. Dabei handelt es sich immer um Einzelfallentscheidungen. Sind zum Beispiel die Kosten für eine spezielle Ernährung besonders hoch, so wird auch die Mehrbedarfszahlung höher ausfallen.

Gleiches gilt bei jeder Härtefallentscheidung. Da hier ohnehin besondere Umstände zu berücksichtigen sind, kann keine pauschale Angabe über die Höhe der zusätzlichen Leistungen getroffen werden.

Mit einigen Ausnahmen ist die Berechnung vom Mehrbedarf in § 21 SGB II vorgeschrieben und richtet sich prozentual nach dem Regelsatz, den der Hartz-IV-Empfänger ohnehin erhält.

Wie verhält es sich bei einer Laktoseintoleranz?

Umstritten ist die Frage, ob eine Unverträglichkeit gegen Milcheiweiß einen Mehrbedarf wegen erhöhter Lebensmittelkosten rechtfertigt. Ein Mann hatte Anfang 2016 vor dem Sozialgericht Darmstadt geklagt und wollte erwirken, dass auch in diesem Fall zusätzliche Leistungen gezahlt werden.

Die Richter wiesen diese Klage allerdings zurück. In der Begründung hieß es, dass eine Laktoseintoleranz nicht grundsätzlich höhere Lebensmittelkosten verursachen würde. Entsprechende Produkte seien im Discounter erhältlich und würden daher keine Mehrkosten verursachen.

Allerdings kann dieser Urteilsspruch nicht pauschal auf alle Fälle übertragen werden. Es gibt durchaus Ausnahmen, beispielsweise, wenn es sich um eine stark ausgeprägte Laktoseunverträglichkeit handelt, bei der der Betroffene gar keinen Milchzucker essen kann. Dabei handelt es sich allerdings immer um eine Einzelfallentscheidung, die die individuellen Umstände berücksichtigt.

Wie hoch ist die zusätzliche Summe von Hartz IV bei Mehrbedarf?

Aus dem Gesetzestext folgt folgende Aufteilung in Bezug auf die Höhe der zusätzlichen Leistungen durch einen festgestellten Mehrbedarf.

Sie werden prozentual zum Hartz-IV-Regelsatz angegeben:

  • Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche: 17 %
  • Körperlich oder geistig behinderte Menschen, die an Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen: 35 %
  • Alleinerziehende mit einem Kind unter sieben Jahren: 36 %
  • Alleinerziehende mit zwei oder drei Kindern unter 16 Jahren: 36 %
  • Alleinerziehende mit fünf Kindern oder mehr: für jedes Kind 12 % (bis zu 60 % maximal)

Diese Zahlungen stehen jedem ALG-II-Beziehenden zu, bei dem ein Mehrbedarf vorliegt. Sie können per Antrag eingefordert werden.

Antrag auf Mehrbedarf

Die Grundsicherung soll bei Mehrbedarf durch zusätzliche Zahlungen gewährleistet werden.
Die Grundsicherung soll bei Mehrbedarf durch zusätzliche Zahlungen gewährleistet werden.

Die Beantragung von Zusatzleistungen wegen eines Mehrbedarfs erfolgt beim zuständigen Jobcenter. Dabei sind für die unterschiedlichen Voraussetzungen verschiedene Formulare auszufüllen. Die entsprechenden Vordrucke werden Ihnen ebenfalls im Jobcenter ausgehändigt.

Handelt es sich beispielsweise um einen Antrag aufgrund einer kostenaufwendigen Ernährung, ist eine ärztliche Bescheinigung beizufügen. Somit können Sie beweisen, dass auch tatsächlich ein Mehrbedarf besteht.

Gleiches gilt für eine Schwangerschaft. Auch hier ist eine Bestätigung des Mediziners erforderlich, damit das Jobcenter einen Mehrbedarf anerkennen kann. Bei einem Anspruch wegen erhöhter Kosten bei der Wasserversorgung ist eine Bescheinigung vom Vermieter erforderlich.

Hier kann die Berechnung der zusätzlichen Zahlungen nach einem Prozentsatz erfolgen oder im Einzelfall höher angesetzt werden. Dazu ist eine detaillierte Beschreibung des Zustandes vonnöten. Weiterhin wird ein Mehrbedarf in diesem Fall für jede in dem Haushalt lebende Person anerkannt.

