Hartz-4-Sperre: Wann erhalten Sie kein ALG 2 mehr?

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

Wichtig: Im November 2019 hat das Bundesverfassungsgericht Hartz-4-Sanktionen teilweise für verfassungswidrig erklärt. Aufgrund dieses Urteils müssen die Regelungen zur Sanktionierung von Hartz-4-Empfängern nun überarbeitet werden.

Das Wichtigste zur Hartz-4-Sperre in Kürze

Droht mir eine Sperre beim Arbeitslosengeld 1, wenn ich meinen Job kündige?

Ja, nach einer Eigenkündigung ohne wichtigen Grund erhalten Sie in der Regel eine dreimonatige Sperre von ALG 1.

Was droht Hartz-4-Empfängern bei einer Eigenkündigung?

Haben Sie keinen Anspruch auf ALG 1, erhalten Sie bei Eigenkündigung drei Monate lang nur 70 % des gültigen Regelsatzes von ALG 2.

Wird eine Sperrzeit immer verhängt oder gibt es Ausnahmen?

Ein wichtiger Grund kann eine Sperrzeit verhindern.

Sperre bei Hartz 4: Wann sie eintritt

Eine Sperre vom Jobcenter wird für drei Monate verhängt.
Eine Sperre vom Jobcenter wird für drei Monate verhängt.

Das Prinzip von Arbeitslosengeld 2 besteht darin, dass Hilfebedürftige vom Staat Geld erhalten und im Gegenzug dazu verpflichtet sind, alles dafür zu tun, möglichst schnell aus dem Leistungsbezug wieder auszuscheiden. Sprich: Ein Hartz-4-Empfänger soll sich stetig darum bemühen, eine neue Arbeits- oder Ausbildungsstelle zu finden. Selbstverständlich ist das nicht immer so einfach. Gerade dann, wenn Personen einem Berufszweig nachgehen, der auf dem Arbeitsmarkt sehr überlaufen ist oder bereits ein gewisses Alter erreicht wurde, sind passende Arbeitsstellen nicht leicht zu finden.

Trotzdem besteht meist die Pflicht, eine gewisse Anzahl an Bewerbungen im Monat zu schreiben und an Eingliederungsmaßnahmen der Agentur für Arbeit teilzunehmen. Verletzen Hilfebedürftige diese Pflicht, können Sanktionen in Form einer Leistungskürzung folgen. Aber ist auch eine völlige Hartz-4-Sperre möglich? Lesen Sie im Ratgeber zur Kürzung mehr.

Verletzen Sie Ihre Mitwirkungs- oder Mitteilungspflichten zum dritten Mal innerhalb eines Jahres, kann Ihnen vom Jobcenter eine Hartz-4-Sperre auferlegt werden. Das bedeutet: Für insgesamt drei Monate ab dem Folgemonat des Verwaltungsaktes entfällt nicht nur die Zahlung Ihres Regelbedarfs, sondern auch die für Ihre Unterkunft und Heizung. Diese Maßnahmen werden Hartz-4-Sanktionen genannt.

In diesem Zeitraum erhalten Sie also gar kein Geld mehr vom Jobcenter zur Bestreitung Ihres Lebensunterhalts. Eine Hartz-4-Sperre betrifft die Miete demnach ebenfalls.

Eine Pflichtverletzung liegt beispielsweise bei folgenden Vorkommnissen vor:

  • Ablehnung oder Abbruch einer zumutbaren Tätigkeit
  • Verstoß gegen in der Eingliederungsvereinbarung (EGV) niedergeschriebene Eigenbemühungen
  • Abbruch oder Nichtantreten einer Eingliederungsmaßnahme in Arbeit

Hartz-4-Sperre nach einer Kündigung

Haben Sie selbst ohne wichtigen Grund gekündigt, droht eine Hartz-4-Sperre.
Haben Sie selbst ohne wichtigen Grund gekündigt, droht eine Hartz-4-Sperre.

Sind Sie eine gewisse Zeit lang einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen, haben Sie im Anschluss darauf normalerweise Anspruch auf die Zahlung von Arbeitslosengeld 1.

Das gilt allerdings nicht, wenn Sie aufgrund von vertragswidrigem Verhalten gefeuert werden oder selbst ohne einen wichtigen Grund kündigen.

