Hartz-4-Sperre: Wann erhalten Sie kein ALG 2 mehr?

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

Wichtig: Im November 2019 hat das Bundesverfassungsgericht Hartz-4-Sanktionen teilweise für verfassungswidrig erklärt. Aufgrund dieses Urteils müssen die Regelungen zur Sanktionierung von Hartz-4-Empfängern nun überarbeitet werden.

Das Wichtigste zur Hartz-4-Sperre in Kürze

Droht mir eine Sperre beim Arbeitslosengeld 1, wenn ich meinen Job kündige?

Ja, nach einer Eigenkündigung ohne wichtigen Grund erhalten Sie in der Regel eine dreimonatige Sperre von ALG 1.

Was droht Hartz-4-Empfängern bei einer Eigenkündigung?

Haben Sie keinen Anspruch auf ALG 1, erhalten Sie bei Eigenkündigung drei Monate lang nur 70 % des gültigen Regelsatzes von ALG 2.

Wird eine Sperrzeit immer verhängt oder gibt es Ausnahmen?

Ein wichtiger Grund kann eine Sperrzeit verhindern.

Sperre bei Hartz 4: Wann sie eintritt

Eine Sperre vom Jobcenter wird für drei Monate verhängt.
Eine Sperre vom Jobcenter wird für drei Monate verhängt.

Das Prinzip von Arbeitslosengeld 2 besteht darin, dass Hilfebedürftige vom Staat Geld erhalten und im Gegenzug dazu verpflichtet sind, alles dafür zu tun, möglichst schnell aus dem Leistungsbezug wieder auszuscheiden. Sprich: Ein Hartz-4-Empfänger soll sich stetig darum bemühen, eine neue Arbeits- oder Ausbildungsstelle zu finden. Selbstverständlich ist das nicht immer so einfach. Gerade dann, wenn Personen einem Berufszweig nachgehen, der auf dem Arbeitsmarkt sehr überlaufen ist oder bereits ein gewisses Alter erreicht wurde, sind passende Arbeitsstellen nicht leicht zu finden.

Trotzdem besteht meist die Pflicht, eine gewisse Anzahl an Bewerbungen im Monat zu schreiben und an Eingliederungsmaßnahmen der Agentur für Arbeit teilzunehmen. Verletzen Hilfebedürftige diese Pflicht, können Sanktionen in Form einer Leistungskürzung folgen. Aber ist auch eine völlige Hartz-4-Sperre möglich? Lesen Sie im Ratgeber zur Kürzung mehr.

Verletzen Sie Ihre Mitwirkungs- oder Mitteilungspflichten zum dritten Mal innerhalb eines Jahres, kann Ihnen vom Jobcenter eine Hartz-4-Sperre auferlegt werden. Das bedeutet: Für insgesamt drei Monate ab dem Folgemonat des Verwaltungsaktes entfällt nicht nur die Zahlung Ihres Regelbedarfs, sondern auch die für Ihre Unterkunft und Heizung. Diese Maßnahmen werden Hartz-4-Sanktionen genannt.

In diesem Zeitraum erhalten Sie also gar kein Geld mehr vom Jobcenter zur Bestreitung Ihres Lebensunterhalts. Eine Hartz-4-Sperre betrifft die Miete demnach ebenfalls.

Eine Pflichtverletzung liegt beispielsweise bei folgenden Vorkommnissen vor:

  • Ablehnung oder Abbruch einer zumutbaren Tätigkeit
  • Verstoß gegen in der Eingliederungsvereinbarung (EGV) niedergeschriebene Eigenbemühungen
  • Abbruch oder Nichtantreten einer Eingliederungsmaßnahme in Arbeit

Hartz-4-Sperre nach einer Kündigung

Haben Sie selbst ohne wichtigen Grund gekündigt, droht eine Hartz-4-Sperre.
Haben Sie selbst ohne wichtigen Grund gekündigt, droht eine Hartz-4-Sperre.

Sind Sie eine gewisse Zeit lang einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen, haben Sie im Anschluss darauf normalerweise Anspruch auf die Zahlung von Arbeitslosengeld 1.

Das gilt allerdings nicht, wenn Sie aufgrund von vertragswidrigem Verhalten gefeuert werden oder selbst ohne einen wichtigen Grund kündigen.

