Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürgergeld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie alle Informationen, wie Sie Bürgergeld beantragen können.
Das Wichtige zum Hartz-4-Antrag in Kürze
Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, damit ein Anspruch auf Hartz-4-Leistungen besteht, erfahren Sie hier.
Um Hartz-4-Anträge kümmern sich die Sachbearbeiter der Jobcenter. Dabei handelt es sich um Einrichtungen, welche für die Bundesagentur für Arbeit arbeiten.
Hier finden Sie eine Übersicht der Formulare, welche Sie brauchen, um einen Antrag auf Hartz-4-Leistungen zu stellen.
Inhalt
Diese Hürden gilt es beim Antrag auf Hartz 4 zu meistern
Hartz 4 können alle hilfebedürftigen Personen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, die erwerbsfähig und im Alter von 15 bis 65 Jahren sind, beantragen. Maßgebend für einen eventuellen Leistungsanspruch ist der Tag des Posteingangs beziehungsweise der Abgabe des Antrags oder die persönliche Antragstellung bei einer Behörde. Rückwirkend werden jedoch keine Leistungen erbracht, sondern jeweils nur ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde.
Aber wie können Hilfebedürftige den Hartz-4-Antrag genau stellen? Wie schnell können Leistungen bewilligt werden? Und welche Unterlagen sind für den Antrag auf Hartz 4 bzw. Arbeitslosengeld 2 nötig? Lesen Sie mehr zu diesem Thema in unserem Ratgeber.
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Voraussetzungen für den Hartz-4-Antrag
Welche Bedingungen vorliegen müssen, damit ein Hilfebedürftiger Anspruch auf ALG 2 hat, ist im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB 2) festgelegt. Dieses beinhaltet alle Gesetzmäßigkeiten zum Erhalt, zum Anspruch oder zur Einkommensregelung bei Arbeitslosengeld 2. Folgende Voraussetzungen müssen laut SGB 2 erfüllt werden, um einen Hartz-IV-Antrag stellen zu können:
- Sie müssen eine erwerbsfähige, hilfebedürftige Person sein,
- Sie haben keinen bzw. einen gering entlohnten Job,
- Sie verfügen über kein (ausreichendes) eigenes Einkommen und haben auch kein Vermögen über dem Freibetrag.
Zudem dürfen erst Personen ab 15 Jahren bis hin zur Regelaltersgrenze einen Antrag auf Arbeitslosengeld 2 stellen. Sind hilfebedürftige Personen jünger oder älter, so kann ein Antrag auf Sozialgeld bzw. Grundsicherung im Alter eingereicht werden. Dann besteht allerdings kein Anspruch auf Arbeitslosengeld 2.
Hartz 4 vs. Sozialhilfe: Wann wird was gezahlt?
Nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige, die nicht in einer Bedarfsgemeinschaft mit einem Bezieher von Arbeitslosengeld II leben, haben Anspruch auf Sozialhilfe. Deren Voraussetzungen und Bemessung richten sich nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Neben den Leistungen für Unterkunft, Heizung und Lebensunterhalt müssen auch die Kosten für die Sozialversicherungen übernommen werden.
Prinzipiell macht es aber keinen großen Unterschied, ob Hilfebedürftige Hartz 4 oder Sozialgeld erhalten, da letzteres die gleichen Regelsätze, gleiche Vermögensverhältnisse und Einkommensgrenzen für die Bewilligung von Sozialgeld enthält.
Unterlagen für den Hartz-4-Antrag: Was wird benötigt?
Der Hartz-4-Erstantrag kann mitunter zeitaufwendig und kompliziert sein. Denn: Stellen Sie zum ersten Mal einen Antrag für Hartz 4, müssen Sie viele Formulare bzw. Formblätter einreichen. Für jeden Mehrbedarf oder für eine Erstausstattung muss ein gesondertes Formular ausgefüllt oder ein zusätzlicher Antrag eingereicht werden.
Ungeduldige Menschen werden in solchen Fällen auf eine harte Probe gestellt. Besonders dann, wenn der Geldbedarf sehr dringend ist, kann sich das Warten auf die Bewilligung hinziehen. Um eine möglichst schnelle Bearbeitung Ihres ‚Falles‘ zu ermöglichen, ist eine gute Organisation wichtig.