Es können auch mehrere Mehrbedarfe anerkannt werden. So können Alleinerziehende beispielsweise auch eine kostenintensive Ernährung benötigen. In diesem Fall sind verschiedene Leistungen denkbar. Allerdings wird in § 21 Absatz 8 SGB II eine Höchstgrenze der Zusatzzahlungen festgelegt:

Die Summe des insgesamt anerkannten Mehrbedarfs […] darf die Höhe des für erwerbsfähige Leistungsberechtigte maßgebenden Regelbedarfs nicht übersteigen.

Kann man Mehrbedarf rückwirkend beantragen?

Wird ihr Mehrbedarf nicht anerkannt, kann ein Anwalt Ihnen helfen, diesen einzufordern.
Wird ihr Mehrbedarf nicht anerkannt, kann ein Anwalt Ihnen helfen, diesen einzufordern.

Wie verhält es sich aber, wenn der Mehrbedarf erst einige Zeit nach dessen Berechtigung beantragt wird? Können die Leistungen auch rückwirkend eingefordert werden?

Grundsätzlich ist dies zulässig, dazu ist allerdings ein taggenauer Nachweis vom Beginn des Anspruchs auf Zusatzleistungen erforderlich.

Es empfiehlt sich also, dass Sie den Antrag auf Mehrbedarf umgehend beim Jobcenter einreichen, wenn Sie diesen feststellen. Kommt es bei der Bearbeitung zu Verzögerungen oder Sie müssen Ihren Anspruch durch einen Anwalt durchsetzen, so werden die Zahlungen in jedem Fall rückwirkend geleistet.

Wird Ihre Beantragung abgelehnt, obwohl rechtlich ein Anspruch auf einen Mehrbedarf besteht, so können Sie dieses Recht gegenüber dem Jobcenter auch einfordern. Gegebenenfalls kann dazu ein Anwalt vonnöten sein, der Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht und Ihre Interessen gegenüber der Behörde vertritt.

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Mehrbedarf bei Hartz IV: Wer bekommt zusätzliche Leistungen?
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Sarah K.

Seit 2016 unterstützt Sarah das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org und erstellt Content für die unterschiedlichsten Themen aus dem Sozialrecht. Zudem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

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46 Gedanken zu „Mehrbedarf bei Hartz IV: Wer bekommt zusätzliche Leistungen?

  1. Nele M.

    Hallo,

    ich Frage mich, ob mir ein Mehrbedarf zum Umgangsrecht zusteht.
    Mir entstehen durch zwei Abholfahrten meiner Tochter (knapp 3J) monatlich ca. 180€ Kosten. Der Kindsvater lebt 209km entfernt.
    Er holt die Kleine jeweils bei mir ab und ich hole sie dann wieder bei ihm. Er trägt seine Fahrtkosten und ich meine.
    Der Betrag ist sehr hoch, um ihn vom Regelbedarf zu bestreiten.

    Ich bin zum 1.2.23 umgezogen und habe beim neuen Amt direkt bei Antragstellung um Prüfung des Mehrbedarfs gebeten.
    Ein Mehrbedarf für Strom (Boiler) wurde unkommentiert gewährt.
    Der Mehrbedarf für das Umgangsrecht blieb unkommentiert.
    In einer Mail vor ca. 2Wochen verwies ich darauf und stellte erneut den Antrag. Ich erhielt bisher keine Antwort.

    Ich habe momentan das alleinige Sorgerecht, falls dies eine Rolle spielt. Fakt ist, wir teilen uns die hohen Fahrtkosten und ich kann sie mir vom Regelbedarf nicht leisten. Natürlich soll unsere Tochter weiterhin die Möglichkeit haben ihren Vater zu sehen.

    Vielen Dank im Voraus
    Nele M.

  2. christian w.

    Hallo,
    ich finde diese Auskunftsseite sehr gut.
    Da meine Situation sehr speziell ist, nehme ich an, dass alles ueber „Ermessensspielraum“ des Bearbeiters laeuft.
    In meinem Fall ist das die Deutsche Botschaft, weil ich auf Grund eines rechtlichen Konflikts ins Ausland reisen musste.
    Ich habe dies „freiwillig“ gemacht, weil ich Inhaftierung vermeiden wollte und habe mich ordnungsgemaess abgemeldet und da mir von allen Stellen mitgeteilt wurde, dass im Ausland keine Moeglichkeit besteht, weiter Bezuege zu beziehen, bin ich davon ausgegangen, dass die stimmt.
    Jetzt hat mir die Corona-Krise und damit die auslaendischen Behoerden einen Strich durch meine Rechnung gemacht und ich sitze weiterhin und fuer bis jetzt noch nicht definierte Zeit im Ausland fest.
    Laut Konsulatgesetz habe ich erfahren, dass doch Hilfeleitungen in meinem Fall moeglich sind.
    Leider wird dies nicht ordnungsgemaess angewendet.