Liegt einer der Gründe vor, können Sie zwar abweichend Hartz 4 erhalten, allerdings nicht in voller Höhe.

Gleiches gilt bei Vorhandensein einer der genannten Gründe, wenn Sie generell keinen Anspruch auf ALG 1 haben. Eine Kündigung kann eine Hartz-4-Sperre und somit eine Kürzung zwar nicht direkt provozieren, allerdings besagt § 31 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB 2), dass eine Pflichtverletzung, die eine Hartz-4-Sanktion hervorruft, ebenfalls vorliegt, wenn:

[…] sie die im Dritten Buch genannten Voraussetzungen für das Eintreten einer Sperrzeit erfüllen, die das Ruhen oder Erlöschen eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld begründen.“

Damit ist ebenfalls eine Eigenkündigung ohne triftigen Grund gemeint. Eine Hartz-4-Sperre, die bei Kündigung (auch in der Probezeit) auftritt, zieht eine Minderung der Leistungen um 30 % des geltenden Regelsatzes nach sich. Diese Minderung gilt für drei Monate. Nach dieser Zeit haben Sie dann entweder Anspruch auf den vollen Satz des ALG 1 oder auf den vollen Regelsatz bei Hartz 4.

Achten Sie darauf, dass nicht immer auch ein Anspruch auf Hartz 4 besteht. Haben Sie im vorherigen Arbeitsverhältnis so viel angespart, dass Sie über den Vermögensfreibetrag hinauskommen, müssen Sie dieses Vermögen erst aufbrauchen, bevor ein Anspruch auf ALG 2 besteht.

Hartz 4 gesperrt: Was nun?

Hartz-4-Sperre: Was nun? Liegt ein wichtiger Grund für Ihre Kündigung vor, können Sie die Sperrzeit umgehen.
Hartz-4-Sperre: Was nun? Liegt ein wichtiger Grund für Ihre Kündigung vor, können Sie die Sperrzeit umgehen.

Eine Sperrzeit bei Hartz 4 kann viele Hilfebedürftige in finanzielle Schwierigkeiten bringen.

Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie nicht einfach ohne triftigen Grund Ihren Job kündigen, um eine von der Bundesagentur für Arbeit oder vom Jobcenter verhängte Sperre zu vermeiden.

Ist der Zustand in Ihrem Unternehmen wirklich untragbar, kann eine Sperrzeit mit Vorliegen eines wichtigen Grundes jedoch vermieden werden.

Das kann zum Beispiel sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz oder eine verspätete Lohnzahlung sein. Wenden Sie sich vor einer Kündigung deshalb besser an die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter, um sicherzugehen, dass Sie keine ALG-1- bzw. Hartz-4-Sperre erhalten.

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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

Bildnachweise

120 Gedanken zu „Hartz-4-Sperre: Wann erhalten Sie kein ALG 2 mehr?

  1. Locke

    Hallo,
    ich habe einen Arbeitsvertrag über eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung mit wöchentlich 15 Stunden unterschrieben. Nach Leistung der Unterschrift wurde mir jedoch ein Dienstplan vorgelegt, der 141 (!) Stunden Arbeitszeit im Monat umfasst. Als Krönung dessen unterschreitet der Arbeitgeber dann auch noch die vorgeschriebene ununterbrochene Ruhezeit von 11 Stunden, Kraft Gesetz (ArbZG), durch Wechselschichten und das zirka achtmal in diesem Monat. Somit ist sein Verhalten als vorsätzlich und nicht mehr fahrlässig zu bewerten. Die Aufsichtsbehörde in Sachen Arbeitsschutz sieht in solchen Fällen drakonische Bußgelder vor.
    Am zweiten Arbeitstag, nach lediglich 5 Stunden Schlaf – hervorgerufen durch Unterschreitung der Ruhezeit – bin ich ich nach 2 Stunden gegangen und werde mich krankschreiben lassen, um nicht als unentschuldigt zu fehlen.

    Ein Telefonat in der Sache wurde als nicht lösungsorientiert von mir eingestuft.