Liegt einer der Gründe vor, können Sie zwar abweichend Hartz 4 erhalten, allerdings nicht in voller Höhe.

Gleiches gilt bei Vorhandensein einer der genannten Gründe, wenn Sie generell keinen Anspruch auf ALG 1 haben. Eine Kündigung kann eine Hartz-4-Sperre und somit eine Kürzung zwar nicht direkt provozieren, allerdings besagt § 31 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB 2), dass eine Pflichtverletzung, die eine Hartz-4-Sanktion hervorruft, ebenfalls vorliegt, wenn:

[…] sie die im Dritten Buch genannten Voraussetzungen für das Eintreten einer Sperrzeit erfüllen, die das Ruhen oder Erlöschen eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld begründen.“

Damit ist ebenfalls eine Eigenkündigung ohne triftigen Grund gemeint. Eine Hartz-4-Sperre, die bei Kündigung (auch in der Probezeit) auftritt, zieht eine Minderung der Leistungen um 30 % des geltenden Regelsatzes nach sich. Diese Minderung gilt für drei Monate. Nach dieser Zeit haben Sie dann entweder Anspruch auf den vollen Satz des ALG 1 oder auf den vollen Regelsatz bei Hartz 4.

Achten Sie darauf, dass nicht immer auch ein Anspruch auf Hartz 4 besteht. Haben Sie im vorherigen Arbeitsverhältnis so viel angespart, dass Sie über den Vermögensfreibetrag hinauskommen, müssen Sie dieses Vermögen erst aufbrauchen, bevor ein Anspruch auf ALG 2 besteht.

Hartz 4 gesperrt: Was nun?

Hartz-4-Sperre: Was nun? Liegt ein wichtiger Grund für Ihre Kündigung vor, können Sie die Sperrzeit umgehen.
Hartz-4-Sperre: Was nun? Liegt ein wichtiger Grund für Ihre Kündigung vor, können Sie die Sperrzeit umgehen.

Eine Sperrzeit bei Hartz 4 kann viele Hilfebedürftige in finanzielle Schwierigkeiten bringen.

Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie nicht einfach ohne triftigen Grund Ihren Job kündigen, um eine von der Bundesagentur für Arbeit oder vom Jobcenter verhängte Sperre zu vermeiden.

Ist der Zustand in Ihrem Unternehmen wirklich untragbar, kann eine Sperrzeit mit Vorliegen eines wichtigen Grundes jedoch vermieden werden.

Das kann zum Beispiel sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz oder eine verspätete Lohnzahlung sein. Wenden Sie sich vor einer Kündigung deshalb besser an die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter, um sicherzugehen, dass Sie keine ALG-1- bzw. Hartz-4-Sperre erhalten.

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Hartz-4-Sperre: Wann erhalten Sie kein ALG 2 mehr?
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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

Bildnachweise

120 Gedanken zu „Hartz-4-Sperre: Wann erhalten Sie kein ALG 2 mehr?

  1. Cornelia

    Hallo
    Ich habe vor meinen job zu kündigen da meine tochter nach den sommer Ferien zu schule geht und meine Chefin nicht weiß ob sie mich behalten kann wegen den Ferien da ich alleinerziehend bin.und weil ich ab Anfang Mai keine mitfahrgelegenheit hab und meine Chefin immer meckert da ich keinen Führerschein habe.wenn ich mein Job kündige bekomme ich deswegen komplette Sperre?

    Cornröia

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Cornelia,

      ja, dies ist möglich. Wenden Sie sich diesbezüglich an Ihr zuständiges Jobcenter, um keine Sperre zu bekommen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  2. Dennis

    Guten Tag
    Ich habe meinen Job gekündigt da ich mich
    1. Dort nicht mehr wohl gefühlt habe
    2. Für die Zeit und Überstunden nicht genug verdient habe
    3. Mich recht unfair behandelt gefühlt habe
    4. Die Arbeit zu eintönig war
    5. Die Arbeitsbedingungen mir nicht gefallen haben ( Sogar nachzulesen auf diversen Portalen zu der Firma)

    Nun ist meine Frage, ich habe weniger als 1 Jahr dort gearbeitet, steht mir Geld vom Amt zu? Oder muss ich jetzt 3 Monate auf Hilfe vom Amt komplett verzichten ?
    Ich habe vieles von ihrem obigen Text leider nicht verstanden durch den Paragraphen Wirrwarr und den ganzen Bezeichnungen darum bitte ich um ihr Verständnis
    Einen schönen Tag noch und Liebe Grüße, Dennis

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Dennis,

      wenn eine Eigenkündigung ohne triftigen Grund erfolgt, kann es zur Sperrzeit kommen. Ein triftiger Grund ist zum Beispiel eine Arbeitsunfähigkeit, die vom Arzt attestiert werden muss.