    Was kann ich in diesem Fall machen?

    Vielen Dank

  3. Simone H.

    Sehr geehrte Damen und Herren!
    Da ich demnächst das 1.mal zur Reha fahre und Hartz IV erhalte ,kann ich denn auch Mehrbedarf beantragen für nötige Sachen die man in einer Reha so braucht, würde mich sehr freuen,wenn ich von ihnen eine Antwort erhalten bekomme!
    Recht vielen Dank im voraus!

  4. michael

    Ich beziehe harz4 in Jobcenter Leipzig. Jetzt, wann alle kämpfen gegen Coronavirus zieht mir Jobcenter 80 Euro von Grundleistung, 10% für Kaution und 10% weil Jobcenter meint, dass ich überbezahlt war. Ich habe gebetet Anziehungen zu stoppen und nach dem Karantine wieder aufnehmen. Mir würde abgesagt mit Begründung, dass Jobcenter kann bis 30% abziehen. Toll. So helfen uns Beamten in eine schwere Zeit.

  5. P.A

    Hallo ich bin seid 21jahren Verheiratet und z.Zeit aus Psychischen Gründen mit 50% SSG Arbeitsunfähig .
    Mein Mann ist im Festen Arbeitsverhältnis seid 38jahren und wir sind beide in Insolvenz.
    Meine Kinder und ich haben Pflegegrad 1
    Wir habe 2 Kinder im Alter von 13 & 16 jahren, (mit SSG von 30% SSG auf Geistigebehinderung der13jährige Tochter & 50% SSG bei Psychischerkankung des Sohnes ) . Ich selber gehe in eine Gruppe zu wieder Erreichung der Arbeitsfähige beim Sozialdienst St.Georg Werk . Mein Mann hat ein Bruttoverdinst im Durchschnidt von ca. 2500€ wir zahlen eine Warm Miete i.h 750€ und Strom zwischen 50-100€
    Auto und Versicherungen etc. Minus Insolvenz. Plus Kindergeld i.h 388€ bleibt uns zu viert einen Monatlichen Lebensunterhalt 1200€-1400€
    Unser Sohn ist Adipositas und hat ADHS und ich selber habe ADHS , BORDERLINE, DEPRESSIONEN und BANDSCHEIBENVORFALL ETC. Verschiedene Körperliche Krankheiten ( Herzprobleme ). Mein Mann steht mit Vorbehalt unter Gesätzlicher Betreung und ich stehen OHNE VORBEHALT unter Gesätzliche Betreuung.
    Jetzt meine frage: Können wir irgend wo Finanzeller Unterstützung irgendwo Beantragen und wenn ja wo?

  6. Rosi

    Hallo
    ich beziehe Altersrente und bekomme Aufstockung Grundsicherung, da meine Rente nicht reicht. Mein Enkel lebt seit 8 Jahren bei mir als Pflegekind und ich bekomme auch Pflegegeld für meinen Enkel. Nun meine Frage .. steht mir ein Mehrbedarf für Alleinerziehende zu ?
    Mit freundlichen Grüssen R.Lange

    1. Ingeborg S.

      Hallo Rosi-ja,der mehrbedarf wegen Alleinerziehung steht dir auch beim Bezug von ALG2 oder Grundsicherung(Sozialhilfe) zu!

  7. Christina

    Guten Tag ,
    Ich habe auch eine Frage, ich beginne einen Lehrgang ( über 4 Monate ) der über das JC bezahlt wird, habe ich ein anrecht auf einen Mehrbedarf?
    Das JC hat sich dazu leider nicht geäußert.

    Mit freundlichen Grüßen und Danke für Ihre Mühe !

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Christina,

      wie können im Einzelfall nicht beurteilen, ob und in welchem Umfang ein Leistungsanspruch besteht.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  8. Sandra

    Einen schönen, guten Tag,

    ich würde gerne wissen ob meinem Sohn, der sich in Ausbildung befindet und einen Teil Hartz4 bekommt, ein Mehrbedarf zusteht. Er muss sich fast alle zwei Monate neue Schuhe kaufen weil diese sehr schnell kaputt sind. Ausserdem braucht er den Schulbedarf, der ca. bei 55 Euro liegt und eine Busfahrkarte die monatlich 47 Euro kostet. Mein Sohn wohnt bei mir in der Wohnung und ist über 25 Jahre alt. Ich selber bin zu 100 % mit Merkzeichen behindert und beziehe deshalb auch Hartz4. Einen Antrag auf Mehrbedarf für mich, wegen Folgeerkrankungen nach Krebs, habe ich gestellt, wurde aber abgelehnt mit der Begründung das man sich auch kostengünstig anders ernähren kann.