    Meine Frage nun: Ein triftiger Grund für eine Kündigung meinerseits liegt vor, ohne dass sanktioniert werden dürfte, oder soll/muss ich dem AG das Recht auf Nachbesserung aus formaljuristischen Gründen einräumen?
    Ich betrachte den Vertrag ohnehin als schwebend unwirksam, weil er sich nicht an die vorgegebene Arbeitszeit hält. Er behält sich zwar vor, Mehrarbeit anzuordnen, aber das ist schon unverhältnismäßig viel. Ferner hält er sich – wie gesagt – nicht an die Ruhezeiten.

    Abmahnen mit Fristsetzung, bis er einen adäquaten, gesetzeskonformen Dienstplan erstellt hat, andernfalls die Kündigung aussprechen, so lange nicht mehr hingehen und auch keine Krankschreibung einreichen?

    Ich möchte nicht so viel Zeit mit Antwort abwarten und weiteren Krankschreibungen vertrödeln, weil ein Neuantrag ALG-II auch seine Zeit braucht. Den alten WBA hatte ich 10 Tage zuvor zwecks Arbeitsaufnahme einstellen lassen – echt genial….wenn ich das gewusst hätte! Auch anderen Mitarbeitern wurde beim Vorstellungsgespräch das Blaue vom Himmel gelogen („Ich verheiz´hier nicht die Leute“). Der Arbeitsschutz wird auch vor Ort nicht eingehalten und 8 Stunden Arbeit müssen ohne Pause durchgearbeitet werden.
    Ändern wird der sein Verhalten ohnehin nicht, ich muss sehen, dass ich unbeschadet aus diesem Reinfall wieder rauskomme. Bewerbungen laufen schon, aber es sieht nicht so aus, dass ein nahtloser Übergang klappen könnte.

    Freundliche Grüße
    Locke

  2. Nadine

    Hallo,

    ich hätte eine Frage zum Thema ALG II und Auslandspraktika.
    Ich habe bis vor kurzem sozialversicherungspflichtig gearbeitet und wurde in der Probezeit fristgerecht gekündigt. Es hat einfach nicht gepasst. Natürlich habe ich mich gleich beim Jobcenter gemeldet, auf ALG I habe ich nämlich noch keinen Anspruch gehabt (war der erste Job nach dem Studium).
    Jetzt habe ich spontan die MÖglichkeit bekommen, im Januar ein dreimonatiges vergütetes Praktikum in Chile zu absolvieren, das mich fachlich gut weiterqualifiziert und ich würde es gerne annehmen.
    Nun meine Frage: Kann ich bis zum Abflug Mitte Januar und im Anschluss nach der Rückkehr nach Deutschland Anfang Mai erneut Leistungen beziehen? Oder kann mir das Jobcenter hier einen Strich durch die Rechnung machen und mir das Praktikum „verbieten“?

    Vielen Dank schonmal für die Antwort!

    Viele Grüße

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Nadine,

      ein Auslandspraktikum ist grundsätzlich möglich. In der Zeit davor sollten Sie (sofern Sie leistungsberechtigt sind) weiterhin dem Jobcenter zur Verfügung stehen (also Termine und Vermittlungsvorschläge wahrnehmen). Besprechen Sie die Angelegenheit mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  3. Jared

    Hallo

    Wenn das Jobcenter eine 100-prozentige Sperre verhängt, ist dass eine „Vertragskündigung“, also eine Auflösung des kompletten Vertragsverhältnisses, oder eine zeitlich begrenzte „Aufschiebung“ der Zahlungen?
    In meinem Fall, wurde keine Sanktion verhängt, sondern „gekündigt“, sodass ich einen neuen Antrag stellen musste.
    Ich hatte einen Termin bei meinem „alten“ Sachbearbeiter gemacht und dieser klärte mich darüber auf, das ich keinen Anspruch auf eine Betreuung durch Ihn habe, da ich gekündigt wurde.
    Ich wollte nur wissen ob es sich hier um eine normale Vorgehensweise handelt.
    Vielen Dank

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Jared,

      da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen, können wir nicht beurteilen, ob das Jobcenter sich hier richtig verhalten hat.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  4. Anonymdringend

    Guten Morgen,

    Ich möchte falls es Möglich ist, einen Widerspruch rückwirkend für den Anfang dieses Jahres machen ( es handelt sich um mehrere Monate ). Da hatte ich eine Kürzung von 100 % + Kürzung von Miete.