      Auch unzumutbare Arbeitsbedingungen können als Grund ausreichen, damit es nicht zur Sperrzeit kommt. Allerdings sollten Sie hier im vorfeld den Arbeitgeber abmahnen, und ihm so die Chance geben, die Bedingungen zu verbessern.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  3. Jenni

    Hallo.

    Ich bin alleinerziehende Mutter einer 5 jährigen Tochter.
    Momentan in der mobilen Pflege tätig und nun bemerkt das es überhaupt nicht mehr zu mir passt vor allem mit kind.
    Muss fast jedes Wochenende arbeiten und keine Betreuung für meine Tochter.
    Dazu muss ich bei Wind und Wetter alles mit dem Fahrrad abfahren, dementsprechend oft krank geschrieben und mittlerweile starke Rückenschmerzen.
    Meine Tochter schläft nicht mehr durch weil ich sie für die Wochenende oft zu bekannten geben musste weil es nicht anders ging. Nun leider nicht mehr machbar weil sie da nur noch am weinen ist.

    Kann ich kündigen ohne Speere?
    Mein Wunsch wäre es eine Ausbildung zu machen.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Jenni,

      dies sollten Sie mit dem zuständigen Jobcenter bzw. der Agentur für Arbeit klären. Da Sie Ihr Kind allerdings wegen der Arbeit nicht betreuen können, kann die Behörde von der Sperre absehen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  4. Diana

    Guten Abend,

    Meine Partnerin und ich leben in einer Bedarfsgemeinschaft mit 2 Kindern.
    Vor ein paar Tagen kam ein Brief ins Haus das ihre Leistung um 30% gekürzt werden.
    Nun haben wir aber gar kein Geld bekommen und wissen nicht wieso.
    Darf das Jobcenter das?
    Zählt die Sanktion für die komplette BG?
    Wir wissen auch nicht ob unser Vermieter die Miete bekommen hat.

    Vielen Dank und Liebe Grüße

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Diana,

      erkundigen Sie sich am besten beim Jobcenter nach dem Grund für die Kürzung und erfragen Sie, ob die Miete bezahlt wurde.

      Erst wenn Sie alle Informationen haben, können Sie über weitere Maßnahmen nachdenken.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  5. Michael

    Hallo!

    Ich bin seit Januar 2017 Lehramts-Referendar. Seit Herbst 2017 hatte ich mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen (Schlafstörungen, Erbrechen). Im Januar 2018 habe ich meinen Dienst daher aus gesundheitlichen Gründen, bescheinigt durch ein ärztliches Attest, beenden, also Kündigen müssen. Mein Dienst endet am 31.03.2018. Heute war ich beim Jobcenter, um meinen ALG II Antrag abzugeben, den ich letzte Woche bekam.
    Die Sachbearbeiterin meint nun, dass ein ärztliches Attest meiner Hausärztin nicht genügt als Nachweis. Sie möchte ein Attest vom Facharzt, dass ich gesundheitlich nicht mehr in der Lage war, zu unterrichten.
    Weiter meint sie, dass, wenn ich dieses Attest vom Facharzt nicht vorlege, dass ich zwar Leistungen nach ALG II bekomme, aber diese wieder zurückzahlen müsse. Mir geht es mittlerweile gesundheitlich wieder gut, da ich nicht mehr an der Schule bin und somit keiner Belastung mehr ausgesetzt bin. Daher wird es mir wohl kaum möglich sein, mir von einem Facharzt nachträglich für Dezember/Januar ein Attest ausstellen lassen zu können.