    Mit freundlichen Grüßen bedanke ich mich für Ihre Mühe!

  9. Nadja

    Guten Tag,

    ich beziehe seit einiger Zeit Alg2, ich habe eine Tochter von 4 Jahren und bin alleinerziehend. Ich bekomme kein Mehrbedarf. Ich habe gestern endlich ein Antrag auf Mehrbedarf gestellt. Damals wurde gesagt, abgelehnt da ich mit meiner Mutter zusammen lebe, sie freiberuflich arbeitet und mir nie Geld gegeben hat noch könnte, weder für mich noch meine Tochter. Mein Regelsatz ist sehr niedrig. Ich pflege und erziehe meine Tochter. Natürlich ist meine Mutter da, weil sie hier lebt, jedoch bin ich alleinerziehend und verbringe die Zeit mit meiner Tochter. Mir sollte ebenso Mehrbedarf zu stehen.

  10. Helmut R.

    Hallo, ich beziehe schon länger hartz und möchte wissen wie das ist mit der dezentralen warmwasseraufbereitung. Mein boiler steht auf dem flur und wird nicht mit der heizung erhitzt sondern mit strom. Ist das sinnvoll einen antrag auf mehrbedarf zu stellen ? Wenn ja und ich bekomme was, kann man rückwirkend (wie lange ) zahlungen erhalten. Ich wohne allein.

  11. Daniela

    hallo, wir bekommen zur zeit als familie den regelsatz. bei meiner tochter (14) steht jetzt eine feste zahnspange an. 80% der Kosten wird von der Kasse übernommen und 20% müssen wir tragen. nach abschluss der behandlung bekommt man die 20% zurückerstattet. Die Kosten die pro Quartal auf uns zukommen können wir nicht vom regelsatz bezahlen. Die Erstrechnung vom abdruck und einsetzen ist Spange sind knapp 200 Euro. Die weiteren Rechnungen sind dann nicht mehr so hoch. Das Problem ist, dass wir das Geld im Moment nicht sofort vorstrecken können. Gehört dies schon zum „Mehrbedarf“ ? Entscheidet das Jobcenter indivieduell oder ist meine Tochter, wenn die kosten nicht übernommen werden, dann sozial benachteildigt?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Daniela,

      unter Umständen können Sie einen besonderen, unabweisbaren Bedarf geltend machen oder ein Darlehen beim Jobcenter beantragen. Ob ein Leistungsanspruch besteht, können wir leider nicht beurteilen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  12. l. anja

    Hallo,
    das Versorgungsamt hat mir 80 % sowie das G nachträglich neu zugesprochen. Dadurch entsteht ein gesetzlicher Mehrbedarf von der Grundsicherung von 17 % monatlich. Erhalte zu Zeit Erwerbsminderungsrente mit Aufstockung von der Grundsicherung.

    Der neue Grad von 60 % auf 80 % mit G wurde rückwirkend Jan. 2018 bewilligt. Grundsicherung zahlt erst ab Kenntnisnahme ab Sept. 2018. Jan.-Feb. war ich 3 Wochen im Krankenhaus. Der neue Antrag hat über 4 Monate gedauert beim Versorgungsamt. Durch ein Tipp das mir das zusteht, hatte ich den Antrag dann gestellt und den Bescheid v. der Grundsicherung mit geschickt. Sollte ich einen Anwalt aufsuchen? Welcher würde dafür dann zuständig sein.

  13. Claudia

    Ich habe ein 3 monate altes baby mit Trisomie 21.Mein Kind hat zudem einen Behinderten Ausweis von 100% Kann ich beim Amt etwas beantragen.Wenn ja welche Papiere kann ich Anfordern?Danke vorab.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Claudia,

      Kinder in einer Bedarfsgemeinschaft erhalten in der Regel Sozialgeld, da sie noch nicht als erwerbsfähig gelten. Gleiches gilt, wenn das Kind eine Behinderung hat. Das bedeutet, dass ein Mehrbedarf für die Behinderung des Kindes in Form von Sozialgeld beantragt werden kann.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  14. Jana B.