    Miete weiß ich ja jetzt das es geht, nur wollt ich noch fragen ob es, jetzt Möglich ist rückwirkend Widerspruch einzulegen für März, April und Mai?

    Dazu wollte ich noch wissen in wie weit ich die Saktionen von März bis Mai kürzen kann?

    Kurz zu meinem Jahr 2018. Ich war in einer Maßnahme bis Januar, ab dann hab ich diese nicht besucht, da es für mich keinen weiteren Nutzen darstellte ( es handelte sich hier bei um Gespräche/Eignungsteste) wir waren da gerade im letzen Stadium der Praktika suche. Ich teilte auch beiden Seiten mit und das ich auch so gute erfolge auf Arbeit hab und deshalb nicht weiter hingehe.

    Arbeitssuchbemühungen: Dezember bis März wollte mich eine Personaldienstleistungsfirma haben, ich war leider nicht erreichbar, wegen Nummerwechsel. Diese habe ich jedoch dann März besucht worauf ich es erfahren hab und mich erneut in arbeitsuche einstellen lassen hab.
    Es sollte auch schon im Februar, bei einer anderen Stelle zu einem Arbeitsvertrag kommen, der hatte sich leider doch nicht ergeben.
    Dazu wartete ich auf eine Rückantwort von einer anderen Stelle, bei ich dann auch tätig war. Diese kam im Februar an und lud mich im März zum Vorstellungsgespräch ein, den ich leider verpasst hab weil ich den Brief nicht gefunden hab ( hab den glaube weggeschmissen gehabt, anders kann ich es mir nicht vorstellen, weil ich den nicht gesehen hab ). Ich erfuhr all diese Details an dem Tag des Gesprächs, worauf ich mich Entschuldigte und diese meinten dass ich trotzdem bald einen Arbeitsvertrag unterschreiben kann. Ich war glücklich doch meine Sacharbeiterin wollte dem allem nicht glauben, da ich keinen Arbeitsvertrag vorlegen konnte, ohne Arbeitsvertrag war für sie alles nichtig. So hab ich mich bis Antritt bei ihr nicht gemeldet und kein Widerspruch geschrieben – fühlte das ich nichts dagegen unternehmen kann.
    Ich habe die Arbeit mitte Mai angetreten und legte den Arbeitsvertrag im Mai vor.

    Kurz noch was kleines zu meiner Person, ich bin unter 25 Jahre alt, besitze zwei Staatsangehörigkeiten und hatte starke psychische Problem ( durch Stress usw.) diesen wollt ich aber nie beim Artzt diagnosieren lassen ( außer einmal in der Schulzeit), da ich wusste das mir ohne der Medizin besser gehen wird, und das tat es auch in langsamen Schritten. Doch 2018 anfang des Jahres war es noch leider nicht ganz weg, worauf dieses ganzen Missgeschicke passierten.
    Attests hab ich bei Sacharbeiterin nicht vorgelegt, da ich keine geholt hab, beim Artzt war ich jedoch. Ich dachte eben das ich bald den Arbeitsvertrag unterscheiben kann und alles ist gut, und die Sachberarbeiterin sieht es nicht in der Diagnose des Artztes.
    Zuletzt noch eins, ich hatte keine Probleme das ich jemanden umbringen wollte oder so. Die Probleme gingen allein auf mich und ich konnte so auch nicht wirklich gut aggieren da mich die Sanktionen noch dazu stark belsateten.

    Ich möchte wissen ob man was machen kann, da ich ja gewillt war zu arbeiten.

    Bitte um Hilfe, wäre Ihnen hochgratig Dankbar.
    Mit freundlichen Grüßen

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Anonymdringend,

      in der Regel kann ein Widerspruch innerhalb einer mehrwöchigen Frist eingelegt werden. Nach mehreren Monaten gestaltet es sich schwierig, noch gegen eine Entscheidung des Jobcenters vorzugehen. Dazu müssen Sie einen Anwalt konsultieren (finanzierbar mit einem Beratungshilfeschein).

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  5. Andreas

    Guten Morgen,

    eine kurze Frage: Ich habe meine Arbeitsstelle gekündigt, da bei meiner Tätigkeit keine Provisionen ( Außendienst ) entstanden sind. Und nur mit dem Bruttolohn liege ich weit unter dem gesetzlichen Mindestsatz.