Sie sollten alle Unterlagen möglichst vollständig und korrekt ausgefüllt einreichen, da der Hartz-4-Antrag so am schnellsten bearbeitet werden kann. Aber was genau gehört nun zu den Basisunterlagen für einen Bewilligungsantrag bei Hartz 4? Jeder Antrag auf Hartz 4 muss folgende Auskunftsblätter enthalten:
- Hauptantrag
- Anlage KDU – Kosten der Unterkunft und Heizung
- Anlage EK – Einkommenserklärung
- Anlage VM – Vermögen
In der Regel sind die genannten Formblätter mindestens von Ihnen auszufüllen, wenn Sie einen Arbeitslosengeld-2-Antrag stellen wollen. Bei Bedarf können weitere Formblätter nötig sein. Dazu gehören beispielsweise:
- Anlage zu Unterhaltsansprüchen
- Anlage zur Kranken- und Pflegeversicherung
- Angaben über eine selbstständige Tätigkeit
- Mehrbedarf bei kostenaufwendiger Ernährung
- Leistungen für Bildung und Teilhabe
- etc.
Sie müssen mit ca. sechs Wochen rechnen, bis Ihr Antrag genehmigt wird. Es ist sehr wichtig, wenn Sie einen Hartz-4-Antrag stellen, alle von Ihnen verlangten Unterlagen bei Antragstellung beizufügen. Die Leistungen werden für maximal zwölf Monate bewilligt. Vor Ablauf der zwölf Monate wird Ihnen ein Weiterbewilligungsantrag zugeschickt, der dann wieder auszufüllen ist. Sollten Sie über keine finanziellen Reserven verfügen, zahlt Ihnen das Amt ein sogenanntes Überbrückungsgeld. Dieses muss aber auch beantragt werden.
Der Hauptantrag
Das für den Hartz-4-Antrag wichtigste Formular ist der Hauptantrag. In diesem werden zunächst alle persönlichen Informationen wie Name, Geburtsdatum und Adresse angegeben. Zudem wird gefragt, ob Sie Student oder Auszubildender sind, welche Kontodaten Sie haben und wie Sie versichert sind. Zudem wird durch die Eintragungen im Hauptantrag deutlich, ob sie eventuell weitere Formblätter ausfüllen müssen.
Denn: Setzen Sie beispielsweise ein Häkchen bei der Frage, ob Sie kostenaufwendige Ernährung benötigen, so wird Ihnen im Hauptantrag direkt ein Verweis auf das Formblatt MEB, also Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung, gegeben. So wissen Sie nach dem Ausfüllen des Hauptantrags genau, welche weiteren Formblätter noch auf Sie zukommen. Dazu gehören in der Regel mindestens die Folgenden.
Anlage KDU – Kosten der Unterkunft und Heizung
Normalerweise haben Antragsteller von ALG 2 auch eine Wohnung, in der sie leben. Diese kann selbstverständlich ohne eigenes Einkommen nur schwer gehalten werden. Aus diesem Grund können arbeitslose Erwerbsfähige, die ALG 2 erhalten, einen Hartz-4-Antrag auf die Erstattung der Mietkosten stellen. Damit Sie auch die tatsächlichen Kosten gezahlt bekommen, müssen Sie dazu ein entsprechendes Formblatt mit Informationen über Ihre Mietkosten ausfüllen.
Dazu gehören Angaben zur Kaltmiete und den Heizkosten, zur Wohnungsgröße, zu sonstigen Wohnkosten und zur Warmwassererzeugung. Erstattet werden können Ihnen später dann normalerweise die Kosten für die Warmmiete. Strom, Internet, Telefon und eventuell anfallende weitere Kosten werden nicht zusätzlich gedeckt und müssen aus dem Regelsatz gezahlt werden.