    Nun die Frage: Warum reicht ein ärztliches Attest nicht als wichtiger Kündigungsgrund (Gesundheit) und warum müsste ich das Hartz4 Geld wieder zurückzahlen. Wie kann ich dies verhindern bzw. dem entgegenwirken und nachweisen, dass ich wirklich aus gesundheitlichen Gründen gekündigt habe.

    Könnte ich auch eine Sperre der Leistungen bekommen? Letzte Woche bei der Antragsausgabe sagte mir ein anderer Sachbearbeiter noch, dass mein Attest ausreichen würde und ich den vollen Satz bekommen würde. Von einer Rückzahlung war nicht die Rede.

    Vielen Dank!

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Michael,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  6. Nadja

    Hallo,

    ich habe eine Frage, ich war nach der Geburt der Kinder 2007 und 2009 immer nur geringfügig beschäftigt angestellt, dann ab Oktober 2016 bis Mai 2017 Teilzeit und dann wieder ab September 2017 bis heute. Dieser Job bringt mich allerdings psychisch an meine Grenzen (ist auch schon beim Arzt dokumentiert) und zur Krönung habe ich heute eine Abmahnung mit Kündigungsandrohung erhalten. Frage, wenn ich JETZT kündige, steht mir Hartz IV zu? Ich habe gehört, dass ich kein ALG beantragen kann, da ich nicht 24 Monate am Stück sozialversicherungspflichtig arbeiten war, stimmt das? Ach so dazu muss ich sagen, dass ich mittlerweile geschieden bin, meine Kinder hauptsächlich beim Papa leben und seit zwei Monaten mit meinem neuen Lebensgefährten und dessen Tochter zusammenlebe und dort aber Miete zahle.

    Danke schonmal für Antworten

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Nadja,

      wenn Sie durch eine Kündigung die Hilfebedürftigkeit selbst verschulden, kann es zu einer Sperrzeit kommen. Ob ein ALG 1 Anspruch besteht, können wir nicht beurteilen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  7. Saskia

    Guten Tag,
    Ich lebe in einer Bedarfsgemeinschaft und bekam eine Minderung von 100 %.Nun aber mache ich eine Maßnahme,wird dadurch die Minderung wieder aufgehoben ?

    Danke im vorraus

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Saskia,

      dies ist durchaus möglich, wenn die Sanktionierung durch die Nichtteilnahme an der Maßnahme entstanden ist. Setzen Sie sich dazu mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  8. Ann Katrin

    Wir leben in einer Bedarfsgemeinschaft und ich Arbeite und wir bekommen aufstocken Hartz IV. Ich würde gerne mein Job kündigen da ich seit dem nur Probleme habe da meine Arbeitgeber den Lohn nur zum Teil (1|3) zahlt bzw gar nicht. Ich bin nun schwanger und im Beschäftigungsverbot jedoch geht es mir und meinem Kind durch diesen Stress nicht gut. Wieviel kann mir das Jobcenter kürzen?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Ann Katrin,

      eine Kündigung wegen der Nichtzahlung des Lohns ist in der Regel von der Sperrzeit ausgenommen. Grundsätzlich sollten Sie allerdings nachweisen können, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen den Lohn nicht regelmäßig bzw. nicht in voller Höhe überweist.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  9. Michael

    Hallo,
    ich habe im märz eine Stelle angenommen welche ich im september selbst gekündigt habe(vorher alg2 bezug).Ich bin nicht zum amt,weil mir durch die kündigung ja die sperre drohte und ich dachte das ich selber schnell wieder eine stelle finde.
    Hab krankenkasse und lebensunterhalt selbst bezahlt.Da ich bis jetzt doch keine Stelle gefunden habe und meine ersparnisse sich dem ende zuneigen,würde ich mich gerne wieder bei der arge melden.
    meine frage:ab wann gelten die 3 monate sperre wegen egenkündigung?ab september(datum meiner kündigung) oder gilt die sperre ab dem tag wo ich mich melde.sprich bekomme ich jetzt 3 monate sperre?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Michael,

      die Sperre gilt für drei Monate ab dem Zeitpunkt der Kündigung.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  10. Wladimir S.