    Ist dies ein triftiger Grund, wenn ich meine Miete und Rechnungen nicht zahlen kann, weil ich unter der Mindestgrenze liege ?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    Freundliche Grüße

    Andreas

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Andreas,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, weshalb Sie sich an einen Anwalt für Sozialrecht wenden sollten.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  6. Chrissi

    Hallo,
    ich habe derzeit eine 3/4 Stelle. Nun habe ich die möglichkeit eine halbe Stelle anzunehmen. Ich habe ausgerechnet, dass ich dann Anspruch auf aufstockendes ALG II erhalten würde, da der Verdienst zu niedrig ist. Bekomme ich dann eine Sperre wegen Eigenkündigung? Erhalte ich dann ALG II oder muss ich eine Stelle suchen, wo ich genug verdiene?
    Vielen Dank im Voraus

  7. CS

    Hallo,
    ich hab auch mal eine Frage.
    Wir werden im Sommer in ein anderes Bundesland ziehen 560km weit entfernt.
    Dadurch muß ich und meine Frau unseren Arbeitsplatz leider kündigen, bekommen wir dann eine Sperre bei Alg1?
    Da wir in den Sommerferien umziehen müssen wegen unserem 10 jährigen Sohn, leider werden wir dann nicht zu dem passenden Termin beide eine neue Arbeitsstelle haben.
    Würden wir dann unsere Miete vom Jobcenter bezahlt bekommen und Hartz 4 zum leben??
    Vielen Dank!

  8. Melissa

    Hallo,
    Innerhalb des letztens Jahres hat meine Familie anscheinend zu viel Geld bekommen, dies sollen wir natürlich zurückzahlen aber das werden wir wahrscheinlich nicht können. Die Leistungen werden also gesperrt. Betrifft diese Sperrung dann such Bafög oder Leistungen für die schule?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Melissa,

      da Hartz 4 und Bafög nicht gleichzeitig bezogen werden können, kann sich eine Hartz-4-Sperre nicht auf einen eventuelle bestehenden Bafög-Anspruch erstrecken.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  9. Simon

    Hallo. Ich hab mmal eine Frage, wenn ich wegen berufsabbruch meine Ausbildung kündige weil mir der Beruf nicht mehr zusagt, kriege ich dann überhaupt kein Hartz 4 da ich erst 18 bin

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Simon,

      bei Eigenkündigung kann es sein, dass zunächst eine Hartz-4-Sperre verhängt wird. Das heißt, Sie können Hartz 4 beantragen, müssen aber unter Umständen zuerst eine Sperrfrist abwarten, bis der Leistungsbezug bewilligt werden kann.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  10. Max_S

    Hallo zusammen.
    Habe heute vom Jobcenter eine “Anhörung zum möglichen Eintritt einer Sanktion“ bekommen.

    – Ihnen ist am xxx (Beginn) eine Beschäftigungsverhältnis als Elektrohelfer (Heizung / Lüftung / Sanitär / Solar) angeboten worden. Dieses Angebot war unter Berücksichtigung Ihrer Leistungsfähigkeit und persönlichen Verhältnisse zumutbar.

    Wer aus meiner Familie hatte mir angeboten in dieser Firma zu Arbeiten und ich sollte es mir überlegen und ihn später noch mal kontaktieren was so meine Arbeit wäre. Genau 1 Tag später hatte ich bei meinem Berater eh einen Termin und sagte Ihm das ich so ein Angebot bekommen hätte und das diese Person mir die Tage noch erklären würde, was meine Arbeit so wäre.
    Als es dann hieß zB Solar geräte auf Dächer an zu bringen und andere diverse “Körperliche“ arbeiten habe ich ihm abgesagt (Das es nichts für mich wäre). Bin eher schlanker Typ der nicht so Belastbar ist mit viel Tragen etc. (Habe keine Erkrankungen bzw schreiben vom Arzt wegen irgendwelchen Einschränkungen). Normal bin ich (bzw davor) beim Sicherheitsdienst (Museen) zuständig und suchten da auch immer nach was neuen. Ist das mit der Anhörung irgendwie Anfächtbar um die 30% sperre zu vermeiden?
    Danke im Voraus.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Max_S,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Sozialrecht.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  11. Martin