Wird Ihr Warmwasser dezentral erzeugt, so wird Ihnen für diese Erzeugung ein weiterer Mehrbedarf gewährt. Aus diesem Grund sollten sie immer angeben, wie Sie Ihr Warmwasser aufbereiten. Je nachdem, welche Person noch in der Bedarfsgemeinschaft lebt, wird für die Versorgung ein gewisser Prozentsatz errechnet. Dieser ist in § 21 des SGB 2 festgelegt und beträgt für Personen der Regelbedarfsstufe 1 beispielsweise 2,3 % des Regelsatzes.
Anlage EK – Einkommenserklärung
Auch Sozialhilfeempfänger können in einem gewissen Rahmen arbeiten. Nicht immer sind Empfänger von ALG 2 auch arbeitslos, allerdings können Leistungsberechtigte nicht unbegrenzt zum Hartz-4-Regelsatz dazuverdienen. Das Einkommen, das sie beispielsweise durch einen Minijob erwirtschaften, wird auf den ALG-2-Satz angerechnet.
Erhalten Empfänger von Hartz 4 ein Gehalt, so müssen Sie dies auch im Hartz-4-Antrag angeben. Dazu existiert das Formblatt EK – kurz für Einkommenserklärung.
Mit diesem ist der Sozialhilfeempfänger verpflichtet, anzugeben, wie hoch ein eventuelles Arbeitseinkommen aus einer Erwerbstätigkeit ist, welche Steuerklasse gilt, ob Renten oder andere Leistungen wie BAföG, Wohngeld oder Pflegegeld an den Bezugsberechtigten ausgezahlt werden.
Auch Fahrtkostenzuschüsse können hier angegeben werden. Zudem ist es wichtig, mitzuteilen, ob ein Hartz-4-Empfänger zusätzlich auch Kindergeld erhält. Auf der Grundlage dieser Angaben kann das Jobcenter dann ermitteln, in welcher Höhe dem Leistungsberechtigten Arbeitslosengeld 2 ausgezahlt wird und welcher Teil des Lohns mit diesem verrechnet werden kann.
Welche Freibeträge beim Einkommen während des Hartz-4-Bezugs gelten, ist von der Höhe des Verdienstes abhängig. 100 Euro dürfen Sie zunächst immer behalten. Bei einem Gehalt zwischen 100 und 1000 Euro werden 20 % nicht angerechnet. Verdienen Sie mehr als 1000 Euro und bis zu 1200 Euro, so dürfen Sie hiervon 10 % behalten. Bei Eltern oder Alleinerziehenden mit mindestens einem Kind steigt diese Grenze auf 1500 Euro, bis zu der 10 % des Gehalts nicht auf das Arbeitslosengeld 2 angerechnet wird.
Anlage VM – Vermögen
Zu den Formblättern, die normalerweise zum Grundantrag von Hartz 4 gehören, zählt auch die Anlage VM, kurz für: Vermögen. Ebenso wichtig wie die Angabe des Einkommens ist bei Hartz-4-Empfängern eben auch, dass diese Ihre Vermögenswerte offenlegen. Denn neben einem Grundfreibetrag, den es nicht nur beim Einkommen, sondern auch beim Vermögen gibt, kann darüber hinausgehend Angespartes den Anspruch auf Hartz 4 verwehren.
Aus diesem Grund sind Hartz-4-Empfänger verpflichtet, alle Vermögenswerte beim Ausfüllen des Formblatts anzugeben. Dazu gehören Bargeldbestände, Girokonten, Wertpapiere, Bausparverträge, Lebensversicherungen oder andere Arten der Altersvorsorge sowie Immobilien oder Fahrzeuge. Haben Sie einen großen Anteil verwertbarer Vermögen, so entfällt Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 so lange, bis Sie Ihr Angespartes aufgebraucht haben.
Erst dann gelten Sie im Sinne des SGB 2 als hilfebedürftig. Welche Vermögensgegenstände als verwertbar bzw. nicht verwertbar gelten, können Sie in § 12 des SGB 2 nachlesen. Grundsätzlich gilt: Jeder, der Anspruch auf Hartz 4 hat, darf von einem bestimmten Vermögensfreibetrag Gebrauch machen.
Zusätzlich gibt es nicht verwertbare Vermögen, die vor der Festlegung eines Arbeitslosengeld-2-Anspruches nicht aufgebraucht werden müssen. Der Freibetrag liegt für Volljährige beispielsweise bei mindestens 3.100 Euro bzw. 150 Euro pro vollendetem Lebensjahr.