    Hallo,

    Ich habe am Freitag meinen Arbeitsvertrag unterschrieben. Bin auch echt zufrieden auf der Arbeit, bloss ich schaffe noch nicht ganz die Zahl der Aufträge die die Firma aber verlangt. Es ist ein riesen Betrieb, und jede Woche werden 10-15 Leute gekündigt , weil die Zahlen nicht stimmen . Das heißt ich habe noch 3 Wochen Zeit auf die gewünschte Zahl zukommen.. Sollte ich es nicht schaffen ( ich bemühe wirklich sehr es zu schaffen) dann werde höchstwahrscheinlich ebenfalls gekündigt.

    Bekomme ich dann auch eine 3 monatige sperre? Im Prinzip verhalte ich mich ja nicht vertragswidrig, nur die Zahl ist extrem hoch und ich habe Angst es nicht zu schaffen.. Und auf ne 3 Monatige sperre habe ich auch wenig Lust..

    Danke schonmal!

    Liebe grüße!

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Wladimir,

      dies hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Sie können sich von einem Anwalt zum Arbeits- und Sozialrecht beraten lassen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  11. Mandy F.

    Hallo.
    Ich wurde am 19.1.18 fristlos gekündigt,weil ich mich weigerte,bei dem letzten Orkan Friederike zu arbeiten.
    Ich bin zu Fuß 10min bis zur Arbeit unterwegs. Es war keine sozialversicherte Arbeit, d.h.das ich auf geringfühiger Basis für 1 1/2h pro Tag tätig war.
    Nun zu meiner Frage, kann ich dafür eine Sanktion erhalten? Ist diese Kündigung überhaupt Rechtens?
    Übrigens den Kündigungsgrund hat mein AG nicht auf die Kündigung geschrieben.
    Den nannte sie mir mündlich über Telefon u am nächsten Tag konnte ich meine Kündigung abholen.
    LG

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Mandy,

      diesbezüglich sollten Sie sich an einen Anwalt wenden und die Kündigung überprüfen lassen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  12. Lelalu

    Hallo ich habe eine frage wenn man 100% Sperrung bekommt von denn Jon center.. Bezahlen sie noch die Miete?? Weil, einer Freund von mir ist in so eine Situation jetzt… Er hat seine Arbeitstelle gekündigt…. Und hat 100% bekommen… Der Vermieter macht Stress jetzt er machte die Miete jetzt bekommen… Was nun…. Mache sagen die dürfen es mit der Miete mache meine die Miete wird bezahlt?? Was ist jetzt wahr… Aktuell hat er nichts mal Geld was sich zum Essen zur kaufen und Miete würde nicht gezahlt….

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo,

      in der Regel zahlt das Jobcenter bei einer 100 % Sperrung die Miete weiter, da der Leistungsberechtigte sonst von Obdachlosigkeit bedroht wäre. Ihr Freund sollte sich daher an das zuständige Jobcenter wenden und im Zweifelsfall einen Anwalt einschalten.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  13. Sabrina

    Hallo liebes Team…

    Ich habe letztes Jahr meine langjährige Arbeit für eine neue Arbeit aufgegeben wo ich etwas mehr verdiene.
    Jetzt ist es aber so, daß ich diese Entscheidung total bereue..
    Meine Gesundheit leidet sehr doll unter dem neuen Job. Ich habe drei Kilo in zwei Wochen abgenommen. Ich esse kaum noch, weil auch kein Hungergefühl vorhanden ist.Kraft habe ich auch nicht mehr und täglich ist mir auch schlecht..
    Da ich noch in der Probezeit bin, würde ich das Arbeitsverhältnis gerne beenden.
    Jetzt habe ich aber Angst, daß ich durch meine selbst Kündigung eine Sperre vom Amt bekomme.
    Kann ich die Sperre irgendwie umgehen?
    Kündigung durch meinen Arbeitgeber fällt aus.
    Falls es zur Sperre kommt, wird dann noch die Miete oder so gezahlt?