    Guten Abend,
    ich habe zum Ende meiner Elternzeit meine Stelle gekündigt. Ich bin jedoch nahtlos wieder anderswo soz.vers.plchtig Eingestellt. Es wird sich jedenfalls so verhalten, dass ich mein erstes Gehalt meiner neuen Stelle erst einen Monat nach dem Arbeisbeginn erhalte.
    Meine letzte Auszahlung des Elterngeldes erhalte ich einen Monat vor Ende der Elternzeit. Demnach habe ich kein Geld im ersten Monat im neuen Angestelltenverhältnis zur Verfügung.
    Meine Frage ist. Bin ich Aufgrund der Kündigung für die Grundsicherung gesperrt, obwohl in einer Festanstellung bin? Oder habe ich Anrecht auf Grundsicherung im ersten Monat meines Anstellungverhätnisses aus mangelndem Einkommen(Zuflußprinzip)?

    Wir sind eine Familie mit zwei Kindern.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Martin,

      ob und in welcher Höhe ein Leistungsanspruch im Einzelfall besteht, kann Ihnen nur das Jobcenter beantworten.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  12. henry

    hi

    habe seit 1 woche ne Tätigkeit angenommen die 40km weit weg ist im ausland, da jetzt das auto nicht mehr anspringt und ich keine Geld für die teure Reparatur habe, muss ich ja kündigen, ich komme da so nicht hin. wird mir deshalb jetzt gekürzt? werde wahrscheinlich deswegen das auto noch verkaufen.

    danke

    mfg
    henry

  13. Claudia

    Hallo ,ich frage mal für eine Freundin….sie hat vor geraumer zeit eine Arbeit in einen Hotel angefangen eigentlich als Zimmermädchen und wird mittlerweile schamlos ausgenutzt, arbeitet zur Zeit 10 bis 12 Stunden in sämtlichen Bereichen am Tag ,darf sie nach Absprache mit dem Jobcenter selbst kündigen…das ist doch schon Ausbeutung oder nicht??

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Claudia,

      dies sollte Ihre Freundin mit dem Jobcenter absprechen.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  14. hal

    hallo,

    ich hoffe Sie können mir bei meinen problem weiterhelfen.ich habe 2-3 termine entschuldigt nicht wahrnehmen können.darauf bekam ich einen erneuten termin mit dem hinweis das ich eine meldebestätigung u. berwerbungsunterlagen/zeugnisse mitbringen soll(diesen termin hatte ich unentschuldigt verstreichen lassen).da ich zeitgleich einen wba abgegeben habe,bekam ich per verwaltungsakt das meine leistungen bis auf weiteres eingestellt worden sind.meine frage bezieht sich nun auf die bewerbungsunterlagen ,die ich so schnell nicht zur hand habe weil verloren gegangen,ob ich bewerbungen brauche um wieder leistung zu bekommen? hab keine unterschriebene egv o.ä.

    Im vorraus Vielen Dank

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Hal,

      setzen Sie sich am besten umgehend mit Ihrem Sachbearbeiter in Verbindung und vereinbaren Sie einen neuen Termin. Erklären Sie ihm auch die Situation mit Ihren Unterlagen.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  15. Driss

    Hallo
    Ich bin dris und habe eine Frage zwar. Ich schaffe als leiharbeiter obwohl ich im meiner Heimat einen Hochschulabschluss absolviert habe. Ich möchte diese Arbeit kündigen um meinen Hochschulabschluss hier anerkennen zu lassen und mit dem hier nach einem Job in meiner Studienrichtung suchen.
    Kriege ich eine Sperre wenn ich meine Kündigung so begründen würde? Danke im voraus

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Driss,

      im Einzelfall kann es durchaus sein, dass eine Sperre verhängt wird, wenn ein Leistungsempfänger selbst kündigt, weil die Arbeit nicht seiner bisherigen Tätigkeit oder Qualifikation entspricht. Suchen Sie zunächst das Gespräch mit dem Sachbearbeiter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  16. Svrnja

    Hallo,
    Mein Mann hat vor 2 Monaten einen vollzeit Job angefangen, dort wurde ihm gesagt Arbeit ist innerhalb von 100 km. Nun wurde zu ihm gesagt, das er 2 Wochen durchgehend nach Hamburg auf Montage muss, was meinem Mann gar nicht passt. Er wurde nun krank geschrieben, da ihm das Arbeitsverhältniss und die Montage so auf die psyche schlägt, das er kaum noch schlafen kann.