Was müssen Sie sonst noch zum Antrag für Hartz 4 mitbringen?
Neben dem Hartz-4-Antragsformular müssen noch weitere Dokumente vorgelegt werden, bevor Sie die Leistungen vom Jobcenter erhalten können.
Zunächst einmal werden Sie Ihren Personalausweis vorzeigen müssen, wenn Sie im Jobcenter vorstellig werden. Dieser ist für eine korrekte Antragstellung wichtig. Auch der Mietvertrag Ihrer Wohnung muss dem Jobcenter vorgelegt werden.
So wird nachgewiesen, dass Sie tatsächlich die auf der Anlage zur KDU ausgewiesenen Beträge für Ihre Miete aufbringen. Ebenfalls wird deutlich, wie groß Ihre Wohnung ist und ob Sie aufgrund des Preises gegebenenfalls auf eine kleinere bzw. günstigere Wohnung ausweichen müssen.
Beachten Sie, dass Ihnen in solch einem Fall der Umzug vom Jobcenter bezahlt werden muss.
Wie kann der Antrag gestellt werden?
Grundsätzlich haben Hilfebedürftige unterschiedliche Möglichkeiten, den Hartz-4-Antrag zu stellen. Dies kann sowohl schriftlich, als auch persönlich oder zunächst telefonisch beim zuständigen Jobcenter geschehen. Welches Jobcenter für Sie der richtige Ansprechpartner ist, ist von Ihrem Wohnort abhängig. In der Regel stellt jeder Landkreis ein Jobcenter.
Sollten sie zum ersten Mal einen Antrag auf Hartz 4 beim Jobcenter stellen, so können Sie sich für den Hartz-4-Antrag Hilfe beim Ausfüllen suchen. Dazu kann Ihnen direkt beim Jobcenter weitergeholfen werden. Wollen Sie sich lieber private Unterstützung holen, so sollten Sie sich einmal in Ihrem Bekanntenkreis umhören. Hat vielleicht jemand bereits Erfahrungen beim Antrag für Arbeitslosengeld 2 gemacht? Halten Sie die Ohren offen und wenden sich bei Bedarf an das Jobcenter bzw. Ihren Sachbearbeiter.
Hartz-4-Antrag stellen – So gehen Sie vor
- Melden Sie sich beim zuständigen Jobcenter
- Füllen Sie den Antrag auf Hartz 4 wahrheitsgemäß aus
- Fügen Sie dem Antrag alle geforderten Unterlagen bei
- Geben Sie Antrag und Unterlagen beim Jobcenter ab
Weiterbewilligungsantrag bei Hartz 4: Welches Formular benötigen Sie?
Nicht jeder Hartz-4-Empfänger stellt seinen ALG-2-Antrag zum ersten Mal. Ist der Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten ausgelaufen, muss ein Folgeantrag auf Hartz 4 gestellt werden, wenn der Hilfebedürftige weiterhin arbeitslos und auf Leistungen angewiesen ist. Dies wird durch das Formular Weiterbewilligungsantrag (kurz: WBA) erledigt. Diesen erhalten Leistungsbeziehende per Post zugeschickt.
Um eine kontinuierliche Zahlung zu gewährleisten, sollte der Hartz-4-Folgeantrag fristgerecht an das Jobcenter zurückgeschickt werden. Diese Frist ist auf dem Hartz-4-Verlängerungsantrag gekennzeichnet: Spätestens drei Wochen vor Fristablauf sollte der Weiterbewilligungsantrag wieder an das Jobcenter zurückgeschickt werden. Alles, was sich für Sie im betreffenden Zeitraum geändert hat, müssen Sie offenlegen.
Bedenken Sie auch: Die Angaben zu den Kosten für die Unterkunft müssen Sie immer ausfüllen, egal, ob in diesem Bereich alles beim Alten geblieben ist oder nicht. Alles andere müssen Sie meist nur angeben, wenn sich an den alten Verhältnissen – zum Beispiel in Bezug auf Ihr Einkommen – etwas geändert hat.