    Liebe Grüße Sabrina

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Sabrina,

      eine Sperre umfasst in der Regel nicht die Miete. Sie können sich Ihre gesundheitlichen Probleme von einem Arzt bescheinigen lassen und anschließend mit diesem Nachweis zum Jobcenter gehen. Schildern Sie Ihrem Sachbearbeiter das Problem, sodass keine Sperre verhängt werden kann.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  14. Lili186

    Sehr geehrtes Team,

    ich bin zurzeit in schulischer ausbildung und schwanger, jetzt steht ein umzug in einen neuen bezirk an und demnach muesste meine grosse tochter die kita wechseln, desweiteren muesste ich zu anfang april eine 3 monatige praktikumsstelle antreten. Ich habe ueberlegt auch wenn es mir schwer fallen wuerde die ausbildung abzubrechen, weil ich zurzeit nicht glaube alles nervlich unter einen hut zu bekommen. Zurzeit bekomme ich noch bafög, was ja dann wegfallen wuerde wenn ich die ausbildung abbreche und dann muesste ich H 4 beantragen. Wuerde ich eine sperre bekommen ?
    Mfg

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo,

      grundsätzlich kann eine Sperre ausgesprochen werden. Sie können sich allerdings im Vorfeld mit dem Jobcenter in Verbindung setzen und Ihre Lage besprechen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  15. Alfonso

    Hallo, ich habe eine Frage und zwar, warum dürfen Sie keine Rechtsberatung machen?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Alfonso,

      in Deutschland ist die Rechtsberatung einem Anwalt vorbehalten und ist mit Kosten verbunden. Wir sind eine Redaktion und beantworten unsere Kommentare für die Leser kostenlos. Daher ist eine Rechtsberatung unsererseits nicht möglich.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  16. toni

    liebes team,

    seit geraumer zeit sind die zustände auf meiner arbeit -pflegeheim- immer unhaltbarer geworden.
    es werden sachen verlangt, die ich mit meinem gewissen nicht mehr vereinbaren kann, und die mich im wahrsten sinn des wortes krank machen.
    mein chef hat die mitarbeiter, die aufgrund dessen krank sind, schon zum teil entlassen, auch mit fadenscheinigen erklärungen.
    wenn ich aufgrund der unhaltbaren zustände nun selber kündige, würde ich dann eine sperre bekommen?
    bewerbungen auf andere stellen laufen schon.

    liebe grüße
    toni

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Toni,

      sofern die Zustände unzumutbar sind und Sie dies beweisen können, erhalten Sie keine Sperre vom Jobcenter, wenn Sie kündigen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  17. Julia

    Hallo, ich bin eine Alleinerziehende Mutter von zwei Kinder (schulpflichtig und einer Kindergarten) ich bekomme zu meinem Verdienst alg2. Jetzt ist es so da ich im Verlauf arbeite früh und spätdienst. Mein Arbeitgeber keinerlei Rücksicht nimmt darauf das ich niemanden für die Kids habe spät u d an den Wochenende kann ich kündigen ohne Probleme mit dem Jobcenter zu bekommen?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Julia,

      wenn Sie die Betreuung Ihrer Kinder nicht sicherstellen können, droht bei einer Kündigung in der Regel keine Sperre. Sprechen Sie dies allerdings im Vorfeld am besten mit dem Jobcenter ab.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      1. bruno

        hab eine frage hab bekannt bei hartz 4 und hat narichten gekriegt hat eltern krank wollte scnell in paar tage fliegen .wollte sofort melden bei sozialamt.kriieg sofort die erlaubnis zu fliegen? eltern sind in italien wie lange kann bleiben?

        1. arbeitslosenselbsthilfe.org

          Hallo Bruno,

          ob eine Ortsabwesenheit bewilligt wird, liegt im Ermessen der Behörde. Diese darf maximal 21 Tage im Jahr betragen.

          Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  18. Konstantin W.

    Hallo,
    ich habe am 5. Dezember einen Brief vom Jobcenter erhalten, das meine ALG Leistung um 10% also 41,60€ ab dem 01.01.2018 gekürzt werden sollen. Gestern habe ich festfestellt, das ich für den Monat Januar gar keine Leistung erhaltung habe. Eine Mitarbeiterin des Jobcenters meinte heute bei einem Anruf daraufhin, ich sollte zum nächsten Termin am 15.01.2018 erscheinen , dann wird diese Sanktion eventuell wieder zurück genommen. Meine Frage: Darf das Jobcenter das einfach so machen? Also 100% Leistung kürzen ohne Mitteilung? und wo stehe ich jetzt, wurde nun gekürzt oder Leistung nur vorenthalten? Geht ja auch um die Miete, Krankenversicherung, eventuell könnte ich ja durch vollständige Kürzung auch Lebensmittelgutscheine beantragen.
    Ich würde mich sehr über eine Anwort freuen.
    Mit freundlichen Grüßen