    Wenn er selbst kündigen würde, würde uns das Jobcenter das ganze Geld streichen oder würde nur mein Mann eine Sanktion erhalten?
    Da wir auch noch 2 Kinder 9 und 6 haben.

    Ich danke sehr

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Svrnja,

      das Jobcenter streicht in der Regel nicht bei der ersten Pflichtverletzung (Eigenkündigung) die gesamten Leistungen, sondern nur einen Teil. Ein Anwalt für Sozialrecht kann Sie beraten.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  17. Nabil

    Hallo,
    Ich habe Nebenjob gekündigt hab 435€ Monatlich bekommen nun meine Frage ist bekomme ich jetzt Sperrzeit bin erst 17 Jahre alt

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Nabil,

      eine Hartz-4-Sperre ist zu erwarten, wenn keine guten Gründe für die Eigenkündigung vorliegen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  18. Joa

    Hallo !! Ich würde gerne wissen was genau passiert wenn ich meinen Job selbst kündige. Ich habe vor 3 Monaten einen Job im Callcenter angenommen und fühle mich dort sehr unwohl daher möchte den Job wieder kündigen.
    Ich habe auch mit meiner Personalchefin gesprochen und gefragt ob man sich gütig wieder von einander trennen könne. Meine Chefin meinte das wäre kein Kündigungsgrund wenn mir die Arbeit nicht gefällt soll ich selber Kündigen. Womit muss ich genau rechnen wenn ich selber kündige. Muss ich dann das ALG 2 zurückzahlen ??

    Und wie lange dauert so eine Sanktion ??

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Joa,

      in der Regel wird Ihr Hartz-4-Satz für drei Monate um 30% gekürzt.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  19. Alex

    Hallo,
    bei mir ist der Fall ein wenig kompliziert. Ich arbeite Teilzeit (20 Stunden-Woche) und habe bis vor kurzen noch Aufstockung ALG II bekommen. Ich muss dazu sagen, dass ich chronisch Darmkrank bin. Ich dachte mir aber ich probiere mal einen Minijob noch nebenbei zu machen. Habe dies einen Monat lang versucht, aber leider geht es gesundheitlich nicht. Habe auch ein Attest vom Arzt, der mir bescheinigt, dass ich keiner Vollzeitstelle nachgehen kann. Jetzt möchte ich den Minijob kündigen und müsste daher wieder Aufstockung vom Jobcenter bekommen. ISt dies möglich ohne eine Sanktion/Sperre?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Alex,

      sofern Sie nachweislich aus gesundheitlichen Gründen kündigen, sollte keine Sperre ausgesprochen werden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  20. Ania

    Mein Partner Unsere 2 Kinder 7/11 Jahre und ich leben in einer BG und sind aufstocker . Wir sind beide Berufstätig- und stocken auf. Ich will aber jetzt Kündigen ( Kinderbetreuung nicht mehr gesichert) werde ich nur gesperrt und wenn ja wie viel 30 pro, oder mehr habe noch nie irgendwelche Sanktion bekommen. bekommen ca 600 euro von JZ. liebe Grüße

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Ania,

      wie im Artikel beschrieben, würden Sie bei eigenständiger Kündigung ohne triftigen Grund drei Monate lang nur 70 % des Regelsatzes bekommen.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  21. Anika