Der Weiterbewilligungsantrag sollte spätestens vier Wochen vor Ablauf Ihres letzten Bewilligungszeitraums bei Ihnen eintreffen. Tut er das nicht, wenden sie sich bitte an Ihr zuständiges Jobcenter, um den Folgeantrag zu erhalten und fristgerecht ausfüllen zu können. Nur so können Sie eventuelle Geldausfälle vermeiden und den Regelsatz sowie einen eventuellen Mehrbedarf sowie die Kosten für Ihre Wohnung weiterhin erhalten.
Können Sie den Hartz-4-Antrag auch online stellen?
Viele Hartz-4-Empfänger fragen sich, ob es möglich ist, einen Antrag auf ALG 2 auch online stellen zu können. Das ist jedoch nicht der Fall. Das einzige, was bei einem Hartz-4-Antrag online zugänglich ist, sind die Formblätter, die Sie beispielsweise beim Hartz-4-Neuantrag ausfüllen müssen.
Diese können Sie – ganz bequem – entweder über die Homepage des jeweiligen Jobcenters herunterladen und ausdrucken oder direkt in Papierform beim zuständigen Jobcenter vor Ort abholen.
Der Weg bleibt allerdings der gleiche: der Antrag muss per Post abgeschickt oder persönlich eingereicht werden, eine Online-Übermittlung ist nicht möglich.
Änderungsantrag bei Hartz 4: Was, wenn sich etwas ändert?
Nehmen Sie während des zwölfmonatigen Bewilligungszeitraums eine neue Beschäftigung auf, gewinnen im Lotto oder Ähnliches – verändert sich also etwas an Ihrer Lebenssituation, das ausschlaggebend für den Bezug von ALG 2 ist – so müssen Sie diese Veränderungen umgehend dem Jobcenter melden. Das geschieht normalerweise durch eine sogenannte Veränderungsmitteilung (kurz: VÄM).
In dieser haben Sie die Möglichkeit, anzugeben, ob sich beispielsweise Ihre Bedarfsgemeinschaft verkleinert bzw. vergrößert hat oder ob sich Ihre Kontodaten geändert haben. Verstoßen ALG-2-Empfänger gegen diese Pflicht, indem Sie Veränderungen der Verhältnisse nicht anzeigen oder gar verschweigen, so kann eine hohe Strafe die Folge sein. Je nachdem, wie schwerwiegend der Vorfall ist, kann eine Ordnungswidrigkeit oder gar eine Straftat vorliegen. In beiden Fällen müssen Sie mit einer Geldstrafe rechnen.
Hartz 4: Rechtliche Grundlagen
Wie bereits eingangs erwähnt, sind die rechtlichen Regelungen zum Arbeitslosengeld II vorwiegend im SGB II verankert. Maßgebend für einen eventuellen Leistungsanspruch ist der Tag des Posteingangs, der persönlichen Abgabe des Arbeitslosengeld-2-Antrags im Jobcenter bzw. der Antragstellung.
Wann besteht kein Anspruch auf Hartz 4?
Nicht jeder deutsche Bürger kann allerdings einen Hartz-4-Antrag stellen. Keinen Anspruch auf Leistungen haben folgende Personen:
- Personen unter 15 und über 65 Jahren,
- nicht erwerbsfähige Personen,
- Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht in Deutschland haben
- und Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Aber auf welche Leistungen können sich diese Personengruppen verlassen, wenn diese ebenfalls hilfebedürftig sind? Wie bereits oben erwähnt, können Personen unter 15 Jahren in der Regel Sozialgeld erhalten. Menschen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben oder nicht bzw. nur teilweise erwerbsfähig sind, erhalten die Grundsicherung bei Rente oder bei geminderter Erwerbsfähigkeit. Asylbewerber können Leistungen nach dem gleichnamigen Gesetz erhalten, wenn sie den Voraussetzungen nach § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) entsprechen.
Es gilt: Jeder Bürger oder Asylbewerber hat in Deutschland die Möglichkeit, seinen Lebensunterhalt durch Leistungen vom Staat zu sichern. Dazu müssen unterschiedliche Bedingungen vorliegen, die im jeweiligen Sozialgesetz festgelegt werden.