    Hallo,

    meine volljährige Tochter fährt regelmäßig zu ihrem Vater ( 500km entfernt) und sie hat einen Antrag auf Kostenübernahme der Umgangskosten gestellt. ( Lt. Gerichtsvereinbarung tragen der Vater und ich uns anteilig die Kosten) und dieser Antrag wurde mit der Begründung, das sie ja nun Volljährig ist, abgelehnt.
    Auch ihr Antrag auf Kostenübernahme für den Abiball wurde mit dieser Begründung abgelehnt.

    Kann das sein?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Jana,

      wenn Sie mit Entscheidungen des Jobcenters nicht einverstanden sind, können Sie immer einen Widerspruch einreichen, woraufhin der Antrag erneut geprüft wird. Im Zweifelsfall können Sie sich auch an einen Anwalt wenden.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  15. Hasa

    Hallo, ich bekomme Hartz4.
    ich wurde vor kurzem operiert und mir sind dadurch Kosten entstanden ( Röntgen, Zuzahlungen und andere Leistungen. Wäre es möglich einen Antrag beim Jobcenter zu stellen, um ein Darlehen oder ähnliches zu bekommen? weil das alles mich wirklich belastet hat!
    danke!

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Hasa,

      sofern die Krankenkasse nicht für die Kosten aufkommt, kann ein Darlehen beim Jobcenter beantragt werden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  16. Dirk B.

    Dirk
    Bei einem Zwangsumzug wo beide über 60 sind und den Umzug nicht allein stemmen können.
    Und der Umzug ist genehmigt, Nur für die Einbauküche wird der Umzug nicht genehmigt soll Mehrbedarf
    sein kann das sein?

    Danke
    Dirk

  17. Baris

    Hallo habe heute meinen Bescheid über die Bewilligung des Mehrbedarfes bekommen. Habe den Antrag Anfang Februar gestellt aber meine Krankheit besteht schon viel länger. Beim Job Center gemeldet bin ich seit letztem Jahr wusste aber nicht dass ich durch meine Niereninsuffizienz Anspruch auf Mehrbedarf habe. Mir wurde gesagt es ist nicht möglich rückwirkend den Mehrbedarf zu bekommen, sondern nur ab dem Tag der Antragstellung. Mir fällt es leider schwer dies zu glauben. Können Sie mir da einen Tipp geben?

    LG

    Baris

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Baris,

      leider dürfen wir keine kostenlose Rechtsberatung geben. Bitte wenden Sie sich daher an einen Anwalt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  18. Hans Peter Sc.

    Hallo und einen guten Tag gewünscht,

    ich bin allein stehend und beziehe seit einigen Jahren Harz 4. Ich benötige eine Gebissvermessung weil mein Gebiss nicht aufeinander passt, allein diese Untersuchung/Vermessung kostet knapp 500€ + eventuelle Folgekosten und wird nicht von der Krankenkasse übernommen bzw. bezuschusst.
    Kann ich für diese hohen Kosten einen Antrag auf Kostenübernahme stellen?

    Mit freundlichen Grüßen S.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Hans Peter,

      grundsätzlich können Sie immer einen Antrag stellen. Sofern die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt, kann das Jobcenter dies tun.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  19. Tanja

    Hallo meine Schwiegermutter benötigt dringend
    Eine Sehhilfe übernimmt das Amt evtl.einen Teil der Kosten?meine Schwiegermutter bekommt aufstocken zu ihrer Erwerbsunfähigkeitsrente Harz vier

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Tanja,

      für eine Brille wird in der Regel kein Sonderbedarf fällig. Ggf. erhält Ihre Schwiegermutter einen Zuschuss von der Krankenkasse.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  20. Becker

    Guten Tag
    Ich habe schwerbehindertenausweis 60 grad ohne Markenzeichen. Habe ich Anspruch auf meherbedarf?
    M.f.G

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo,

      Sie können jederzeit beim Jobcenter einen Antrag auf den Mehrbedarf stellen. Wenn Sie Anspruch darauf haben, wird Ihnen dieser bewilligt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

    2. Haack

      Hallo

      Nur wenn du Erwerbsminderungsrente bekommst. ich habe es hinter mir hartz4 u. ein B- Ausweiß no go …machen sie nicht
      M.f.G

  21. Strauß

    Hallo meine Mutter hat schwer Rheuma und muss daher sehr auf die Ernährung achten hinzu kommt AltersZucker, könnte meine Mutter ein Mehrbedarf erwirken?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo,

      dies ist durchaus möglich. Ihre Mutter kann einen Antrag auf Mehrbedarf stellen. Am besten sollte sie zudem eine umfassende Begründung sowie ärztliche Atteste beilegen, die eine teurere Ernährung belegen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  22. Nicole U.