    Hallo,

    Ich arbeite seit 4 Monaten bei einer Zeitarbeitsfirma dort habe ich mich eigentlich für Teilzeit beworben. Nur da die Firma aufeinmal gesagt hat ,das die dort nur Vollzeit Kräfte suchen und es dort geregelte Schichtsystem gibt, habe ich die Stelle angekomm. Wir bekommen noch eine Aufstockung vom Arbeitsamt. Ich bin Mutter und habe 2 Kinder 3 und 9 Jahre alt. mein Mann übernimmt momentan die Betreung der Kinder. Ich möchte den Job kündigen, da ich andauernd nur Spätschicht habe. Das geregelte Schichtsystem, gibt es dort garnicht wie die Zeitarbeit mir so gesagt hat. Es wir dort keine Rücksicht genommen das ich Kinder hab. Man muss 10 std in der Woche arbeiten und jetzt noch Samstags, das auch nie gesagt wurde. Es wird nicht mal gefragt ,ob man länger arbeiten kann sondern, es wird nur gesagt du musst länger arbeiten. Ich habe keine Zeit mehr für meine Kinder. Und die Überstunden werden ja nicht ausgezahlt, sondern kommen auf das Zeitkonto. Es werden nur 151 std ausgezahlt so kommt man ja nie aus Hartz 4 raus. Mein Mann kann sich auch kein Job suchen da ich immer gucken muss wie der Schichtplan ist. Bekomm ich eine Kürzung wenn ich selbst Kündige?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Anika,

      wenn Sie selbst Ihrem Beschäftigungsende zuarbeiten, haben Sie mit einer Sperrzeit zu rechnen, in der kein Hartz 4 gezahlt wird. Sie können allerdings Ihre Arbeitsbedingungen mit Ihrem Sachbearbeiter und ggf. einem Anwalt für Arbeitsrecht besprechen und nach Lösungen suchen.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  22. Ahmet dk

    Hallo Liebes Team,

    ich werden voraussichtlich Fristlos Gekündigt und da ich die Anwartschaft für ALG 2 nicht erfüllt habe steht mir ALG 2 zu.
    Wir sind verheiratet und haben 2 Kinder.
    Wenn der Regelsatz gekürzt wird um 30 Prozent, bezieht sich das nur auf meinem Regelsatz von 368 Euro oder auf die der gesamten Familie?
    Und die zweiten Frage ist wird die KDU davon betroffen sein.?
    Die letzte und wichtigste Frage ist.
    Die Bearbeitung dauert ja in der Regel 4-6 Wochen.
    Wie muss ich da vorgehen damit wir vorher Geld haben um die Miete zu zahlen und Lebensmittel zu kaufen.
    Vielen Lieben Dank schonmal für die Antwort

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Ahmet dk,

      die Kürzung betrifft normalerweise nur den Regelsatz des Betroffenen. Um trotzdem über die Runden zu kommen, gibt es Lebensmittelmarken oder Sachleistungen. Außerdem können Sie sich an das Sozialamt wenden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  23. Wael

    Hallo,

    bei erfolgter Eigenkündigung erfolgte ALG 1 Sperre und 3 Monate Kürzung des ALG II.
    Nach 2 Wochen wurde neue Arbeit aufgenommen. Allerdings wieder mit zusätzlichem ALG II-Anspruch.
    Gilt dann weiterhin 3 Monate die Kürzung, obwohl ja der Grund ALG 1 Sperre wegfällt durch die neue Arbeit?
    Oder ist die 30% Kürzung dann nur für 2 Wochen rechtens?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Wael,

      eine Sperre kann bei einem Übergang von Alg 1 zu Alg 2 übertragen werden. Ob das so rechtens ist kann Ihnen allerdings nur ein Anwalt sagen, da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  24. RUTH E.

    Hallo, wenn ich meinen 450€ selber kündige aus für mich wichtigen Gründen und deshalb eine 3monatige sperre bekomme, bin ich dann trotzdem krankenversichert??

    Mg Ruth E.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Ruth,

      im Regelfall werden bei einer 100%igen Sperre Ihre Krankenversicherungsbeiträge nur weiterhin bezahlt, wenn Sie Sach- bzw. geldwerte Leistungen wie Lebensmittelgutscheine in Anspruch nehmen.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  25. Martin

    Ich möchte meinen Arbeitsvertrag kündigen da ich 2 mal im Monat fehlt bekomme einmal ein normalen lohn das stimmt dann bekomme ich Spesen das was ich bekommen sollte hb ich Max 15% bekommen nicht zum ersten mal darf man das als Grund angeben ohne Sperre oder so zu bekommen?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Martin,

      wenn Sie Ihr Gehalt nicht regelmäßig erhalten, ist dies ein Grund für eine Kündigung. Dies wird dann in der Regel nicht sanktioniert und Sie erhalten keine Sperre.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

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