Formulare und Onlineanträge der Bundesagentur für Arbeit
Im Folgenden bieten wir Ihnen eine Liste der wichtigsten Formulare der Bundesagentur für Arbeit. Welche Formblätter Sie genau ausfüllen müssen, um alle Leistungen zu erhalten, die Ihnen zustehen, besprechen Sie am besten mit den Mitarbeitern des Jobcenters bzw. Ihrem Sachbearbeiter vor Ort. Folgende Formulare sind bei der Bundesagentur für Arbeit für ALG-2-Empfänger vorhanden:
Antrag | Download |
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Hartz-4-Hauptantrag Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts | Download PDF |
Anlage WEP – Weitere Personen der Bedarfsgemeinschaft zur Eintragung weiterer Personen der Bedarfsgemeinschaft ab 15 Jahren | Download PDF |
Anlage KI – Kinder zur Eintragung von Kindern der Bedarfsgemeinschaft unter 15 Jahren | Download PDF |
Hartz-4-Weiterbewilligungsantrag Antrag auf Weiterbewilligung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts | Download PDF |
Anlage KDU – Kosten der Unterkunft und Heizung zur Feststellung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung | Download PDF |
Anlage EK – Einkommenserklärung Einkommenserklärung zur Feststellung der Einkommensverhältnisse jeder in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Person | Download PDF |
Einkommensbescheinigung Nachweis über die Höhe des Arbeitsentgelts | Download PDF |
Arbeitsbescheinigung I Arbeitsbescheinigung nach § 312 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) | Download PDF |
Anlage VM – Vermögen zur Feststellung der Vermögensverhältnisse der Antragstellerin/des Antragstellers und der in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen | Download PDF |
Anlage VE – Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft zur Überprüfung, ob eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft vorliegt | Download PDF |
Anlage SV – Sozialversicherung Bezieher Arbeitslosengeld II | Download PDF |
Anlage HG – Hilfebedürftigkeit bei Haushaltsgemeinschaft zur Feststellung des Umfangs der Hilfebedürftigkeit bei Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft | Download PDF |
Anlage MEB – Ärztl. Bescheinigung wegen Mehrbedarf für Ernährung Hartz 4 Antrag auf Gewährung eines Mehrbedarfs für kostenaufwändigere Ernährung (zu Abschnitt 3d des Hartz 4 Hauptantrages) | Download PDF |
Anlage UH1 – Unterhaltsansprüche gegenüber getrennt lebendem Ehegatten/Lebenspartner bzw. Geschiedenen (zu Abschnitt 8a des Hartz 4 Hauptantrages) | Download PDF |
Anlage UH2 – Unterhaltsansprüche bei Schwangerschaft/Betreuung eines nichtehelichen Kindes (zu Abschnitt 8a des Hartz 4 Hauptantrages) | Download PDF |
Anlage UH3 – Unterhaltsansprüche gegenüber Elternteilen außerhalb der Bedarfsgemeinschaft (zu Abschnitt 8a des Hartz 4 Hauptantrages) | Download PDF |
Anlage UH4 – Unterhaltsansprüche Unterhaltsansprüche der Antragstellerin/des Antragstellers gegenüber Elternteilen außerhalb der Bedarfsgemeinschaft | Download PDF |
Anlage UF – Unfallfragebogen zum Antrag auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – SGB II (zu Abschnitt 8b des Hartz 4 Hauptantrages) | Download PDF |
Anlage BB zur Beantragung eines laufenden, nicht vermeidbaren, besonderen Bedarfes (zu Abschnitt 3 des Hartz 4 Hauptantrages) | Download PDF |
Anlage SE – Schweigepflichtentbindung Ich entbinde hiermit alle Ärzte, Krankenhäuser bzw. Kliniken, die mich im Zusammenhang mit dem in dem Unfallfragebogen genannten Schadensereignis behandelt oder begutachtet haben | Download PDF |
Veränderungsmitteilung bei Bezug von Arbeitslosengeld II (VÄM) Wenn die Veränderungen mehrere Personen betreffen, ist für jede Person eine gesonderte Veränderungsmitteilung erforderlich | Download PDF |
Quelle: Bundesagentur für Arbeit