    Hallo,
    ich habe gelesen das der Mehrbedarf an Schulbücherkosten als gesondert (nicht in der Schulbedarfleistung angerechnet) beantragt werden kann/muß und daß es darüber auch ein Rechtsurteil aus 12/2015 gibt?! Unser Schulbuchbedarf beläuft sich mittlerweile schon (zum 2. Mal infolge 2 Schuljahre) auf über 52,-€.

    Vielen Dank für die Kenntnisnahme und erhoffe mir eine hilfreiche Antwort.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org Beitragsautor

      Hallo Nicole,

      Sie haben die Möglichkeit, Leistungen für Bildung und Teilhabe zu beantragen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  23. Jessica b.

    Hallo

    Ich beziehe mit meiner 7 jährigen Tochter Hartz 4
    Seid 3 Monaten ist sie bei der Adiposita, sie ist übergewichtigt und muss unbedingt Abnehmen.
    Das Problem ist gesunde Ernährung keine kohlenhydrate, ich muss am besten jeden tag frisch kochen ohne fett usw.
    Leider ist mir das mit mein Geld nicht wirklich machbar.
    Obst Gemüse Fisch usw. Ist nicht Grad günstig.
    Wir waren auch bei einer Ernährungsberatung.

    Steht mir da auch ein Mehrbedarf zu für besondere Ernährung?

    Danke schonmal im Vorraus

    LG jessica

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Jessica,

      ein Mehrbedarf für besondere Ernährung kann durchaus genehmigt werden, wenn dies gesundheitlich erforderlich ist. Dazu müssen in der Regel Atteste vom Arzt vorgelegt werden. Ihr Kind kann also durchaus einen Anspruch auf Mehrbedarf haben. Dies muss allerdings im Einzelfall entschieden werden. Stellen Sie dazu einen entsprechenden Antrag beim Jobcenter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  24. Hamani

    Guten Tag , ich betreue meine Mama täglich.sie ist 84 Jahre . Meine Mutter hat eine kleine Wohnung . Am Wochenende schlafe ich bei Mutter,es ist sehr eng in der Wohnung.Mutter ist auf mich angewiesen,muss ihr Medikamente geben und ihr alle zwei bis drei Stunden den Rücken massieren. Ich möchte ein Antrag auf mehr Bedarf stellen für eine größere Wohnung . Können sie mir ein rat geben ? LG

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Hamani,

      grundsätzlich zählt die Wohnung Ihrer Mutter zu einem Ein-Personen-Haushalt. Nur weil Sie am Wochenende bei Ihrer Mutter schlafen, um Sie zu pflegen genügt meistens nicht als Grund, eine größere Wohnung vom Jobcenter bewilligt zu bekommen. Als Richtwert gelten für eine Person etwa 50 Quadratmeter. In besonderen Härtefällen kann allerdings auch eine größere Wohnung genehmigt werden. Generell kann Ihre Mutter allerdings einen Antrag auf Pflegegeld stellen, wenn sie dies nicht ohnehin schon getan hat.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      1. marcel

        Hallo vielleicht kann mir jemand helfen mein Name ist Marcel ich habe eine Schwerbehinderung von 50% mit den Merkzeichen G ich habe einen Antrag auf Mehrbedarf für schwerbehinderte Menschen gestellt der mir abgelehnt wurde mit der Begründung ich könne 3 bis 6 Stunden arbeiten was kann ich tun da ich ja im Arbeitsleben und auch privat eingeschränkt bin.

  25. Anna F.

    Guten Tag.
    Ich möchte einen Antrag auf Mehrbedarf stellen. Könnten die Anträgeauch per Email geschickt werden?
    Ich bin Studentin, alleinerziehend. Ich habe bis jetzt nur einen Antrag auf Wohngeld gestellt. BaföG bekomme ich keinen.
    Ich bedanke mich im Vorausund verbleibe

    mit freundlichen Grüßen

    Anna Funkner

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Anna,

      normalerweise ist das nicht möglich. Ein solcher Antrag muss schriftlich eingereicht werden. Fragen Sie jedoch vorher bei Ihrem Sachbearbeiter nach, ob Ihr Antrag auch online übermittelt werden kann.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

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