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Konstantin,

      eine Sanktion muss in der Regel vom Jobcenter mitgeteilt werden. Meistens wird dann ein Sanktionsbescheid erlassen. Gegen diesen können Sie auch Widerspruch einlegen. Sofern Sie diesen nicht erhalten haben, die Sanktion aber trotzdem umgesetzt wurde, sollten Sie sich bestenfalls an einen Anwalt wenden, um dagegen vorzugehen. Sie können auch Ihren heutigen Termin beim Jobcenter dazu nutzen, das Problem zu klären. Die Miete wird trotz der 100-Prozent-Sanktion weiterhin gezahlt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  19. Max

    Wir sind familie und ich arbeite und bekomme noch sgb2 geld von jobcenter.Wenn ich mich selbst kündige,und bekomme sperrfrist,bezahlt noch job center für meine Frau und Kinder für miete und lebensmittel?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Max,

      da Ihre Familie auch einen Anspruch auf ALG 2 hat, dürfte Ihre Kündigung keinen Einfluss auf die Leistungen Ihrer Frau und Kinder haben. Die Miete wird vom Jobcenter trotz Sperrfrist Ihrerseits weiterbezahlt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  20. Kevin L.

    Moin, ich habe ein problem und zwar war ich bei einer Zeitarbeitafirma, das hat mir da aber nicht gefallen..
    Ich bin nicht mehr dorthin gegangen und habe die fristgerechte Kündigung erhalten aber da steht Kein Grund drin, das JC meint aber ich hätte mich vertragswidrig verhalten ( verschuldete Fehlzeiten ) das steht aber wie gesagt nicht in meiner Kündigung drin, das JC entnimmt dass meiner Lohnabrechnung wäre dann eine Kürzung rechtens?

    Weil weder ich noch das JC weiß ja den genauen Grund die können es ja nur vermuten da es ja nirgends steht warum ich gekündigt wurde..

    Bitte helft mir..

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Kevin,

      grundsätzlich dürfen wir keine Rechtsberatung geben. Eine Kürzung wegen einer selbst herbeigeführten Kündigung ist allerdings möglich.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  21. Sonja B.

    Meine Tochter hat innerhalb er Probezeit ihren Ausbildungsplatz gekündigt! Bekommt sie eine Sperre? Wenn ja, wieviel %? Und der Mietanteil von ihr wird wirklich nicht mitsanktioniert??

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Sonja,

      das kommt darauf an, wie alt Ihre Tochter ist und ob Sie überhaupt einen Hartz-4-Anspruch hat. Wenn dem so ist, wird der Regelsatz um 30 % gemindert. Auf die Miete hat dies keinen Einfluss.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  22. Silke

    Hallo
    hätte da mal eine frage gehe arbeiten und bekomme aufstockend alg2 jetzt mein problem werde von meiner jobcenter else ständig schickaniert sie meldet sich alle 14 tage und verlangt unterlagen von mir wie kontoauszüge von 2014 oder nachweise wie und wann ich zur arbeit fahre und welche fahrkarten ich nutze sollte mir dann noch schriftlich von der verkehrs ag geben lassen ob es nicht günstiger geht ,naja auf jeden fall alle 14 tage so ein scheiss jetzt meine frage wie komme ich aus meinen arbeitsvertrag raus ohne eine sperre zu bekommen bin nämlich mittlerweile mit den nerven am ende

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Silke,

      sofern für die Kündigung wichtige Gründe (Mobbing am Arbeitsplatz, keine Gehaltszahlung etc.) vorliegen, erhalten Sie bei Kündigung keine ALG-2-Sperre. Sie können Ihre Sachbearbeiterin auf Antrag auch wechseln.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  23. Daniela B

    Hallo,

    vielleicht könnten Sie mir ein paar Sachen erklären. Am 31. Juli habe ich selbst gekündigt, weil ich mich umgezogen habe. Ich war heute beim Jobcenter und würde mir gesagt, dass, weil ich selbst gekündigt habe, habe ich keinen Anspruch auf Leistungen.( AGBII)Ich habe aber oben gelesen, dass man nur drei Monate keinen Anspruch hat oder wird für drei Monate die Leistung am 70% reduziert. Was soll ich weiter machen? Es ist richtig so?

    Viele Grüße

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Daniela,

      in dem Fall haben Sie eine dreimonatige ALG-1-Sperre. Daher erhalten Sie 70 % des Hartz-4-Regelsatzes.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  24. Kerstin

    Ich habe durch unzumutbare Zustand auf Arbeit nach 4 Tagen gekündigt. Habe bei Kündigung den vollen wahren Grund angegeben. Nun wurde das beim Jobcenter gemeldet und ich bekam fast garkein Geld. Keine Miete dabei nix. Und ich weiss nicht warum da ich garkeine Bescheid bekommen habe. Nach mehrmaligen Anruf ging niemand im Jobcenter ans Telefon.

    1. Rockbunny

      Ging mir genauso… war für mich auch unzumutbar. Nach 3 Monaten haben sie es dann geschafft den Bescheid mir zu geben sber vorher kam dsnn scjon die 3 monatige Strafe… 30 % lege trotzdem Widerspruch ein! Finde es auch fies weil ich mich echt bemühe und mir nichts zu Schulden kommen lassen…

  25. Steven G.

    habe anfang august erst eine sanktion bekommen mit recht…. dann aber einen tag später bekomme ich einen brief dass vorläufig die zahlung komplett eingestellt wird. Dass können die doch nicht machen, oder ??? was kannn ich nun dagegen machen. meine sachbearbeiterin meldet sich auch auf keine e-mail mehr zurück. muss am 1ten miete zahlen und muss was zu essen einkaufen !!!!!!! oder können die mich hungern lassen ?!?

    MfG Steven G.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Steven,

      Sie haben die Möglichkeit, einen Widerspruch dagegen einzulegen. Die Mietzahlungen, die das Jobcenter übernimmt, sind von der Sanktion in der Regel nicht betroffen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      1. Brigitte K.

        Hallo Team

        beziehe mich auf den zweiten Satz Ihrer Antwort an Steven vom 4.Sept.´17 um 8:27. Ich frage mich als Vermieterin welche Regel zutrifft, wenn die Mietzahlungen drei Monate vom Job-center auch nicht geleistet werden. ( Ich bin auf dieses Geld angewiesen, da es zu meinem Lebensunterhalt beiträgt.) Dieses Mal
        habe ich eine Räumungsklage angestrengt.
        Fazit war: vom Job-center 396€ x 3 Monate nachbezahlt bekommen (1188,-€), bin aber auf den Kosten (Anwalt und Gericht) von 1530 € sitzengeblieben!
        Als es das erste Mal passierte, daß die Miete ausblieb habe ich persönlich beim Job-center vorgesprochen um zu fragen warum das Geld nicht überwiesen wird, wurde ich belehrt daß ja Der Vermieter mit dem Mieter den Vertrag geschlossen hätte und nicht der Vermieter mit dem Job-center, ansonsten hätte der Hartz4 Empfänger eine Sperre bekommen und alles weitere steht unter Datenschutz, dagegen gibt es so nichts zu sagen, a b e r w a r u m w e r d e i c h a l s V e r m i e t e r i n g l e i c h e r m a ß e n
        b e s t r a f t o b w o h l i ch m i t d e r V e r f e h l u n g d e s Hartz4-Empfängers g a r n i c h t s z u
        t u n h a b e ? ! ? ! ? ! ? ! ?
        Deswegen würde ich wirklich gerne wissen erstens: was das für Sanktionen sind die eine dreimonatige Vollsperrung (inclusive keine Mietzahlungen) rechtfertigen und zweitens: wenn man dann als Vermieter eine Räumungsklage anstrengt, diese drei Mieten dann doch noch nachbezahlt bekommt.
        Abgesehen davon bin ich trotzdem finanziell bestraft da die Kosten siehe oben ja bleiben.

        Hoffe auf eine Antwort und verabschiede mich mit freundlichen Grüßen

        Brigitte K.

        1. arbeitslosenselbsthilfe.org

          Hallo Brigitte,

          selbst bei einer 100-Prozent-Sanktion übernimmt das Jobcenter weiterhin die Mietzahlungen. Da wir leider keine Rechtsberatung geben dürfen, sollten Sie sich in diesem Fall an einen Anwalt wenden.

          Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

        2. jones

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